Drohung mit Anzeige / Querfeldein- Wald- Biken

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@ Scili

Du beschäftigst dich zu viel mit den "Hatern". Einfach fahren und Spass haben und über sein eigenes Handeln ab und zu reflektieren. Nicht zuviel überlegen, warum manche das nicht mögen. Manche Leute schimpfen einfach gerne über andere.
 
??
Wenn mir eine Person im Winter das Befahren des Waldes aus Tierschutzrechtlicher Sicht verbietet und selbst vor mir mit nem Geländewagen steht und mir das erzählt ist es doch relativ unglaubwürdig und einfach mal unlogisch. Da würde sich bei mir dann auch in Zukunft kein schlechtes Gewissen einnisten.

Die fahren täglich mit mehr als 10km/h diese Wege kreuz und quer ab und schrecken sicherlich mehr Wild auf als n Biker.

Soviel zum Fahren in der Dämmerung / Beeinträchtigung der Fauna durch n Biker bei uns in der Gegend.

Je nach Wald, Wildbestand, Bodenbeschaffenheit (starke Steigungen, etc), viel Totholz und so weiter hat der arme Kerl leider dann Recht - auch wenn das sein eigenes verhalten dann in frage stellt.

Oh mann......denk doch mal selber nach, und fange grade als mountainbiker (was du betonst) mal an, dich mit waldökologie, usw zu beschäftigen und nicht nur durch den wald zu heizen. der ist nämlich nicht nur "unser" disneyland.
 
??
Wenn mir eine Person im Winter das Befahren des Waldes aus Tierschutzrechtlicher Sicht verbietet und selbst vor mir mit nem Geländewagen steht und mir das erzählt ist es doch relativ unglaubwürdig und einfach mal unlogisch. Da würde sich bei mir dann auch in Zukunft kein schlechtes Gewissen einnisten.

Die fahren täglich mit mehr als 10km/h diese Wege kreuz und quer ab und schrecken sicherlich mehr Wild auf als n Biker.

Soviel zum Fahren in der Dämmerung / Beeinträchtigung der Fauna durch n Biker bei uns in der Gegend.

Also so ganz geradeaus läufts Du aber nicht oder??

Ein Förster hat seinen ARBEITSPLATZ im Wald. Dass er da nicht spazieren geht, sollte selbst Dir einleuchten.

Der Gedanke/Frage des Threads war doch, was Dir / dem Biker drohen kann, falls du/er beim Querfeldeinfahren "erwischt" wird. Die Antworten hast Du bekommen.

Falls Du mit Recht und Ordnung nicht d'accord gehst - OK - mach was Du willst. Trotzdem gibt es mehr als genug Möglichkeiten im Wald jeden Zentimeter deiner Federwege auszunutzen und Dich auch an Deine fahrerischen Grenzen zu bringen. Und zwar auf Wegen und Pfaden, die Du - ohne Ärger zu befürchten - fahren kannst.

Das hat nix mit "Schotterpistenfahren" zu tun.

chucki_bo
 
Manchmal überkommt mich eine tiefe Sehnsucht nach Teer, Federn und einer Bahnschwelle...............
Aber gut,
Hauptsache die Haare liegen, Schnukie. Man muss froh sein, dass er nur ein Bergrad hat und keine LC4.
 
Die peinliche Halsgerichtsordnung Karls des Großen könnte auch zur Anwendung gelangen:D
 
Jemand der hier erst gross rumheult weil er vom Förster angeleuchtet wird und unbedingt wissen will mit was für juristischen Konsequenzen er eventuell zu rechnen hat und dann einen auf ganz harten Trail rider macht dabei aber so viel Wissen wie ein 13 jähriger über nachhaltige Nutzung der Natur zeigt sollte vielleicht lieber auf der playstation daddeln als in die freie wildbahn losgelassen zu werden

manche Leute werdens einfach nie raffen ...
 
Jemand der hier erst gross rumheult weil er vom Förster angeleuchtet wird und unbedingt wissen will mit was für juristischen Konsequenzen er eventuell zu rechnen hat und dann einen auf ganz harten Trail rider macht dabei aber so viel Wissen wie ein 13 jähriger über nachhaltige Nutzung der Natur zeigt sollte vielleicht lieber auf der playstation daddeln als in die freie wildbahn losgelassen zu werden

... irgendwie ein geiler Satz :lol:

wo isser denn eigentlich , der Scili?? :(
 
Also so ganz geradeaus läufts Du aber nicht oder??

Ein Förster hat seinen ARBEITSPLATZ im Wald. Dass er da nicht spazieren geht, sollte selbst Dir einleuchten.

Der Gedanke/Frage des Threads war doch, was Dir / dem Biker drohen kann, falls du/er beim Querfeldeinfahren "erwischt" wird. Die Antworten hast Du bekommen.

Trotzdem gibt es mehr als genug Möglichkeiten im Wald jeden Zentimeter deiner Federwege auszunutzen und Dich auch an Deine fahrerischen Grenzen zu bringen. Und zwar auf Wegen und Pfaden, die Du - ohne Ärger zu befürchten - fahren kannst.

Das hat nix mit "Schotterpistenfahren" zu tun.

chucki_bo

Am WE lauf ich grundsätzlich Zickzack. Unter der Woche sitz ich meist viel. Gott sei dank sieht man den Zickzackkurs nicht, wenn ich auf dem Rad sitze.

Auch wenns sein Arbeitsplatz ist... der Krach durch Motor & Reifen ist dabei auch nicht leiser.
Es braucht mir halt niemand mit Schutz oder Ruhezone für Tiere zu kommen, wenn derjenige sich nicht selbst so verhält, wie er oder sie es konsequenter Weise sein müsste.

Du wohnst ja sogar in noch etwas flacheren Gefilden als ich...da müsste Dir einleuchten dass das Runterballern auf normalen Wegen viel zu schnell ein Ende hat... querfeldein kommt man da schon eher auf seine Kosten + man hat eine angenehm lange Abfahrt.

Ans Limit komm ich bei 200-300 HM Unterschied nicht... sry. Wär ich in den Alpen würd auch ein normaler Trail durchaus genügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne den Thread durchgelesen zu haben,

Er hat im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit die gleichen Möglichkeiten wie z.B. das Verkaufspersonal im Laden, wenn es Dich bei einem Diebstahl erwischt. Wenn du etwas begangen hast, was ihn geschädigt hat, hat er das Recht auf Deine Personalien. Gibst Du sie ihm nicht freiwillig, kann er die Polizei rufen und Dich so lange festhalten. Durchsuchen oder ähnliches darf er nicht.
Ob das Ganze ihm oder Dir was bringt sei dahingestellt.

MfG
 
Diebstahl in einem Geschäft ist eine OWI?

Danke für den Beitrag, aber es leutet mir ein, dass falls man Bäume wegsäbelt, Berge aufschüttet o.ä. dieser Tatbestand erfüllt sein kann... das alleinige Befahren von Waldflächen, die nicht für das erwähne Fortbewegungsmittel freigegeben sind ist da meines erachtens nicht ausreichend.
Ich würd mich halt freuen, falls dieser Thread da mehr Licht ins dunkle bringen wird.
Und es ist ja schon durch die geleisteten Beiträge ein wages aber noch recht unscheinbares Glimmen zu erahnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass Förster ne "staatsanwältliche Befugnis" haben ist mit zwar neu gewesen, jedoch erscheint es natürlich plausibel bei richtigen Vergehen, die man im Wald begehen könnte. Müll abladen, Holz stehlen, Feuer legen etc.
Ich glaube kaum, dass das Befahren eines unbefestigten oder "nicht freigegebenen" Waldstückes da ausreicht, um mich gegen meinen Willen festzuhalten.
Würden die Gerichte so nen Pipifax wirklich verfolgen würden die für wichtigere Dinge schonmal überhaupt keine Zeit mehr haben... was ja selbst bei schwerwiegenderen Sachen der Fall ist.

Mag sein, dass bei einem äusserst gefolgsamen Volk wie die Deutschen es sind, solche "Anzeigen- Drohungen" oder verallgemeinerte Angstszenarien bei vielen Bikern funktionieren, ich hinterfrage lieber und lasse mir nicht so schnell vorschreiben, was wer wo gerne hätte und was höchst theoretisch nicht legal ist.

Der Förster ist die "Polizei im Wald", ähnlich wie die Waserschutzpolizei auf den Flüßen und auf der See. Daher haben sie auch ähnlich Kompetenzen.

Ob der Förster einschreitet, steht in seinem Ermessen
http://www.juraforum.de/gesetze/owig/47-verfolgung-von-ordnungswidrigkeiten

In der Regel wird er sich mit solchem Kram vermutlich nicht befassen. Er kann es aber, wenn er will, und genauso wie das Ordnungsamt banale Parkknollen über 5 Euro bis zum Amtsgericht durchziehen kann und auch in der Realität zum Teil bis dorthin verfolgt, kann er auch Owis im Wald verfolgen und notfalls unmittelbaren Zwang anwenden, ob du das für "pipifax" hältst oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diebstahl ist keine OWI, dass habe ich nicht behauptet, ich habe nur geschrieben, dass bei Ansprüchen in diesem Fall zivilrechtliche die betroffenen Personen das jeweils gleiche Recht ausüben können.

Man muss schon mal richtig lesen was da steht.

Aber wenn wir schon bei Wortklauberei sind, dann bist du auch kein Beschuldigter, sondern ein Betroffener :D , auch wenns scheinbar schon wieder gelöscht wurde.

Von meiner Seite her wars das und eigentlich ist mit den Worten meines Vorredners oder schreibers alles beantwortet.

MfG
 
Aber wenn wir schon bei Wortklauberei sind, dann bist du auch kein Beschuldigter, sondern ein Betroffener :D , auch wenns scheinbar schon wieder gelöscht wurde.

?? Ich korrigiere Rechtschreibfehler, die mir im Nachhinein auffallen und ändere keine Aussagen meinerseits.
Lass Dich von dem Editieren mancher Posts nicht verwirren.

Was wiegt schwerer? Das Begehen einer (evtl.) 0€ Schaden- OWI oder dem vorläufigen Verdacht auf Freiheitsberaubung?

Bsp.:
Bei Verfolgungsjagten auf der Autobahn brechen die Beamten ab, falls Gefahr für ihr eigenes Leben droht.
(ob das "legale" Übertreten der aktuell erlaubten Geschwindigkeit durch die Ordnungshüter vor dem Zeitpunkt des Abbruchs der Verfolgung andere gefährdet, scheint auch bei solchen Vorgehensweisen äusserst fraglich. Man begeht dieselbe "Tat" als Polizist wie die gerade verfolgte Person.)

Daher bin ich noch nicht ganz befriedigt, was dieser Thread bisher zu Tage gebracht hat. Auch wenn ich äusserst dankbar für die bisherigen Beiträge bin, die diesen Thread konstruktiv und hilfreich ergänzt haben.
 
Du wohnst ja sogar in noch etwas flacheren Gefilden als ich...da müsste Dir einleuchten dass das Runterballern auf normalen Wegen viel zu schnell ein Ende hat... querfeldein kommt man da schon eher auf seine Kosten + man hat eine angenehm lange Abfahrt.

Ans Limit komm ich bei 200-300 HM Unterschied nicht... sry. Wär ich in den Alpen würd auch ein normaler Trail durchaus genügen.

Gott sei dank denken nicht alle so wie du es anscheinend tust. :lol:
 
Was wiegt schwerer? Das Begehen einer (evtl.) 0€ Schaden- OWI oder dem vorläufigen Verdacht auf Freiheitsberaubung?

Bsp.:
Bei Verfolgungsjagten auf der Autobahn brechen die Beamten ab, falls Gefahr für ihr eigenes Leben droht.
(ob das "legale" Übertreten der aktuell erlaubten Geschwindigkeit durch die Ordnungshüter vor dem Zeitpunkt des Abbruchs der Verfolgung andere gefährdet, scheint auch bei solchen Vorgehensweisen äusserst fraglich. Man begeht dieselbe "Tat" als Polizist wie die gerade verfolgte Person.)

Daher bin ich noch nicht ganz befriedigt, was dieser Thread bisher zu Tage gebracht hat. ...

Du bastelst dir auch dein eigenes Rechtssystems, gell? :D :lol: :D
alles, was nicht in dein vorkonfektioniertes Bild passt, wird ausgeblendet oder wegargumentiert :daumen:
daher nur soviel: Polizeibeamte, die ein anderes Fahrzeug verfolgen (egal ob im Streifenwagen oder im Zivilfahrzeug) müssen sich nicht an die Verkehrsregeln halten
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php (Absatz 1)

Ein Polizei- oder Forstbeamter, der dich anhält, wenn du gegen das WaldG verstößt, begeht keine Freiheitsberaubung, sondern darf das tun. Die Ermächtigungsgrundlagen habe ich bereits oben genannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bsp.:
Bei Verfolgungsjagten auf der Autobahn brechen die Beamten ab, falls Gefahr für ihr eigenes Leben droht.
(ob das "legale" Übertreten der aktuell erlaubten Geschwindigkeit durch die Ordnungshüter vor dem Zeitpunkt des Abbruchs der Verfolgung andere gefährdet, scheint auch bei solchen Vorgehensweisen äusserst fraglich. Man begeht dieselbe "Tat" als Polizist wie die gerade verfolgte Person.)

Hast Du eigentlich UHU eingeatmet?? So viel geistigen Dünnschiss hab ich hier im Forum noch nie gelesen. Wir schreiben über MTB / Förster / Querfeldeinfahren und Du bringst ein Beispiel von Beamten in Lebensgefahr auf der Autobahn ...

Du begreifst es nicht, begreif wenigstens das ....
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten