Das ist Quatsch. Natürlich gibt es auch in der Konstellation Aussage-gegen-Aussage Verurteilungen und das tausendfach jeden Werktag bei den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Wenn der Förster vor Gericht glaubwürdig versichert, dass du das warst, macht es "rumms".
Er ist auch berechtigt, dich festzuhalten, um deine Personalien festzustellen. Maßgebend ist § 163 b StPO, der im Owi Verfahren entsprechend gilt. Forstbeamte sind in allen Bundesländern Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft und haben daher die notwendige Eilkompetenz. Ergänzend kommt sogar noch das Jedermann Festnahmerecht nach § 127 StPO in Betracht.
Welche Geldbuße droht (Straftat ist es nicht, sondern nur Owi) hängt vom Waldgesetz ab, das ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.