Drohung mit Anzeige / Querfeldein- Wald- Biken

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Daher bin ich noch nicht ganz befriedigt, was dieser Thread bisher zu Tage gebracht hat. Auch wenn ich äusserst dankbar für die bisherigen Beiträge bin, die diesen Thread konstruktiv und hilfreich ergänzt haben.


Dann frag doch einen Anwalt.
Deinen Aussagen zufolge rate ich Dir eh zu einer Rechtschutzversicherung.
 
Habe nur die erste Seite gelesen aber das hat gereicht.
Du bist nachts im Naturschutzgebiet mit dem Bike unterwegs und willst noch recht bekommen. Kein Wunder das wir Biker immer mehr Probleme bekommen.

Servus
 
Ehrlich gesagt ich würde keinen wegen einer Owi(eine Owi ist keine Straftat) festhalten um die Personalien zu bekommen. Das könnte nach hinten los gehen und mit einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung enden. Du darfst demjenigen allerdings hinterher gehen und die Polizei informieren sofern Du Ihn dabei nicht nötigst. Aber Ihr könnt es ja mal ausprobieren, es begehen doch täglich mehr als genug Menschen Owi's im Strassenverkehr, haltet doch mal einen fest der bei Rot über die Ampel geht.

Wenn sich der Forstbeamte auf 127 I StPO beruft würde ich dem aber vor Ort noch was erzählen...

Spätestens bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sollten sich Probleme ergeben. Geeignet ist die vorl. Festnahme ja, um zielerreichend zu wirken.

Erforlderlichkeit einer vorl. Festn. ist schon naja, dünnes Eis. Da gäbe es sicher andere, mildere Mittel.

Und eine Angemessenheit ist hier keinesfalls gegeben: Verstoß gegen "Wald-und-WiesenVerbotsgesetz" soll einer Abwägung gegen die Grundrechte aus Art. 2 I,II standhalten - niemals.




In der europäischen Menschenrechtskonvention stand auch irgendwas bezüglich OWI`s und Festnahme - aber da es Freitag Mittag ist bin ich zu faul zum raussuchen;)
 
?? Ich korrigiere Rechtschreibfehler, die mir im Nachhinein auffallen und ändere keine Aussagen meinerseits.
Lass Dich von dem Editieren mancher Posts nicht verwirren.

Was wiegt schwerer? Das Begehen einer (evtl.) 0€ Schaden- OWI oder dem vorläufigen Verdacht auf Freiheitsberaubung?

Bsp.:
Bei Verfolgungsjagten auf der Autobahn brechen die Beamten ab, falls Gefahr für ihr eigenes Leben droht.
(ob das "legale" Übertreten der aktuell erlaubten Geschwindigkeit durch die Ordnungshüter vor dem Zeitpunkt des Abbruchs der Verfolgung andere gefährdet, scheint auch bei solchen Vorgehensweisen äusserst fraglich. Man begeht dieselbe "Tat" als Polizist wie die gerade verfolgte Person.)

Daher bin ich noch nicht ganz befriedigt, was dieser Thread bisher zu Tage gebracht hat. Auch wenn ich äusserst dankbar für die bisherigen Beiträge bin, die diesen Thread konstruktiv und hilfreich ergänzt haben.




Der Unterschied zwischen dem "bürger" und den Beamten: Die Beamten haben eine gesetzlich übertragene Plicht zur Strafverfolgung (s.§163 StPO). Wenn also vor/bei so einer "Verfolgungsjagt" Straftaten passieren wäre das schonmal eine Begründung.

Überwiegend wird aber wohl das jeweils geltende Polizeiaufgabengesetz mit Blickrichtung Gefahrenabwehr zur Anwendung kommen, insbesonder in Verbindung mit STVO, OWiG usw. wonach sich auch die Aufgabe ergibt Gefahren von der öffentlichen Sicherheit und/oder Ordnung abzuwehren.
-->Auch dabei Prüfung der Verhältnismäßigkeit, sodass eine "Verfolgungsjagt " abgebrochen werden muss, wenn es zu gefährlich wird.


"Man begeht dieselbe "Tat" als Polizist wie die gerade verfolgte Person"-->jetzt verstanden?

Begeht denn der Schließer in eine JVA jeden Tag dutzende Freheitsberaubungen, weil er immerzu Leute einsperrt :eek:
 
@bikeseppl:

Immerhin kommt die Person auf diese Art und Weise nicht auf dumme Gedanken:

...Besser, die Jugend spielt Playst..., nimmt Drogen oder verprügelt altere oder wehrlose Menschen an Bahnhöfen...

...wenn also der Förster häufiger zwei bis drei Augen zudrücken würde hätte er einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet.
 
Hmmm gute Frage -:confused:-:confused:- und begeht der Notarzt Körperverletzung, wenn er einen Patienten operiert oder ihm ne einfache Spritze gibt??

Der Thread gleitet ins unermeßlich Schwachsinnige ab... weiter so.

Wohl eher eine Gefährliche KV, wegen der Spritze :eek:




Ich finds gut so, wer etwas Ahnung hat findest doch einiges zum Schmunzeln in diesem Fred.
 
Ich verstehe das Gejammer echt nicht...du fährst einen *Trail*, von dem du genau weisst, das es in deinem BL verboten ist und willst wissen *wie drücke ich mich am besten vor den Konsequenzen und wie weit kann ich dabei gehen, bzw wie weit dürfen die bösen Förster gehen*...sorry...da habe ich kein Verständnis für.
Erstmal sind es genau solche Biker wie du, die unserem Ansehem schaden. Ausserdem ist in deinem Fall ja noch nichts passiert. Also stay tuned. Du weisst nicht mal, war es der Jäger oder der Förster. Beide haben zwar idR grüne Klamotten an, haben aber ganz unterschiedliche Interessen was das Gebike angeht. Ich würde so tun: sich an Regeln halten und wenn man wissentlich oder vorsätzlich gegen diese Regeln verstösst einfach in die Hose gucken ob da Eier sind und die Konsequenzen (könnten so zwischen 5-30EUR sein) tragen wie ein Mann ;)
 
Ich verstehe das Gejammer echt nicht...du fährst einen *Trail*, von dem du genau weisst, das es in deinem BL verboten ist und willst wissen *wie drücke ich mich am besten vor den Konsequenzen und wie weit kann ich dabei gehen, bzw wie weit dürfen die bösen Förster gehen*...sorry...da habe ich kein Verständnis für.
Erstmal sind es genau solche Biker wie du, die unserem Ansehem schaden. Ausserdem ist in deinem Fall ja noch nichts passiert. Also stay tuned. Du weisst nicht mal, war es der Jäger oder der Förster. Beide haben zwar idR grüne Klamotten an, haben aber ganz unterschiedliche Interessen was das Gebike angeht. Ich würde so tun: sich an Regeln halten und wenn man wissentlich oder vorsätzlich gegen diese Regeln verstösst einfach in die Hose gucken ob da Eier sind und die Konsequenzen (könnten so zwischen 5-30EUR sein) tragen wie ein Mann ;)


:daumen: Perfekt auf den punkt gebracht!
 
du fährst einen *Trail*, von dem du genau weisst, das es in deinem BL verboten ist und willst wissen *wie drücke ich mich am besten vor den Konsequenzen und wie weit kann ich dabei gehen, bzw wie weit dürfen die bösen Förster gehen*...sorry...da habe ich kein Verständnis für.

Äh, so wie ich es mitbekommen habe, ist in den meisten BL das Biken auf Wegen unter 2 Meter Breite verboten. Es gibt also quasi kein legales Mountainbiken auf öffentlichem Gelände. Also mal lieber etwas zurückschalten.
 
Äh, so wie ich es mitbekommen habe, ist in den meisten BL das Biken auf Wegen unter 2 Meter Breite verboten. Es gibt also quasi kein legales Mountainbiken auf öffentlichem Gelände. Also mal lieber etwas zurückschalten.

Ganz so schlecht sieht es nicht aus. Ich verweise auf den Link bei der DIMB. Ausserdem geht es nicht um den Sinn oder Unsinn einer 2m-Regel, sondern um den wissentlichen Verstoss gegen bestehende Regeln und um die Möglichkeiten sich vor Konsequenzen zu drücken ;)
 
[...] sondern um den wissentlichen Verstoss gegen bestehende Regeln und um die Möglichkeiten sich vor Konsequenzen zu drücken ;)

Na wofür sind den Regeln da wenn nicht um einfach nur gebrochen zu werden. Ehrlich soviel wie in diesem Land versucht wird zu regulieren da wundert es mich echt das es noch keine Regel gibt in der steht wann man aufs Töpfchen darf.

Wenn sich der Forstbeamte auf 127 I StPO beruft würde ich dem aber vor Ort noch was erzählen...

Spätestens bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sollten sich Probleme ergeben. Geeignet ist die vorl. Festnahme ja, um zielerreichend zu wirken.

Erforlderlichkeit einer vorl. Festn. ist schon naja, dünnes Eis. Da gäbe es sicher andere, mildere Mittel.

Und eine Angemessenheit ist hier keinesfalls gegeben: Verstoß gegen "Wald-und-WiesenVerbotsgesetz" soll einer Abwägung gegen die Grundrechte aus Art. 2 I,II standhalten - niemals.

Endlich mal jemand der es genauso sieht wie ich.
 
Hier scheinen ja fast nur geistige Klein****** zu verkehren. Ehrlich, mir graust es vor Euch. :(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist Quatsch. Natürlich gibt es auch in der Konstellation Aussage-gegen-Aussage Verurteilungen und das tausendfach jeden Werktag bei den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Wenn der Förster vor Gericht glaubwürdig versichert, dass du das warst, macht es "rumms".

Er ist auch berechtigt, dich festzuhalten, um deine Personalien festzustellen. Maßgebend ist § 163 b StPO, der im Owi Verfahren entsprechend gilt. Forstbeamte sind in allen Bundesländern Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft und haben daher die notwendige Eilkompetenz. Ergänzend kommt sogar noch das Jedermann Festnahmerecht nach § 127 StPO in Betracht.

Welche Geldbuße droht (Straftat ist es nicht, sondern nur Owi) hängt vom Waldgesetz ab, das ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Der §127 kann nur in Kraft treten, wenn eine Straftat vorliegt. Bei einer Ordnungswidrigkeit nicht. Also wenn man mit dem Rad quer durch den Wald fährt, darf einem der Förster sicherlich nicht festnehmen.
 
Hmmm gute Frage -:confused:-:confused:- und begeht der Notarzt Körperverletzung, wenn er einen Patienten operiert oder ihm ne einfache Spritze gibt??

Der Thread gleitet ins unermeßlich Schwachsinnige ab... weiter so.

Doch das tut er tatbestandlich sehr wohl. Er handelt jedoch nicht rechtswidrig (Nothilfe bzw. durch Einwilligung des Patienten).
Ein Polizeibeamter begeht auch einen Totschlag bei einem tödlichen Schusswaffengebrauch. Deshalb wird ja auch stets ermittelt. Hier regelmäßig auch nicht rechtswidrig (Rechtfertigungsgrund Notwehr bzw. Nothilfe).
Das kann man beliebig fortsetzen, da bei Verwaltungsakten durch Hoheitsträger stets ein Grundrechtseingriff vorgenommen wird. Und das erfüllt ständig irgendwelche StGB Tatbestände.

Ist also doch kein Schwachsinn.
 
Wie gut, dass unsere gesetzlichen Regelungen weit unterhalb dessen liegen, was für viele Leute hier als völlig normal erachtet wird.
 
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