Fahrrad gegen Fahrrad auf Radweg

@4mate ... Der Fahrer hat mir auch unterschrieben, dass er zu weit auf meiner Seite fuhr. Nur der Versicherungsmensch kam jetzt mit diesem zu schnell.
Hast Du unterschrieben, daß Du zu schnell warst? Wenn nicht, dann ist die Sache gelaufen.
Ursächlich war wohl die falsche Wegseite. Wäre der Unfall ev. auch passiert, wenn Du da gestanden/gegangen wärst?

Unabhängig davon: warst Du nun zu schnell?

Der Nikolauzi
 
Und: Wie will man die Geschwindigkeit beurteilen können?!

Das hab ich mich auch gefragt. Da würd ich den Lappen von der Versicherung mal fragen, wo genau er gestanden hat, um das zu beurteilen. Unabhängig davon wie schon vorher geschrieben: der Linksfahrer hat alles falsch gemacht. Ich würds drauf ankommen lassen.
 
Also ich war nicht zu schnell. Und bin auf meiner Seite gefahren. Denke ich hab alles richtig gemacht.
Warte jetzt mal ab was die Versicherung wissen will und lass dies jedoch vom Anwalt ausfüllen.
Danke an alle, die mir Ihre Meinung und Ratschläge zukommen liesen und werde Euch mal auf dem Laufenden halten.
Für die, welche nur doofe Kommentare haben - geht einfach schwimmen.
 
Die Antwort die du vom Anwalt bekommen wirst: Warum kommst du nicht gleich und hast ohne mich mit der Versicherung gesprochen.
 
So, nun ist es amtlich. Habe eine geringe Teilschuld bekommen.
Das Rad wurde bis auf 300€ komplett erstattet. Da ich einen guten Händler habe ging ich aus der Nummer ohne Schäden raus.
Gruß Thomas
 
So ähnlich wie ein verunfallter Asienurlaub also?! Wärst Du nicht da gewesen, gäbe es keinen Unfall :daumen:
Glückwunsch zum "glimpflichen" Ausgang.
 
Die Unterstellung, man sei als Radfahrer zu schnell gewesen, bekommt man von Polizei und Versicherung inzwischen grundsätzlich, da heißt es aufpassen! Die Polizei ist nicht der Freund des Radfahrers. Vor allem je südlicher man in Deutschland ist.
 
Die Unterstellung, man sei als Radfahrer zu schnell gewesen, bekommt man von Polizei und Versicherung inzwischen grundsätzlich, da heißt es aufpassen! Die Polizei ist nicht der Freund des Radfahrers. Vor allem je südlicher man in Deutschland ist.
Ich wusste noch gar nicht dass die Polizei neuerdings Urteile sprechen darf. Hier lernt man ja immer dazu.
 
@skaster
Ja die Polizei , schon ein rechtstaatliches Problem . Jetzt stellen sie ein Delikt fest ( z.b. zu schnell mit dem Auto gefahren ) , setzen gleich die Strafe dazu fest und exekutiern dazu auch gleich noch . Schöne schei$$e . :ka:
 
@skaster
Ja die Polizei , schon ein rechtstaatliches Problem . Jetzt stellen sie ein Delikt fest ( z.b. zu schnell mit dem Auto gefahren ) , setzen gleich die Strafe dazu fest und exekutiern dazu auch gleich noch . Schöne schei$$e . :ka:
1. Verstoß feststellen --> ja
2. Strafe festsetzen --> nein, da gibt es z.B. einen Bußgeldkatalog welcher nicht von der Polizei festgelegt wurde
3. solltest du mit exekutieren das einziehen der Strafe meinen --> nein, vor Ort muss niemand bezahlen, den Bescheid zusenden lassen und bei anderer Meinung zum Vorwurf die entsprechenden Rechtsmittel einlegen.
Und nebenher finde ich, dass die Polizei sicherlich kein rechtstaatliches Problem ist, aber legislative, exekutive und judikative Gewalt ist ja nicht grundlos erfunden worden.
 
1. Verstoß feststellen --> ja
2. Strafe festsetzen --> nein, da gibt es z.B. einen Bußgeldkatalog welcher nicht von der Polizei festgelegt wurde
3. solltest du mit exekutieren das einziehen der Strafe meinen --> nein, vor Ort muss niemand bezahlen, den Bescheid zusenden lassen und bei anderer Meinung zum Vorwurf die entsprechenden Rechtsmittel einlegen.
Und nebenher finde ich, dass die Polizei sicherlich kein rechtstaatliches Problem ist, aber legislative, exekutive und judikative Gewalt ist ja nicht grundlos erfunden worden.
Ironie nicht verstanden : Nichtgenügend setzen
aber legislative, exekutive und judikative Gewalt verstanden : Sehr gut
Warum dann das?
Ich wusste noch gar nicht dass die Polizei neuerdings Urteile sprechen darf. Hier lernt man ja immer dazu.
:bier::bier::bier:
 
Die Unterstellung, man sei als Radfahrer zu schnell gewesen, bekommt man von Polizei und Versicherung inzwischen grundsätzlich, da heißt es aufpassen! Die Polizei ist nicht der Freund des Radfahrers. Vor allem je südlicher man in Deutschland ist.
Erst recht als Motorradfahrer: Mir wurde von einer Autofahrerin innerorts (auf meinem täglichen Arbeitsweg-ich kenne also die Strecke als Unfallschwerpunkt) die Vorfahrt genommen, als ich wirkliche 50 km/h fuhr (wegen dem Unfallschwerpunkt).
Vom herbeigerufenen Polizisten wurde sie mehrfach gefragt (bzw. in den Mund gelegt), ob ich nicht zu schnell gefahren sei, solange, bis sie ihn anfuhr, damit jetzt aufzuhören, sie sei losgefahren, obwohl neben ihr ein Lieferwagen ihr die Sicht genommen hatte.
Das fand ich sehr löblich von ihr, denn ab da war der Polizist dann auch nett zu mir.
 
So, nun ist es amtlich. Habe eine geringe Teilschuld bekommen.
Das Rad wurde bis auf 300€ komplett erstattet. Da ich einen guten Händler habe ging ich aus der Nummer ohne Schäden raus.
Gruß Thomas
Jetzt wären die Details interessant: warum Teilschuld?
Dennoch: Glückwunsch, wenn Du Dich schadenfrei halten konntest, vom Aufwand abgesehen...

Der Nikolauzi
 
Wie wäre es mit den Paragraphen der Stvo?

In 1 und 3 steht etwas von Rücksichtnahme und Geschwindigkeit.

Das Bashing gegen die Versicherung und die Polizei zeigt echtes Niveau. :wut:
 
@Bergsieger Ich wünsche dir und jedem anderen, dass er von Polizei und Versicherungen immer fair und professionell behandelt wird. Aber leider habe ich und auch nicht wenige Bekannte durchaus andere Erfahrungen mit zumindest Ersterer gemacht. Daher weise ich darauf hin.
 
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