Fahrradteile aus abgeschlossenen Keller gestohlen - wie Wert nachweißen - Allianz

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Hallo Zusammen,

mir wurden Fahrradteile aus einem abgeschlossen Keller gestohlen. Neupreis der Teile beläuft sich auf 1400€. Fahrrad wurde gebraucht gekauft, Händlerrechnung existiert nicht (70er Jahre Rahmen herstellerseitig ohne Rahmennummer mit neuen Parts vom Vorbesitzer aufgebaut). Die Versicherung zahlt mir jetzt 180€.

Versicherungstante meint sie akzeptieren ausschließelich Rechnungen.

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich an eine halbwegs vernüftige Entschädigungssumme komme?
 
Hatte oben nochmal editiert: "Versicherungstante meint sie akzeptieren ausschließelich Rechnungen.". Selbst Kostenvorschlag eines Händlers nehmen sie nicht, wenn der Anschaffungswert des Rades drunter lag - der ja aktuell mit 180€ angenommen wird.
 
Hast du Fotos vom Rad, Fotos vom Keller wo man Teile sehen kann?
Ist das ein Fall für die Hausrat?
 
Hab fotos vom rad, fotos vom aufgebrochenen Keller und Fotos vom rad mit weniger Teilen. Die hat auch die Versicherung, ist ihr aber scheinbar egal.
Läuft über die Hausrat da Keller Einbruch.
 
Hab fotos vom rad, fotos vom aufgebrochenen Keller und Fotos vom rad mit weniger Teilen. Die hat auch die Versicherung, ist ihr aber scheinbar egal.
Läuft über die Hausrat da Keller Einbruch.
Es gibt Keller, die nicht zur Hausrat gehören, zB Radkeller der Allgemeinheit, aber wenns dein Keller ist, dann ists ja eindeutig. Keine Ahnung welche Probleme deine Versicherung hat dir das Netto zu erstatten, wenn dir ein Radhändler einen Kostenvoranschlag für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Teile erstellt.
 
"Damals" bei unserem Kellereinbruch im MFH mit abschließbaren Einzelkellern musste die Polizei kommen; nach Schadensmeldung und Auflistung der gestohlenen Gegenstände (mit Rechnung) hat die Versicherung gezahlt. Mein Mann sagt grade; dass wir nicht mehr alle Rechnungen hatten (es waren z.T. ältere Sachen); der von uns angegebene Wert wurde also scheinbar als realistisch eingeschätzt und akzepiert.

Es waren zwar keine Bikes oder Teile die gestohlen wurden; aber "Technik- und MusikKram", der meinem Mann genauso wichtig ist wie mein Bike mir jetzt - der ideelle Wert kann nicht ersetzt werden; aber die finanzielle Entschädigung war absolut angemessen, muss man im Nachhinein sagen.
 
Ich würde die jweiligen Hersteller der Gegenstände um eine offizielle Angabe des ursprünglichen Neupreises bitten und damit nocheinmal Verhandlungen führen. Undzwar nicht im Stehen zwischen Tür und Angel im üblichen Geschäftsraum, sondern nach Einholen eines Termins für ein ausführliches Gespräch. Wenn Teile gebraucht sind, kann man als Versicherungsnehmer ein bisschen entgegenkommen, aber es sollte sicherlich ein angemessenes Ergebnis herauskommen, was über den pauschalen 180€ liegt. Wo bekommt man heute noch einen anständigen neuen Rahmen für solche Geldsummen?
 
Das Problem ist ein Anderes. Zu billige Versicherung gekauft.
Die wird einfach auf ne Klage warten, oder wenigstens das erste sachkundige Anwaltsschreiben, dass auf entsprechende Rechtsfälle verweist.
Mit der Hoffnung, dass dem Versicherungsnehmer es zu lästig oder Klagerisiko zu hoch ist.
 
Ja, die werden so von sich aus nix weiter machen.

Das Problem wird bleiben, dass man mit unverbindlichen Herstellerpreisen nicht den Nachweis erbringt, dass man diese Ware bis zum Diebstahl auch im Keller stehen hatte... Gibts Photos von den Gegenständen? Deshalb verlangt eine Versicherung ja meist grundsätzlich Rechnungen oder Kaufverträge, das ist der sichere Besitznachweis. Hat man nun teilweise Rechnungen von Teilen, die an einem Rad verbaut waren, dann mag ein kulanter Anbieter sicherlich erkennen, dass der Wert der übrigen Gegenstände ohne Rechnung eben dementsprechend gewesen sein könnte.

Aber ohne irgendeine Rechnung - ehrlich gesagt - was soll ein Anwalt da so machen? Da müsste man bestenfalls radfahrende Freunde haben, die das belegen können und dann gehts vielleicht ohnehin nur vor Gericht. Entscheidungen gibts dazu bestimmt. Ich bin da aber auch unbescholtener Laie, also ohne Gewähr.

Nachtrag: es gibt also Photos - dann ist das so von der Versicherung nicht korrekt. Wenn Du einen Rechtsschutz hast, würde ich in dem Fall sofort zum Anwalt gehen.
 
wenn das bike angeblich vom vorbesitzer mit neu gekauften teilen aufgebaut wurde, sollte der evtl. noch belege haben. und wieso hast du keine rechnung / kaufvertrag von ihm, wo der "neuwert" ersichtlich ist?????
 
Sieh es mal aus der Sicht der "Versicherungstante": Woher soll die wissen, was das Rad wirklich wert ist ? Da könnte ja jeder mit seiner Schrottmöhre kommen und einen 10fachen Preis einreichen...
 
70er Jahre Rahmen, no name, ohne alles? Mit neuen Part von 1978 oder so aufgebaut - und die Reifen waren bestimmt auch noch top?

Sorry, aber eine Versicherung sollte bzgl. der Versichertenbeiträge schon eine gewisse Sorgfalt walten lassen.
 
an den Threadersteller:
Check mal genau den schriftlichen Wortlaut zu dem 180 Euro "angebot".. wenn die damit klar zusagen, dass der versicherungsfall eingetreten ist.. und dieser sich auch genau auf dieses fahrrad mit dem zubehör bezieht.. dann geht es ja "nur" noch um die korrekte bezifferung des wertes.. und da dürfte der kostenvoranschlag seine wirkung zeigen, wenn dieser von einem anwalt mit passendem schreiben zur versicherung durchgereicht wird.

wichtig ist halt, dass sie bereits den versicherungsfall anerkannt haben.. und der umfang, also das, was da betitelt und nicht beziffert wird..

bin auch kein experte.. kann dir aber sonst auch noch den hinweis geben, dass eine rechtschutz nicht zwingend nötig ist.. wer finanziell nicht so gut gestellt ist, kann beim amtsgericht einen "gutschein" bekommen, mit dem man beim anwalt seiner wahl, gegen eine pauschale von 20 euro rechtsberatung bekommt..
und "finanziell nicht so gut gestellt" heißt nicht nur hartz IV empfänger.. den gutschein kriegen teils auch leute mit 1500 euro netto im monat (je nach weiterer situation)

lass dich nicht abspeisen.. hol dir das was dir zusteht
 
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