Fixie und rechtlich Konsequenzen

Wollt hier eigentlich nicht über Für und Wider disskutieren - ich denk das wurde hinlänglich durchgekaut - sondern eigentlich nur über die Sachlage in Österreich informieren.
Da sind die Österreicher weiter als wir. Es macht ja auch Sinn, bei Bremsen, wenn sie vorgeschrieben sind,
eine Mindestverzögerung oder den Stand der Technik zu fordern.
Sonst kommt der nächste und besteht darauf, daß er mit der Rollreibung bremst oder
aufgrund der Topographie sowieso irgendwann stehen bleibt.
Sich daran zu halten ist dann jedermans eigene Entscheidung.:D
 
Wollt hier eigentlich nicht über Für und Wider disskutieren - ich denk das wurde hinlänglich durchgekaut - sondern eigentlich nur über die Sachlage in Österreich informieren.
Du warst es doch, der die Antwort der Behörde kritisiert hat und darauf bin ich eingegangen.

Genau wie die Antwort vom Verkehrsministerium hast Du auch meine Antwort einfach nicht kapiert!

Darum noch mal ganz einfach: Es wird nicht die Fähigkeit des Fahrers reglementiert sondern das Fahrzeug. Da ein Fixie ohne Bremsen aber nicht von jedem Fahrer sicher verzögert werden kann, ist es nicht zugelassen. Das habe ich Dir versucht zu erklären. Dein Beispiel mit dem Führerschein passt überhaupt nicht.

Das wäre so, wie wenn man einem Bodybuilder gestatten würde, einen LKW ohne Bremskraftverstärker zu fahren, nur weil der genug Power hat, trotzdem stark genug zu bremsen. Solche Einzelzulassungen für gefährliche Fahrzeuge auf einen Fahrer beschränkt, gibt es nun mal nicht.

Glücklicherweise sind die Behörden in Österreich offenbar klüger als die Einwohner!
 
Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Laut dieser Definition kann ein starrer Antrieb wohl eindeutig als Bremse anerkannt werden. Sieht das Amtsgericht Bonn ja bekanntermaßen genauso.

Die Kette ist überhaupt kein "fest angebrachter Bestandteil des Fahrrades", insofern kann man nicht nur drüber streiten, ob starr eine Bremse ist.

Eine Kette kann abspringen. Die Bauteile einer echten Bremse hingegen sind befestigt. Vom Wortlaut der Vorschrift her kann man nicht so ohne weiteres eine Erlaubnis herleiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
duty_calls.png


<sarcasm>Bitte erzähl mir mehr über die Ausfallsicherheit von konventionellen Bremsen!</sarcasm>
 
Ohne Bremsen rumzufahren nur um einem blöden Hype zu entsprechen, der in 2 Jahren so und so verschwunden ist, ist ja schon lächerlich genug.
Aber dann doch zu versuchen bei den Behörden eine Erlaubnis zu bekommen und im Forum rumzujammern wenn man diese (logischerweise) nicht bekommt ist ja lächerlich².
 
Ganz ohne Bremse würde ich auch nicht empfehlen, mit einer plus starrem Gang bewegt man sich möcglicherweise in einer rechtlichen Grauzone.
Aber das Arument "Eine Kette kann abspringen. Die Bauteile einer echten Bremse hingegen sind befestigt." zählt nicht: Bei abgesprungener Kette ist auch bei einem Dreigangrad mit Rücktritt die VR-Bremse alleine.
Horst
 
Achja, in der Print Ausgabe stand noch, dass der Bengel sich das Bike von einem Kumpel geliehen hatte welcher dieses nur für den Radsport benutzt. Über mehr Details schweigt man sich aus...
 
Gutes Urteil!
Was mir gerade in der dunklen Jahreszeit auffällt: jeder zweite Radler und Jogger hat kein Licht, und ich werde auf dem Crosser vollgemault weil ich Helmlampe+Lenkerlampe habe und bei Gegenverkehr auf den Boden schaue damit es nicht zur Blendung kommt. Da sollte mal eingegriffen werden.
 
Das die Jogger ohne Beleuchtung schwarz gekleidet derzeit völlig unsichtbar sind, stört mich auch extrem! Aber zuviel Licht ist auch sehr nervig, auch wenn du auf den Boden schaust, blendest du den Gegenverkehr ;)
 
Es ist ja auch nur beim Fahrrad so, dass man auf Wege gezwungen wird, auf denen erlaubterweise Verkehrspartner ohne Beleuchtung und ohne Reflektoren (Fußgänger, Jogger) unterwegs sind. Man darf nur so schnell fahren, dass man niemanden gefährdet....also im Dunkeln sehr langsam zur Arbeit, sonst könnte man dran sein. Die Radweg/Fußweg-Kombi ist ungeeignet für Radler, die ihr Rad als Verkehrsmittel nutzen um möglichst zügig irgendwo hinzukommen. Verdrießlich.
 
Das stimmt nicht ganz. Auf jeder Landstraße können Fußgänger herumlaufen, natürlich darf auch der Autofahrer dort nur auf Sicht fahren.

Auf einer Landstraße sind Fußgänger gehalten, am Fahrbahnrand entgegen der Fahrtrichtung der jeweiligen Fahrspur zu gehen. Auf einem Rad-/Fußweg dürfen Fußgänger gehen, laufen, sich treffen, unterhalten und was auch immer machen - wo sie wollen.

Gruß Silke
 
...die maulen meiner Meinung nach sogar zurecht. Die Fahrradfahrer maulen da aber auch zurecht. Beide gemeinsam sollten den Gesetzgeber anmaulen, der Fahrzeuge, die eigentlich auf die Straße gehören, auf den Gehweg zwingt. Gehwege freigeben für langsame, unsichere, jünger, ältere Radler kann eine gute Sache sein. Den Berufspendler auf dem Verkehrsmittel Fahrrad zwischen die zur Schule gehenden Kinder auf den Gehweg zu zwingen, ist gängiger Irrsinn.
 
Naja, Silke, ganz so einfach ist das nicht, denn der Pendlerverkehr ist mit Stoßzeiten einkalkuliert. Bedeutet das die Pendlerzeit von 6-8Uhr und 15-17Uhr sein Hoch hat. Und die restliche Zeit ist ein normales Verkehrs-,Fahrrad-, und Personenaufkommen. Bin mir da nicht sicher ob es die Kommune interessiert wenn wir sie anmaulen - dafür ist das "Risiko" und das Verkehrsaufkommen zu gering bzw. nur punktuell am Tag.

Das denke ich mir auch jedes mal wenn ich früh mit dem Auto fahren muss und in die Pendelzeit komme. Dann steh ich an Ampeln die ganze zwei Fahrzeuge durchkommen lassen, und die darauffolgende Ampel 50m weiter ist dann wieder rot. Da könnte man prima Kreisverkehre einbauen. Macht aber niemand, weil es eben nur zu Stoßzeiten so ist, die Stadt lässt sich da nicht überzeugen. Witzigerweise ist jede Stadt knapp bei Kasse, aber eine Ampelanlage kostet im Jahr etwa 8000Eur Unterhalt, und ca. 60-100.000Eur Anschaffung. Auf zehn Kilometer Autofahrt habe ich 16 Ampeln! Mit dem Rad müssten es drei sein.
 
Das bekommen wir eh nicht zu Ende, weil zu umfassend. Man könnte hier auch vermuten, dass die Stadt den Autopendelverkehr unattraktiv machen will und den Umstieg auf ÖPNV oder Fahrrad sehen möchte. Klingt nach Ballungsgebiet mit den 16 Ampeln auf 10 Kilometer.

Mein Arbeitsweg ist knapp 14km lang und die Anzahl der Ampeln beträgt 0 !!! Ländlicher Raum. Den Gemeinden ist es hier völlig Achterbahn, ob die Leute mit dem Auto durch den Ort fahren, oder nicht. Was stört, sind die Fahrradfahrer, die den Autofahrern beim durch den Ort peitschen auf der Straße im Weg sein könnten. Daher müssen die auf den Gehweg, der mit dem blauen Schild für Fußgänger und Radfahrer gekennzeichnet ist - ich muss ihn in beide Richtungen nutzen und bin darauf durch Abbieger und Grundstücksausfahrende und verschlafen aus dem Gartentor laufende Fußgänger dauergefährdet. Die Fußgänger sind durch mich dauergefährdet, weil ich zur Arbeit oder nach Hause möchte und daher immer mal wieder schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs bin, ich Rowdie.

Daher mein Ansatz mit dem Maulen....ich verstehe die Fußgänger auf "meinem Radweg" und ich würde mich freuen, wenn mich die Fußgänger "auf ihrem Gehweg" auch verstehen würden - und wir unser Missfallen über die Situation lieber an die Verantwortlichen, als an uns gegenseitig herantragen würden.

Lieber Gruß
Silke
 
Das bekommen wir eh nicht zu Ende, weil zu umfassend. Man könnte hier auch vermuten, dass die Stadt den Autopendelverkehr unattraktiv machen will und den Umstieg auf ÖPNV oder Fahrrad sehen möchte. Klingt nach Ballungsgebiet mit den 16 Ampeln auf 10 Kilometer.

Mein Arbeitsweg ist knapp 14km lang und die Anzahl der Ampeln beträgt 0 !!! Ländlicher Raum. Den Gemeinden ist es hier völlig Achterbahn, ob die Leute mit dem Auto durch den Ort fahren, oder nicht. Was stört, sind die Fahrradfahrer, die den Autofahrern beim durch den Ort peitschen auf der Straße im Weg sein könnten. Daher müssen die auf den Gehweg, der mit dem blauen Schild für Fußgänger und Radfahrer gekennzeichnet ist - ich muss ihn in beide Richtungen nutzen und bin darauf durch Abbieger und Grundstücksausfahrende und verschlafen aus dem Gartentor laufende Fußgänger dauergefährdet. Die Fußgänger sind durch mich dauergefährdet, weil ich zur Arbeit oder nach Hause möchte und daher immer mal wieder schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs bin, ich Rowdie.

Daher mein Ansatz mit dem Maulen....ich verstehe die Fußgänger auf "meinem Radweg" und ich würde mich freuen, wenn mich die Fußgänger "auf ihrem Gehweg" auch verstehen würden - und wir unser Missfallen über die Situation lieber an die Verantwortlichen, als an uns gegenseitig herantragen würden.

Lieber Gruß
Silke

Da muß man sich die Mühe machen, gegen diese Beschilderung einen Widerspruch einzulegen. Kann man relativ formlos machen, nur das Wort Widerspruch sollte am besten darin vorkommen. Eine Radwegebenutzungspflicht darf nach neuerer Gesetzeslage nur noch bestehen, wenn sie der Sicherheit des Radfahrers dient. Daß der Autoverkehr besser fließen kann, ist als Begründung nicht mehr zulässig! Natürlich bauen deswegen die Gemeinden die Schilder noch lange nicht ab. Solange sich keiner beschwert. Also alle Schilder mit eindeutiger Position beschreiben bzw. dokumentieren und denen zuschicken.
 
Jep, das funktioniert auch wirklich. Bei uns im Ort wurde ein Urlauber angemacht, weil er nicht auf dem Radweg geradelt ist. Das hat ihn so genervt, dass er gegen den Radweg vorgegangen ist - kurze Zeit später war das blaue Schild Geschichte. Ich habe auch diverse Radwege auf meinen Standardrouten auf dem Zettel, bei dem mir mal jemand eine Strafe für die Nichtbenutzung verpassen soll, dann passiert dasselbe. Bis dahin bin ich jedoch friedlich, weil ich einfach grundsätzlich friedlich bin :)

Beim oben beschriebenen Geh/Radweg ist es jedoch so, dass ein Radweg dort grundsätzlich Sinn macht. Nur die Umsetzung ist sehr schlecht - und hat mir daher als Beispiel für die Diskussion gedient. Mindestens eine Trennung der Fußgänger und Radfahrer durch eine aufgepinselte Linie müsste gesetzlich vorgeschrieben sein....auch wenn sie nicht viel helfen würde.

Gruß Silke
 
Es ist ja auch in Ordung, wenn die gemeinsamen Fuß- und Radwege weiter bestehen mit dem Schild "Radfahrer frei". Dann kann es sich der Radfahrer aussuchen, ob er auf der Straße fahren möchte oder nicht. Nur der Pflicht würde ich widersprechen!
 
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