Garantie übertragbar ?

GeeNX

Radical Amusement
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Hi Leute!
Möchte meine Magura Julie verkaufen. Da sie erst ein paar Monate alt ist, wollte ich mal fragen, ob ich die Garantie auch dem Wiederkäufer übertragen kann. Wenn ja was muss ich machen, beachten.
Danke im Vorraus für eure Antworten.

Cu GeeNX
 
Moin.

Also: meines Erachtens hat er Garantieanspruch, wenn er im Schadensfall die (Deine) Kaufquittung vorlegt. Ich sehe da kein Problem. Ob er der Erstbesitzer ist, spielt da keine Rolle, er benötigt nur die Originalquittung.

Gruß

Slow
 
Erstmal zur Definition:
Garantie = freiwillige Garantie eines Hersteller auf sein Produkt. Garantiedauer / Umfang / Ersatzleistung / Abwicklung kann der Hersteller / Händler frei selbst bestimmen.
Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschriebener Umfang an Gewährleistung für ein Produkt durch den Verkäufer. Bei Neuware bis Ende 2001 6 Monate ab Kaudatum (Nachweis daß Produktmangel und nicht Fehlbenutzung liegt beim Kunden), Ab 2002 24Monate (6Monate muß der Verkäufer einen mängelfrei verkauften Artikel nachweisen, danach der Kunde das Gegenteil).
In den Garantiebestimmungen kann der Hersteller / Händler Übertragung auf andere ausschließen. Bei der Gewährleistung darf er das nicht. Diese gilt unabhängig von der Anzahl der Besitzer, und darf nicht eingeschränkt werden (ausname: Bei gebrauchten Artikeln dürfen Händler die Gewährleistung auf min. 12 Monate kürzen).
Jetzt kannst Du selbst entscheiden:
Handelt es sich um Garantie oder Gewährleistung?
Bei Garantie:
Hat der Hersteller die Übertragung auf andere genemigt (nachfragen)?
Wenn ja:
Ist übertragbar,
Wenn nein:
ist nicht übertragbar
Wenn Gewährleistung:
ist übertragbar - egal was der Hersteller sagt.

Achtung: Gewährleistung gilt nur vom Händler zum Kunden, Garantie vom Garantiegeber (kann der Händler oder der Hersteller oder Importeur oder sonstwer sein). Der Hersteller muss dem Händler keine Gewährleistung oder Garantie bieten. Die o.G. Regeln über Garantie und Gewährleistung gelten nur von einem gewerblichen Händler zu einem privaten Kunden. Gewerbe zu Gewerbe hat seine eigenen Gesetze.
 
Hi,

mein Fall:

Stumpjumper Evo im Dez 2013 gekauft - nach etlichen Reklamationen bieten Händler + Specialized mir jetzt ein Neurad (Modell 2015) an, das ich im Februar bekommen soll.

Weiß jemand, wie es hier mit der Gewährleistung aussieht? Kann die auf einen Käufer übertragen werden (mir liegen keine AGB des Händlers vor) und wenn ja, läuft die Gewährleistung ab Dez 2013 oder Feb 2015?
 
Wegen der Gewährleistung würde ich den Vertragshändler fragen (der müsste das eigentlich wissen). Oder eben direkt an den Kundensupport von Specialized wenden. Die Gewährleistung läuft dann ab Erhalt des Ersatzrades.
 
Wegen der Gewährleistung würde ich den Vertragshändler fragen (der müsste das eigentlich wissen). Oder eben direkt an den Kundensupport von Specialized wenden. Die Gewährleistung läuft dann ab Erhalt des Ersatzrades.
Mit der Gewährleistung hat Speci aber nichts zu tun. Für neue Gewährleistung müsste der alte Kauf auch rückabgewickelt werden, d.h. der Händler nimmt das alte Rad zurück und verkauft dir das Neue, ansonsten ticken die 2 Jahre weiterhin.
 
Ja das stimmt natürlich. Ich hatte es so verstanden, dass der Händler das alte einbehält und dann das Neue dann übergibt, mit der ab dann geltenden Gewährleistung.

Das mit der Übertragung der Gewährleistung auf einen Käufer (was ich mit Specialized kontaktieren meinte) wäre ja eh hinfällig. > Denkfehler
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das stimmt natürlich. Ich hatte es so verstanden, dass der Händler das alte einbehält und dann das Neue dann übergibt, mit der ab dann geltenden Gewährleistung.

Das mit der Übertragung der Gewährleistung auf einen Käufer (was ich mit Specialized kontaktieren meinte) wäre ja eh hinfällig. > Denkfehler

Dann lass dir als Beleg für das neue Rad ne neue Rechnung mit aktuellem Datum geben, sonst bleibt die alte Gewährleistung bestehen.
Wenn dein Händler das tut, dann wäre er sehr nett, da er ja in jedem Fall für die Sachmängelhaftung dann einstehen muss.
Eigentlich könnte er das neue Rad als Nachbesserung betrachten und du könntest nix machen. AUSSER das neue Rad ist nicht 100%tig identisch, dann könntest du Rückabwicklung verlangen.
 
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