Heckklappen Fahrradträger - Bremsleuchten und Nummernschild

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Guten Morgen zusammen,

kurze Frage:

Wir nutzen diesen Fahrradträger für zwei Bikes an dem V50. Bisher nur für kurze Strecken.
Die Lösung ist suboptimal, jedoch nicht anders realisierbar aufgrund fehlender AHK.
Nun kommt die Überlegung einen "Spontanurlaub" einzulegen, rund 250km weit weg.

Also, jetzt bin ich gerne bereit ein weiteres Nummerschild anzuschaffen.

Bei einer Beleuchtung kommt man bei Volvo in eine finanzielle Region für die Elektrosache + Freischaltung der Software, dass man das bisschen Blech für die AHK Kugel auch noch berappen könnte. In der Regel mal eben gut 1100 Flocken bei Volvo. Im Zubehör aber auch gut 700-800.

Also, kann man so fahren, oder nicht? Bzw. was blüht einem wenn man so durch die Gegend fährt?
(Und bevor nun ein falscher Eindruck entsteht: ich würde so nicht fahren da ich keine Lust habe dass mir jemand ins Heck brezelt).

Ich glaube eine Stufe komme ich noch tiefer, dann müsste der Träger unterhalb des KZ liegen und die Leuchten sieht man dann durch die Speichen.

EDIT:
Ich überlege gerade ob ich mir beim Schlosser zwei Schienen schweißen lasse mit Befestigungen für die Achse (mit Schnellspannern).
Das wäre natürlich ziemlich genial. Dann kann das Teil noch tiefer und ist auch nicht so breit.


Besten Dank und Grüße
Daniel

P.S.: Die Pedale und Sattelstütze nehme ich natürlich ab - ist das kleinste Übel.
 

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Ganz spontan würde ich mal auf eine Anzeige und ein Verbot der Weiterfahrt tippen. Daraus ergäbe sich, dass du bei einem Auffahrunfall die Arschkarte ziehst und ne ordentliche Portion Teilschuld hast. Da ich aber wie so oft keine Ahnung vom Thema habe, könnte die Sache natürlich auch gaaaanz anders aussehen. :o
 
Naja, was Ähnliches habe ich befürchtet.
Die Bremslichter (inkl. des 3. Bremslichtes) sieht man auch so noch sehr gut, die Blinker auch. Besser als bei anderen Karren. Recht haben und Recht bekommen.
"Nur" die Nebelschlussleuchte ist verdeckt. Hmpf, aber das Kennzeichen (auf die 20 Euro kommts nicht an).
Echt ne miese Nummer jetzt.

Ich bastel mal ne Runde, vielleicht bekomme ich es ja höher/tiefer.
 
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Vermutlich steht in deiner Bedienungsanleitung, genau wie bei meinem Heckklappenträger, dass der Träger im 15Grad-Winkel ÜBER
den Bremsleuchten sitzen muss, um diese eben SICHTBAR zu lassen.

Damit kommt die ganze Chose ziemlich hoch, und der Verbrauch steigt um ca 40%!!!

Aber so ist nunmal die Rechtslage.
 

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@heuchler. Ich reagiere auf Deine Angaben zu den Kosten und dem Nummernschild.
Habe selbst ein Heckträgersystem von https://paulchensystem.net
MIT Heckleuchten kostet das System ca. 600,- €. Vielleicht mal Wert darüber nachzudenken, wenn ich die Volvopreise so lese.
Übrigens braucht man dafür kein offizielles Nummernschild. Meins wurde (von Paulchen) per Hand gemalt. Soll offiziell reichen.

Könnte aber sein, daß deren System bei Deinem Volvo die Fahhräder so hoch hängt, daß Du die ähnliche (billigere) Variante von Paulchen nutzen kannst, wie bei Deinem jetzigen System.
 
Ist halt das Problem mit den hochgezogenen Rückleuchten bei Volvo. Da wird man nie einen Heckträger ohne zusäzliche Leuchten nutzen können.
Seit wann muss denn ein e-Satz (z.B. für eine Hängerkupplung) freigeschaltet werden? Was angepasst werden müsste, wenn man einen Haken installiert, wären die Anpassung für "Gespannbetrieb" oder die Abschaltung der PDC wenn ein Anhänger oder Fahrradträger auf der AHK sitzt. Ein reiner e-Satz, auch mit CAN-Bus, geht normalerweise ohne Codierung siehe z.B. hier. Dann noch so eine hübsche Zusatzbeleuchtung und gut ist. Kosten ohne Montage <200€
 
Ich antworte mal wild durcheinander :D

Interessant finde ich dass ich die Anleitung habe, mich aber nicht daran erinnern kann dass es so in dieser stand.
Danke dafür. Würde ja im Endeffekt gut aussehen, muss dann eben bei Unterführungen aufpassen... und Parkhäuser sind auch doof :D

Ich werde mir für diesen Karren keinen Fahrradträger für 600 Euro kaufen.
Dann lieber AHK + günstigen AHK Träger, fänd ich eh praktisch weil dann die Heckklappe nicht belastet wird.
Das Problem wäre dann, dass meine Holde auf die Idee käme diese Mistkarre als Zugfahrzeug für ihre Hottehühs zu nutzen.
Das will ich auf garkeinen Fall!

Richtig geil bist natürlich Du @bike-runner. Danke! Also hat sich das Thema erledigt. Zum Glück fiel es bisher nie auf auf den kurzen Strecken.
Und richtig genial ist auch, dass Thule diese Haltearme zum Austausch anbietet - extra für den V50 :)

@skaster: Tja, Volvo eben.
Bin noch nie ein teureres Auto gefahren. Es war ein Versuch nach Audi wegen "Schwedenpanzer, unkaputtbar, zickzack Banane". Das Dach erinnert an Coladosen-Blech, Fahrwerksteile so ziemlich unterdimensioniert, Service unter aller Sau.
Ersatztzeilpreise werden gewürfelt (1 Liter Öl - kein LongLife - 26 Euro). Ich glaube teurer ist nur Porsche

Zu dem E-Satz und der AHK Kupplung (bitte abnehmbar, rund 260 Euro im Zubehör)) kostet das Trailermodul + Software irgendwie 150 Euro. Also sind wir schon bei 410 Euro + Einbau + gebrauchter Träger.

Die haben nicht nur eine Schraube locker - und dazu noch ganz viel keine Ahnung.
Wenn Dir ein Steuergerät kaputt geht (zum Beispiel das TMC Modul des GPS - dann hat man auch kein Radio + CD mehr), dann zahlst Du für rund 3,5 Minuten "Arbeit" rund 70 Euro dafür, dass sie das Gerät im Auto anlernen. Könnte ja geklaut sein :D

Ich schreibe mich wieder in Rage.

Danke euch!
 
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Mit meinem V40 hatte ich eigentlich wenig Probleme. Der V50 ist doch eigentlich ein verkappter Ford Focus, oder?
VW hat für das anschließen des e-Satz den ich schon bis zum Sicherungskasten verlegt hatte inkl. Codieren schlappe 156 € aufgerufen. Du siehst, bei anderen ist es nicht besser.
 
Rechtlich sieht es so aus:
StVZO
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
...
(9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen.
Wichtig ist das die geforderten Sichtwinkel eingehalten werden müssen. Zu finden sind diese in der:
(1) ... Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.
Diese Sichtwinkel können sehr groß sein, im Falle der Blinker und Bremsleuchten z.B. in Regelfall 45° nach rechts und links.
Das Kennzeichen gilt auch als Beleuchtung, da die reflektierende Ausführung eine passive Beleuchtungseinrichtung darstellt.

Über die 3. Bremsleuchte gehen die Meinungen auseinander, in der StVZO nicht extra erwähnt, aber durch die ECE R48 vorgeschrieben. Deswegen gibt es auch von einigen Fahrradträgerherstellern zusätzliche 3. Bremsleuchten für den Träger.
 
Montier den Träger doch mal so, dass du denkst es wäre ok für die Fahrt. Rad in den Kofferraum und dann fährst mal zur Polizei und packst das Rad vor deren Augen drauf und fragst nach fachkundiger Meinung.
Da wirst du eine definitive Aussage bekommen.

Kennzeichen an Trägern muss nicht mit Plaketten sein.
 
Übrigens braucht man dafür kein offizielles Nummernschild. Meins wurde (von Paulchen) per Hand gemalt. Soll offiziell reichen.
Wäre ich vorsichtig, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
Dort steht:
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.

Dann noch Anlage 4 im Link anschauen, und schon lässt man sich das Schild doch für 15,50€ machen.
 
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