EinsRakete
Fast!
Die Ausgangslage ist die: Nach 2 Monaten Benutzung geht etwas kaputt. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch in etwa 2 Monaten nach dem Kauf entspricht. Bei einem Defekt innerhalb so kurzer Zeit geht man davon aus, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag. Es handelt sich also um einen Gewährleistungsfall. Für die ersten 6 Monate nach dem Kauf sieht der Gesetzgeber deshalb vor, dass der Verkäufer den Beweis erbringen muss, dass die Ware bei Übergabe mängelfrei war und durch den Käufer zerstört wurde.
Das ist aber ziemlich schwierig für den Händler, also versucht er es auf eine andere Weise zu lösen: "Die Kulanz". Er sagt, DU hast es kaputt gemacht, aber in unserer unendlichen Güte schicken wir dir einen neuen Reifen zu.
Die (geprellten) Käufer lassen sich hierbei in drei Gruppen untergliedern:
1.) Gruppe 1 weiß, dass sie keinerlei Kosten tragen müssen und fordern ihre Gewährleistungsansprüche vollumfänglich ein. Denn sie wissen auch, dass das Gewährleistungsrecht keine Kulanzleistung ist, sondern unternehmerisches Risiko jedes Händlers.
2.) Gruppe 2 weiß genauso viel wie Gruppe 1, allerdings ist ihnen der Aufwand zu hoch und haben keine Lust sich damit herum zu ärgern. Also wird der Shop abgehakt, nicht mehr dort bestellt und die Sache ist gegessen.
3.) Gruppe 3 weiß nichts über ihre Rechte, ist aber total happy, dass sie kulanterweise einen neuen Reifen bekommen haben, für den sie gerade einmal die Versandkosten zahlen mussten. Sie halten das für tollen Service und prangern in ihrer Naivität Gruppe 1+2 an.
Als kleines Rätsel hier noch drei Phrasen die ihr zur Überprüfung eures Lernerfolgs den drei Gruppen zuordnen könnt:
a) Gerissen + Fordernd
b) Treudoof + Glücklich
c) Informiert + Nachgiebig
Gebe dir natürlich grundsätzlich recht, aber ein Reifen zählt als Verschleissteil.
Ist jetzt nicht so, dass der Rahmen gebrochen oder die Feder aus dem Kugelschreiber gesprungen ist.