In NRW droht MTB-Verbot in Wäldern...!

Solange der Entwurf nicht geändert ist, kann ich das nur als Signal in die richtige Richtung sehen!

Denke da z.b. an das klettern am stenzelberg, es war alles für eine Erlaubnis unterschriftsbereit.
Und um letzten Moment wurde es doch verweigert, den letzten todesstoß hat, dann bei einem erneuten versuch, damals die Bezirksregierung Köln gesetzt....


Sorry für meinen Pessimismus... aber der Politik traue ich durch einige weitere Erfahrungen auch an anderer Stelle nicht mehr über den weg....
 
Glück gehabt, puh!
Falsch! Nicht Glück sondern gute Arbeit von unserer Lobby.
Das Ganze ist nicht von alleine gelaufen. Es gab Aktionen in den sozialen Medien (Facebook, Twitter) und auch direkte Gespräche zwischen DIMB und den verantwortlichen Politikern.
All diesen Aktiven gehört mein Dank und erledigt ist es erst, wenn der neue Entwurf veröffentlicht ist.

Offizielle Sprechweise: DIMB hat das neue Gesetz "Missverstanden" und dieses "Misverständnis" wird durch eine bessere Formulierung in einem überarbeiteten Gesetzentwurf verhindert.

Ich lese zwischen den Zeilen, dass hier irgend ein Beamter verleitet (?) wurde Mist zu schreiben und alle Chefs haben dies ungelesen abgenickt.
 
Ja, ich wette auch auf einen übereifrigen Referenten...vielleicht ist dem mal ein übereifriger MTBler mal fast über den Fuß gefahren...o_O
 
Hi,
mit Glück hat das in der Tat NIX zu tun.

Hier wurde, insbesondere durch die DIMB, die vom Ministerium "angepingt" wurde, nachdem hier die Anfragewelle anrollte, den Herren der Unterschied zwischen "zugelassenen" Wegen und der alten Version angezeigt.

Die Formulierung des Ministeriums mit "juristischen Laien", die den Text mißverstanden haben, dient gerade so noch der Gesichtswahrung, denn das Wort ist sicherlich bei Juristen (!) nicht zufällig hineingeraten.

Hier hat das Ministerium schlicht die Gegenwehr der Radfahrer (übergreifend MTB/DIMB/ADFC) und Tourismusverbände zu spüren bekommen.

Insofern ein herzliches Danke schön an die Kollegen, die sich die letzten Tage ehrenamtlich die Zeit mit zig Telefonaten, Mails und stundenlangem Studium von Gesetzestexten um die Ohren geschlagen haben!

grüße
 
Glück gehabt war die Verbalisierung meines Aufatmens, schon klar, dass es kein "Glück" war - doch jetzt bin ich glücklich ;)

Auf verschiedene Kanälen habe ich es auch mehrfach geteilt und die zu dem Zeitpunkt "schlechte Nachricht" verbreitet - danke an das Engagement der Open-Trails-Crew etc. :daumen:
 
schon verdächtig, wenn solche gesetzesänderungen schön in der sommerpause auf den weg gebracht werden wenn die meisten gegner vermutlich dösig am strand liegen, dazu noch wo sich nur ein kleiner aber entscheidender begriff geändert hat, der zunächst garnicht so auffällt.
ein schelm, usw...;)

im umkehrschluß heißt das, gerade die in der ferienzeit auf den plan gebrachten änderungen (egal wlecher art) müssen besondern gründlich beobachtet werden.
 
Wir waren Sonntag zu dritt in der Ecke Windeck (Sieg) unterwegs und durften Schilder des (ich glaube) Landratsamtes sehen, auf denen Stand: "...nur auf zugelassenen Wegen...Zuwiderhandlung wird..." aja, aha...dachten wir uns...
 
In Landschaftsschutzgebieten ist das nicht erst seit gestern so, und sich nicht dran zu halten, trägt nicht gerade zum guten Ruf der Mountainbiker bei.
 
In Landschaftsschutzgebieten ist das nicht erst seit gestern so, und sich nicht dran zu halten, trägt nicht gerade zum guten Ruf der Mountainbiker bei.
Wenn ich dir also sage, du darfst nur noch mit zugelassenem Schuhwerk radfahren, dann hälst du dich daran, weil ich das jetzt mal so festlege, auch wenn es nicht gesetzlich geregelt ist?
Es ist eine Sache sich über bestehendes Recht hinwegzusetzen, eine andere ist es nicht bestehende Pseudoverordnungen zu ignorieren.
 
Nein, wenn er dir sagt, dass dort ein Landschaftschutzgebiet ist. Diese dienen dazu der Allgemeinheit Landschaften/Naturgebiete zu erhalten und diese auch der Nachwelt im jetzigen Zustand zu erhalten, weiter dienen sie dem Erhalt von Arten (Flora und Fauna).

Und genau deswegen ist es dort nocht erlaubt querfeldein zu trampeln, strampeln, reiten, quadrobiken usf.
 
Das Landschaftsschutzgesetz legt fest, wo und wann man sich in Landschafts- und /oder Naturschutzgebieten bewegen und aufhalten darf.

In Landschaftsschutzgebieten bestehen in der Regel nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern. So kann der Umbruch einer Wiese zur Gewinnung von Ackerland untersagt werden, wenn das Gebiet von Grünland geprägt ist. Besondere Auflagen für die Nutzung der Wiese (z. B. Düngeverbote) sind hingegen in Landschaftsschutzgebieten üblicherweise nicht vorgesehen. Die Regelungen zur Bebauung in der freien Landschaft (im Außenbereich) sind in Landschaftsschutzgebieten verschärft und in der Regel ist hier eine Neubebauung prinzipiell verboten.

Dazu passt auch ein Befahrverbot gewisser Wege, um bspw. ein "Ausfahren" der Wege zu unterbinden und so den Charakter der Landschaft nicht nachhaltig zu verändern.

Die genauen Regeln und Vorschriften findet man im Landesnaturschutzgesetz und auch im Bundesnaturschutgesetz. Grundsätzlich würde ich so verfahren, dass ich im Zweifelsfalle lieber nicht befahre udn mich informiere. Ist sicherlich im Sinne von Schutzgebieten besser.

Ich sprach ebenfalls nicht ausschliesslich von querfeldein, war eine überspitzende Aussage.
 
Warum glaubt eigentlich die halbe Weile das Mountainbiker permanent nur querfeldein fahren würden. Wir Biker folgen bereits vorhandenen Wegen und Pfaden.

Ich vermute ganz stark, weil dies unter Anderem auch hier im Forum zu postuliert wird. Leider ist es immer so, dass Wenige den Vielen mehr Schaden als es der Feind selbst kann. Und es ist sicherlich auch als querfeldein zu bezeichnen, wenn man sich das Recht herausnimmt auf gewisse Regeln zu pfeiffen und trotz oder wider besseren Wissens Wege zu nutzen, welche gesperrt sind oder auch "zu schmal" für die Nutzung durch sein jeweiliges Sportgerät sind (Dazu zähle ich jetzt auch mal Wanderschuhe). Nebenbei muss auch ein existierender Pfad/weg nicht ein offizieller oder zugelassener sein, auch unter Wanderern, Reitern, Crossern usf. gibt es nicht nur Heilige.
 
Es handelt sich um ein Schild auf dem offiziellen Siegsteig. Es wurde dort auch ermutigt, Fehlverhalten zu melden. Wirklich zu schade, dass wir nur geschmunzelt haben und kein Foto machten. Nächstes Mal!
 
Ihr bringt jetzt einen neuen Begriff in die Diskussion. Bisher ging es immer um die "Monumente", bei denen Radfahren nur auf freigegebenen Wegen erlaubt ist. Auf welcher Basis soll dies jetzt auch bei den "Landschaftsschutzgebieten" gelten?

Fotos! Falls möglich auch mit GEO Position, aber nur wenn es Euch dabei nicht irgendwie belasten kann.
 
Ihr bringt jetzt einen neuen Begriff in die Diskussion. Bisher ging es immer um die "Monumente", bei denen Radfahren nur auf freigegebenen Wegen erlaubt ist. Auf welcher Basis soll dies jetzt auch bei den "Landschaftsschutzgebieten" gelten?

Ich dachte in diesem Thread geht es um Radfahren in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten, oder hab ich da was falsch verstanden ???

Grundlage dafür ist das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz),
insbesondere die Paragraphen 49-59

§72 finde ich lustig
 
Der Naturstein Sieg ist ein ausgewiesener Wanderweg, demnach geht es nicht um quer irgendwo durch sondern um einen Weg. Und zwar um einen angelegten Weg (übrigens nicht von den wilden, die Natur verachtenden Mountainbikern ;) ). Wieso sollte dieser nicht mit einem wie auch immer gearteten Rad befahren werden dürfen. Ob es (das Schild) nun in einem LSG oder NSG steht, oder vielleicht sogar in keinem schützenswerten Landschaftsbestandteil weiß nur der @Trail Surfer . Mit der Bitte um Aufklärung.
 
Wenn der ein fotografisches Gedächtnis hätte, hätte er es schon ganz genau beschrieben. Sorry. Da muss ich dann da wohl noch mal hin.:bier:
 
In welchem Bereich des Siegsteiges bei Windeck war es? Komme da evtl. morgen noch vorbei und könnte ein Bild machen. Kurze Markierung bei Google Maps als PM würde mir auch reichen.
 
Ich würde aus dem Stehgreif sagen, in der blau umrandeten Ecke.
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Ja in dem Bereich ist mir aber klar wiso die Schilder da stehen. Das ganze Gebiet ist Naturschutzgebiet und was da nach unten führt nicht ganz so legal. Stand das Teil explizit an der Strecke die nach unten zum Parkplatz führt?
 
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