informationsthread Sachstand Isar . Eine Entstehungsgeschichte der Lösung(en)...

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bin mir nicht sicher was....
eigentlich traurig.

Aber der Ort im Video ist super gewählt, arbeite da um die Ecke und da gibts wirklich so ein caffee wo die muttis mit den dicken Lippen und Pelz mittags sitzen und den Caffee super extra mit allem und a schüsschen saufen. - die kinderwägen 25m weiter aufm Gehweg parken weil da das schreien net stört. und Hauptsach keiner kommt mehr dran vorbei.
 
sorry zitieren hat beim ersten Mal nicht funktioniert, Videolink sollte sich darauf beziehen:
....
Aber in München ist man halt nicht mehr in der Szene drin wenn man nicht neben dem Kinderwagen ....... (natürlich 20m neben dem Caffee, wäre sonst ja zu laut).
......
Sorry das ich mich da mal OT auskotzten muss, geht mir gerade auf die eier.
 
Ich verfolg euren Tread hier mit einem gewissen Interesse. Als aktiver Skitourengeher / Motorradfahrer und generell bei jeder Gaudisportart in den Bergenrumspringer, hatte ich die Art von Diskussionen schon in ein paar verschiedenen Foren. Will hier auch keinen Stein lostreten.

Die Aktionen sind jedesmal versandet, der Gesetzgeber hat sich durchgedrueckt, hat sein Ding durchgezogen . Nach ein paar Monaten hat`s keinen mehr interessiert und alles war wieder wie vorher. (Beispiel Kesselberg oder diesen Winter Skitouren am Kreuzeck)

Sollte die Pozilei sowas doch noch verfolgen wirds interessant :hüpf: die meisten unserer Dorfbeamten kriegen schon von einer Parkuhr zur naechsten nen Herzinfarkt...

In dem Sinne, geht raus und fahr ein bischen umanada. Der Schnee is soooo schoen und bald schon wieder weg :)
 
http://www.biken-isartal.de/expertenstimme/interview-mit-michael-raab/

News von der "Projektseite". Schöne und eine nicht so "wir-beugen-uns-jeder-Behauptung-Antwort":

Der Landesbund für Vogelschutz in München vermutet, dass die intensive Freizeitnutzung auf den Isartrails durch Mountainbiker, Läufer sowie Spaziergänger mit Hunden verantwortlich dafür sein könnte, dass die Bestände bestimmter Vogelarten wie Waldlaubsänger, Gartengrasmücke oder Hohltaube zurückgehen. Wären Sie zu Einschränkungen bei der Auswahl der Wege bereit, falls dies aus Naturschutzgründen notwendig sein sollte?

Hmmmh, vermutet. Lassen Sie uns einen kompletten Bereich einzäunen, parallel Alternativen schaffen und dann feststellen: a) Erholen sich die Bestände wieder oder sind andere Gründe die Ursache für mögliche Bestandsrückgänge und b) wie sieht das Areal nach bestimmten Zeitabschnitten aus.
 
Bin ich froh, dass unser Recht auf freien Zugang zur Natur in der Verfassung festgeschrieben ist.
Sonst würde man jetzt noch anfangen alles mögliche zu sperren um angeblich einen Vogel zu schützen und in Wirklichkeit nur die Interessen irgendwelcher Bonzen durchzusetzen.
Ich kann mir beim besten Willen bei all den heftigen Problemen dieser Gesellschaft nicht vorstellen, dass jemand sich ernsthaft um die Gartengrasmücke sorgt, ohne dabei einen Hintergedanken zu verfolgen.
 
Ich bin es auch - dennoch ist das ein Recht auf dem Papier.
Praxis sieht dennoch Verbote, Ausgrenzungen, etc. vor. Der Hintergedanke an der Isar, dem künstlich bewaldeten Gebiet, ist ja schon historisch klar=die Forstwirtschaft.
Und die darf planieren und wüten, wie sie es für ermessen hält. Natürlich mit der "Rüge" der Stadt hinterher... o_O:spinner:
 
Weiß jetzt nicht, ob deine Frage ironisch war.
Künstlich bewaldet ist der Wald, spätestens seit dem Kanalbau, Anfang des Jahrhunderts, davor aber auch genutzt für z.B. Brückenbau und für die ganzen Kalköfen entlang der Isar von Tölz, Isaraufwärts.
FFH Schutz sehe ich als "Bio-Aufkleber" ohne Sinn. Wie man im Interview sehen kann:
http://www.biken-isartal.de/expertenstimme/interview-mit-helmut-knauer/
geht der Forst auch hier nach eigenem Ermessen durch. Ergo - für'd Katz!
 
vielleicht hättest mal zu seinem Vortrag in pullach gehen sollen....
der knauer ist der letzte der was gegen mtber im wald hat.
 
etwas anders....
Sein Problem ist nicht FFH oder Staatsforsten. sondern eher das der allergrößte Teil in Bayern privatforst ist.
auch an der Isar ist der größte Teil privatgelände und nicht vom staat.

Und die haben halt mehr interesse an € als an bikern. Wenn die könnten würden die viel mehr einzäunen. Aber da gibts halt mal Gesetze dagegen. wobei das gebiet an der Isar wohl sowieso kaum Geld bringt. zu viel Aufwand...
und man kann nur beraten und kaum zu etwas zwingen.

Im Bereich Pullach bis Schäftlarn gehört wohl relativ viel Gelände Eon. Bei denen ist € wohl nicht interessant, die bekommen über den Holz verkauf wohl etwa den Aufwand den sie treiben wieder rein.
Die haben einen 10 Jahres Rhytmus in dem halt ausgelichtet wird. (warum usw war in dem Vortrag ganz interessant - aber wird hier zum schreiben zu lang erzähl ich lieber bei einem bier).

Fazit was Staatforsten im FFH angeht war, dass der Kanuer da schon starken beratenden Einfluss hat. Aktuelles Ziel ist im Gebiet Fichten wieder los zu werden und mehr Mischwald entstehen zu lassen. die Pläne sind da so im 25 Jahre bereich. MTB, Trailrunner und co waren für ihn überhaupt kein Problem, nur wann die unterwegs sind. solange es trocken ist meinte er das MTBer fahren sollen wo sie wollen. Nur wenn es Nass und schlammig ist bekommt er schlechte Laune weil die Wege ausgefahren werden und immer neue entstehen. Kann man wenig dagegen sagen finde ich.
 
Genau seine Sorgen spielen ja zu, in eine Ausweisung von definierten Trails. Letztendlich ist der Rest eine Bitte an die Eigentümer von den einzelnen Forstabschnitten.
Aber ich frage mich, auch wenn ich da einer Meinung mit ihm bin, warum hat er dann doch was gegen die ausgefahrenen Wege, wenn es Privatbesitz ist und evtl. morgen planiert. Aber da sieht man die Quadratur des Kreises...
 
weil die privat besitzer bei ihm vor der tür stehen und das gesetz in der hand halten... "auf geeigneten wegen" ist das passage. und wenn der weg leidet ist er es halt nicht.

das es blödsinn ist sich da auf zu regen und 2 jahre später zu planieren ist klar.
Ist wohl oft auch ein kommunikations problem innerhalb der Behörden. bzw muss ein privat besitzer sowas oft gar nicht genehmigen lassen.

gibt nur beschränkungen in welchen abständen einer sein darf usw.

Der Fehler liegt wohl oft auch gar nicht bei den besitzern. sondern bei den ausführenden Firmen. Die Besitzer haben ja oft gar nicht die geräte zum Wege bauen oder einzelne bäume rausmachen. also beauftragen sie eine firma - 95% der Zeit die günstigste äh billigste - und dann bekommt man was man bezahlt.
Es muss schnel gehen, für den HArvester werden die Wege nicht vorbereitet weil es zeit kostet .....

schon klar wie das dann läuft.


und das führt dann zur allgemeinen Wahrnehmung.
 
Ich greife das mal wieder auf, da ja heute? doch der nächste Workshop stattfindet?

1. Kernthese der Grundstückseigentümer und Forstwirtschaft ist, dass das Biken auf den Trails heute ILLEGAL wäre
und im Zuge Lenkungskonzept durch die Definition von Trails legalisiert werden muss, damit es nicht untersagt würde.

Ist das wirklich belegt mit Fakten? Auslegung, die ich kenne sind:
Art. 26
Recht auf Naturgenuss und Erholung

(Art. 26 Abs. 1 Satz 2 abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG)

(1) 1 Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur.2 Dieses Recht wird nach Maßgabe des Art. 141 Abs. 3 der Verfassung und der folgenden Bestimmungen dieses Teils gewährleistet; weitergehende Rechte auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(3) 1 Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden.
Art. 29
Sportliche Betätigung

Zum Betreten im Sinn dieses Teils gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
Art. 30
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(2) 1 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2 Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.


Es kann jetzt sein, dass hier Naturschutz-technische Gründe vorgeschoben werden - aber die müssen ja auch auf Kriterien basieren - interessant wärs schon. Sonst ists nur eine Aussage.


- Träger finden, der die Trails als Institution langfristig betreibt. (Beispiel BIONIKON Trail am Tegernsee, dort Zweckverband aus Fremdenverkehrsverband, ..., ...). Ein Verein wird nicht akzeptiert, da er erlöschen kann. Der Trail soll ja auf Dauer bleiben.
- Träger muss für Finanzierung von Maßnahmen, Haftung und Wegesicherung gerade stehen, denn: Wenn bekannt ist, wo MTBs fahren, entsteht daraus eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht.
Ok, das dürfte das ganze Projekt ziemlich ad absurdum führen. Wo finden sich Träger für die anderen Nutzer der Isarauen. Und die Behauptung, wir wären der häufigste Nutzer dieser - möchte ich nachgewiesen haben - sehe ich, der fast täglich an der Isar ist(auch ohne Rad), definitiv anders!

Der nächste Workshop ist für den 17.4.2015 geplant. Bis dahin sollen schon für die kritischsten Breiche
Lösungen gesucht werden. ("No regret" Maßnahmen)
Diese sind besprochen als Möglichkeit??? Wie sind die denn geplant? Ich vermute als einfach Sperrung. Sind hier Experten dabei, die schon mal so eine Lenkung gemacht haben? Oder sind das "einfach" Vertreter aller Nutzergruppen und jeder zieht auf seine Seite und man einigt sich in der Mitte? Dann wäre die Verteilung der Teilnehmer schon ein Nachteil für "uns". Wie war das 4 zu 12 TN?

Leider werden wir schon einige der geliebten Trails verlieren. Aber Konsens ist jedoach auch, das Biken auf Trails im
Isartal nicht vollständig zu unterbinden, weil es zum Erholungswert und der Freizeitqualität in München gehört.
Die Frage ist, wie die Stadt das verhindern will? Schilder? Holzblockaden, die wieder umgefahren werden? Das Problem ist der 0815 Biker, der hier nicht mitliest. IMHO lieber eine geführte Strecke, als ein Verbot. Verbote haben sich gegen die Masse niemals langfristig durchgesetzt.

Ihr könnte die Webseite http://www.biken-isartal.de/ um am Dialog teilzuhaben. Dort ist zeitlich begrenzt zu aktuellen Themen eine Kommentarfunktion freigeschaltet. Diese Kommentare werden mit eingebracht !
Ja, die Seite ist leider sehr einseitig dargestellt. Folgender Beitrag ist alleinig unter "Nutzerkonflikte" zu sehen - interessant, dass MTBer die einzigen "bösen" Nutzer sind:

Platz da, jetzt komme ich!

Wahrscheinlich haben Sie sich auch schon einmal übereinander geärgert – als Fußgängerin oder Fußgänger über Mountainbikerinnen und Mountainbiker oder umgekehrt. Immer dann, wenn viele Menschen auf schmalen Wegen aufeinander treffen, kommt es zu Konflikten – so auch im Isartal. Viele Erholungsuchende fühlen sich gestört, wenn sie immer wieder ausweichen müssen, auch wenn sich die Radfahrerinnen und Radfahrer höflich verhalten. Leider ruinieren einige „schwarze Schafe“ durch Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantes Überholen den Ruf einer ganzen Nutzergruppe. So stehen sich diejenigen mit und diejenigen ohne Fahrrad im Gelände oft feindselig gegenüber. Generell räumt das Bayerische Naturschutzrecht Fußgängern auf Wegen in der freien Natur den Vorrang ein. Doch insgesamt sollten alle mehr Rücksicht aufeinander nehmen, ganz im Sinne des Mottos „Leben und leben lassen“. In ihren Trail Rules bittet die am Projekt beteiligte Deutsche Mountainbike Initiative (DIMB ) ihre Mitglieder, andere Nutzergruppen entsprechend zu respektieren.

In den Münchener Unterforum wird schon diskutiert und man will Antworten - schade, dass so wenige kommen:
http://www.mtb-news.de/forum/t/isar...-war-isartrails.228358/page-103#post-12867111
 
Ich greife das mal wieder auf, da ja heute? doch der nächste Workshop stattfindet?



Ist das wirklich belegt mit Fakten? Auslegung, die ich kenne sind:
Art. 26
Recht auf Naturgenuss und Erholung

(Art. 26 Abs. 1 Satz 2 abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG)
(...)

Ist etwas lang, aber informativ. Allerdings, wie oft in der Juristerei, teilweise Auslegungssache.
http://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/
Nur die von Dir zitierte Aussage ist, das sehe ich wie Du, nicht korrekt.
 
@mueslimann was meinst du nun genau? Sehe irgendwie zwei Verneinungen, oder? :D

Nochmals, bevor es falsch verstanden wird:
das hier habe ich aufgegriffen, weil es mich WIRKLICH interessiert! Nicht weil ich irgendjemanden anprangern will, oder seine Arbeit in Frage stelle! Im Gegenteil!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich meinte, nach Studium des verlinkten Artikels, dass die Aussage, dass "Biken auf den Trails heute ILLEGAL" sei, klar falsch ist. Sicher kann das die Sichtweise der Grundstückseigentümer oder des Forstes sein, rechtlich korrekt ist sie allerdings nicht.
Natürlich muss man die Sichtweisen der Beteiligten akzeptieren und sollte hier nicht stur auf sein Recht pochen, das wäre nicht zielführend. Allerdings sollte man sich nicht auch noch selbst kriminalisieren und sich ducken, als wäre diese Position korrekt und man bestenfalls geduldet.
 
@mueslimann selbst da bin ich mir nicht ganz sicher, ob hier - z.B. durch zu hohe Zahlen (dann müsste es ja welche geben), der Artikel 33 greift:


Art. 33
Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:

1.
Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
2.
Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
3.
Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.

Daher, kann schon sein, dass hier eine Sperrung möglich, aber nicht sinnig wäre.
 
ich meinte, nach Studium des verlinkten Artikels, dass die Aussage, dass "Biken auf den Trails heute ILLEGAL" sei, klar falsch ist. Sicher kann das die Sichtweise der Grundstückseigentümer oder des Forstes sein, rechtlich korrekt ist sie allerdings nicht.
Natürlich muss man die Sichtweisen der Beteiligten akzeptieren und sollte hier nicht stur auf sein Recht pochen, das wäre nicht zielführend. Allerdings sollte man sich nicht auch noch selbst kriminalisieren und sich ducken, als wäre diese Position korrekt und man bestenfalls geduldet.

Ich dachte, es sei mittlerweile allgemein bekannt, daß das Waldstück von Marienklause bis runter zur Eisenbahnbrücke nicht den bayrischen Staatsforsten gehört, sondern der Stadt München. Das ist auch kein Wald, sondern Teil des Stadtparks. Und da der Eigentümer die Stadt München ist und Haftpflicht als Parkverwalter hat, haben sie aus Kostengründen einfach die ganzen Barrikaden hingestellt um rechtlich aus der Haftung zu sein.

Ich gehe davon aus, daß die Barrikaden in der drauffolgenden Woche nach St.Nimmerlein abgebaut werden bzw. wenn der besagte Uhu, der angeblich ständig vom BUND beobachtet wird, eine Abmeldebescheinigung wegen Umzug ins Nachbartal vorgelegt hat. Dann wird der Hang saniert und wieder alles freigegeben. :)
 
Inwiefern kratzt das Urteil von:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/778234515631527:0
an der ganzen Geschichte? Immerhin ist es ein sehr deutliches Signal?! Damit hat man ein, denk ich, anderes Gewicht in der Hand, denn bisher wurde als Option zu "Nichtverhandlung" immer die Sperrung angedroht.
Diese ist ja damit jetzt nicht so leicht durchzusetzen. Und Zugang für Alle werden sie nicht sperren können...
Diese Politik...o_O:spinner:
 
Eine der wichtigsten Fragen wird dann sein, wie die Mountainbike-Strecken überhaupt markiert werden.

Bewährterweise durch Verbotsschilder, Absperrungen und Barrikaden.

Mal ehrlich, wenn man sich den ganzen Artikel durchliest, geht es nur um heisse Luft. Die laufen da ein paar Strecken ab und merken dann an, ob sie genehmigt werden oder nicht. Mehr ist da also nicht. Im worst case kommen dann ein paar Verbotsschilder hin und das war's dann.
Es wird also kein offizieller MTB Trail angelegt, mit baulicher Überbrückung (i.e. Holzlatten) von Pfützen oder etwaigen Wurzeln, wie es mal andiskutiert war. Sprich: es wird also gar nichts gemacht ausser Verbote auszusprechen. Eine gezielte Lenkung des Verkehrs durch eine Attraktivität des Haupttrails findet also nicht statt.

Der Hauptzufahrtstrail an der Isarleite ab Marienklause wird komplett gesperrt, was er eh schon ist... also im Prinzip, theoretisch.
Und das BUND Geheuchle wegen Erosion durch Radfahrer ist unerträglich. Die Radler fahren nämlich ganz unten in der Senke, im Flachen. Dort kann kein Hang wegerodieren. Der Hang erodiert durch Bäume, die mit ihrem Gewicht den Hang allmächlich abrutschen lassen. War ja das gleiche mit den Isardämmen, wo die größeren Bäume maschinell entfernt wurden, damit die Dämme nicht weg erodieren.
Nach dem letzten Sturm wurden die Hänge der beiden Isarleiten östl. und westl. wesentlich mehr durch umgestürzte Bäume inkl. Wurzelteppichen in Mitleidenschaft gezogen. In einem Ausmaß, den Radler niemals hätten bewerkstelligen können.

Schaut man sich die Karte an, dann ist interessanterweise der vormals gesperrte Waldtrail ab der Waldkreuzung Baierbrunn plötzlich ok zum fahren. Kein Wunder. Denn der SingleTrail existiert ja nicht mehr, nachdem die Harvester dort wegen der Sturmschäden massenweise Holz abtransportiert haben. Harvester haben also immer Vorfahrt gegenüber Radlern.

Man kann also davon ausgehen, daß die aktuelle Situation unverändert bleibt. Schade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Inwiefern kratzt das Urteil von:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/778234515631527:0
an der ganzen Geschichte? Immerhin ist es ein sehr deutliches Signal?! Damit hat man ein, denk ich, anderes Gewicht in der Hand, denn bisher wurde als Option zu "Nichtverhandlung" immer die Sperrung angedroht.
Diese ist ja damit jetzt nicht so leicht durchzusetzen. Und Zugang für Alle werden sie nicht sperren können...
Diese Politik...o_O:spinner:
wahrscheinlich gar nicht, sie könnten evtl. sperrungen mit umweltschutz und flora & fauna habitat begründen und hebeln damit das urteil ganz aus
 
Na genau deswegen kann man dann eben nicht NUR MTBer ausschließen - sondern alle Nutzer des betroffenen Waldes. Im Urteil wurde auch festgehalten, dass MTBer keinen besondere Gefährudung des Waldes darstellen - also nicht mehr als ein Wanderer. Daher... Aber in München ists eh alles... Hauptsache es wird eine 3jährige "Studie" erstellt, mit viel Geldausgaben, möglichst kompliziert, bis keiner mehr durchblickt... und mag.
 
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