@ nadgrajin
Schön wenn Dir Dein Stolz soviel wert ist, dann solltest Du die OWi zahlen. Aber anderen diesen Rat zu geben ist ziemlich unfein von Dir. Warum, das habe ich dargestellt.
Komisch ist nur, dass basti138 mich verstanden hat und Du nicht. Deine Meinung basiert auf ziemlich vielen "wenns". Eines ist aber sicher, die Owi zahlt der Kollege. Und eines garantier ich Dir ebenfalls, den "Jogger" finden sie nicht, warum auch, den Statistikpunkt für die OWi-Anzeige hat die Polizei schon sicher in der Tasche. Und der Kollege hat Recht, die Polizei hat Deiner Meinung nach nichts Besseres zu tun, als diesen Jogger (der keiner mehr ist oder zumindest ein neues outfit hat) zu jagen. Mörder, Bankräuber und sonstiges Gesindel ist ja nicht so wichtig.
Sollte er es wieder bei anderen Kollegen machen, klar, dann wird die Polizei sämtliche Datenbanken nach dieser (angestaubten) Anzeige durchforsten. Selbst wenn das so ist, dann wird doch nur der aktuelle und konkret ermittelte Fall verhandelt und eben nicht der alte Fall. Diesen wird ein Staatsanwalt sicherlich einstellen, da dieser in Bezug auf den Neuen "nicht ins Gewicht" fällt, dafür wird der Rechtsanwalt dieses Schmutzbuckels schon sorgen.
In der Einstellungsverfügung wird es dann heissen, "der Schaden ist gering" und "es besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung", da der Kollege sich ebenfalls rechtswidrig verhielt.
Und nun kannst Du glauben was Du willst, ich hoffe nur, dass Dich hier niemand ernst nimmt und sich in gleichgelagerten Fällen so unüberlegt und naiv verhält wie Du es empfiehlst. Nur wer nicht im Glashaus sitzt, kann mit Steinen schmeissen.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.