Landesbetrieb Forst und Wald NRW

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Hallo zusammen,

ich komme gerade von meiner Hausrunde und musste mit erschrecken diese Bekanntmachung überall im Wald verteilt finden:

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Das ganz wurde im Königsdorfer Forst bei Köln aufgehangen.

Ich war bisher immer der Meinung, befestigte Wege wäre ein sehr weiter Begriff. Scheinbar versteht das Land darunter nur Forststraßen. Daher meiner Frage:
-Was genau sind befestigte Wege?
-Wer darf hier überhaupt Bußgeld verlangen? Der Förster? Das Ordnungsamt? Der Waldbesitzer?

Mal ganz abgesehen davon, dass die werten Herren wohl Mountainbike und BMX deutlich durcheinander bringen und wahrscheinlich überhaupt nicht wissen was Sache im Wald ist. Was kann man tun? Kann man sich das ganze so einfach gefallen lassen?

Es gibt dort eine Stelle, an der seit mindestens 10 Jahren in einem alten Bombenloch (zumindest wird es so erzählt) 3-4 Sprünge stehen. Es wurde dort nix abgeholzt oder in Bäume genagelt. Zum bauen wurde totes Holz vom Boden und nach Stürmen umgestürzte Bäume verwendet. Dieses Stückchen Erde ist vollkommen ungenutzt im forstwirtschaftlichen Sinn. Noch nie habe ich etwas von Problemen mitbekommen. Am Wochenende halten Familien mit ihren Kindern dort teilweise Kindergeburtstage. Wanderer, Spaziergänger mit Hund und Reiter nutzen die Wege rund um dieses Loch. Ebenso die Mountainbiker.
Und nun soll das ganze gesperrt werden?

An einem weiteren Zettel hat auch schon jemand seine Meinung dazu kund getan:

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Also nochmal:
Was kann man tun? Muss man sich das gefallen lassen? Kann man rechtlich gesehen überhaupt belangt werden? (Stichwort "befestigte Wege")

Danke schonmal an alle fürs Lesen!

Grüße
Andreas

Edit: Ich hab den Zettel im Wald nicht beschmiert, bin aber ähnlicher Meinung ;)
 
... weisen wohl auf geltendes recht hin. in ba-wü/bayern wäre der ton sicherlich ein anderer.

nimm's zur kenntnis und zahl' wenns blöd läuft das bußgeld. dann weisst du, wer wie viel kassiert und dass sie es (leider) nicht nur z. b. aus versicherungstechnischen gründen machen.

ruf'/mail die jungs doch mal an und frage nach den motiven bzw. dem anlass und ob der aushang von ihnen ist. können dir dann auch gleich den bußgeldkatalog und seine praktische umsetzung erläutern. denke dann hast du/haben wir einen eindruck ob's und wenn ja wie ernst es ist.

ein schlecht laminierter zettel mit verspielt grüner typo und einer informationsfreien aufnahme (bildrechte?!) mit vier grünen pinnnadeln an x bäume getackert fördert den offiziellen charakter nicht übermäßig. wie bereits erwähnt finde ich den ton allerdings moderat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, soweit ich bisher informiert war hieß es immer "befestigte Wege" dürfen befahren werden. Das "befestigt" ist wohl rechtlich nicht so einfach auszulegen und deshalb würde ich mal gern von jemanden vom DIMB, der vllt sogar in NRW aktiv ist, hören ob da das Recht nicht etwas weit gefasst wird. Also ob da einfach mit der Unwissenheit der meisten Waldbesucher gerechnet wird. Sowas wie die 2 Meter Regel gibt es ja hier nicht.

Aber danke schonmal für den Tipp. Die Email Adresse ist mir gerade erst aufgefallen. Werde auch mal im Lokalforum auf den Thread hinweisen. Vielleicht finden sich ja genug Mitbetroffene, die dort mal eine höfliche Mail hinschicken.

Edit:
Vielleicht kennt sich ja jemand besser mit der Materie aus und kann mir sogar sagen, ob es schonmal Urteile in die Richtung gab. Denn im Zweifelsfall entscheidet ja nicht der Forst was als "befestigt" gilt, sondern ein Gericht oder nicht?
 
... äh, ja. und wie auf das jeweils geltende recht hingewiesen wird, unterscheidet sich ebenfalls.

hier schon fast freundlich, um verständnis heischend, im süden mit der mistgabel/jagdwaffe schwingend (grob zusammengefasst).
 
"Feste" Wege != "befestigte" Wege. "Fest" beinhaltet auch "naturfeste" Wege (also Trails), zumindest, wenn ich den DIMB Link richtig verstehe, sowohl in NRW als auch in anderen Ländern, die diese Formulierung verwenden.
 
Ich habe das auch so verstanden und wenn man unter den Rechtsprechungen schaut dann wird dies auch bestätigt. Aber das kann sich ja von Fall zu Fall unterscheiden aber trotzdem würde mich interessieren wer dieses Bußgeld auferlegen kann Polizei oder Ordnungsamt würde ich spontan sagen aber ich für meinen teil habe noch keine Polizei bzw Ordnungsamt Beamten im Wald gesehen und erst recht nicht auf den trails

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Danke. So hatte ich es auch in Erinnerung. Vielleicht druck ich mir mal ein paar Urteile aus.

Auf die DIMB Seite zu gucken hätte mir auch mal einfallen können ;)
 
Ich war bisher immer der Meinung, befestigte Wege wäre ein sehr weiter Begriff. Scheinbar versteht das Land darunter nur Forststraßen. Daher meiner Frage:
-Was genau sind befestigte Wege?

Was befestigte Wege sind, das kann man u. a. hier

http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf

nachlesen. Dort ist auch genau erklärt, was der Unterschied zwischen "festen Wegen" und "befestigten Wegen" ist. Und wer ganz genau liest, der findet auch heraus, dass wir in NRW nicht nur alle "befestigten Wege", sondern auch alle "festen Wege" befahren dürfen - und so lautet auch die Überschrift des Schildes: Radfahren im Wald - nur auf festen Wegen ;)
 
Was befestigte Wege sind, das kann man u. a. hier

http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf

nachlesen. Dort ist auch genau erklärt, was der Unterschied zwischen "festen Wegen" und "befestigten Wegen" ist. Und wer ganz genau liest, der findet auch heraus, dass wir in NRW nicht nur alle "befestigten Wege", sondern auch alle "festen Wege" befahren dürfen - und so lautet auch die Überschrift des Schildes: Radfahren im Wald - nur auf festen Wegen ;)

Leider hängt dieses Schild genau auf solchen Wegen, die ich als fest bezeichnen würde. Sie werden auch von Wanderern/Spaziergängern benutzt. Daher die Verwirrung meinerseits. Die pdf werde ich mal ausdrucken und in den Rucksack packen. Man weiß ja nie ;)
 
Meine Vermutung ist, dass sich da ein übereifriger Mitarbeiter im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft besonders schlau vorgekommen ist, nachdem er mal was von festen Wegen gelesen hat.
 
Ich überlege gerade die 3 Dimb Zettel drunter zu pinnen. Meint ihr das geht zu weit? Ist das für die Dimb in Ordnung?

Wenn die Zettel von genug Leuten gelesen werden, gibt es bald wahrscheinlich einige, die das ernst nehmen. Werden schon jetzt genug "Stöckchen" gelegt.
 
... alternativ könnteste auf die aushänge kleine aufkleber mit einer headline und der url oder 'nem qr-code pappen; kommt bisschen weniger agro.

oder du oder wer auch immer schickt denen erstmal eine mail und bittet um stellungnahme (mit oder ohne PDF).
 
Sind die Schilder zufällig im Naturschutzgebiet Königsdorfer Forst aufgehangen?
Das könnte vielleicht ein Auslöser für diese Aktion sein…
 
Ja, steht doch im Eingangspost und ich tippe mal an dem Parkplatz, ganz in der Nähe des Bombenlochs.

Am Parkplatz selbst hängt noch nix. Allerdings an einem Baum, rechts den Weg hoch und dann nochmal ziemlich direkt am Bombenloch. Dort hängt der Zettel, der schon bekritzelt wurde. Von der anderen Seite zum Bombenloch hin hängen auch Zettel.

Und ja in letzter Zeit sind dort 2 neue Kicker entstanden, die total unnötig sind und ziemlich zerbrechlich aussehen. Vielleicht ist es eine Reaktion darauf. Davor war jahrelang nix. Vielleicht haben sich auch andere Waldnutzer beschwert. Keine Ahnung wie der Rest der Biker sich so verhält...
 
Im Dortmunder Norden stehen zwar keine Schilder, dafür stand in der Zeitung zuletzt ein interessanter Bericht (sinngemäß):
Wir lassen die Bäume vom Pfingststurm mal liegen, sonst nehmen die Fahrradfahrer auf dem Trampelpfaden überhand...

Aber ein Verbot wurde nicht ausgesprochen, nur neue Schilder die auf das Naturschutzgebiet hinweisen.
 
"Feste" Wege != "befestigte" Wege. "Fest" beinhaltet auch "naturfeste" Wege (also Trails), zumindest, wenn ich den DIMB Link richtig verstehe, sowohl in NRW als auch in anderen Ländern, die diese Formulierung verwenden.
Aber nicht jeder Trail, der wild (unrechtmäßig) entsteht oder angelegt wird, ist dann irgendwann ein naturfester Weg und wird dadurch legal.
 
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