Leasingfahrräder... (kommt aus "Radon Modellneuheiten 2015")

Ich habe kein full-service Leasing, Verschleiß trage ich selbst. Nur Unfall und Diebstahl geht über die Versicherung und andere Schäden durch höhere Gewalt. Finde ich persönlich aber auch gut, so kann ich mir die teile selber aussuchen und muss nicht das nehmen, was gerade da ist. Gerade bei reifen bin ich empfindlich. ;)

Ah ok, ich dachte da gibt es nur Full Service Leasing, was anderes hatte ich auf deren Homepage nicht gefunden.... Und bei den Reifen bin ich völlig bei Dir ;-) Denke aber, das man das auch beim Full Service beeinflussen könnte.
 
Wurde mir per e-Mail am 22.01 so mitgeteilt.

Jetzt hab ich Radon heute nochmal angeschrieben und da hat mir ein Mitarbeiter von Radon geantwortet :
"leider werden wir weder Leaserad noch Jobrad anbieten. Die Verhandlungen haben keine für uns akzeptablen Konditionen ergeben."

Find ich echt schade !
 
Das ist ja blöd :( Jetzt hatte ich mich so auf ein RADON gefreut...
Frage mich warum die anderen Versender das hinbekommen...
 
Ich denke Radon kalkuliert richtig knapp, deshalb auch diese "Kampfpreise", da
ist kaum noch Spielraum für die 10% an die Leasinggesellschaft.

Ich werde mir wahrscheinlich dann ein Canyon holen, obwohl ich echt viel lieber ein Radon genommen hätte :heul:.
 
Fahrrad bleibt Fahrrad, ob das nun als Jobrad geleast wird oder ob es direkt gekauft wird. Leasing kann nicht günstiger sein als kaufen, schliesslich will die Leasinggesellschaft auch von dem Kuchen etwas abhaben.

Wie ich darauf kommen?

Ich habe mir das durchgerechnet auf https://www.jobrad.org/

-----------


Das macht Sinn wenn der Arbeitgeber einem einen Audi A6 oder 8 oder eine S- Klasse hinstellt, aber nicht ein Fahrrad.

Wenn der AG das Rad direkt kauft und an euch vermietet monatlich, kommen beide also AG und AN günstiger weg.

Über die jährliche Laufleistung (km) schweigt man. Es wird ledigtlich erwähnt das nach 36 Monaten Leasing ein Restwert von 10% übrig bleibt.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von sagen wir 2400,- € und einem Fahrrad im Wert von sagen wir 4000,- Euro bezahlt Ihr in 36 Monaten 2930,76 Euro ( monatlich 81,41 Euro) Der AG bezahlt monatlich inkl. Versicherung 118,65 Euro ( in 36 Monaten = 4271,40€ + 400,- Restwert (10%)). Je nach Leasingvereinbarung kann das Fahrrad nach drei Jahren in den Besitz des Mitarbeiters übergehen.
Wenn ein Radleasingvertrag mit einem Andienungsrecht ausgestattet ist, kann der Leasingnehmer ( also der AG) am Ende der Laufzeit das Fahrrad oder E-Bike zum vereinbarten Restwert kaufen. Diese Kaufoption überträgt der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag auf den Angestellten. Dann wären bei 10% nochmal 400,- Euro fällig.

Die steuerlichen Vorteile hat nur der AG und Ihr nach 3 Jahre ein altes Rad für 3330.76 Euro
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast schon wieder editiert! Eben stand dort noch etwas von einem Rad das einem nie gehört. Ich sollte mir bei dir angewöhnen, Fullquotes zu verwenden....
Du hattest dich doch mal gebessert und warst echt erträglich? Was ist denn los mit dir?!
 
Du hast schon wieder editiert! Eben stand dort noch etwas von einem Rad das einem nie gehört. Ich sollte mir bei dir angewöhnen, Fullquotes zu verwenden....
Du hattest dich doch mal gebessert und warst echt erträglich? Was ist denn los mit dir?!

Das Rad gehört dir ja auch nicht, sondern der Leasinggesellschaft!
Beim Auto ist auch nicht anderster.

Von NIE war nix im Text gestanden, ich habe Ihn nur überarbeitet, damit Wiederholungen weg sind und es einen Sinn ergibt.
Ich will nicht für jeden Nachtrag immer einen neuen Eintrag schreiben, daher editiert.

Warte doch einfach immer erst mal ein paar Minuten bevor Du drauf anspringst.
 
Fahrrad bleibt Fahrrad, ob das nun als Jobrad geleast wird oder ob es direkt gekauft wird. Leasing kann nicht günstiger sein als kaufen, schliesslich will die Leasinggesellschaft auch von dem Kuchen etwas abhaben.

Wie ich darauf kommen?

Ich habe mir das durchgerechnet auf https://www.jobrad.org/

-----------


Das macht Sinn wenn der Arbeitgeber einem einen Audi A6 oder 8 oder eine S- Klasse hinstellt, aber nicht ein Fahrrad.

Wenn der AG das Rad direkt kauft und an euch vermietet monatlich, kommen beide also AG und AN günstiger weg.

Über die jährliche Laufleistung (km) schweigt man. Es wird ledigtlich erwähnt das nach 36 Monaten Leasing ein Restwert von 10% übrig bleibt.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von sagen wir 2400,- € und einem Fahrrad im Wert von sagen wir 4000,- Euro bezahlt Ihr in 36 Monaten 2930,76 Euro ( monatlich 81,41 Euro) Der AG bezahlt monatlich inkl. Versicherung 118,65 Euro ( in 36 Monaten = 4271,40€ + 400,- Restwert (10%)). Je nach Leasingvereinbarung kann das Fahrrad nach drei Jahren in den Besitz des Mitarbeiters übergehen.
Wenn ein Radleasingvertrag mit einem Andienungsrecht ausgestattet ist, kann der Leasingnehmer ( also der AG) am Ende der Laufzeit das Fahrrad oder E-Bike zum vereinbarten Restwert kaufen. Diese Kaufoption überträgt der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag auf den Angestellten. Dann wären bei 10% nochmal 400,- Euro fällig.

Die steuerlichen Vorteile hat nur der AG und Ihr nach 3 Jahre ein altes Rad für 3330.76 Euro
Wo ist den das Problem, wenn ich nach deiner Rechnung für ein MTB 3300,76€ in 36 Monaten zahle was 4000 neu kostet ?
 
Wo ist den das Problem, wenn ich nach deiner Rechnung für ein MTB 3300,76€ in 36 Monaten zahle was 4000 neu kostet ?

Das ist nicht meine Rechung, sondern die von Jobrad, ich habe nur die zahlen eingesetzt und auf die 36 Monate ausgerechnet.
Wenn Du noch die Privatnutzung dazu buchen kannst, kommt noch die 1% Regelung dazu.

Wenn es dich nicht stöhrt das Du einen "Warenwert" abstotterst durch Zahlung von Raten, dich dabei gleichzeitig auf 36 Monate bindest, bei dem sich der eigentl. Warenwert mit jedem gefahrenen km veringert, das Rad nicht dein Eigentum ist, dann gibt es da kein Problem :)

Wobei Dich der Warenwert ja nicht zu Interessieren braucht solange Du dich nicht auf die 10% Reglung einlässt. Dein AG das Bike behalten soll. Du an einem Auslösen nicht interessiert bist.

Komisch, auf die Idee ein Auto über Jahre hinweg zu mieten kommt fast keiner, ein Fahrrad aber schon :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der AG das Rad direkt kauft und an euch vermietet monatlich, kommen beide also AG und AN günstiger weg.

Macht ein AG aber nicht, weil das Rad dann ins Anlagevermögen geht und kann dann nur in einem größeren Zeitraum abgeschrieben
werden. Leasinggebüren hingegen kann er aber direkt abschreiben ohne einer Erhöhung des Anlagevermögen ...
 
Hab jetzt keine AfA-Tabelle vor mir, aber 3 Jahre Nutzungsdauer halte ich für plausibel. Das heißt, der Leasinggeber wird über die gewöhnliche ND von der Nutzung ausgeschlossen. Das wirtschaftliche Eigentum liegt damit beim Leasingnehmer und das Fahrrad ist bei ihm zu bilanzieren.
Das Einzige was beim Leasing dazu kommt ist der Zinsaufwand und natürlich der Finanzierungsvorteil im Vergleich zum Barkauf.
 
sodale, Infos eingeholt :)

Der geldwerte Vorteil ist nicht nur zu versteuern, der AG hat darauf auch Umstatzsteuer (sofern positiver Überschuss) und beide haben Sozialabgaben zu zahlen.
Außerdem gilt der geldwerte Vorteil auch dann weiter, wenn das Fahrrad schon lange "abbezahlt" wäre. Das lohnt nur dann, wenn man also regelmäßig das Rad umtauschen will.
Man muss das im Kontext verstehen. Diese ganze Dienstwagensache dient im wesentlichen dazu, den Absatz großer PKW zu fördern.
Ob das auf Fahrräder übertragen wirklich sinnvoll ist, darf bezweifelt werden.
 
Durch Dienstfahrrad sinkt der Nettolohn

Der Arbeitnehmer müsste für ein Dienstfahrrad demnach nur einen geringen Betrag zusätzlich versteuern. Schon durch einen so kleinen monatlichen Mehrbetrag könnte allerdings der Steuersatz steigen. Der Arbeitnehmer bekäme letztlich weniger Netto vom Brutto als ohne das Dienstfahrrad. Davor warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Anders als beim Dienst-PKW, verspürt der Arbeitnehmer beim Firmenrad jedoch kaum eine Erleichterung seiner Lebenshaltungskosten. Bevor ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Dienstfahrrad spendiert, sollte er also prüfen, ob diesem dadurch ein Nachteil entsteht.

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de...-Dienstwagen-bei-Steuer-gleichgestellt-1.html

Was ist steuerlich zu beachten?

Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit 1 Prozent des Preises monatlich versteuern. Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der Bruttolistenpreis des Herstellers. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 Euro darf nicht in Anspruch genommen werden.

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Fahrrad-statt-Firmenwagen.html

Hab jetzt keine AfA-Tabelle vor mir, aber 3 Jahre Nutzungsdauer halte ich für plausibel.

7 Jahre

Quelle: http://www.wissen-info.de/afa/fahrrad.php
Oder hier Seite 5: http://www.ihk-berlin.de/linkablebl...ownloads/816036/.14./data/afatabelle-data.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Das lohnt nur dann, wenn man also regelmäßig das Rad umtauschen will ...
Genau deshalb verzichte ich drauf, egal ob Radl oder Auto. Wenn die Teile fahren und keine Probleme machen, dann werden sie behalten. Mein ältestes Auto hatte 16 Jahre und mein ältestes Radl hat 24 Jahre und das zweitälteste 18 Jahre auf dem Buckel. Das Auto habe ich nicht hergegeben, weil es Probleme gemacht hätte. Nene! Ich war so saublöd und habe mir etwas neues eingebildet. Das nagelneue Auto machte über 4 Jahre monatlich mehr Probleme als das alte in 16 Jahren. Egal ob Auto, Radl oder sonstwas. Je jünger das Baujahr, desto mehr Probleme hat man damit.

Weil es so schön ist und zu meiner heutigen Stimmung passt schreibe ich es heute zum 4tem mal: Man muss echt Angst haben, sich etwas neues zu kaufen!
 
Zurück
Oben Unten