Das sehe ich auch so, am kleinen Lager brings es nichts irgendwo etwas unter zu legen.
Du bestätigst meine Aussage und widersprichst ihr anschließend komplett. Bist du Politiker?
Ich spanne die Lager bei mir auch nicht vor, sondern verringere nur das axiale Spiel.
Der 0,2mm Draht erreicht durch die Lage am abgerundeten Lagerring einen 'Versatz' von effektiv 0,05-0,1mm.
Dein Konstrukt mag funktionieren, ist aus technischer Sicht trotzdem Pfusch. Die Lefty + Nabe ist als sogenannte Fest-Loslagerung (
Link zu Wikipedia) ausgeführt. Wobei das kleine Lager fest und das große Lager lose sein sollte. Durch deine Lösung ist dieses sinnvolle Konstruktionsprinzip jedoch nicht gegeben.
Bei der schraubst du die Schraube fest, diese drückt auf den kleinen Lagerring, die Kraft wird auf den Nabenkörper übertragen und stützt sich letztendlich über den inneren Ring des großen Lagerrings auf dem Draht ab. -> Die Lager werden verspannt. Mit viel Glück hast du vielleicht eine Lösung bei der die Maße derart gut passen, dass die an den Lagern wirkende Kräfte gering sind, schön ist aber anders.
Vor allem bei ner Gabel um 1000€ und einem Vorderrad für meist +300€ bei der das Problem schlicht auftritt weil es in der Fertigung anscheinend nicht geschafft wird Toleranzen einzuhalten (am kritischem Punkt, der Länge der Auflagefläche des kleinen Lagers am Dorn hat man fast 0,5mm bis 1 mm die man (in der richtigen Richtung versteht sich) als Toleranz vorsehen könnte... das da dann doch noch Spiel vorkommen kann ist ein Armutszeugnis)
@32hebauf
Lies dir unbedingt die Garantiebedinungen von Cannondale durch. Ist dort die Garantie nicht eindeutig auf den Erstkäufer limitiert ist es dein Glück!
Ansonsten gibt es in Deutschland noch die sogenannte Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) die VÖLLIG unabhänig von der freiwilligen Garantie der Hersteller existiert. Gewährleistungsansprüche sind beim Weiterverkauf einer Sache übertragbar, dazu sollte in der Abtrittserklärung jedoch auch festgehalten werden, dass auch die Gewährleistungsansprüche mit übertragen werden (kontaktiere wenn möglich den Verkäufer!). Natürlich musst du nachweisen können, eine Kopie des Kaufbeleges vom Erstkäufer wäre also ebenfalls praktisch. Entsprechend kannst du unter dieses Vorraussetzungen beim Händler vorstellig werden.
Dein Zeug ist zwar älter als 6 Monate, also musst du nachweisen, dass der Fehler schon ab Kauf vorlag. Dazu braucht es jedoch nicht zwingend ein Gutachten (damit reden sich einige Händler gern mal raus) sondern nur eine gute, nachvollziehbare Begründung.
Begründung: Erstkäufer hat es nicht bemerkt, du schon -> Daher wurde der Fehler nicht vorher angezeigt UND Aufgrund des Prinzips der Festloslagerung gibt es nur zwei Quellen für axiales Spiel. Zum einen axiales Spiel des kleinen Lagers, welches sich ausschließen lässt (Testen!) oder aber verhunzte Toleranzen, die so ja schon ab Werk vorgelegen haben müssen.