legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

@dertutnix DANKE für deinen support :daumen:

der slogan unserer kampagne lautet: legal biken - auch in Österreich.
wenn es nicht zu viele umstände macht, wäre es für die wiedererkennung sicher hilfreich, diesen thread auch so zu nennen...
 
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In Bayern gehen die Schüler Mountainbiken um ihre soziale Kompetenz zu stärken:
BR Abendschau vom 24.09. im Bericht bei 2:30 Min.
... und das österreichische Organ der öffentlichen Aufsicht kommt dann hoffentlich verletzungsfrei und wohlbehalten nach Hause.
 
"...rückzug...nach einem ereignisreichen tag als organ wohlbehalten nach hause zurückzukehren."

aha, die gehen also davon aus, dass biker und schwammerlsucher gewaltbereite personen sind? eine wirklich krasse unterstellung.
hmmm, der biker ist ja an sich schon gefährlich. und schwammerlsucher (pilzesammler) sind ja alle mit messern bewaffnet.:teufel:

und was ist mit der puffen (knarre), die alle jäger (meist geladen und vielfach ungesichert, wie viele unfälle zeigen) mit sich führen????
die selbsternannten problemlöser sind das einzige problem im wald. fragt mal die rehe. ;)
 
Während die öffentliche Aufsicht in Österreich sich auf Konfrontation einstellt, die sie selbst sucht, ist man in Bayern hoch zufrieden und wohl auch nicht nur ein kleines wenig stolz auf seine gesetzlichen Regelungen zum Betretungsrecht, das weit über das hinausgeht, was man in Österreich Wegefreiheit nennt:

Aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung
in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 06.10.2010
Drucksache 16/5872

Zu Art. 26
§ 59 Abs. 1 BNatSchG gewährleistet als allgemeiner Grundsatz
des Naturschutzes für jedermann ein allgemeines Betretungsrecht
der freien Landschaft. § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG überlässt den
Ländern die Regelung von Einzelheiten zum Erholungs- und Be-
tretungsrecht. Der Abschnitt über die Erholung in der freien Natur
übernimmt daher – mit Ausnahme von Art. 28 BayNatSchG – die
bisherigen Regelungen des V. Abschnitts BayNatSchG. Dieser
Abschnitt hat sich seit seiner Einführung 1973 bewährt und war
Vorbild für zahlreiche Naturschutzgesetze anderer Länder. Die
Regelungen befrieden auf der einen Seite Konflikte zwischen
Erholungsuchenden untereinander sowie auch im Verhältnis zu
Grundeigentümern und gewährleisten auf der anderen Seite einen
pfleglichen Umgang mit der Natur.

In Bayern ist das Erholungs- und Betretungsrecht in der freien
Natur aufgrund des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung
verfassungsrechtlich gewährleistet. Danach ist der Genuss von
Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur jedermann
gestattet. Von diesem Grundrecht ausgehend war in Bayern das
Erholungs- und Betretungsrecht schon immer für den Wald und
die freie Flur in Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfas-
sung geregelt und die verfassungsrechtliche Bestimmung im
Bayerischen Naturschutzgesetz näher konkretisiert. Die nähere
Ausfüllung dieses Grundrechts wird daher auch weiterhin abwei-
chend von § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG einheitlich im Bay-
NatSchG für die gesamte freie Natur geregelt. Dies ist bürger- und
anwenderfreundlich, weil die gesetzlichen Grundlagen in einem
Gesetz abschließend geregelt sind. Zugleich wird damit gewähr-
leistet, dass Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV nicht gemäß Art. 31 GG
außer Kraft gesetzt wird.
 
Naja. Auch hier in Bayern (Franken) gibt es einige sehr eigenwillige Interpretationen seitens Behörden und Waldeigentümern...
 
Landtag debattiert über Mountainbiker
Dürfen Mountainbiker in Zukunft frei auf Wald- und Forstwegen fahren? Mit dieser Frage wird sich der Landtag in der ersten aktuellen Stunde auseinandersetzen. Die SPÖ, die den Antrag einbrachte, drängt darauf. Im Vorfeld signalisierten auch die Grünen Einverständnis, ....

http://noe.orf.at/news/stories/2670346/

wir berichten laufend!
 
Was glaubst du, warum ich im Rucksack immer einen Auszug des Bayr. Waldgesetz dabei hab mit relevanten Stellen fett hervorgehoben?

Nur nutzt dir das wenig, wenn dich so ein übermotivierter Waldsheriff anhält und dir verbietet, einen Weg zu fahren. Der legt das mit den "geeigneten Wegen zum Radfahren" ganz anders aus als du. Ist mir heuer schon mehrfach passiert, dass ich gehindert wurde, bestimmte Wege zu fahren; da half alles Diskutieren und auf das Gesetz verweisen nichts.
 
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In der Steiermark wird die Gangart verschärft. Es wird eine Ausbildung zum Forstsheriff angeboten.
Diese Forstsheriffs sollen Radfahrer und Schwammerlsucher in die Schranken verweisen.


Du kannst das nicht glauben?
Bist zornig?
Lässt gerade Dir Tricks einfalllen, wie man dem Ganzen doch noch entkommen kann?
Verspürst Resignation?

Leider ist das aber die Realität, der wir uns stellen müssen.

hier weiter lesen....
 
Bei uns hat sich sowas meist schnell erledigt, wenn man dann gleich an die übergeordneten Stellen geht.
Das war im Allgäu. In einem Fall habe ich mich an die zuständige Kurverwaltung gewandt und von dort die Auskunft erhalten, dass man das Vorgehen des Revierleiters voll und ganz unterstützt :-( Was für "übergeordnete Stellen" meinst du genau?
 
... bitte bleibt beim Thema bzw. dem Staat Österreich...

Ein Verweis auf die Rechtslage mag helfen, die daraus resultierende Diskussion nur bedingt. Daher wäre es fein, wenn dieser Thread tatsächlich dem Kampf für das legale Mountainbiken in Österreich vorbehalten bleiben könnte und andere Länder und Sitten gerne in anderen, geeigneten Threads diskutieren werden könnten, danke für's Beachten...
 
Beim meinem letzten Urlaub in Ö waren es ausgerechnet die Wanderer, die mich gegen aufgebrachte Mitarbeiter des Tourismusverbandes Tirol (oder Mitarbeiter einer Gemeinde in Tirol) verteidigten. Ich war bergab auf einem Wanderweg unterwegs und wartete an einem Übergang über einen Weidezaun um die Wanderer vorbei zu lassen. Von unten kamen dann 3 Herren, schon von weiten über die Biker schimpfend herauf...
dann wurden die Wanderer pampig und meinten zu ihnen sie sollen sich nicht so aufführen und überhaupt, das ist ein Weg was macht da ein Radler schon kaputt!
Zumindest ein Teil der österreichischen Wanderer sieht das ganze sehr differenziert und ist eher auf der Seite der Biker:)

War echt mal eine Wohltat :D
 
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In der Steiermark wird die Gangart verschärft. Es wird eine Ausbildung zum Forstsheriff angeboten.
Diese Forstsheriffs sollen Radfahrer und Schwammerlsucher in die Schranken verweisen.


Du kannst das nicht glauben?
Bist zornig?
Lässt gerade Dir Tricks einfalllen, wie man dem Ganzen doch noch entkommen kann?
Verspürst Resignation?

Leider ist das aber die Realität, der wir uns stellen müssen.

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Die Gegend rund um Mariazell die werden keinen Cent mehr mit mir und meinen Freuneskreis verdienen was die für ein Theater machen wegen MTB Fahrer ist nicht zu glauben.
 
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Öffentlichkeitsarbeit ist eines unserer wesentlichen Themen als Interessenvertretung für Mountainbiker in Österreich.
Unsere Ressourcen sind jedoch am Limit.
Deshalb
suchen wir mountainbikende JournalistInnen
die ehrenamtlich für die Kampagne
„legal biken - auch in Österreich“
tätig werden wollen.
Redaktionelle Beiträge sind eine gute Möglichkeit diese Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern.
Deine Beiträge werden im upmove Magazin veröffentlich und teilweise auch als Presseaussendungen verwendet.
Du bist interessiert und bereit ? Dann melde Dich bitte auf [email protected]

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Unsere letzten erfolgreichen Presseaussendungen:

"Heute online", 14.10.2014
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OÖN, 13.12.2014
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