HinxundKunx
Ignorant
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verlink die stelle doch mal mit google maps.
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Und selbst wenn du Vorfahrt hast, gilt das. Du musst jederzeit mit Fehlern anderer rechnen.
Ich verstehe ja, dass ihr alle auf dem TE herumhackt, finde es auch nicht toll, dass er so planlos am Straßenverkehr teilnimmt.
Aber was du da schreibst ist schlicht falsch. Das würde den kompletten Verkehr lahmlegen. Deshalb gibt es den Vertrauensgrundsatz. Man darf also grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln (Vorfahrt etc.) halten.
Ein Wartepflichtiger muss sich an die Kreuzung vorsichtig herantasten, wenn es unübersichtlich ist. Der Vorfahrtsberechtigte darf normal fahren, wenn er keinen Grund sieht, dass einer seine Vorfahrt missachtet.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
http://www.rechtslexikon.net/d/vorfahrt/vorfahrt.htm
Natürlich macht es ggf Sinn skeptisch zu sein und für andere mitzudenken, vor allem wenn man der schwächere ist (Motorradfahrer, Radler etc.). Aber das muss man rechtlich bis zu den Grenzen des Vertrauensgrundsatzes nicht.
Sorry - aber das, was Du darauf antwortest ist ebenso falsch. Der Vertrauensgrundsatz gibt dir keinen
Freibrief, grundsätzlich davon auszugehen, das der andere Verkehrsteilnehmer alles richtig macht, sondern
sagt auch ganz klar, das man in bestimmten Verkehrssituationen mit den Fehlern der Anderen zu rechnen
hat.....
Und wenn ich mit diesen Fehlern rechne und mich deshalb mit Vorsicht und Voraussicht im Strassenverkehr
bewege, lege ich keinen Verkehr lahm.
Rechtlich mag das verankert sein, in dem Fall wo er aber sich stur auf seine Vorfahrt verlässt, wenn er denn überhaupt eine hatte(Er schreibt hier, er kann die Straße nicht einsehen....somit könnte er nicht einmal sehen wenn ein nicht Vorfahrtberechtigter z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit gar nicht mehr halten könnte) bekommt er sicher eine Teilschuld zugesprochen. So wie du oben schreibst.....er konnte keinen Grund sehen....das würde bedeuten die Situation hätte übersichtlich sein müssen, er hätte also den PKW sehen und einschätzen müssen.
Bin mir hier nicht sicher, ob der Vertrauensgrundsatz vor Gericht hier geholfen hätte.
Das Wort grundsätzlich beinhaltet ja schon Ausnahmen.Doch, genau das besagt der Vertrauensgrundsatz - grundsätzlich kann man auf das regelkonforme Verhalten der anderen verkehrsteilnehmer vertrauen. Aber, wie du (und auch ich oben schon) sagst, hat dieser Grundsatz ausnahmen.
Meistens gibt es an einer kreuzung eine vorfahrtsstraße und dann auch ein "vorfahrt achten Schild". An seiner Stelle würde ich nochmal zum Unfall ort fahren um die "Frage wer hatte Vorfahrt" zu klären :/.
Auch am Zebrastreifen muss man ja laut StVO schieben.
Nein.
Es gilt nur, dass Fußgänger Vor"fahrt" haben. Besser aber nicht verpflichtend ist daher abzusteigen.
Da würde dir selbst DarkGreen widersprechen
https://www.google.de/search?output=search&sclient=psy-ab&q=Zebrastreifen rad&btnG=
An Fußgängerüberwegen haben nur Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen ein Vorrecht gegenüber dem fließenden Verkehr (§26 Abs.1 StVO).