Nachrichten für Mountainbiker im Taunus

Da Du den Text der Verordnung nicht vorliegen hast, hast Du ihn wahrscheinlich auch nicht gelesen

Nein, es gibt tausend andere Gründe, warum er ihn nicht an dem pc/handy vorliegen hat, wahrscheinlich ist das nicht per se, nur möglich. DU hältst es nur für wahrscheinlich und unterstellst damit etwas. Ich sage nicht, dass er den Text sicher gelesen hat, nur dass man deiner Aussage nicht einfach folgen sollte. Ohne weitere handfeste Informationen ist Diskussion über Wahrheitsgehalt seiner Aussage müßig.
 
Ohne weitere handfeste Informationen ist Diskussion über Wahrheitsgehalt seiner Aussage müßig.

Ja. Ich will ja auch gar nicht darüber fabulieren, ob es nun ein Verbot gibt oder nicht, sondern nur dazu anhalten, Texte wie Verordnungen und Gesetze mal selbst zu lesen und sich nicht auf Informationen aus zweiter Hand zu verlassen. Das ist gerade dann keine gute Idee, wenn die "zweite Hand" evtl. Interesse an einer bestimmten Interpretation solcher Texte hat.
 
Da Du den Text der Verordnung nicht vorliegen hast, hast Du ihn wahrscheinlich auch nicht gelesen; Deine Informationen stammen also schon aus zweiter Hand. Da ist es immer schlecht mit "glauben".



Webseiten von Forstbehörden sind m.E.n. keine verlässliche Quelle, wenn es um Betretungsrechte für Radfahrer geht.

Dann glaubst du es mir halt nicht. Dann musst du das wohl googlen/nachfragen.
 
Der Punkt ist einfach: Wenn das explizite Radfahrverbot in der VO (die soweit ich das in Erinnerung habe noch Schreibmaschinengeschrieben ist) nicht drinnstünde, dann gäbe es die müßige Diskussion über die Änderung der VO, die im übrigen mangels Durchsetzbarkeit und Sinn von Forst, UNB und Naturpark vorangetrieben wird, gar nicht.
Also entweder glauben, oder irgendwelche Leute im HTK solange nerven bis Sie dir das per Post zukommen lassen.
 
Hallo zusammen,

das stimmt schon alles so, wie von Theyo geschrieben. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Dokument irgendwo auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) online zu finden.
 
Hier nun die Primärquelle.
So lange sich Radfahrer auf den befestigten Wegen aufhalten, sollte es in Anbetracht der geltenden Rechtslage nach § 15 HWaldG keine Probleme geben.
 

Anhänge

  • Verordnung_NSG_AK_1944_1978.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 78
Hier nun die Primärquelle.
So lange sich Radfahrer auf den befestigten Wegen aufhalten, sollte es in Anbetracht der geltenden Rechtslage nach § 15 HWaldG keine Probleme geben.
Ganz richtig ist das so nicht. Die NSG-VO stellt eine zusätzliche Einschränkung dar. Die Frage ist, ob Sie auch so zur Anwendung gebracht wird. Wie gesagt, es gibt Bestrebungen seitens Forst, UNB und Naturpark, die VO entsprechend zu ändern, so dass Radfahren auf Wegen erlaubt wird. Bis das passiert ist die Lage aber eindeutig, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Ich finde es daher ein bißchen fahrlässig, das hier so darzustellen als ob das kein Problem wäre.
 
Ganz richtig ist das so nicht. Die NSG-VO stellt eine zusätzliche Einschränkung dar. Die Frage ist, ob Sie auch so zur Anwendung gebracht wird. Wie gesagt, es gibt Bestrebungen seitens Forst, UNB und Naturpark, die VO entsprechend zu ändern, so dass Radfahren auf Wegen erlaubt wird. Bis das passiert ist die Lage aber eindeutig, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Ich finde es daher ein bißchen fahrlässig, das hier so darzustellen als ob das kein Problem wäre.
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Es besteht für den Nutzer des Waldes keinerlei Holschuld, sich über mögliche Einschränkungen des Betretungsrechtes zu informieren!

Wird also eine derartige Einschränkung nicht ausgewiesen, so kann eine Zuwiderhandlung auch nicht geahndet werden.
Rund um das NSG Altkönig gibt es meines Wissens nur sehr wenige Hinweisschilder, die überhaupt ein NSG ausweisen. Von einem Radfahrverbot hab ich noch nie gelesen.

So lange das so ist, sind alle markierten Wege legal befahrbar.
 
...und auf diesen wenigen Schildern steht sogar dass man zu Fuss und per Rad nur auf den Wegen bleiben soll...wollte das am Montag mal fotografieren - war aber zu faul dazu!
 
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Es besteht für den Nutzer des Waldes keinerlei Holschuld, sich über mögliche Einschränkungen des Betretungsrechtes zu informieren!
Woher nimmst du diese Sicherheit? Ich will mich hier nicht zum Anwalt der Behörden machen, davon bin ich weit entfernt. Aber die NSG-VO ist über den Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht und damit erstmal gültig, ob da jetzt an jeder Ecke Schilder stehen oder nicht. Wie ich ja oben schon schrieb - derzeit werden bestimmte Paragraphen davon nicht angewendet bzw. durchgesetzt, aber das sollte aber niemand zum Anlass nehmen da oben auf sein (nicht vorhandenes) Recht zu pochen.
An sich hab ich keine Lust hier groß zu diskutieren - ihr könnt ja alle machen was ihr wollt.
 
Woher nimmst du diese Sicherheit? Ich will mich hier nicht zum Anwalt der Behörden machen, davon bin ich weit entfernt. Aber die NSG-VO ist über den Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht und damit erstmal gültig, ob da jetzt an jeder Ecke Schilder stehen oder nicht. Wie ich ja oben schon schrieb - derzeit werden bestimmte Paragraphen davon nicht angewendet bzw. durchgesetzt, aber das sollte aber niemand zum Anlass nehmen da oben auf sein (nicht vorhandenes) Recht zu pochen.
An sich hab ich keine Lust hier groß zu diskutieren - ihr könnt ja alle machen was ihr wollt.

wichtig ist doch diese info:
...und auf diesen wenigen Schildern steht sogar dass man zu Fuss und per Rad nur auf den Wegen bleiben soll...wollte das am Montag mal fotografieren - war aber zu faul dazu!

ich habe vorletzte woche das selbe auf den schildern am altkönig gelesen. eines der schilder war sogar verkehrt herum angebracht.
 
Woher nimmst du diese Sicherheit? Ich will mich hier nicht zum Anwalt der Behörden machen, davon bin ich weit entfernt. Aber die NSG-VO ist über den Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht und damit erstmal gültig, ob da jetzt an jeder Ecke Schilder stehen oder nicht. Wie ich ja oben schon schrieb - derzeit werden bestimmte Paragraphen davon nicht angewendet bzw. durchgesetzt, aber das sollte aber niemand zum Anlass nehmen da oben auf sein (nicht vorhandenes) Recht zu pochen.
An sich hab ich keine Lust hier groß zu diskutieren - ihr könnt ja alle machen was ihr wollt.
Ein Verbot, auf das nirgends hingewiesen wird, kann nicht durchgesetzt werden.
Woher nimmst Du denn die Gewissheit, dass auf der Straße jedes Schild richtig gesetzt ist und irgendwo nicht doch eine Straße theoretisch nicht befahren werden darf?

Die Frage ist nicht, woher ich die Sicherheit nehme, sondern vielmehr, woher Deine Paranoia kommt. Aber das wollen wir hier nicht diskutieren.
 
Das Frankfurt & Rhein-Main Forum wie es leibt und lebt... In Zukunft dürft ihr wieder alleine spielen...

Ein letzter Nachtrag noch: Hier hat jemand nach der Rechtslage gefragt, ich hab sie erläutert. Von anderer Seite wurde meine Aussage dann noch mit Fakten untermauert.
Ihr wollt die Rechtslage nicht hören - euer Problem. Mich hier als paranoiden hinzustellen passt leider allzusehr hier her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Frankfurt & Rhein-Main Forum wie es leibt und lebt... In Zukunft dürft ihr wieder alleine spielen...

Ein letzter Nachtrag noch: Hier hat jemand nach der Rechtslage gefragt, ich hab sie erläutert. Von anderer Seite wurde meine Aussage dann noch mit Fakten untermauert.
Ihr wollt die Rechtslage nicht hören - euer Problem. Mich hier als paranoiden hinzustellen passt leider allzusehr hier her.

nimm das doch nicht so persönlich. ist ja schlimmer als Facebook.
 
Ein letzter Nachtrag noch: Hier hat jemand nach der Rechtslage gefragt, ich hab sie erläutert. Von anderer Seite wurde meine Aussage dann noch mit Fakten untermauert.

Danke dafür! Allerdings fand ich auch die Erläuterungen der anderen (solange sie informativ waren) sehr hilfreich (zB dass von Forst-Seite wohl momentan keine Interesse besteht, die drastische, von dir geschilderte Rechtslage durchzusetzen). Die persönlichen Hiebe (à la Paranoia) sollten sich die Betreffenden wirklich sparen.
 
schade, ich finde gerade das was ihr am feldberg macht ziemlich gut. bin zwar nicht der vereinsmensch, aber nachm urlaub wollt ich mir euail re sachen mal anschauen zwecks mitgliedschaft usw.
 
schade, ich finde gerade das was ihr am feldberg macht ziemlich gut. bin zwar nicht der vereinsmensch, aber nachm urlaub wollt ich mir euail re sachen mal anschauen zwecks mitgliedschaft usw.
Das finden wir auch weiterhin gut und freuen uns über neue Mitglieder! In der Vergangenheit (man muss schon fast sagen über jahrzehnte Hinweg) hat sich halt leider gezeigt dass in diesem Unterforum sehr schnell sehr unsachlich diskutiert wird - da halten wir uns eben stark zurück, dafür ist uns unsere Zeit zu schade. Der Bikepark-Info-Fred wird davon ausgenommen bleiben, sofern die Lage dort normal bleibt.
Wir machen lieber im Hintergrund in Ausschüssen/Runden Tischen usw. die Arbeit und informieren über unsere Kanäle als uns hier blöd anquatschen zu lassen, weil (leider) aus dem Forum hier auch sehr wenig in Form von Mitarbeit/Mitgliedschaften/Spenden zurück kommt. Da gibt es mit Sicherheit einige Ausnahmen, aber im großen und ganzen sind wir damit die letzten Jahre auch nicht allzu schlecht gefahren.
 
Danke dafür! Allerdings fand ich auch die Erläuterungen der anderen (solange sie informativ waren) sehr hilfreich (zB dass von Forst-Seite wohl momentan keine Interesse besteht, die drastische, von dir geschilderte Rechtslage durchzusetzen). Die persönlichen Hiebe (à la Paranoia) sollten sich die Betreffenden wirklich sparen.
Die Info dass das aktuell nicht verfolgt wird kam ja auch von mir ;). Worauf ich hinaus will ist das sich das auch ändern kann, oder das jemand anderes als der Forst auf die Idee kommt da oben jemandem am Kram zu flicken, Irre gibt es im Taunus leider genug. Und dann helfen die Schilder da oben tatsächlich relativ wenig, denn die Rechstlage ist eindeutig.
Es ist ja völlig ok, wenn jeder der da hoch fährt im Prinzip weiß dass das heikel ist, dann verhält man sich nämlich auch anders. Dieses vehemente beharren auf dem "Ich hab das Recht hier zu fahren", auch ohne Kenntnis der Sachlage, was ich leider auch schon von einer Menge Menschen auf zwei Rädern im Taunus persönlich mitbekommen habe ist tatsächlich eines der größten Probleme da oben. Einfach mal bißchen entspannter und ruhiger bleiben, 3 Gänge runterschalten und nicht immer stur auf seinem angeblichen "Recht" beharren würde viele Dinge deutlich einfacher machen.
 
Amen.


Btw: Ich wohne in München und besuche hin und wieder meine Eltern in Kronberg. Jedes Mal denke ich mir "Boah, da beim Trailbau zu helfen wäre mal cool" (ist ja auch mal ne interessante Sache), aber die Arbeitstage am Flowtrail verpasse ich immer gekonnt (ich plane meine Besuche halt nach anderen Kriteien), und über Arbeitsmaßnahmen am Downhilltrail bin ich recht uninformiert. Gibt es da eine sinnvolle Möglichkeit, außerhalb der angekündigten Bautage mal mitzuwirken?
 
Die Info dass das aktuell nicht verfolgt wird kam ja auch von mir ;). Worauf ich hinaus will ist das sich das auch ändern kann, oder das jemand anderes als der Forst auf die Idee kommt da oben jemandem am Kram zu flicken, Irre gibt es im Taunus leider genug. Und dann helfen die Schilder da oben tatsächlich relativ wenig, denn die Rechstlage ist eindeutig.
Es ist ja völlig ok, wenn jeder der da hoch fährt im Prinzip weiß dass das heikel ist, dann verhält man sich nämlich auch anders. Dieses vehemente beharren auf dem "Ich hab das Recht hier zu fahren", auch ohne Kenntnis der Sachlage, was ich leider auch schon von einer Menge Menschen auf zwei Rädern im Taunus persönlich mitbekommen habe ist tatsächlich eines der größten Probleme da oben. Einfach mal bißchen entspannter und ruhiger bleiben, 3 Gänge runterschalten und nicht immer stur auf seinem angeblichen "Recht" beharren würde viele Dinge deutlich einfacher machen.
Oh mann, da hab ich aber was ausgelöst.
Wenn ein Paragraph, den es seit 72 Jahren gibt und der seit dem nicht auf Radfahrer bezogen in Anwendung gebracht wurde und wenn es eine aktuelle Beschilderung gibt, die Radfahren auf Wegen im NSG erlaubt, dann ist, vor allem vor dem Hintergrund des zugunsten der Radler vor nicht all zu langer Zeit geänderten Hessischen Waldgesetzes, nicht davon auszugehen, dass plötzlich jemand den Altkönig sperrt.
Und nicht nur, dass die Behörden erwägen, die Verordnung zu reformieren, man muss nur mal kurz überlegen, wie vor 72 Jahren die Fahrräder aussahen und vermutlich auch die Wege dort oben. Kein Wunder, dass man damals nicht zwischen dem Befahren mit Kraftfahrzeugen und dem Befahren mit Fahrrädern unterschieden hat.

Was kann also im schlimmsten Fall immer passieren?
Dass der uralte Paragraph mit einer umfassenden Beschilderung inklusive Ausewisung des Fahrverbotes um den Altkönig für Radfahrer scharfgeschaltet wird. Genau dann würde sich die derzeitige Rechtslage tatsächlich ändern und so lange ist das Befahren von Wegen nicht unrechtmäßig.
Angesichts der Faktenlage ist das äußerst unwahrscheinlich, daher finde ich den Begriff "Paranoia" als Synonym für die Angst vor etwas , das höchstwahrscheinlich nicht eintreten wird, gar nicht falsch.
Ich hab das auch gar nicht bösartig gemeint. Wenn das so angekommen ist, entschuldige ich mich hiermit.

Im Übrigen finde ich das, was die Vereine im Hochtaunus machen, klasse.
 
Egal, ob man dem zustimmt oder es richtig ist - DAS ist doch mal sachlich und freundlich geschrieben. So schlimm ist das Subforum hier doch gar nicht :)
 
Klingt nach dem Trail, den ich unter "natürliche Downhill" kennengelernt habe (Das Kerngebiet ist "im Dreieck zwischen Königstein, Fuchstanz und Kleinem Feldberg"). Kann das jemand bestätigen, wo die Gatter zu finden sind?
 
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