Hallo zusammen,
Das Landesnaturschutz gesetzt soll überarbeitet werden.
In der §57 und 59 geht es unteranderem ums Radfahren.
Der Absatz 3 des §59 ist da besonders kritisch für Radfahrer!
(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen
Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen
ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür
zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder
im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung
nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(Berichtigung des Auszuges)
Hier geht es zur Vorlage des Gesetzes:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3043.pdf
Hier eine Pressemitteilung:
https://land.nrw/de/pressemitteilun...r-wertvolles-naturerbe-dauerhaft-bewahren-und
Hier ein Zitat von Herrn Remmel:
"Sie verbinden Städte und Dörfer, prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebensadern für Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt. Diese wertvolle Natur ist ein Stück Heimat. Und deshalb wollen wir diese Heimat erhalten, schützen und erlebbar machen - und damit auch die ländlichen Räume lebenswerter, vielfältiger und attraktiver“, sagte Remmel."
Das was Herr Remmel hier sagt steht aber im Krassen Gegenzug zum Gesetzt, das das Erleben der Natur mit dem Rad expliziet verbietet, danke.
sportliche Grüße
onewheeler
ps. Ich hoffe das sich mit diesem Thema auch die Dimb der ADFC der BDR und veile andere Radverbände beschäftigen und ein Gemeinsamekation ins Leben rufen um diesen Gesetztentwurf noch mal zu ändern.
Das Landesnaturschutz gesetzt soll überarbeitet werden.
In der §57 und 59 geht es unteranderem ums Radfahren.
Der Absatz 3 des §59 ist da besonders kritisch für Radfahrer!
(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen
Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen
ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür
zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder
im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung
nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(Berichtigung des Auszuges)
Hier geht es zur Vorlage des Gesetzes:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3043.pdf
Hier eine Pressemitteilung:
https://land.nrw/de/pressemitteilun...r-wertvolles-naturerbe-dauerhaft-bewahren-und
Hier ein Zitat von Herrn Remmel:
"Sie verbinden Städte und Dörfer, prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebensadern für Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt. Diese wertvolle Natur ist ein Stück Heimat. Und deshalb wollen wir diese Heimat erhalten, schützen und erlebbar machen - und damit auch die ländlichen Räume lebenswerter, vielfältiger und attraktiver“, sagte Remmel."
Das was Herr Remmel hier sagt steht aber im Krassen Gegenzug zum Gesetzt, das das Erleben der Natur mit dem Rad expliziet verbietet, danke.
sportliche Grüße
onewheeler
ps. Ich hoffe das sich mit diesem Thema auch die Dimb der ADFC der BDR und veile andere Radverbände beschäftigen und ein Gemeinsamekation ins Leben rufen um diesen Gesetztentwurf noch mal zu ändern.
Zuletzt bearbeitet: