NRW plant weitgehendes Radfahrverbot

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Naturpark Hohe Mark
Hallo zusammen,

Das Landesnaturschutz gesetzt soll überarbeitet werden.
In der §57 und 59 geht es unteranderem ums Radfahren.
Der Absatz 3 des §59 ist da besonders kritisch für Radfahrer!

(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen
Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen
ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür
zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder
im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung
nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(Berichtigung des Auszuges)

Hier geht es zur Vorlage des Gesetzes:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3043.pdf


Hier eine Pressemitteilung:
https://land.nrw/de/pressemitteilun...r-wertvolles-naturerbe-dauerhaft-bewahren-und

Hier ein Zitat von Herrn Remmel:
"Sie verbinden Städte und Dörfer, prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebensadern für Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt. Diese wertvolle Natur ist ein Stück Heimat. Und deshalb wollen wir diese Heimat erhalten, schützen und erlebbar machen - und damit auch die ländlichen Räume lebenswerter, vielfältiger und attraktiver“, sagte Remmel."

Das was Herr Remmel hier sagt steht aber im Krassen Gegenzug zum Gesetzt, das das Erleben der Natur mit dem Rad expliziet verbietet, danke.

sportliche Grüße
onewheeler

ps. Ich hoffe das sich mit diesem Thema auch die Dimb der ADFC der BDR und veile andere Radverbände beschäftigen und ein Gemeinsamekation ins Leben rufen um diesen Gesetztentwurf noch mal zu ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Hinweis.
Der entscheidende Teil deinem Zitat (§59 Absatz 3):
"In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, ..., ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür dafür zugelassenen Wegen verboten."
Dieser Teil würde hier im Solinger Raum das Biken tatsächlich defakto verbieten. Hier ist so ziemlich alles, was nicht bebaut ist Landschaftsschutzgebiet.
Und ich glaube nicht dass hier allzu viele Wege zugelassen werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der § 57 ist noch schlimmer, am besten verschwindet der Satz 2 aus dem Absatz 2, auf dass man gar nicht erst in eine Genehmigungsendlosschleife a la § 59 (3) kommt: Helmut K., bitte übernehmen!


§ 57 Betretungsbefugnis (zu §59 des Bundesnaturschutzgesetzes)
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und
Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich
nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
Für das Betreten des Waldes gelten die Vorschriften des Forstrechts.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft.
Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet.
 
Was ich sehr seltsam finde, ist der Satz: "Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen
gestattet.
"

Gibt's in NRW etwa ausschließlich private Natur?
Beim schnellen Überfliegen scheint der ganze Entwurf an vielen Stellen fast ausschließlich aus der Privat-Besitz-Sichtweise geschrieben zu sein, statt aus einer allgemeinen, öffentlichen Betrachtung.
 
Danke für den Hinweis.
Der entscheidende Teil deinem Zitat (§59 Absatz 3):
"In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, ..., ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür dafür zugelassenen Wegen verboten."
Dieser Teil würde hier im Solinger Raum das Biken tatsächlich defakto verbieten. Hier ist so ziemlich alles, was nicht bebaut ist Landschaftsschutzgebiet.
Und ich glaube nicht dass hier allzu viele Wege zugelassen werden...

Danke, ich habe den richtiegen Abschnitt jetzte eingestellt.
 
Wer auf Facebook ist https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/782690105185968

Für alle anderen:

Der kleine Unterschied in NRW

Von Zeit zu Zeit müssen Gesetze geändert und angepasst werden und so steht auch für das Landschaftsgesetz in NRW eine Änderung an. Dieses soll zukünftig durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt werden. Wie so häufig liegt dann aber bei solchen Änderungen die Tücke im Detail und so ist es auch im vorliegenden Fall. So lesen wir in der Begründung zur Novelle zum neuen § 59 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz:

„Absatz 3 enthält wie bisher § 54a (Anmerkung: des Landschaftsgesetzes) ein gesetzliches Verbot für das Radfahren ausserhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen in Schutzgebieten.“

Also mal kurz in den neuen § 59 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz geschaut und was steht dort:

„In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten.“

Aber ist das tatsächlich auch so in dem heute noch gültigen Landschaftsgesetz geregelt? Dort steht steht in § 54a Landschaftsgesetz aber gar nichts von „Straßen und dafür zugelassenen Wegen, sondern:

„.. ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten.“

Das ist ein riesengroßer Unterschied, denn wenn es in einem Schutzgebiet keine ausdrücklich für das Radfahren zugelassenen Wege gibt, dann ist das Radfahren dort kategorisch verboten. Und das ist auch Absicht, wie die Begründung der Novelle beweist:

„Das gesetzliche Verbot dient als Auffangtatbestand für die Fälle, in denen nicht bereits die jeweilige Schutzgebietsregelung ein ausdrückliches Radfahr- oder Reitverbot enthält.“

Der Gesetzgeber in NRW soll also das Radfahren, das allgemein als besonders umweltfreundlich gilt, in Schutzgebieten kategorisch verbieten. Die offizielle Landespolitik will das Radfahren fördern und der Gesetzgeber soll es gleichzeitig in Schutzgebieten kategorisch verbieten. Und damit das Verbot auch wirklich lückenlos greift und nicht versehentlich doch das Radfahren erlaubt wird, soll ein gesetzlicher Auffangtatbestand, der ein lückenloses Radfahrverbot sicherstellt, geschaffen werden.

Aber wieso eigentlich? Wie begründet man eigentlich, dass das Radfahren nur noch auf zugelassenen Wegen erlaubt und auf allen anderen Wegen verboten werden soll? Worin besteht der Unterschied zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger auf Wegen? Verursacht ein Radfahrer auf Wegen mehr Umweltschäden als ein Fußgänger auf Wegen und wenn ja welche? Betrachtet man Radfahren neuerdings per se als umweltschädlich? Wie schädigt eigentlich ein Radfahrer geschützte Landschaftsbestandteile, wenn er auf Wegen fährt? Betrachtet man neuerdings Radfahrer als optische Umweltschädigung?

Wir wissen nicht, was sich die Verfasser dieser Novelle gedacht haben, aber wir wissen, wie die Wissenschaft das Radfahren und das Mountainbiken auf Wegen in der Natur bewertet:

„Das Mountainbiken gehört zu den umweltfreundlichsten Sportarten. Der in der öffentlichen Diskussion vielfach erweckte Eindruck, die Mountainbikefahrer seien „Naturzerstörer“, entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. .... Der positive Beitrag des Radfahrens (auch des Mountainbikens) zur Erhaltung einer hohen Umweltqualität überwiegt bei weitem die möglichen Umweltkonflikte.“ (Hans-Joachim Schemel, Wilfried Erbguth, Handbuch Sport und Umwelt, 3. überarbeitete Auflage, Aachen 2000, Seite 342, 343)

Der Gesetzesentwurf ist bisher nur im Kabinett verabschiedet worden und befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Es besteht damit noch genügend Gelegenheit, dieses kategorische Verbot wieder zu streichen und zur alten Formulierung zurückzukehren. Bis dahin sollten wir aber alle aufpassen, wie es weitergeht. Wir auf Open Trails werden das jedenfalls tun!
 
...
sportliche Grüße
onewheeler

ps. Ich hoffe das sich mit diesem Thema auch die Dimb der ADFC der BDR und veile andere Radverbände beschäftigen und ein Gemeinsamekation ins Leben rufen um diesen Gesetztentwurf noch mal zu ändern.

Hierfür sollte zunächst mal jeder selber der DIMB beitreten. Kosten von 24,--/Jahr sollten bei den sonstigen Kosten unseres Hobbys drin sein...

grüße
 
ps. Ich hoffe das sich mit diesem Thema auch die Dimb der ADFC der BDR und veile andere Radverbände beschäftigen und ein Gemeinsamekation ins Leben rufen um diesen Gesetztentwurf noch mal zu ändern.

Die DIMB und der ADFC sind als Mitgliedsverbände über das Kuratorium Spor und Natur e.V. an dem Thema dran (http://www.kuratorium-sport-natur.de/partner/mitglieder/). Ob und wie sich der BDR und der Radsportverband NRW engagieren, ist mir nicht bekannt.

Allerdings halten sich gerade in NRW die Radsportvereine mit Mountainbikesparte sehr zurück, wenn es um eine Mitgliedschaft in der DIMB geht. Abgesehen von ein paar Ausnahmen sind die meisten Radsportvereine in NRW nicht Mitglied in der DIMB. Vielleicht sind diesen Vereinen die Mitgliedsbeiträge für Vereine von EUR 36 bis 96 p. a. zu teuer. Oder sie sind Meinung, die Radsportverbände kümmern sich auch um das Betretungsrecht und das würde reichen. Wie auch immer, ohne eine starke Basis an Mitgliedsvereinen kann kein Verband erfolgreich agieren.
 
Bin gerade nach 10 Jahren Mitgliedschaft ausgetreten. Warum? Weil ich keinen Mehrwert für MICH erkennen konnte.
"Baden Würtemberg" konnte ich nicht mehr hören. Und dann noch diese Kooperation mit der "Bike". Das erschien mir nicht mehr glaubhaft seriös ...
 
Tja,
dann hast du wohl einiges verpasst... ;)

Außer dem großen Thema BW gab es sehr erfolgreiches Agieren gegen das geplante MTB-Verbot in den Wäldern von Hessen
http://dimb.de/aktuelles/news-a-presse/622-dimb-begruesst-das-neue-hessische-waldgesetz

und gerade aktuell die Unterstützung der erfolgreichen Klage in Bayern...
http://dimb.de/aktuelles/news-a-presse/798-bayvgh-radfahrverbot-aufgehoben

Was die Kooperation mit der Bike, die den Mitgliedern einen kostenlosen Vorteil in Form von 4 gratis Heften pro Jahr beschert hat, mit Seriosität zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz.

Egal, selbst wenn du dort nicht aktiv sein möchtest, kannst du über den ADFC oder über deinen lokalen MdL-Abgeordneten ja versuchen, Einfluss zu nehmen.

grüße
 
Hmm, die Argumente könnten von der SPD kommen ... ^^
Den Austritt habe ich mir nicht leicht gemacht. Mein Bauch hat aber gesagt: "Raus da."

ADFC? Niemals! Dann darf ich ja nur noch selbstgehäkelte Trikots aus vegan geklöppelter, stumpf gescherter Baumwolle tragen ... :o
 
Nun ja, da haben die zwei Vorredner(HelmutK und sun909 wohl recht, aber auch der BDR ist über Deutscher Olympischer Sportbund indirekt am Kuratorium Sport und Natur beteiligt.
http://www.kuratorium-sport-natur.de/partner/förderer/
http://www.dosb.de/de/organisation/mitgliedsorganisationen/spitzenverbaende/

Als BRD/RSV-NRW Mitglied habe ich natürlich auch den Verband dirket angeschrieben und um Aktionen gebeten.

Die Mitgliedschaft in der "Dimb als Verein" ist aber Sache aller Mitglieder, da aber MTB´ler meist nicht organisiert sind und es mehr andere Radfaher in den Vereinen gibt, fällt eine solche Abstimmung häufig nicht positiv aus.
Mit dem jetztigen Entwurf wären aber ggf. alle betroffen, dann könnte sich ggf. was ändern.....

 
Als BRD/RSV-NRW Mitglied habe ich natürlich auch den Verband dirket angeschrieben und um Aktionen gebeten.

Die Mitgliedschaft in der "Dimb als Verein" ist aber Sache aller Mitglieder, da aber MTB´ler meist nicht organisiert sind und es mehr andere Radfaher in den Vereinen gibt, fällt eine solche Abstimmung häufig nicht positiv aus.
Mit dem jetztigen Entwurf wären aber ggf. alle betroffen, dann könnte sich ggf. was ändern.....

Ich will keine Schelte an BDR oder RSV-NRW üben und drücke deshalb den Radsportvereinen, die Mitglied in diesen Verbänden sind, die Daumen, dass die das Kind schon schaukeln werden.

Aber wie sieht es denn mit Deinem Verein in Bottrop aus? Warum seid Ihr noch nicht Mitglied in der DIMB? Habt Ihr noch nie von der Arbeit der DIMB profitiert?
 
Kann mal jemand den Titel von dem Fred hier ändern? Der ist ja grob irreführend. :rolleyes:

Suggeriert, dass der ADAC jetzt alle Radwege in SUV-Rennbahnen umwidmet ... :cooking:
 
Der § 59 schränkt den § 57 ein!
Das größte Problem sehe ich darin, dass in dem Gesetzentwurf keine Definitionen für die Begrifflichkeit vorhanden sind. Es ist weder geklärt was ein Wirtschaftsweg einen Pfad oder was auch immer ausmacht.
Ich kenne das aus anderen Gesetzen ganz anders, da wird zu beginn per Definition festgelegt was Begriffe bedeuten.
 
Der § 59 schränkt den § 57 ein!
Das größte Problem sehe ich darin, dass in dem Gesetzentwurf keine Definitionen für die Begrifflichkeit vorhanden sind. Es ist weder geklärt was ein Wirtschaftsweg einen Pfad oder was auch immer ausmacht.
Ich kenne das aus anderen Gesetzen ganz anders, da wird zu beginn per Definition festgelegt was Begriffe bedeuten.

Darauf lege ich keinen Wert; das endet dann ganz schnell in einer Wegbreitenregelung (BaWü), Beurteilung nach Bauzustand (befestigt/unbefestigt - Thüringen) oder anderen mehr oder weniger sinnfreien Festlegungen ("Fußpfade sind keine Wege" - RP).

Für die Definition des "Weges" braucht man kein Gesetz:
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/316-die-rechtslage-in-nordrhein-westfalen
 
Eines vorweg: Was unter der Pressemitteilung
zu lesen ist, unterstreiche und unterschreibe ich im Grundsatz doppelt und dreifach!

Dass hier das Kind mit dem Bade ausgechüttet wird ist allerdings offenkundig. Auf die rechtliche Problematik an sich hat HelmutK ja bereits hingewiesen.

Für mindestens so wichtig, wie die Paragraphenlage halte ich aber den Geltungsbereich des Entwurfes
(....)
Also mal kurz in den neuen § 59 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz geschaut und was steht dort:

„In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten.“
(....)

Das - für uns - entscheidende Problem sind Landschaftsschutzgebiete (LSG). Die umfassen nämlich nicht weniger als rund 40% der Landesfläche von NRW! Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet

Der Schutzsstatus von LSGs ist eigentlich erbärmlich. Im Grunde wird dort nichts weiter festgeschrieben, als die bestehende Nutzung. In der Vergangenheit hat die Politik mit Verweis auf die Fläche der LSGs ihre desaströse Naturschutzbilanz schön gerechnet, und dabei geflissentlich unterschlagen, das auch und vor allem ökologische Krisenregionen wie z. B. Fichtenmonokulturen, intensiv bewirtschaftete Flächen, etc. hierunter fallen. Rund um meinen gegenwärtigen Wohnsitz Köln und innerhalb davon betrifft dies praktisch alle Grünflächen. Hinzu kommen die Naturschutzgebiete (NSG) Königsforst, Wahner Heide, Siebengebirge, Ville, etc.

Die Naturschutzbehörden sind völlig unterbesetzt und haben tatsächlich sehr viel besseres zu tun, als auf mehr als auf 40% der Landesfläche eine entsprechende Ausweisung von für Radfahrer erlaubten Wegen vorzunehmen. Und wenn, dann dauert das noch Jahrzehnte. De facto kommt dies also tatsächlich einem "weitgehenden Radfahrfahrbot" gleich! Und zwar nicht nur für MTBler, sondern auch für die Familie, die im LSG mal eben über einen Feldweg fährt. Noch ein drittes mal: Es geht um mehr als 40 % der Landesfläche! Diese Einschränkungen sind um ein Vielfaches dramatischer, als die durch die 2m-Regel in BaWü!

Was tun? Zunächst mal muss den Verantwortlich klar werden was sie da tun. Norwich Rüße ist in der Grünen Landtagsfraktion für Naturschutz zuständig. Ich wäre bereit, ein entsprechendes Schreiben zu verfassen. Es gibt eindeutige Daten, wonach gerade in NRW der Artenschwund kaum etwas mit Freizeitaktivitäten zu tun hat. An erster Stelle sind Land- und Forstwirtschaft dafür verantwortlich! Das sollte Herrn Rüße bekannt sein. Das man sich als MTBler aus Naturwaldzellen, empfindlichen Kernschutzzonen etc. heraus zu halten hat sollte klar sein. Wenn's um den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten geht, bleibt bisweilen auch tatsächlich nichts weiter übrig, als ein völliges Betretungsverbot. Keine Einwände. Von mir aus mit Ketten und mit Stacheldraht. Diese Möglichkeiten haben die Naturschutzbehörden aber auch grundsätzlich jetzt schon.

Dann müssen die entsprechenden Verbände aktiviert werden. Den Sauerländischen Gebirgsverein halte ich z. B. für sehr geeignet, da sehr MTB-freundlich. Des weiteren regionale Tourismusverbände, die Natufreunde, etc.

Habt ihr qualifizierte Vorschläge für weitere Adressaten? Brandbriefe an den ADFC und vergleichbare Verbände sind mit Sicherheit sinnvoll. Bei der Novelle des Landesjagdgesetzes hat Rot-Grün in NRW (zum Glück!) beachtliche Widerstandsfähigkeit gegenüber der Jäger-Lobby bewiesen. Es ist zu vermuten, dass mindesens den Grünen näher stehende Verbände - wie eben der ADFC - eher Gehöhr finden.

Boah ey! Und gerade wollte ich gegenüber den Sportskameraden in Österreich und BaWü auf die vorbildlichen Regelungen im dicht besiedelten NRW hinweisen.

Sportlichst, Ovibos
 
Ich habe gerade mal eine neue IG unter sonstiges zu dem Thema angelegt, um die Möglichkeit zu haben texte/ Briefe und anders im Vorfeld nicht öffentlich besprechen zu können. Also hereinspaziert!
 
Die eigentliche Schande in diesem Land der armseligen Besitzstandswahrer und asozialen Wohlstandsbürger ist,
dass es keine angemessene Beschränkung auf Privatbesitz von Waldeigentum gibt.

Kurz, auf die Rechte, die ein Bürger, welcher auf selbigem Territorium wohnt, steuern zahlt und es defakto am Laufen hält wird geschissen.
Wie immer haben die 90% der Bevölkerung die kein Land besitzen wieder mal nur den Ausschluss vor Augen.

Das ist wie bei Dagobert Duck der den ganzen Raum in seinem Geldspeicher alleine bewohnt, während andere, die den Laden am laufen halten Flächen nicht betreten dürfen und mit 5 Leuten in einem Appartment hausen müssen.

Jetzt kommen bestimmt gleich wieder paar neoliberale als MTBler getarnte Besitzstandwahrer und schwafeln was von freier Markwirtschaft und Sozialismus und so was.
Mir ist aber vollkommen egal was man in diese Hirne reinamputiert hat, es geht um gesunden Menschenverstand für mich, nicht Paragraphen oder kapitalistische Glaubensgemeinschaften und deren Fanatiker.

Um die Gesellschaft friedlich am Laufen zu halten müssten langfristig Strom, Gesundheitswesen, öffentlicher Lebensraum, öffentliche Verkehrsmittel, Wasser und Wärme frei zugänglich sein.
Der Rest kann privatwirtschaftisiert sein, da gibt es dann immer noch genug Kohle zu verdienen, aber nein, es muss für Wenige einfach Alles sein. Sie müssen einfach alles haben und die Anderen nichts.
 
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