Ich vermute: Wenn Straßen nur halb so viele Schlaglöcher hätten wie Radwege, dann würde sich die Nation empören!
Schlagloch 1
Schlagloch 2
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Ich vermute: Wenn Straßen nur halb so viele Schlaglöcher hätten wie Radwege, dann würde sich die Nation empören!
Nun, es betrifft nicht primär Radfahrer, aber dann klär doch mal die Sache mit der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ohne Tempolimit auf.
"Schneller als Richtgeschwindigkeit muss ich nicht fahren" ist nämlich schlicht falsch: Es gibt keine zu fahrende Mindestgeschwindigkeit, es gibt keine einzuhaltene Höchstgeschwindigkeit. Wenn man glaubt, man könne mit sturen 130 den nachfolgenden Verkehr nötigen und sich mit Hilfe einer Stoppuhr (25 Sekunden oder was das angeblich gewesen sein sollen) von Überholvorgang zu Überholvorgang hangeln, dann verstößt man gegen §3 Abs.2 StVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Als Motorradfahrer wünschte ich, mehr Verkehrsteilnehmer würden sich daran halten. Wobei ich die Beobachtung gemacht habe, dass gerade die oft so verschrienen BMW, Mercedes, Porsche und Ferrari sofort Platz machen, wenn man sich von hinten nähert.
Tja, die Welt ist eben nicht nur schwarz oder weiß, sondern grau.
Weitere Ideen: [...]
Mit anderen Worten: Ich muß NICHT schneller als 130 fahren, weil dieses nämlich als besonders gefährlich eingestuft wird. Dieses ist gerade der Sinn der Richtgeschwindigkeit (sonst wäre sie total sinnlos). Klar darf man nicht ohne triftigen Grund den nachfolgenden Verkehr behindern. Eine Vorschrift ist ein triftiger Grund.
Du musst nicht einmal 60 fahren. Und es ist aber eben keine Vorschrift ... steht extra ausdrücklich im von dir zitierten Urteil. Es geht darin auch nur um Haftungsfragen (Mitschuld) im Falle eines Unfalls.
So wie du versuchst es darzustellen (mit 130 bin ich stets auf der sicheren Seite) ist es schlicht falsch, das steht dort eben nicht. Es ist kein Freibrief zum Schleichen und Behindern.
Natürlich ist die Richtgeschwindigkeit eine Vorschrift, ...
In dem Urteil, an dem du dich krampfhaft hochziehst, geht es um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls. Siehst du den Unterschied zum von mir teilweise zitierten § 3 StVO?
In dem Urteil, an dem du dich krampfhaft hochziehst, geht es um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls. Siehst du den Unterschied zum von mir teilweise zitierten § 3 StVO?
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Nicht vergessen: Unterschreitet man vorschriftsmäßige Abstände um die Hälfte, gibt es normalerweiese Punkte in Flensburg, ab einem Viertel gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot.
... daß ich sie innerhalb geschlossener Ortschaften ganz korrekt mit ca. 60 km/h überholt habe, während sie ca. 45 fuhren.
Frage ich mich allerdings auch. Wenn ich 10 Meter hinter einem Auto ausschere und 10 Meter davor wieder einschere,
Und da deine Geschwindigkeit 60 beträgt erhöhe ich auf 16,7 m, damit sind wir schon ein Stückchen weg von deinen 10m am Anfang, wenn ich nun davon ausgehe, dass du den seitlichen Abstand ebenso "genau" einschätztIch werde mich bei ca.-Angaben nicht über einzelne Meter streiten. "Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke ist" (Quelle: Wikipedia), was bei 45 geteilt durch 3,6 = 12,5 Meter entspricht.
Und da deine Geschwindigkeit 60 beträgt erhöhe ich auf 16,7 m, damit sind wir schon ein Stückchen weg von deinen 10m am Anfang, wenn ich nun davon ausgehe, dass du den seitlichen Abstand ebenso "genau" einschätzt
Alles Ansichtssache...
Klingeln, Hupen, Schreien um Fußgänger und Autofahrer auf mich Aufmerksam zu machen?!?
Spitzen idee muss ich sagen, nur gibt es ein ganz kleines Problem" Die meinsten Fußgänger haben ein Handy am Ohr oder sie hören Musi, da kommt Frau / Mann mit den doch so "lauten" Klingeln nicht an.
Das befahren von Wegen unter 2 m ist in BW
verboten.
Ich komme aus NRW und habe dort meine Fahrradprüfung in der Grundschule mit null Fehlern abgelegt aber so einen schwachfug habe ich dort nicht gelernt.
Wie soll ich als Tour so etwas wissen!?!
Die besten Situationen sind wenn die Fußgänger und Autofahrer einen sehen (Blickkontakt), und trotzdem stellen Sie sich in den Weg oder Fahren einfach weiter.
Bin echt gespannt wann ich das erstemal von einem Auto erwischt werde und im Krankenhaus wieder zu mir komme.
Statt Regelwerke auswendig zu lernen ("ich bin doch im Recht") würde es genügen, den gesunden Menschenverstand beim Radfahren zu benutzen[...]