Nur klingeln reicht nicht

Nun, es betrifft nicht primär Radfahrer, aber dann klär doch mal die Sache mit der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ohne Tempolimit auf.
"Schneller als Richtgeschwindigkeit muss ich nicht fahren" ist nämlich schlicht falsch: Es gibt keine zu fahrende Mindestgeschwindigkeit, es gibt keine einzuhaltene Höchstgeschwindigkeit. Wenn man glaubt, man könne mit sturen 130 den nachfolgenden Verkehr nötigen und sich mit Hilfe einer Stoppuhr (25 Sekunden oder was das angeblich gewesen sein sollen) von Überholvorgang zu Überholvorgang hangeln, dann verstößt man gegen §3 Abs.2 StVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Als Motorradfahrer wünschte ich, mehr Verkehrsteilnehmer würden sich daran halten. Wobei ich die Beobachtung gemacht habe, dass gerade die oft so verschrienen BMW, Mercedes, Porsche und Ferrari sofort Platz machen, wenn man sich von hinten nähert.

Tja, die Welt ist eben nicht nur schwarz oder weiß, sondern grau.

Tja, in der Juristerei gibt es immer verschiedene Meinungen. Die darfst auch Du vertreten. Wir haben ja Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof als letzte Instanz sagt jedoch dazu deutlichst:

"Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i. S. v. StVG § 7 Abs 2 berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre. "
(BGH v. 17.03.1992)

Mit anderen Worten: Ich muß NICHT schneller als 130 fahren, weil dieses nämlich als besonders gefährlich eingestuft wird. Dieses ist gerade der Sinn der Richtgeschwindigkeit (sonst wäre sie total sinnlos). Klar darf man nicht ohne triftigen Grund den nachfolgenden Verkehr behindern. Eine Vorschrift ist ein triftiger Grund.
 
Weitere Ideen: [...]


Der war gut ;)
Aber was willst du machen? Deine Methode (Sachbeschädigung) lehne ich ab, bleibt nur zurückstecken. Wenn ich als Radfahrer sehe, wie viele Autofahrer keinen Schulterblick beim Rechtsabbiegen hinkriegen, dann wird mir ganz anders. Aber ich weiß das sie nicht schauen, genauso wie ich die von dir aufgezählten Unarten kenne. Also muss ich mich anpassen, um nicht wortwörtlich unter die Räder zu geraten.
 
Für den juristisch interessierten aus den Gründen (durchaus lesenswert in Hinsicht darauf, wie vorsichtig man schon aus Prinzip fahren sollte):

"Die Verordnung (der Richtgeschwindigkeit) beruht auf der Ermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG; schon daraus ergibt sich, daß sie der Sicherheit des Verkehrs zu dienen bestimmt ist. Dies findet auch in dem Schlußbericht einer Projektgruppe aus Wissenschaftlern Ausdruck, der dem Verordnungsgeber vorlag (VkBl 1978, 478). Dieser gründet vor allem auf der Erkenntnis, daß die Einhaltung solcher ermäßigten Geschwindigkeit auf Autobahnen auch bei günstigen Orts- und Verkehrsbedingungen nachhaltig zur Vermeidung von Unfällen, vor allem von solchen mit schweren Folgen, beiträgt (vgl. den allerdings auf die Auswirkungen einer Richtgeschwindigkeit im Vergleich zu einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen beschränkten Bericht der Projektgruppe "Autobahngeschwindigkeiten", herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen, 1977). Die Empfehlung des Verordnungsgebers stellt sich damit trotz ihrer fehlenden rechtlichen Verpflichtungswirkung als "Vernunftaufruf" und Appell an die Verantwortung des Verkehrsteilnehmers dar (vgl. Jagusch, NJW 1974, 881, 882 f; Begründung des Bundesrates zur Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung vom 13. März 1974, VkBl 1974, 225), den ein Kraftfahrer, der den erhöhten Anforderungen an einen "Idealfahrer" genügen will, nicht unbeachtet lassen darf. Die Empfehlung strebt zur Herabsetzung der Betriebsgefahren des Kraftfahrzeugs auf Autobahnen die Bildung eines allgemeinen Verkehrsbewußtseins an, dem der Kraftfahrer auch ohne Bestehen einer Höchstgeschwindigkeitsregelung Rechnung tragen soll. Nur wer die Richtgeschwindigkeit einhält, verhält sich als "Idealfahrer", wie ihn § 7 Abs. 2 StVG meint. Im Rahmen der Halterhaftung des § 7 StVG kann sich nur ein solcher Idealfahrer, wenn er durch das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt wird, auf den Vertrauensgrundsatz berufen; wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, daß sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt.

Dem steht nicht entgegen, daß die heutigen Kraftfahrzeuge aufgrund des technischen Entwicklungsstandes auch bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h einen gefahrlosen Betrieb ermöglichen. Auch kommt es nicht darauf an, daß der Ausbauzustand vieler Autobahnstrecken eine solche Geschwindigkeit gefahrlos zuläßt. Entscheidend ist vielmehr, daß diese technischen Möglichkeiten ihre Begrenzung in den Eigenschaften und Fähigkeiten der Menschen finden, die sich ihrer bedienen. Nicht nur verlangen höhere Geschwindigkeiten ein überproportional zunehmendes Maß an Aufmerksamkeit, Voraussicht und Reaktionsvermögen des Fahrers, um auf die sich ihm stellenden Verkehrssituationen angepaßt zu reagieren, sondern der Kraftfahrer hat auch zu bedenken, daß er sich auf der Autobahn gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern bewegt, deren Fähigkeiten häufig nicht ausreichen, die durch einen langen Brems- und Anhalteweg gekennzeichneten besonderen Gefahren zu erkennen und zu beherrschen, die von einem mit hoher Geschwindigkeit fahrenden anderen Fahrzeug ausgehen (vgl. OLG Hamm, DAR 1991, 455, 456; vgl. ferner Greger, NZV 1990, 269, 270). Die Erfahrung zeigt, daß immer wieder Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit eines sich schnell nähernden Fahrzeugs, zumal wenn es von hinten herankommt, nicht richtig einzuschätzen und sich hierauf bei einem Wechsel der Fahrstreifen nicht einzustellen vermögen. Dem muß der "Idealfahrer" in seiner Fahrgeschwindigkeit auch dann Rechnung tragen, wenn er selbst in der Lage ist, sein eigenes Fahrzeug bei der von ihm gefahrenen hohen Geschwindigkeit voll zu beherrschen. In einem Unfall, in den er auf diese Weise auf der Autobahn verwickelt wird, aktualisiert sich in aller Regel diejenige Betriebsgefahr, an die die Gefährdungshaftung des § 7 StVG anknüpft, selbst unter günstigen Verkehrsbedingungen und bei Beachtung aller übrigen Verkehrsvorschriften jedenfalls dann, wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre."
 
Mit anderen Worten: Ich muß NICHT schneller als 130 fahren, weil dieses nämlich als besonders gefährlich eingestuft wird. Dieses ist gerade der Sinn der Richtgeschwindigkeit (sonst wäre sie total sinnlos). Klar darf man nicht ohne triftigen Grund den nachfolgenden Verkehr behindern. Eine Vorschrift ist ein triftiger Grund.

Du musst nicht einmal 60 fahren. Und es ist aber eben keine Vorschrift ... steht extra ausdrücklich im von dir zitierten Urteil. Es geht darin auch nur um Haftungsfragen (Mitschuld) im Falle eines Unfalls.
So wie du versuchst es darzustellen (mit 130 bin ich stets auf der sicheren Seite) ist es schlicht falsch, das steht dort eben nicht. Es ist kein Freibrief zum Schleichen und Behindern.
 
Du musst nicht einmal 60 fahren. Und es ist aber eben keine Vorschrift ... steht extra ausdrücklich im von dir zitierten Urteil. Es geht darin auch nur um Haftungsfragen (Mitschuld) im Falle eines Unfalls.
So wie du versuchst es darzustellen (mit 130 bin ich stets auf der sicheren Seite) ist es schlicht falsch, das steht dort eben nicht. Es ist kein Freibrief zum Schleichen und Behindern.

Natürlich ist die Richtgeschwindigkeit eine Vorschrift, genauer gesagt eine Verordnung:
"In Deutschland gilt seit 1978 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV))."
 
Womit wir wieder beim ursprünglichen Thema wären: Gesetzgeber und Gerichte gehen davon aus, daß unangepaßte Geschwindigkeit und unangepaßter Abstand gefährlich sind. Geben dazu sogar mit Urteilen und Vorschriften Richtlinien an die Hand. Und dann gibt es so ein paar Uneinsichtige, die meinen, damit sind nicht sie gemeint, sondern alle anderen oder gar keiner oder sonstwer.
 
Natürlich ist die Richtgeschwindigkeit eine Vorschrift, ...

"Solche Erkenntnisse haben in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung Ausdruck gefunden. Allerdings beschränkt sich diese Verordnung auf die Empfehlung, u.a. auf Autobahnen auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Sie ist damit anders als § 3 StVO keine Vorschrift für das im Straßenverkehr erforderliche Fahrverhalten, an deren Verletzung sich unmittelbare Sanktionen knüpfen."


In dem Urteil, an dem du dich krampfhaft hochziehst, geht es um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls. Siehst du den Unterschied zum von mir teilweise zitierten § 3 StVO?

So, das war von meiner Seite der letzte Beitrag zum Thema Autobahn, ich denke jeder kann sich selbst ein Bild machen.
 
In dem Urteil, an dem du dich krampfhaft hochziehst, geht es um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls. Siehst du den Unterschied zum von mir teilweise zitierten § 3 StVO?

Hier kommt noch hinzu, dass es auch darauf ankommt wie die Anwälte den Fall vorbringen. Die suchen nämlich nach einer Auslegung der Paragraphen die zu ihren Mandanten (Kläger/Beklagten) am besten passt.
 
In dem Urteil, an dem du dich krampfhaft hochziehst, geht es um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls. Siehst du den Unterschied zum von mir teilweise zitierten § 3 StVO?
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Nein, sehe ich nicht. § 3 StVO sagt in Abs. 1 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen ... anzupassen.

Wenn nun Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof feststellen, daß schneller als 130 zu fahren prinzipiell eine besondere Gefahr mit sich bringt, jedenfalls auf der Überholspur, weil ausscherende Fahrzeugführer im Rückspiegel höhere Geschwindigkeiten schlecht einschätzen können, dann ist dies ein triftiger Grund im Sinne des Abs. 2, nicht schneller zu fahren. Das ist dann auch keine "vermeidbare Behinderung" des nachfolgenden Verkehrs. Daß man das Rechtsfahrgebot wie gesagt beachten muß, ist natürlich klar.

Gleiches gilt für den Radfahrer auf der Straße oder dem Radweg. Natürlich darf ich mit Tempo 70 durch die Stadt fahren, aber obwohl ich das darf und Vorfahrt habe, muß ich als Radfahrer damit rechnen, daß Fußgänger oder Autofahrer von so hohen Geschwindigkeiten überrascht werden könnten. Erst recht muß ich bei erkennbarem Fehlverhalten anderer die Geschwindigkeit verringern, um Gefahren auszuschließen.
 
Nicht vergessen: Unterschreitet man vorschriftsmäßige Abstände um die Hälfte, gibt es normalerweiese Punkte in Flensburg, ab einem Viertel gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot.

... daß ich sie innerhalb geschlossener Ortschaften ganz korrekt mit ca. 60 km/h überholt habe, während sie ca. 45 fuhren.

Frage ich mich allerdings auch. Wenn ich 10 Meter hinter einem Auto ausschere und 10 Meter davor wieder einschere,

:rolleyes:
 
Ich werde mich bei ca.-Angaben nicht über einzelne Meter streiten. "Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke ist" (Quelle: Wikipedia), was bei 45 geteilt durch 3,6 = 12,5 Meter entspricht.
 
Ich werde mich bei ca.-Angaben nicht über einzelne Meter streiten. "Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke ist" (Quelle: Wikipedia), was bei 45 geteilt durch 3,6 = 12,5 Meter entspricht.
Und da deine Geschwindigkeit 60 beträgt erhöhe ich auf 16,7 m, damit sind wir schon ein Stückchen weg von deinen 10m am Anfang, wenn ich nun davon ausgehe, dass du den seitlichen Abstand ebenso "genau" einschätzt :rolleyes:
 
Und da deine Geschwindigkeit 60 beträgt erhöhe ich auf 16,7 m, damit sind wir schon ein Stückchen weg von deinen 10m am Anfang, wenn ich nun davon ausgehe, dass du den seitlichen Abstand ebenso "genau" einschätzt :rolleyes:

Ist jetzt schon ein klitzekleines bißchen Korinthenkackerei. Aber ich wäre in der Tat froh, wenn alle (aber dann auch bitte wirklich alle!) beim Überholen ihren Abstand so falsch einschätzen würden. Also bergauf sagen wir mal nur 1,20 Meter Abstand Ellenbogen-Außenspiegel einhalten würden anstatt die vorgeschriebenen zwei. Es ist im Alltagsverkehr völlig normal, daß man beim Überholvorgang oder Spurwechsel für eine Sekunde den Bereich nach vorne oder hinten unterschreitet. So wie keiner genau am Temposchild das Tempo erreicht, sondern meistens erst eine oder zwei Sekunden später. Weswegen die Polizei je nach Schild auch erst 50-200 Meter dahinter messen darf.

Ohnehin ist die Gefährdungslage nicht im entferntesten vergleichbar. Wenn ich als Radfahrer einem Autofahrer zu nahe komme, gefährde ich allenfalls mich selbst, wohl kaum den Autofahrer. Umgekehrt kann das sehr böse ausgehen.
 
Klingeln, Hupen, Schreien um Fußgänger und Autofahrer auf mich Aufmerksam zu machen?!?
Spitzen idee muss ich sagen, nur gibt es ein ganz kleines Problem" Die meinsten Fußgänger haben ein Handy am Ohr oder sie hören Musi, da kommt Frau / Mann mit den doch so "lauten" Klingeln nicht an.
eek.gif


Das befahren von Wegen unter 2 m ist in BW
verboten. :mad:
Ich komme aus NRW und habe dort meine Fahrradprüfung in der Grundschule mit null Fehlern abgelegt aber so einen schwachfug habe ich dort nicht gelernt.:D
Wie soll ich als Tour so etwas wissen!?!:confused:

Die besten Situationen sind wenn die Fußgänger und Autofahrer einen sehen (Blickkontakt), und trotzdem stellen Sie sich in den Weg oder Fahren einfach weiter.

Bin echt gespannt wann ich das erstemal von einem Auto erwischt werde und im Krankenhaus wieder zu mir komme. :mad:
 
Klingeln, Hupen, Schreien um Fußgänger und Autofahrer auf mich Aufmerksam zu machen?!?
Spitzen idee muss ich sagen, nur gibt es ein ganz kleines Problem" Die meinsten Fußgänger haben ein Handy am Ohr oder sie hören Musi, da kommt Frau / Mann mit den doch so "lauten" Klingeln nicht an.
eek.gif


Das befahren von Wegen unter 2 m ist in BW
verboten. :mad:
Ich komme aus NRW und habe dort meine Fahrradprüfung in der Grundschule mit null Fehlern abgelegt aber so einen schwachfug habe ich dort nicht gelernt.:D
Wie soll ich als Tour so etwas wissen!?!:confused:

Die besten Situationen sind wenn die Fußgänger und Autofahrer einen sehen (Blickkontakt), und trotzdem stellen Sie sich in den Weg oder Fahren einfach weiter.

Bin echt gespannt wann ich das erstemal von einem Auto erwischt werde und im Krankenhaus wieder zu mir komme. :mad:

Ich spüre bad vibrations! :rolleyes:
 
also wenn ich das ganze Blabla hier lese, braucht man sich über viele Unfälle im Straßenverkehr nicht wundern-wir Deutsche und insbesondere auch der Radfahrer, um den es eingangs ging, verhalten sich ganz nach dem deutschen Straßebverkehrsmotto-ich fühle mich im Recht und das drücke ich deshalb gnadenlos durch, auch zu Lasten schwächerer Verkehrsteilnehmer, die mich vielleicht gar nicht bemerkt haben. Auch wenn ich selbst durch entsprechende Rücksichtnahme einen Unfall vermeiden könnte, nehme ich mich nicht zurück, ich muss den anderen Belehren statt Platz zu machen etc., da ich ja Recht habe.
 
oh doch, ich bewege mich fast täglich im Straßenverher, zu Fuß, mit dem Rad und ab und an auch mit dem Auto-die Leute Parken in zweiter Reihe, parken am Ampelübergang mit dem Pkw vor dem Geschäft, dass Du als Fußgänger kaum noch durchkommst, um ja niucht einen Meter zu viel gehen zu müssen. Sie fahren auf Landstraßen möglichst weit rechts-in Italien z. B. kann man selbst bei Gegenverkehr noch überholen, also drei Pkw nebeneinander-hier spielt sich jeder als Oberlehrer auf. Du klingelst Leute auf einem Fahrweg mehrmals an, zwei von 5 bekommen es nicht mit, Du üebrholst zwar mit genügend Sicherheitsabstand-über 1,5 m Seitenabstand, aber ausgerechnet, als Du vorbeifähst, macht einer einen Schritt nach Rechts, passiert zwar nichts, da man Sicherheitsabstand einhält, aber er war so in ein Gespräch vertieft, dass er das mehrmahlige Klingeln nicht mitbekam und hat sich dann erschreckt und ruft Dir beim vorbeifahren solche schönen Worte wie ********* etc. hinterher und dass er Dich das nächste Mal vom Rad prügelt-wenn ich nochmal an ihm vorbeifahre.
Also rechthaberisches und rücksichtsloses Verhalten (nach mir die Sintflut) erscheint mir ein alltägliches Phenomen-und auch sehr deutsch.
Grüßle vom wr
 
Nunja, dass Fußgänger ungehalten reagieren, wenn ein Fahrrad zügig zu dicht überholt (egal, ob der Radfahrer sein Augenmaß beweisen will oder der Fußgänger nicht geradeaus laufen kann), ist doch normal. Wer will einen Fahrradlenker in den Rücken geknallt bekommen? Das so ein Erlebnis ganz sicher mal für den Fußgänger schlecht ausgeht, ist doch klar! Und demzufolge auch seine Reaktion darauf.

Wenn ich auf meinem Arbeitsweg, einem Weg für Radfahrer und Fußgänger, der entlang eines Flusses verläuft, andere Radfahrer beobachte, wird mir oft ganz anders. Wasser fließt meist bergab, deshalb besitzt auch dieser Weg entlang des Flusses ein leichtes Gefälle. Und mit entsprechendem Speed ballern knallbunte, mit Helmen und Protektorengedöns ausgestatte Irre auf ihren Fahrrädern den Weg entlang, Fußgänger werden wie Slalomstangen umkurvt.
Schade das bei diesen Mitbürgern der Sicherheitsgedanke nur soweit reicht, wie es IHRE unmittelbare Unversehrtheit im Falle eines Falles betrifft. Dritte ohne Schutzausrüstung müssen für ihre Gesundheit auf die "Fahrkünste" dieser Helden vertrauen.

Es sind nicht viele Radfahrer, die sich so aufführen, aber die paar, die ich pro Woche erleben darf, genügen mir absolut, um eine entsprechend miese Meinung von "den Radfahrer" zu haben. Ich kann nachvollziehen das mancher so umkurvte Fußgänger im ersten Moment nach einer solchen fast-Begegnung sich wünscht, der coole Biker möge doch am nächsten Laternenmast verenden ...

Statt Regelwerke auswendig zu lernen ("ich bin doch im Recht") würde es genügen, den gesunden Menschenverstand beim Radfahren zu benutzen, die Finger sollten bei unklaren Verkehrssituationen immer zuerst zur Bremse gehen, dann zur Klingel.
JA, auch bei Fußgängern und Haustieren, also schwächereren Verkehrsteilnehmern, nicht nur beim bösen 40-Tonner - auf den hält ja auch niemand stumpf zu und beschränkt sich aufs Klingeln.
 
Weisser_rauch spricht mir aus der Seele! :daumen:
Zitat:
"Du klingelst Leute auf einem Fahrweg mehrmals an, zwei von 5 bekommen es nicht mit, Du üebrholst zwar mit genügend Sicherheitsabstand-über 1,5 m Seitenabstand, aber ausgerechnet, als Du vorbeifähst, macht einer einen Schritt nach Rechts, passiert zwar nichts, da man Sicherheitsabstand einhält, aber er war so in ein Gespräch vertieft, dass er das mehrmahlige Klingeln nicht mitbekam und hat sich dann erschreckt und ruft Dir beim vorbeifahren solche schönen Worte wie ********* etc. hinterher und dass er Dich das nächste Mal vom Rad prügelt-wenn ich nochmal an ihm vorbeifahre."

Habe den Typen als dummes A... bezeichnet und ob er mich verars... wolle.
Denn mehr als Blickkontakt, klingeln, rufen und eine Vollbremsung könne ich
nun wirklich nicht machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Statt Regelwerke auswendig zu lernen ("ich bin doch im Recht") würde es genügen, den gesunden Menschenverstand beim Radfahren zu benutzen[...]

Dem stimme ich zu, allerdings sollte das für alle Seiten gelten und somit auch für Fußgänger. Es kann nur funktionieren wenn von allen Seiten die gegenseitige Rücksichtnahme ausgeübt wird, alles andere wird nie funktionieren.

Zu deutsch heist das ganz einfach die Fußgänger in dem Fall sollen auch mal Ihr Hirn einschalten und schauen was Sie und Ihre Umwelt macht und sich nicht blind links darauf vertrauen das der Rest auf diese aufpasst.
 
also ich wiederhole mich da gerne nochmal-ich plädiere für gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn sich z. B. eine ältere Dame auf dem Radweg befindet, weiche ich ihr möglichst großräumig aus, verringere erforderlichenfalls auch die Geschwindigkeit oder halte ggf. an (im letzteren Fall erkläre ich ihr das mit dem Radweg aber schon).
Und genau deshalb habe ich bei der in meinem vorigen Post geschilderten Situation genügend Abstand eingehalten, dass trotz seiner Seitwärtsbewegung mehr als eine Armlänge Abstand zwischen uns bestand-also keine Gefahr, dass er meinen Lenker ins Kreuz bekommt. Außerdem, nachdem zwei der Begleiter reagiert hatten und beiseite getreten waren, denke ich, kann ich davon ausgehen, gehört worden zu sein. Und da finde ich es schon dreist, beleidigt zu werden und sogar eine Straftat gegen mich angekündigt wird. Zuerst hab ich das ignoriert-das mit der Beleidigung und bin weitergefahren-aber was ich gar nicht abkann ist, wenn Gewalt ins Spiel kommt. So habe ich dann, obwohl schon ein paar meter Voraus war-ne Vollbremsung hingelegt und bin zurück. Hab ihn und seinen Begleiter gefragt-was ich denn seiner meinung nach machen soll. Dies ist kein Fußgängerweg-wo ich nicht fahren darf-sondern auch Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anlieger, so dass mit Fahrverkehr zu rechnen ist. Soll ich das nächste Mal etwas anhalten, obwohl ich mindestens zwei Meter Platz habe zum Vorbeifahren,also genügend Platz, ihn freundlich ansprechen, ob ich vorbeikönne. Er konnte aber keine konkrete Aussage machen-wie er es denn sich vorstelle, aber auch nicht konkret sagen, was ich denn seiner Ansicht nach falsch gemacht hätte-vor allem, nachdem die beiden Damen auch bestätigt hatten, dass ich mehrmals geklingelt hätte.
Auf meine Aufforderung hin, dann doch wenigstens seine Ankündigung wahr zu machen, nachdem ich dann schon einmal da war, hat er dann auch nur unverständliches Zeug vor sich hingebrummt (obwohl er und auch sein Begleiter größer waren als ich und nicht schwächlich gebaut-und ich bin auch kein Kleiner mit 183 cm).

Na ja, dann bin ich eben meiner Wege gegangen-äh gefahren, hatte aber schon ein unbefriedigendes gefühl im Bauch, man hat ja alles Richtig gemacht-selbst der andere kann Dir nicht konkret was vorwerfen-aber Hauptsache nen anderen beleidigen.
Wie man sieht, kommts mir da immer noch hoch (Scheiß-Fußgänger-und Wandererfraktion). Aber trotzdem hab ich nicht vor, sie über den Haufen zu fahren.
Grüßle vom wr
 
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