Probleme mit Käufer (will Geld zurück und hat den Kaufgegenstand wohl kaputt gemacht:P )

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Hallo zusammen,

heute hatte ich das erste mal in meiner eBay und Bike-Markt-Karriere einen echt unangenehmen Fall.

ich hatte jemanden ein Spinning-Bike verkauft. Leider hatte ich in der Anzeige vergessen Gewährleistung und Garantie explizit auszuschließen (da Privatperson) - bin vom IBC-Bike-Markt gewohnt, dass alles meist auch so reibungslos über die Bühne geht ...

Nun hat der Mensch wohl beim Versuch Pedale zu montieren das Gewinde in der Kurbel komplett geschrottet und möchte noch sein Geld zurück haben. Ich werde ersteres jedoch schwer nachweisen können denke ich. Leider waren beim Kauf keine Pedale montiert und er hat aber auch nicht drauf bestanden es Probe zu fahren.

Seiner Meinung nach sei das Gewinde im Kurbelarm verschlissen gewesen. Das Bike stand zwar ein Jahr lang im Keller aber im Gewinde war kein Rost etc. und ich bin vorher ohne Probleme damit gefahren - kann das einfach so kaputt gehen oO ? Die Kurbel war aus Stahl glaub ich.

Habe ich da noch ne chance und wenn nein - wer interessiert sich für viel Altmetall :p

Da ich keine Rechtschutz habe möchte ich mich nicht ohne Weiteres mit dem Typen anlegen - der wirkt schon sehr anstregend ...


Boldi
 
Hmmmm, der muß DIR doch erst ma nachweisen daß das Gewinde nen schuss hatte......ausserdem DU hast doch deine Kohle....also, das is doch erst ma gut, nicht wahr.......denn da steht aussage gegen aussage.......
Da musst du selbstbewußtsein zeigen und dich jaaaa net ins Bockshorn jagen lassen.......ach ja und drohen lassen schon gar nicht...und nein ei gewinde geht nicht von alleine kaputt...zur not hast du doch bestimmt nen zeugen das "dem" gerät tip top war, oooooder etwa nicht...:D
Gruß
Stolli
 
Es sind 2 Paare Schuhe, wovon du redest. Privatverkauf hat nichts mit einem vermeintlich kaputten Gewinde zu tun. Das Gewinde scheint laut Käufer bereits beim Kauf verschlissen zu sein, also geht es hier eher um den Lieferungszustand

Was genau hat der Mensch dir geschrieben ? Es ist für beide Seiten schwer nachzuweisen, wie der Gewindezustand vorher war, unabhängig davon ob Pedale dran sind oder nicht.

Wenn du dir sicher bist, daß das Gewinde vorher in Ordnung sei, dann kannst du dich ruhig mit ihm anlegen. Er wird dich bei den grünen Männchen anzeigen .... Das war's dann.
Bist du jedoch bei den grünen Männchen wegen einer ähnlicher Sache schon mal aktenkundig, kann es sein, daß die mißrtrauisch werden, nachweisen können sie dir vermutlich auch nichts. In dem Fall können sie dir vermutlich strafrechtlich nichts anhaben, was aber nicht unbedingt bedeutet, daß der Richter zivilrechtlich genau so entscheidet.


Was hat mir der Finanzbeamter schon mal erzählt, "einmal ist keinmal". Du kannst dich ruhig zurücklehnen, da wird nichts geschehen.

....... Das ist das große Problem beim Internethandel !
 
Garantie braucht man nicht ausschließen, die kannst eh nicht geben.
Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, da das deutsche Recht da keinen Unterschied zwischen Gewerblich und Privat hat. Lediglich die Länge unterscheidet sich ggf.
Da ein kaputtes Gewinde nicht unter die Gewährleistung fällt, da ein Materialfehler doch eher auszuschließen ist (Wir gehen jetzt einfach mal davon aus), gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Der Fehler bestand bereits vor dem Kauf. Dann hast du arglistig oder eben nicht arglistig getäuscht und du musst den Kauf wandeln oder nachbessern (Zweiteres steht dir zu).
2. Fehler bestand nicht vor dem Kauf. Geh nen Kaffee trinken und lass ihn quatschen.


Das ist zumindest meine Erfahrung aus einem Gerichtsprozess aus dem letzten Jahr, da war ich in der gleichen Situation wie du.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht viel 120€ - ist halt ärgerlich weil das gerät ja nun kaputt ist ... damit hätte ich nen Totalschaden. wie kann ein Gewinde denn verschleißen wenn man mit ständig die Pedale wechselt.
 
Ein Pedalgewinde bekommt man recht schnell kaputt. Es reicht schon wenn man beim reinschrauben verkantet und es dann mit Gewalt versucht. Nach fest kommt ab.
xpate hat die Sache eigentlich auf den Punkt gebracht.
Wann hat der Käufer denn den Zusatnd der Gewinde beanstandet? Also wie viel Zeit lag zwischen Kauf und Nachricht des Käufers?
Wenn er recht schnell beanstandet kann man es halt zu seinem Gunsten auslegen.
Im Endeffekt ist es schwer zu urteilen da hier keiner weiss was wann in welchem Zustand war.
 
Garantie braucht man nicht ausschließen, die kannst eh nicht geben.
Wieso? Er kann sicherlich Garantien geben, da spricht nichts gegen, es wäre sein gutes Recht. Er muß aber nicht, insofern braucht er die nicht auszuschließen;)
Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, da das deutsche Recht da keinen Unterschied zwischen Gewerblich und Privat hat...
Das ist mir neu! Gibt es dafür einen Beleg? Ich kenne nur die Falle, daß ein gleich zitierter Gewährleistungsausschluß zur AGB weden kann, aber die Differenzierung zwischen gewerblich und privat existiert weiterhin imho.

Der Nikolauzi
 
Wieso? Er kann sicherlich Garantien geben, da spricht nichts gegen, es wäre sein gutes Recht. Er muß aber nicht, insofern braucht er die nicht auszuschließen;)
Das ist eine freiwillige Leistung, da hast du Recht. Korrigiere bitte das kannst gegen ein brauchst und dann passt es besser. :)

Das ist mir neu! Gibt es dafür einen Beleg? Ich kenne nur die Falle, daß ein gleich zitierter Gewährleistungsausschluß zur AGB weden kann, aber die Differenzierung zwischen gewerblich und privat existiert weiterhin imho.

Der Nikolauzi
Die fehlende Differenzierung war auf die Pflicht der Gewährleistung bezogen. Ansonsten wird natürlich unterschieden.
 
Leute vielen Dank für die Infos :) Das mit den Gewindebuchsen kannte ich nicht - wie und wo kann man das machen lassen ? Es gibt nämlich keine Ersatzkurbeln zu dem Gerät. Notfalls würde ich das Bike einfach zurücknehmen und ihm die Reparaturkosten in Rechnung setzen oder zumindest einen Teil davon.

Zu dem vorherigen Zustand des Kaufgegenstandes:
Das Bike stand ein Jahr lang im Keller ohne Pedale. Ich hatte diese ledlgich ausgebaut ! und vorher hat das Bike problemlos funktioniert. Ich baue viel an meinen Bikes und erfahrungsgemäß braucht man schon einiges an Gewalt um ein Gewinde zu ermorden - man merkt ja schon recht schnell, ob man das Pedal an der richtigen Seite ansetzt.

Ich werde halt wahrscheinlich nicht nachweisen können, dass es vorher ganz war - es würde Aussage gegen Aussage stehen und seine Ehefrau würde ihn wahrscheinlich auch entsprechend unterstützten. Zumal er ist Beamter beim Finanazamt mit Ehefrau (respektierter Bürger - bla bla) und ich bin einfach ein Student.
 
Die Ehefrau war also dabei? Dein Kumpel beim einpacken doch bestimmt auch. :)
Der Berufsstand oder eure Liquidität sollte vor Gericht kein Gegenstand sein und wird es auch nicht, wenn du nicht wie der letzte Lumpen ohne ordentliches Auftreten da rein marschierst.
 
ich würd gericht am liebsten vermeiden - der papieraufwand und die Zeit die ich da reinstecken müsste wären sicherlic teurre als die 120€ Das weiß der Kerl auch ... deswegen ist er ja auch so provokativ ... grr

Wahrscheinlich werd ich versuchen ihn runterzuhandeln un das Bike zu einem niedrigeren Preis zurücknehmen. Es dann reparieren und wieder verkaufen
 
Möööööönsch lass dich doch net so in die enge treiben........net immer klein beigeben, lass doch ma drauf ankommen......wenn du das teil zurücknimmst ist das ein indirektes Schuldeingeständnis......sei dir dessen bewußt.......is doch latte ob der vogel beim finanzamt schafft und seine alte dabei war.........net immer duckmäusern......der muss dir das erst ma beweisen.....und wie schon oben erwähnt, hattest doch auch jemand dabei......zur not nen fahrradmechaniker.....Meister natürlich......
Gruß
Stolli
 
ich würd gericht am liebsten vermeiden - der papieraufwand und die Zeit die ich da reinstecken müsste wären sicherlic teurre als die 120€ Das weiß der Kerl auch ... deswegen ist er ja auch so provokativ ... grr

Wahrscheinlich werd ich versuchen ihn runterzuhandeln un das Bike zu einem niedrigeren Preis zurücknehmen. Es dann reparieren und wieder verkaufen

An deiner Stelle würde ich mir es nicht gefallen lassen. Der Staatsanwalt wird die Sache definitiv einstellen, wenn du es ihm glaubhaft machen kannst. Sogar sein Anwalt wird ihm davon abraten, den Fall vors Gericht zu bringen, weil es aussichtlos ist.

Ich hatte schon mal so was ähnliches gehabt. Der Streitwert lag bei 1400 €, mein damalige
Anwalt riet mir davon ab, vors Gericht zu gehen, was von einem befreundeten Anwalt entsprechend bestätigt wurde.

Cool bleiben, es wird nichts passieren :) und wenn interssiert's welchen Beruf der ausübt (wobei die Leute vom Finanzamt schon sehr schlampig arbeiten)
 
Der Typ versucht das linke Pedal in den rechten Kurbelarm und umgekehrt zu schrauben, scheitert und will nun sein Geld zurück?

Du kannst schon mal davon ausgehen, dass, wenn er dir in den wenigen Mails bereits seinen kompletten Stammbaum aus lauter veritablen Bürgern des gehobenen Beamtenstandes nachgezeichnet hat, er bellt und nicht beißen wird.

Ich verstehe zwar deine Sorge aber deinen vorauseilenden Gehorsam nicht ganz.
Er muss dir mit vernünftigen Aussagen und Bildern doch erstmal beweisen, dass der Fehler bei dir lag.
Wenn du also nun völlig vermurkste Gewinde gezeigt bekommst, von denen du eindeutig weißt,
dass sie beim Versand noch völlig akzeptabel aussahen, nicht aber so, dann weißt du ja, woher der Wind weht....
 
Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, da das deutsche Recht da keinen Unterschied zwischen Gewerblich und Privat hat. Lediglich die Länge unterscheidet sich ggf.

Hast du dafür auch eine amtliche Quelle?

Soweit ich weiß is es so dass Privatpersonen generell keine Gewährleistungspflicht haben, die besteht nur bei gewerblichen Händlern. Ansonsten dürfte keiner mehr ein Auto verkaufen ohne täglich Angst haben zu müssen dass dem Käufer sein Auto eingeht. Der Händler dagegen muss dasss schon.
 
Hast du dafür auch eine amtliche Quelle?

Soweit ich weiß is es so dass Privatpersonen generell keine Gewährleistungspflicht haben, die besteht nur bei gewerblichen Händlern. Ansonsten dürfte keiner mehr ein Auto verkaufen ohne täglich Angst haben zu müssen dass dem Käufer sein Auto eingeht. Der Händler dagegen muss dasss schon.

das ist falsch! Private können ausschließen, machen sie es nicht, ist zu "haften". deswegen schließt jeder halbwegs gescheite Privatverkäufer die Sachmangelhaftung auch ausdrücklich aus. insbesondere bei Kfz. Besonderheiten gibts für arglistige Täuschung, Beschaffenheit u.ä.

übrigens manche geben hier im Bikemarkt auch unwissend Garantie, weil die denken, die gilt noch vom Hersteller für X-Jahre. auch das ist problematisch, da die Hersteller Garantie oft nur für den Erstbesitzer geben oder unter Aufalgen, wie lückemlose nachweisbare Wartungen u.ä.

hier mal insgesamt zum nachlesen:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#5


dem TE würde ich empfehlen, dem Käufer die Rücknahme gegen Erstattung anzubieten und das Teil ggf. neu zu verkaufen. denn rein theoretisch könnte so einer auch Nachbesserung bzw. ein funktionierenes Teil verlangen...

bei Rücknahme *könnte* man Nutzungsentgelt abziehen bzw. umgekehrt behaupten der Käufer hätte das Teil beschädigt und demnach Rückzahlungsminderung. ob das aber alles wegen 120 Ocken lohnt, sei dahingestellt. Rücknahme + Erstattung ist am stressfreisten. Erstattungsfrist 30 Tage nach Eintreffen und Prüfung der Ware ;-)
 
das ist falsch! Private können ausschließen, machen sie es nicht, ist zu "haften". deswegen schließt jeder halbwegs gescheite Privatverkäufer die Sachmangelhaftung auch ausdrücklich aus. insbesondere bei Kfz. Besonderheiten gibts für arglistige Täuschung, Beschaffenheit u.ä.

übrigens manche geben hier im Bikemarkt auch unwissend Garantie, weil die denken, die gilt noch vom Hersteller für X-Jahre. auch das ist problematisch, da die Hersteller Garantie oft nur für den Erstbesitzer geben oder unter Aufalgen, wie lückemlose nachweisbare Wartungen u.ä.

hier mal insgesamt zum nachlesen:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#5


dem TE würde ich empfehlen, dem Käufer die Rücknahme gegen Erstattung anzubieten und das Teil ggf. neu zu verkaufen. denn rein theoretisch könnte so einer auch Nachbesserung bzw. ein funktionierenes Teil verlangen...

bei Rücknahme *könnte* man Nutzungsentgelt abziehen bzw. umgekehrt behaupten der Käufer hätte das Teil beschädigt und demnach Rückzahlungsminderung. ob das aber alles wegen 120 Ocken lohnt, sei dahingestellt. Rücknahme + Erstattung ist am stressfreisten. Erstattungsfrist 30 Tage nach Eintreffen und Prüfung der Ware ;-)
Bin fast dakor mit dir. :)
Problem ist die Nachweisbarkeit. Sei es die arglistige Täuschung des Verkäufers oder des Käufers. Sehen wir ja in diesem Fall. Der Schaden wurde ja relativ zeitig nach Kauf beanstandet, dadurch ist es nicht eindeutig klärbar, wer nun die Wahrheit sagt.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ab wann bei einem Privatverkauf der Gefahrenübergang eintritt. Deshalb vor Versand Fotos machen. Hilft dann ungemein.
 
Lass dir erstmal Fotos davon schicken. Wenn es danach immer noch sein könnte, dass du eine Rad mit defekter Kurbel verschickt hats biete ihm an das Gewinde reparieren zu lassen und sich die kosten zu teilen. Aber gestehe dir nie deine Schuld sonst hat er dich bei den Eiern :)

Wegen Gericht etc. mach dir da mal keine Sorgen, bei 120€ Streitwert wird sich kein Anwalt die Mühe auch nur den Telefonhöhrer in die Hand zu nehmen :D
 
Hatte einen ähnlichen fall. Bleib hart, zur Not nehme eine negative Bewertung in Kauf. Jeder droht dir mit einer negativen Bewertung etc. Das ist echt lächerlich. Lass dich nicht unterkriegen!
 
hab mal defekte scheinis von nem fünfer BMW verkauft......stand in der auktion...DEFEKT an BASTLER, hat mir der Vogel doch glatt betrug vorgeworfen.......ich das ganze an ebay weitergeleitet, und zack wars zu meinen gunsten entscheiden.......geld wollte er zurück, hundsf...e hat er bekommen.........hab zwar ne negative bew. bekommen aber das ist auch wieder erledigt, hab meine 100% positiv längst wieder erreicht.
Gruß
stolli
 
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