Rechliche Absicherung bei Hometrail im eigenen Wald

Es gibt Richtlinien, was man auf diesen Grundstücken bauen darf. Das Bauamt auf der Gemeinde/Stadt kann dir da die notwendigen Informationen geben.
Feste, unverrückbare Bauten sind da in der Regel davon ausgeschlossen. deswegen darf man ja auf Streuobstwiesen auch keine neuen Gartenhäuser bauen (Bestandsschutz ist aber gegeben)

Ich glaube Guido Tschugg wars, der sich mal ein Waldgebiet gekauft hat und dann darin rumgebaut hat. Er musste leider alles wieder abreißen und ne kinderstrecke daraus machen.
 
Nochmal zur Haftung des Waldbesitzers. Wenn ein Kind z.B. nun in einem staatlichen Waldstück abseits des Wegs etwa in einen Entwässerungsgraben fährt und sich verletzt - wer haftet dafür? Gemeinde, Land, Bund? I.d.R. ist das Land der Besitzer und müsste analog zu unserem Privatwaldbebauer haften, korrekt?
 
Zurück
Oben Unten