Rechtslage holt Realität ein: Ramsauer will Akku-Licht für Fahrräder zulassen

Licht am Ende des Tunnels für Fahrradfahrer: Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend ändern, dass an Fahrrädern auch Akku-betriebene Beleuchtung erlaubt ist. Bislang ist für Fahrräder eine über eine Lichtmaschine (Dynamo) betriebene Beleuchtungsanlage gesetzlich vorgeschrieben, während die kompakten und einfach nachrüstbaren Stecklichter in der Regel rechtswidrig verwendet werden*. Auf die Verwendung steht ein Bußgeld von 15€ ausgeschrieben, das in der Praxis von Seiten der Polizei jedoch nicht konsequent eingefordert wird. Schließlich zählt letzten Endes, ob ein Licht vorhanden ist und der Verkehrsteilnehmer dadurch sichtbar wird, oder nicht. Mit dem nun erwarteten Schritt könnte die Politik damit die Realität insofern einholen, als dass die alltägliche Praxis legalisiert wird.


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Was ich ja nicht verstehe, dass Rennräder unter 11 Kg (hier wäre wohl eine gesetzliche Definition erforderlich) von der Dynamopflicht bis jetzt ausgeschlossen waren und eine Akkuleuchte erlaubt war. Diese Räder gelten als "Sportgeräte"
In der STVO ist allerdings geregelt, wie ich ein Rad auszustatten habe um im Verkehr (sprich "auf" der Strasse) überhaupt fahren bzw. teilnehmen zu dürfen.
Nach diesen Anforderungen der STVO dürften diese Rennräder eigentlich gar nicht im Strassenverkehr teilnehmen, da sie als Sportgeräte definiert sind.
 
Nein, wir haben doch gerade erst das Internet hier in D entdeckt und dann wollen die auch noch AkkuLicht zulassen...hier geht ja was ab.
 
Du hast gerade das schlechteste aller Beleuchtungssysteme als Mittelweg benannt. Diese Funzeln sind dummerweise an der Radachse angebracht und sind deshalb für Autofahrer in einem Kreisel, wenn das Rad direkt neben dem Auto ist oder auf einem Radweg der durch z.B. Hecken, Plakate gegenüber der Fahrbahn abgegrenzt ist null sichtbar! Ausserdem sind sie meist super schwach. Gerade Dänmark ist ein Witz wenn es um Fahrradbeleuchtung geht. Mit blinkenden Minidioden bist du schon legal obwohl man die aus 10 m Entfernung schon nicht mehr sieht, aber wehe die Politi erwischt dich ohne Licht, dann wird es teuer.
Ein Licht auf Sattel-/Lenkerhöhe ist immer noch das Optimum, und bitte kräftig blinkend. :daumen:

Die gibts auch auf Lenkerhöhe... http://www.reelight.com/
 
Gibts eigentlich nen Thread in dem du noch keinen Müll gepostet hast?

Liegt im Auge des Betrachters!
Macht es Sinn, dass der Staat an einem Sportgerät Reflektoren fordert?
Und meine Meinung zu Laufradgrößen werde ich auch weiterhin kund tun! Wenn dich das stört, dann ignorier es doch...

Letztendlich ist nun die Gesetzeslage zum Licht immerhin ein klein wenig angepasst worden - aber wirklich der Durchbruch ist es ja leider nicht...
 
Liegt im Auge des Betrachters!
Macht es Sinn, dass der Staat an einem Sportgerät Reflektoren fordert?
Und meine Meinung zu Laufradgrößen werde ich auch weiterhin kund tun! Wenn dich das stört, dann ignorier es doch...

Letztendlich ist nun die Gesetzeslage zum Licht immerhin ein klein wenig angepasst worden - aber wirklich der Durchbruch ist es ja leider nicht...
lass dich nicht ärgern....
sehe das genauso wie du.
 
Nach diesen Anforderungen der STVO dürften diese Rennräder eigentlich gar nicht im Strassenverkehr teilnehmen, da sie als Sportgeräte definiert sind.


Warum? Ich darf als Fußgänger, Inliner, Skateboardfahrer doch auch auf fast allen Straßen fahren/gehen (außer Kraftfahrstraßen). Sportgeräte sind auf normalen Straßen nicht explizit verboten, oder täusche ich mich?


Letztendlich ist nun die Gesetzeslage zum Licht immerhin ein klein wenig angepasst worden - aber wirklich der Durchbruch ist es ja leider nicht...

Sehe ich auch so, für die meisten wiord sich nichts ändern.
 
Ist ja ganz nett das der Gesetzgeber jetzt doch schneller zu sein scheint als die katholische Kirche (Gallileo Gallilei...). Aber da Rechtslage ja scheinbar eh egal ist und am Ende ein Richter danach entscheidet was in seinem eigenem Kopf vorgeht ("Man weiss doch das ein Helm schützt und deshalb muss man den auch tragen egal was im Gesetz steht") - ist mir das Ganze ehrlich gesagt relativ schnuppe. Die Autofahrer versuchen eh wo es geht mich abzudrängen, egal ob ich Licht hab oder nicht.
 
ja hab ich. ist ganz spannend. und sehr ernüchternd.

die aktuelle Regel zum licht ist da auch breit drin.
die kruz fassung: Es ist im Grund absolut unmöglich ein Fahrrad zu bauen das 100% legal ist.

Und am Ende entscheiden immer Gerichte (mal so mal so).
Da ist eben auch drin was auf die Straße / Fahrradweg / Fußweg usw darf. Und das ist so geregelt das man eben z.b. mit inlinern gar nichts darf.
 
ich verfolg dieses Thema nur bedingt...aber es ist schon verblüffend zu sehen wie lange es dauert bis das mal erledigt ist...wie soll denn da jemals in anderen und weitaus wichtigeren Bereichen mal land in Sicht sein....Traurig...mehr fällt mir dazu nicht ein.
 
Informier dich ein wenig besser...diese Lampen gibt es inzwischen als herkömmlichen Scheinwerfer und Rückleuchte und ab einer Geschwindigkeit von ca. 15km/h hast du eine Dauerfunktion der LED gegeben inklusive Standlicht ;)

Was technisch möglich ist und was Leute sich ans Rad schrauben sind zwei Paar Schuhe. ;)
Induktionsleuchten habe ich in freier Wildbahn bislang nur auf Achshöhe und mit deutlich schwächerer Lichtausbeute als selbst billige Akkuleuchten gesehen. Und wie gesagt, hier in DK fahren viele davon rum. ;)

@count-zero: die sind OK, allerdings auch nicht das Gelbe vom Ei. Habe ich aber auch im Camelbak....falls es mal wieder länger dauert..... :D
 
Ich frag mich nur warum Rennräder unter 11kg mit Akkulampe fahren dürfen und ich mit meinem Mtb nicht weiss jemand warum das so geregelt ist?
Ich mein halt Fahrrad ist Fahrrad warum hat es also so lange gedauert bis die auf die Idee kamen das es auch für alle so gelten kann?
 
Bin mal gespannt was da an gesetz raus kommt.
Bin ja auch schon angehalten worden weil der Rennleitung mein Licht zu hell war...

Die 11kg regel gehört auf jeden Fall abgeschafft.
 
Hallo zusammen,

meine Erfahrungen aus der Ruhrmetropole:

HT + Fully:
Reflektoren und Seitenläufer = 0 :D
1 oder 2 IXON IQ je nach Dämmerung oder kompletter Dunkelheit.
1 IXBACK Rücklicht und eventuell noch ein Cateye am Rucksack.

Begegnungen der grünen (bleuen) Art: Immer positiv! Denen ist wichtiger, die Beleuchtung ist gut, man sieht und wird gesehen. Und wenn man dann noch Ampeln regelkonform nutzt, sind die schon richtig aus dem Häuschen.

Möge das Licht mit euch sein.
 
Könnte kotzen, wenn ich den Müll lese. Dieses ganze Gesetz ist mittlerweile total überholt und benötigt mehr als eine geringfügige Anpassung. Es gehört einfach ersetzt mit etwas, das zeitgemäß und eindeutig ist.
Und es ärgert mich auch total, dass dieser Mann überhaupt Minister ist.

Und p.s. wer hier meint, das Internet wurde gerade erst entdeckt, der kann sich ja gern mal weiter informieren bezüglich der Bestandsdatenauskunft, welche vor 2 Tagen in Kraft getreten ist! Bald ist ja Wahl und ich habe noch Hoffnung auf Besserung^^
 
es gibt ja 2 "problemfälle" im zshg mit mtbs:
1. polizeikontrolle. wie schon öfters geschrieben, kein problem, hauptsache was leuchtet.
2. crash. ich *kann* an mein fully kein legales licht anbringen (schwerer als 11kg, 20mm-steckachsen, stollenreifen, scheibenbremsfelge, also kein dynamo montierbar). also werden mir die findigen versicherungen eine teilschuld aufbrummen, egla wie der hergang war.
 
es gibt ja 2 "problemfälle" im zshg mit mtbs:
1. polizeikontrolle. wie schon öfters geschrieben, kein problem, hauptsache was leuchtet.
2. crash. ich *kann* an mein fully kein legales licht anbringen (schwerer als 11kg, 20mm-steckachsen, stollenreifen, scheibenbremsfelge, also kein dynamo montierbar). also werden mir die findigen versicherungen eine teilschuld aufbrummen, egla wie der hergang war.

es gibt auch nabendynamos für steckachse...
 
aber mal ehrlich das ist doch totaler Dünnpfiff...Nabendynamo wird sich wohl kaum jemand an sein Enduro montieren der im harten Gelände unterwegs ist und aber auch die Straße nutzt...
 
So richtig begeistert mich das Änderungsvorhaben nicht, zumal mir kein Fall bekannt ist wo die Polizei jemals eine vernünftige Akku-Beleuchtung angemeckert hätte.

Es gibt nämlich leider sehr viele Akku-Funzeln, die nicht annähernd die Sichtbarkeit eines Radlers so ermöglichen, wie es technisch mit Dynamo-Beleuchtung der Standard ist.

Außerdem frage ich mich wo das Problem für einen Pendler sein soll, an seiner Stadtschlampe (so sie denn nur diesen Zweck erfüllt), einen Nabendynamo mit LED-Beleuchtung nachzurüsten. Es gibt echt nix besseres, als auf das Radl zu steigen und das Licht schaltet sich je nach Verhältnissen von selbst an und aus, man muss sich keinerlei Gedanken mehr machen ;)
Sowas muss bei Stadträdern der Standard sein und eine Änderung des Gesetzes führt im schlimmsten Falle nur dazu, dass Billigräder zukünftig mit Akku-Müll ausgerüstet werden, statt - wie heute die Regel - mit Nabendynamo.

Du irrst.
Ein Nabendynamo ist nicht besser als eine aktuelle LED Batterielampe. Soweit ich weiss, liefert ein Nabendynamo bei höherer Geschwindigkeit 12-15V Nennspannung. Da aber laut Gesetz (aus dem Beginn des 20.Jhd) die Nennspannung nicht 6V überschreiten darf, wird alles darüber hinaus per Widerstand in Wärme verbraten. Würde man das Gesetz auf das 21.Jhd auslegen, dann könnte man zwei, drei günstige, aktuelle LEDs in Serie schalten und hätte quasi ein Super-Licht ohne große Kosten und ohne höheren Tretwiderstand. Gutes Licht wäre billig und leicht zu haben. Heute erreicht man das nur mit sehr teueren CREE Version, weil man wegen 6V max. nur 1 CREE verbauen kann.

Wir haben beim Fahrrad immer noch den Stand des 6V Käfers, an dem Xenon Lampen angeschlossen werden dürfen. Bringt halt nicht sehr viel...

Die Technologie bei LEDs macht alle paar Jahre Quantensprünge und die billigen LED Funzeln von früher gibt es nicht mehr. Die StVZO schreibt ja auch 10 Lux auf 10m vor, somit ist das ja ein Richtwert.

Meine aktuelle EUR 5,99 Stirn-LED vom Aldi liefert drastisch (!!) mehr Licht, als meine 15 LUX Halogenlampe am Nabendynamo.
 
Hallo zusammen,

meine Erfahrungen aus der Ruhrmetropole:

HT + Fully:
Reflektoren und Seitenläufer = 0 :D
1 oder 2 IXON IQ je nach Dämmerung oder kompletter Dunkelheit.
1 IXBACK Rücklicht und eventuell noch ein Cateye am Rucksack.

Begegnungen der grünen (bleuen) Art: Immer positiv! Denen ist wichtiger, die Beleuchtung ist gut, man sieht und wird gesehen. Und wenn man dann noch Ampeln regelkonform nutzt, sind die schon richtig aus dem Häuschen.

Möge das Licht mit euch sein.

LOL!
Mein Nachbar hatte sich letzten Winter seine neue Fenix (oder wie das heisst) an den Lenker montiert. Ist prompt in einer Polizeistreife hängen geblieben und wurde belehrt, daß man mit einem Flakscheinwerfer im Wald, aber nicht auf der Straße fahren darf. :lol:
Zusammen hat man dann aber rausgefunden, daß man das Teil auch dimmen kann und nach Versprechen, sich zu bessern, durfte er weiter radeln. :rolleyes:

Ich denke, dieses Problem wird mit genereller Erlaubnis von Akkuleuchten öfters kommen.
 
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