Hallo zusammen,
der eine oder andere von Euch fragt sich was will der gute Sun on Tour mit seinem Thread Rechtslage in Bayern.
Es gibt im Interenet z. B.
die beliebte Seite der Bayerischen Forstverwaltung bzw. des Bayersichen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Erholung und Freizeit im Wald
oder den Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Veröffentlichung Rechtliche Hinweise zum Radeln und Mountainbiking in der freien Natur
oder unter anderem den bei Behörden beliebten Kommentar zum Bayerischen Naturschutzgesetz
Naturschutzrecht in Bayern, Engelhardt / Fischer-Hüftle / Egner / Brenner
Hier beschäftigten sich hochrangige Juristen an den Ministerien oder Richter mit dem Betretungsrecht.
Getreu dem Motto "Zwei Juristen, drei Meinungen" finden sich zum Grundrecht auf Erholung in der freien Natur zahlreiche unterschiedliche Darstellungen. Entsprechend widersprechen sich Autoren oftmals auch noch selbst. Da wird es schwierig, bisweilen unmöglich, sich über die geltende Rechtslage in Bayern wie sie wirklich ist (nicht das was einige dafür halten oder sich wünschen) zu informieren.
Es muss klar sein, dass es nicht reichen wird nur die korrekte Rechtslage darzulegen, sondern dass man auch belegen muss, weshalb hochrangige Ministerialbeamte, Kommentatoren, Rechtswissenschaftler und Richter falsch liegen.
Wen es nicht interessiert, braucht es natürlich nicht verfolgen.
Man kann aber auch einfach das Ergebnis abwarten.
Beste Grüße
der eine oder andere von Euch fragt sich was will der gute Sun on Tour mit seinem Thread Rechtslage in Bayern.
Es gibt im Interenet z. B.
die beliebte Seite der Bayerischen Forstverwaltung bzw. des Bayersichen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Erholung und Freizeit im Wald
oder den Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Veröffentlichung Rechtliche Hinweise zum Radeln und Mountainbiking in der freien Natur
oder unter anderem den bei Behörden beliebten Kommentar zum Bayerischen Naturschutzgesetz
Naturschutzrecht in Bayern, Engelhardt / Fischer-Hüftle / Egner / Brenner
Hier beschäftigten sich hochrangige Juristen an den Ministerien oder Richter mit dem Betretungsrecht.
Getreu dem Motto "Zwei Juristen, drei Meinungen" finden sich zum Grundrecht auf Erholung in der freien Natur zahlreiche unterschiedliche Darstellungen. Entsprechend widersprechen sich Autoren oftmals auch noch selbst. Da wird es schwierig, bisweilen unmöglich, sich über die geltende Rechtslage in Bayern wie sie wirklich ist (nicht das was einige dafür halten oder sich wünschen) zu informieren.
Es muss klar sein, dass es nicht reichen wird nur die korrekte Rechtslage darzulegen, sondern dass man auch belegen muss, weshalb hochrangige Ministerialbeamte, Kommentatoren, Rechtswissenschaftler und Richter falsch liegen.
Wen es nicht interessiert, braucht es natürlich nicht verfolgen.
Man kann aber auch einfach das Ergebnis abwarten.
Beste Grüße
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