Ich erkläre dir kurz, warum dein Vergleich hinkt
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Es gibt die StVO, die die gesetzeskonforme Teilnahme auf öffentlichen Wegen regelt und ein Zuwiderhandeln ahndet.
In der Art gibt es nichts Adäquates für Fahrradfahrer abseits asphaltierter Wege.
Während also jeder Mensch, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, die Konsequenzen der Nachahmung eines Autowerbeclips abschätzen kann, fehlt diese Möglichkeit im vorliegenden Fall. Dass die Dampfplauderei der Philosophie Zimtsterns dem Werbeclip diametral entgegensteht, ist auch klar.
Ich habe noch von keinem Automobilhersteller in dessen Firmenphilosophie gelesen, dass man sich für einen nachhaltigen Gebrauch der eigenen Autos einsetze und daher überhöhte Geschwindigkeit, zu spätes oder kein Blinken, Vorfahrtnahme, Nötigung usw. usf. nicht zum eigenen Selbstverständnis gehören.
Auch muss keine Automobillobby darum kämpfen, asphaltierte Straßen überhaupt benutzen zu dürfen, wohingegen Mtbler, wie schon vielmals hier angemerkt wurde, sehr wohl für eine Mitbenutzung schmaler Waldpfade kämpfen müssen, und zwar aus genau den Gründen, welche die Gegner den Fahrradfahrern seit Jahren vorwerfen: Zerstörung der Wege, Förderung der Bodenerosion usw.