Sägen

rotes_Klapprad

Kettenschalter
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18. November 2010
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Hallo,

mir liegen Bäume im Weg, im Wald. Alt, forstwirtschaftlich nicht mehr zu nutzen.
Mal so formaljuristisch gefragt: Wenn ich die wegsäge, sei es händisch oder mit dem Fichtenmoped (ich hab keinen Sägeschein), was droht mir denn da? Überhaupt irgend etwas?
Da die Frage bestimmt kommt: Die Bäume liegen auf einem Trampelpfad, der selten genutzt wird, aber den es schon ewig gibt.
 

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Re: Sägen
Der Förster darf dich erschießen:D

Du hast keine Sammelschein und verhälts dich nicht so wie man das gerne hat. Also begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das kostet im Zweifel Geld. Wenn das dann soweit ist, meldest du dich noch mal hier und beklagst dich über die Ungerechtigkeit und den bösen Förster.

In der Praxis wird keiner was sagen, wenn du still leise und heimlich mal eine Durchfahrt sägst, oder eine Ast beiseite legst. Wenn du allerdings anfängst eine Park anzulegen wird es wohl Ärger geben.
 
Hier nachfragen:

http://www.motorsaegen-portal.de/ im Forum unter "Forstwirtschaft allgemein"

Auch wenn du nirgends eine gescheite Antworzt kriegst, DA bekommst du eine weil dort alles aus der Forstszene vertreten ist vom Amateur bis zum echten Profi rund um Sägen, Holz, Forst und den ganzen rechtlichen Bestimmungen darüber .
 
Warum ist es eigentlich immer so schwierig sich die Tel.-Nummer des zuständigen Forstamts rauszusuchen und mal freundlich zu fragen?
 
Und ob man bein Sägen ohne Ausbildung im fremden Wald versichert ist, ist unklar. Ich glaube eher nícht.

So ist es. Und selbst wenn, muss man sich trotzdem auf einige Nachfragen von Kranken- und Unfallversicherung machen wenn was passiert. Im dummen Fall sogar von der Pflegeversicherung. Und im allerdümmsten Fall von der Lebensversicherung.
 
Heissa,
hier gibt es aber Antworten:confused:

Gründe, warum man NICHT de zuständigen Förster befragt, gibt es eine ganze Menge. Einer wäre zB, dass einen mit der betreffenden Person eine langjährige, gegenseitige persönliche Antipathie verbindet, und das unabhängig vom Wald.

Pastell: Ist es wirklich Sachbeschädigung? Kann man eine ideell und wirtschaftlich wertlose Sache beschädigen?

Tilman: So nen Quark hört man immer wieder. Ist aber völlig falsch. Deine Krankenversicherung ist so ziemlich die einzige Versicherung, die manchmal sogar bei Vorsatz einspringt.
Und Haferstroh, das ist wirklich haarsträubender Unsinn. Auf welcher vertraglicher Grundlage soll denn das geschehen?

Nix für ungut. Aber: Ich hatte gehofft, fachlich fundierte Antworten zu bekommen und nicht so ein "ich hab mal gehört der Schwager meines Nachbarn hätte erzählt"-Zeug.
 
Bei uns im Sportbogenverein ragte mal ein Ast auf eine der Schießlinien. Als ein Mitglied eigenständig entschieden hatte den abzusägen, wurde er (er war dem Vorstand unbequem, weil er offen Kritik ausspricht) dafür vom Verein wegen Sachbeschädigung angeklagt. Der Ast hatte keinen Sachwert und hat eigentlich nur gestört.
Nur weil das Vereinsgelände von der Stadt gepachtet ist und die dazu gesagt hat, das würde sie nicht interessieren, wurde das ganze fallen gelassen.
Insofern kann dir das auch passieren.
 
Dein Ast war Bestandteil eines lebenden Baumes, der vermutlich durchaus einen gewissen Verkehrswert darstellt.
Unabhängig davon ist es alleine Sache eines Richters, darin eine Sachbeschädigung zu erkenne. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung hingegen kann jeder aufgeben, selbst wenn es offensichtlich unzutreffend ist.

"Meine" Stämme hingegen sind vor einigen Jahren bei der Durchforstung angefallen und umgefallen und rotten da wertlos vor sich hin.
Einer Anzeige wegen Sachbeschädigung würde ich breit grinsend gegenüber stehen.
 
Und Haferstroh, das ist wirklich haarsträubender Unsinn. Auf welcher vertraglicher Grundlage soll denn das geschehen?

Nix für ungut. Aber: Ich hatte gehofft, fachlich fundierte Antworten zu bekommen und nicht so ein "ich hab mal gehört der Schwager meines Nachbarn hätte erzählt"-Zeug.

War eigentlich eher als Anspielung auf das gefährliche Führen einer Motorsäge ohne langjährige Erfahrung und/oder spezieller Ausbildung gedacht, aber nichts für ungut.
Im übrigen fragen auch Krankenkassen bei grösseren Sachen gerne mal genauer nach und lassen sich mit Unterschrift von dir bestätigen wie manche Dinge ganz genau verlaufen sind, wie ich aus eigener Erfahrung weiss.
 
Nun ja,
Anspielen darf man :D Im Ernst, ich darf sogar andere Menschen im Umgang mit einer Kettensäge unterweisen und bin Sachkundiger in der Reparatur einer solchen.
Ich besitze aber halt keinen Sägeschein für den Forst.
Nicht desto trotz: Du darfst ohne jede Ausbildung und ohne jede Schutzkleidung mit einer Kettensäge jeglicher Bauart rumwüten, wie es dir beliebt. Wenn dir dabei etwas passiert, darf deine gKK auch Detailfragen stellen. Nur: Bezahlen müssen sie so oder so.
Das gilt übrigens nicht nur für Kettensägen, sondern auch für MTBs, Fräsmaschinen, Kletterwände oder Stricknadeln.

Letztlich schweift das jetzt aber ellenlang von meiner eigentlichen Fragestellung ab.
 
Wenn Du forsttechnisch so gut ausgebildet bist, weißt Du sicher, dass man beim Förster schriftlich bestätigen muß, dass man die entsprechende Unterweisung erhalten hat und mit der entsprechenden Sicherheitskleidung arbeitet.
Auch gehts dabei nicht um die Krankenkasse, sondern um die BG und andere Haftungsfragen.
Aber wenn du Motorsägen reparierst und auch die Leute unterweisen darfst, sollte es für Dich kein Problem sein den Förster oder den Eigentümer anzurufen und um Erlaubnis zu fragen.
Mich würds auf jeden Fall verärgern, wenn irgendein Fremder bei mir im Forst rumsägt ohne vorher zu fragen.

Da gehts einfach um Anstand und Respekt ;)
 
Herr!

Ich hatte gefragt, welcher Tatbestand da in Frage kommt.
Nicht: Ob das anständig oder moralisch vertretbar ist. Auch nicht nach der Meinung der BG oder des Aussenministeriums oder was ich von wem.

OT: Ich bin forsttechnisch NICHT ausgebildet. Es gibt noch andere Bereiche, in denen man mit Kettensägen arbeitet.
Die BG interessiert es einen feuchten Kehricht, solange ich nicht BEAUFTRAGT rumsäbele. Privatsache halt.

Und zum Anstand: Seid ehrlich zu euch selbst, dass die Bikerei Naturverbrauch ist. Und wenn ich das ganze rumgewühle sehe und lese, dann wollen wir von Anstand gar nicht erst anfangen.
 
Ging jetzt nicht um Versicherungen sondern um die Frage, sägen oder nichtsägen. Nichtsägen bei meiner Treu, jedenfalls dem Grunde nach. Ich will das mal so beschreiben. Es gibt bei uns um die Ecke ein Bodendenkmal. Eigentlich darf man dort nix, nichtmal pinkeln, aber irgend jemand legt in Bachquerungen Holz, damit man rüber fahren kann. Und irgendwie bleiben das meist auch liegen.
 
Achsooo...

Tatbestand?
Kann Sachbeschädigung sein.
Kann z.B. wenn besondere Totholzkäfer dort ihr Habitat haben, ein Verstoß gegen das BNatSchG 2009 § 39 Absatz 1 Nummer 3 oder § 44 Absatz 1 Nummer 3 sein ;)

Und das kann sehr teuer werden....
:D
 
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