DFG
Separatist
Sind verrottete Bäume jetzt schon Denkmalgeschützt?
Ein Bodendenkmal ist ein Denkmal, das eigentlich nicht zu erkennen ist. Also keine Mauern o.ä.. In diesem Fall die Reste einer Ringburganlage, bzw eine Landwehr und/oder die Reste des Landsturms aus dem WKII. Verrottende Bäume fallen unter das Naturschutzgesetz. Bei beidem ist ein Verstoss eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden.
Sollte auch manchmal einfach weh tun, wenn ich mir so manche Clips anschaue, die hier veröffentlicht werden. Immer schön durch die junge Fichtenschonung mit dem Rädchen.