Singletrails/Verwarnung oder Bußgeld?

shredhead

Trailfinder
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auf'm Land
Hallo,

habe folgendes gelesen und bin etwas verwirrt:



"Liebe Radfahrer und Mountainbiker,
bitte bedenken Sie, dass der Rodalber Felsenwanderweg auf Grund der allgemeinen Bestimmungen mit dem Fahrrad bzw. Mountainbike nicht befahren werden darf. Die Gesetzlichenbestimmungen besagen das nur Waldwegen mit einer Breite von 2,50 Meter als Fahrradwege benutzt werden dürfen.
Sollten Sie also auf dem Felsenwanderweg von einem Forstbeamten einem Ordnungsbeamten sowie von der Polizei erwischt werden, müssen Sie mit einer Anzeige sowie der Beschlagnahmung Ihres Fahrrades bis zur gerichtlichen Verhandlung rechnen.
Deshalb benutzen Sie den Felsenwanderweg nicht für Ihre Radtouren."
(http://www.verkehrsverein-rodalben.de, Menüpunkt: Radtouren)

Beschlagnahme und Gerichtsverhandlung sind wohl übertrieben, oder? Ich dachte man kommt ggfs. mit einem Verwarnungsgeld davon.
Kennt sich jemand aus

Danke

Ralf
 
Ich weis ja nicht, wie der Felswanderweg beschaffen ist, aber sollte sich ein Beamter dazu aufgerufen fühlen, dich als Biker anhalten zu wollen, dann gibt es ja immer noch die Möglichkeit dies zu überhören. Zum Glück gibt's noch keine Kennzeichenpflicht. Als ob man vor jeder Uniform gleich stramm stehen und brav das Geld hinterherwerfen sollte. A bisserl Widerstand is scho angsagt. Is doch jeder selber schuld, der sich von solche Kasperl anhalten lässt.
 
Fakt ist das ja nur die Polizei dich Festhalten darf.

Und die sind im Wald eigentlich sehr selten.

Ich verstehe eh nicht was dieses ganze Wegbreiten Hick Hack soll. deutschland heilig Bürokratenland.


Anti,...
 
Ich finde das mit den Wegbreiten auch absolut bescheuert, als ob man nichts besseres zu tun hat, als arme biker ihren spaß am biken zu verderben!!! Ich habe gehört das die im Schwarzwald sehr streng durchgreifen, aber auch "nur" mit Bußgeld!! Bike beschlagnahmen, wie lächerlich!!:D :D
Ich hatte vor 4 Wochen das vergnügen einem Förster auf einem Singletrail zu begegnen, das Pech war, das ich mich in einer Schlucht befand, sprich auch noch an ihm vorbei mußte!!!:( Der hat mich dann auch promt angehalten und mich darauf aufmerksam gemacht, das dieser Weg im Naturschutzgebiet liegt und für Biker verboten ist!!! Dabei blieb es auch!!

"Idefix" aus dem Forum müsste so etwas eigentlich wissen!!!!
Gruß
 
Da muß sich doch gleich mal einer aus dem Schwarzwald einmischen;) :

Es gilt nach meiner Erfahrung der Grundsatz: "Wie man in den Wald hineinbrüllt, so schallt es heraus..." Will heißen, falls man Wanderer oder andere Zweifüßler auf Wegen unter 2 m Breite antrifft ->langsam machen und freundlich Grüßen!
So hatte ich noch (fast) nie Probleme mit dem laufenden Volk, das man ja je weiter und höher von der Stadt (oder Parkplatz) weg eh nur in der Minderheit antrifft.

Gruß
 
Ich hatte vor 4 Wochen das vergnügen einem Förster auf einem Singletrail zu begegnen, das Pech war, das ich mich in einer Schlucht befand, sprich auch noch an ihm vorbei mußte!!! Der hat mich dann auch promt angehalten und mich darauf aufmerksam gemacht, das dieser Weg im Naturschutzgebiet liegt und für Biker verboten ist!!! Dabei blieb es auch!!

Wo war das denn? Irgendwo in der Nähe von DN? In der Eifel?
 
Original geschrieben von pumuckel
Ich hatte vor 4 Wochen das vergnügen einem Förster auf einem Singletrail zu begegnen, das Pech war, das ich mich in einer Schlucht befand, sprich auch noch an ihm vorbei mußte!!!:( Der hat mich dann auch promt angehalten und mich darauf aufmerksam gemacht, das dieser Weg im Naturschutzgebiet liegt und für Biker verboten ist!!! Dabei blieb es auch!!

"Idefix" aus dem Forum müsste so etwas eigentlich wissen!!!!
Gruß

hatte ich diesen Sommer ähnlich, da bin ich gerade neben einer Bahnlinie auf dem Pfad (ähm singletrail) gefahren und das war der einzige Weg vorwärts und da kam mir auch so ein grüner Mann entgegen, aber außer etwas Laber Laber und Demut ;) von mir war nichts. Hat mir eben nur erzählt, daß ich weder auf dem Bahndamm, noch im Wald ohne Weg was zu suchen habe, wo er sogar recht hat. Und im gleichen Thema weiter - das überschreiten von Gleisen ist auch verboten und kosten je Gleis um die 25€, hatte ich auch diesen Sommer, da waren es "nette" BGSler....
Die Beschlagnahme von Bikes ist meiner Meinung nach auch völlig überzogen. Für den Fall kommt wohl generell nur ein Verwarnungsgeld in Frage.
 
@ Hein Walker: neine nein keine Angst diese Begegnung hatt ich ich am Bodensee (meiner Ursprungsheimat)!!!In DN habe ich im Wald noch nie einen Förster gesehen, habe aber auch noch nicht wirklich die Trails unter 2m angetroffen:) !!!

@ Nils: Ja Ja immer die Süddeutschen!!!Die Badener, einfach die besseren Menschen, bin ja auch einer momentan aber im Exil im Rheinland:) :) !! Ich bin bald wieder für ein paar tage in Freiburg!!Ich war in meinen Sommerferien da und habe die Bekanntschaft mit dem Roßkopf gemacht!! Der war meine Trainingsrettung für den Marathon, im Rheinland giebts ja keine Anstiege:) :) !!Entschuldigung Hein Walker nichts gegen`s Rheinland, aber der Süden, Baden, die Heimat, der Bodensee....schwärm schwärm, träum.....:) :) !!!!
Richtung St. Peter vom Roßkopf aus ist ja einfach traumhaft zum biken und so wie ich das einschätze habe ich nur ein Bruchteil gesehen!!!!
Gruß in den Süden
 
Original geschrieben von pumuckel
Richtung St. Peter vom Roßkopf aus ist ja einfach traumhaft zum biken und so wie ich das einschätze habe ich nur ein Bruchteil gesehen!!!!
Gruß in den Süden

Da ist es hübsch, aber das mit dem Bruchteil ist schon richtig...
Wenn du wieder in der Gegend bist, meld dich einfach im Freiburger Teil. Dann gibts evtl. noch hübscheres;)

Gruß in den Norden
 
Original geschrieben von nils
Da muß sich doch gleich mal einer aus dem Schwarzwald einmischen;) :

Es gilt nach meiner Erfahrung der Grundsatz: "Wie man in den Wald hineinbrüllt, so schallt es heraus..." Will heißen, falls man Wanderer oder andere Zweifüßler auf Wegen unter 2 m Breite antrifft ->langsam machen und freundlich Grüßen!
So hatte ich noch (fast) nie Probleme mit dem laufenden Volk, das man ja je weiter und höher von der Stadt (oder Parkplatz) weg eh nur in der Minderheit antrifft.

Gruß

Hmmm ... schön wärs ja, aber zumindest in der Stadt ist das Fußvolk ziemlich intolerant was Radfahrer anbetrifft ...:)

Bin neulich mit meinem Rad nen Fußweg langgefahrn, weil kein Radweg da war und die Straße am Rand mit Autos zugeparkt war( man weiß ja wie gerne Autofahrer mal die Tür aufreißen ohne sich umzugucken )

jedenfalls fahr ich ganz gemütlich den Weg lang, da kommt mir aus der gegenrichtung so ne alte Oma entgegengeschlichen.
der Weg war absolut breit genug und ich hab sogar noch ziemlich abgebremst ( bin max 20 gefahrn ), da wuchtet die Oma noch ihre Handtasche in meine Richtung wo ich vorbeifahren will und kreischt noch rum"das hier ist kein Fahrradweg" blablabla ..... ich bin dann aber weitergefahren und hab mir irgendwelche Kommentare erspart :mad:


was ich sagen will ist : wenn die Radfahrer vorsichtig in der Stadt auf dem Fußweg fahren weil kein Radweg da ist ... (und die Straße ist für Radfahrer nun mal nicht grade ungefährlich ) sollten die Fußgänger eigentlich nichts dagegen haben und ein bisschen toleranter sein wenn die Radfahrer sich nicht grade durchdrängelt ....

greetz Mr. Kanister:bier:
 
Der Mist ist, daß sicher viele Biker sich ihre Routen "naturschutzfreundlich" aussuchen würden, wenn ihnen nicht einige Bürokraten statt Argumente zu liefern stattdessen Paragraphen um die Ohren hauen würden. Es ist noch kein Förster oder Naturschützer daran gestorben, wenn er mal konkret und für einen Normalmenschen verständlich sagt, warum das Biken am Ort X oder Y schlecht für die Natur wäre.

In meinem Zuständigkeitsgebiet gibt es ein Naturschutzgebiet, das von einer beliebten Bike-Route (breiter gut befestigter Waldweg) durchschnitten wird. In der antiken Schutzverordnung ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art verboten............. Der Chef vom Naturpark oder ich werden den Teufel tun, die Radfahrer von dort zu verjagen, nicht nur, weil uns schlichtweg kein vernünftiger Grund dafür einfiele.

Wenn ich hingegen jemanden erwischen würde (ohne Rücksicht auf Schwalbe-Reifen-Werbung und BIKE-Routenempfehlung), der mit dem Bike quer durch einen Bach fährt und das Ufer zerlegt, wäre es genau umgekehrt.

Im übrigen warte ich immer noch darauf, daß jemand mal bei einem (angeblichen) Verstoß gegen eine 2m-Regel die Sache gerichtlich durchprozessiert. Ich wette, daß der Betroffene gewinnt, weil die 2m-Regel gar keine praktische Rechtskraft entfaltet, denn für die Einhaltung der Regel müßte man erst mal wissen, wie und wo man die 2m überhaupt mißt.

Und das soll jemand auf einem Waldweg mal vormachen!
 
Original geschrieben von Tilman
Im übrigen warte ich immer noch darauf, daß jemand mal bei einem (angeblichen) Verstoß gegen eine 2m-Regel die Sache gerichtlich durchprozessiert. Ich wette, daß der Betroffene gewinnt, weil die 2m-Regel gar keine praktische Rechtskraft entfaltet, denn für die Einhaltung der Regel müßte man erst mal wissen, wie und wo man die 2m überhaupt mißt.

Naja, sind wir doch mal ehrlich, ein schöner Single Trail ist definitiv schmaler als 2 m. Ein Weg der 2 m breit ist ist schon eine "Schredderstrecke". Und bei Stellen an denen der Lenker grad so zwischen zwei Bäumen durchgeht, ist auch der Interpretationsspielraum von wo nach wo zu messen ist sehr begrenzt;)
Deshalb immer schön freundlich sein, dann gibts auch keine Probleme. Und von dem gerichtlichen Weg halte ich gar nichts. Wo kommen wir denn hin, wenn wegen jedem Sch*** prozessiert wird. Mit normalem menschlichen Umgang kommt man weiter.
 
#nils

Da sind wir ja einer Meinung. Nur halte ich die 2m Regelung für rechtlich unzulässig, zumal ein Singletrail ohnehin rechtlich oftmals kein Weg im rechtlichen Sinne ist.

Es ist auf jeden Fall ärgerlich, wenn Gesetzen oder Verordnungen mit juristischem Bullshit gefüllt sind, während tatsächlich notwendige Regelungen (Radfahren im Betretungsrecht) z.T. komplett fehlen.
 
Original geschrieben von Tilman
Der Mist ist, daß sicher viele Biker sich ihre Routen "naturschutzfreundlich" aussuchen würden, wenn ihnen nicht einige Bürokraten statt Argumente zu liefern stattdessen Paragraphen um die Ohren hauen würden. Es ist noch kein Förster oder Naturschützer daran gestorben, wenn er mal konkret und für einen Normalmenschen verständlich sagt, warum das Biken am Ort X oder Y schlecht für die Natur wäre.

In meinem Zuständigkeitsgebiet gibt es ein Naturschutzgebiet, das von einer beliebten Bike-Route (breiter gut befestigter Waldweg) durchschnitten wird. In der antiken Schutzverordnung ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art verboten............. Der Chef vom Naturpark oder ich werden den Teufel tun, die Radfahrer von dort zu verjagen, nicht nur, weil uns schlichtweg kein vernünftiger Grund dafür einfiele.


:daumen:
 
Kann mich eigentlich nur dem gesagten anschließen:
bin schon oft inmitten einer "Jägersession" oder in eine Försterrunde "gebrettert" hab immer lieb gegrinst, nett hallo gesagt und die Sache war gegessen, wobei das meistens auf Wegen WEIT unter 2 Meter war. Wenn man ein wenig Freundlichkeit, und Verständniss zeigt dann geht ein zusammenleben auf schmalen Wegen immer. Wir fordern Verständniss also müssen wir auch ein wenig zeigen, oder nicht?
Allerdings denke ich auch das eine 2-2,5-3 oder weiß nicht was für Meter Regel jeder Grundlage entbert, wenn ich mir angugge was für Schneißen der Forst oftmals für sein Gerät in den Wald schneidet. Man sollte es sein lassen MTb'ler zu kriminalisieren indem man ihnen unnötige Vorschriften macht. aber nu gut, wir haben eine Waldregel in Deutschland und Hund dürfen Kinder immernoch anfressen ohne das wir ein Ordentliches Gesetz haben...
Zum Rodalber Felsenwanderweg:
Da Traun sich eh keine Männlein und Weiblein der Grünweißen Fration mit Blinklichtern auf dem Auto hin. Und selbst wenn mal einer dort sein sollte, habe aber selbst noch NIE sowas dort gesehen, kann man da immernoch super abhauen. Also da kein prob...
Benehmt euch dann klappt es auch mit den Nachbarn.
Grüße Dragon
 
Meines Wissens gibt es bei uns keine Einschränkungen wie die 2-Meter Regelung oder ähnliches.
Auf dem Rodalber Felsenweg bin ich häufiger. Letztes Wochenende bin ich erst wieder Teilabschnitte davon gefahren. Anzahl Begegnungen mit Wanderern an beiden Tagen gleich Null. So viel ist ist bei uns net los.
Wenn ich mal Wanderern begegne, dann halte ich an und mache Platz. Hatte auf diese Weise noch nie Stress.

Edit: Ups, der Thread ist ja schon uralt
 
Zuletzt bearbeitet:
Heftig, wie lange es das Internet schon gibt :lol:
In Rheinland-Pfalz gibt es keine exakte Wegbreitenregelung. Nur eine unglückliche Formulierung, dass Fußwege und Fußpfade keine Waldwege im Sinne des Gesetzes sind und daher nicht befahren werden dürfen. Woran man jene erkennt, ist dagegen nicht konkret geregelt. Eine Auslegung des Gesetzes zu unseren Gunsten findest du auf dimb.de. So lange es jedoch kein Gerichtsurteil gibt, wird es jedoch sicherlich auch genug andere Auslegungen geben, die das Gegenteil behaupten.
Wie überall sonst auch gilt daher: Man hat sich im Wald zu benehmen, damit es nicht zu Sperrungen kommt. Die Leute, die die Sperrung veranlassen studieren nämlich nicht Monate lang die gesetzlichen Grundlagen, sie machen einfach!
 
OK, also schwammige Regelung wie in vielen Bundesländern.

Bin den Felsenweg nämlich auch schon mal gefahren und hab auf der ganzen Strecke nur 2 Wanderer getroffen, mit denen ich ein paar freundliche Worte gesprochen habe.

Nach meinem Dafürhalten war das absolut kein kritischer Weg, auf dem Probleme vorprogramiert wären.
 
Die Regelung ist unglücklich und die DIMB könnte genause wie zuletzt in Bayern versuchen, diese auf Basis der Gleichstellung von Fußgängern und Radfahrern zu kippen. Hier läge ein unzulässige Diskrimierung vor. Um das durchzuboxen, müsster aber erstmal jemand wegen dieser Ordnungswidrigkeit verknackt werden. Im Waldgesetzt selbst steht nämlich meines Wissen nach schon, dass für Ausnahmen, also Wegsperrungen besondere Gründe vorliegen müssen.
Zu meinem Vorredner - der Weg ist mehr als ausreichend kritisch, da laufend Engstellen aufweist, die nicht gleichzeitig von MTBlern und Wanderen passiert wegen können. Ich war dort auf einem Treffen nach meiner Finale Tour und hatte deswegen ein etwas fetteres Bike mit 800er Lenker. Das allein war schon kein Spaß mehr.
ABER bei ausreichender Rücksichtnahme der MTBler gibt es in der Praxis keine Probleme und dieses Jahr sind wir auf einige Wanderer inkl. größere Gruppen getroffen - und nicht einmal gab es Diskussionen - im Gegenteil.
Nebenbei - ein wunderschöner Weg, der mit dem MTB richtig Spaß macht. Leider insbesondere, wenn man ihn etwas schneller fährt. Muss man teilweise sogar, wegen Schwungmitnahme.
 
Habe zumindest noch keine Verbotsschilder gesehen.
So lange wir Rücksicht auf die Wanderer nehmen, wird es auch bestimmt keine Schilder geben.
Zur Rücksichtnahme gehört auch, an Wochenenden erst am späten Nachmittag zu fahren. Am besten die Wochenenden ganz meiden.
Wir sollten halt immer im Hinterkopf behalten, das es ein Wanderweg ist. Wir sind geduldte Gäste und sollten uns entsprechend verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heftig, wie lange es das Internet schon gibt :lol:
In Rheinland-Pfalz gibt es keine exakte Wegbreitenregelung. Nur eine unglückliche Formulierung, dass Fußwege und Fußpfade keine Waldwege im Sinne des Gesetzes sind und daher nicht befahren werden dürfen. Woran man jene erkennt, ist dagegen nicht konkret geregelt. Eine Auslegung des Gesetzes zu unseren Gunsten findest du auf dimb.de. So lange es jedoch kein Gerichtsurteil gibt, wird es jedoch sicherlich auch genug andere Auslegungen geben, die das Gegenteil behaupten.
Wie überall sonst auch gilt daher: Man hat sich im Wald zu benehmen, damit es nicht zu Sperrungen kommt. Die Leute, die die Sperrung veranlassen studieren nämlich nicht Monate lang die gesetzlichen Grundlagen, sie machen einfach!

Einen Fußweg kann es im Wald eigentlich nicht geben, denn die Wege sind ja de facto unabhängig von der Breite Wirtschaftswege. Im Gegensatz zu Radwegen (der Name ist in der StVO schon definitiv "belegt" und hätte im Forstrecht nur da etwas zu suchen, wo tatsächlich ein Radweg mit Zeichen 237 ff. existierte....) kennen die StVO und die einschlägige Rechtsprechung verkehrsrechtlich für im allg. Sprachverständnis so genannte Fußwege nur den Begriff "Gehwege".

Aber im Planungsrecht gibt es durchaus Bebauungspläne mit der Bezeichnung "Fußweg" (vgl. B-Plan Augsburg 288 Sheridan Kaserne), wobei sich dann die spannende Frage ergibt, ob sie, weil nicht "Gehweg" genannt, dennoch der straßenrechtlichen Widmung durch Fiktion (Art. 6 Abs.7 Bay Str.- u. Wegegesetz idgF) unterliegen. Jedenfalls gibt es im besiedelten Bereich ausschließlich für Fußgänger gewidmete Wege, die in amtlichen Dokumenten "Fußweg" heißen. Im Wald gibt es jedoch keine Wege, die ausschließlich Fußgängern vorbehalten wären, denn dann wären sie auch für Waldnutzer wie Förster und Jäger samt Fahrzeugen tabu. Insoweit kann man getrost die Frage stellen, ob es im Wald überhaupt Fußwege im Sinne allgemeiner Verkehrsauffassung gibt.
 
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