shredhead
Trailfinder
Hallo,
habe folgendes gelesen und bin etwas verwirrt:
"Liebe Radfahrer und Mountainbiker,
bitte bedenken Sie, dass der Rodalber Felsenwanderweg auf Grund der allgemeinen Bestimmungen mit dem Fahrrad bzw. Mountainbike nicht befahren werden darf. Die Gesetzlichenbestimmungen besagen das nur Waldwegen mit einer Breite von 2,50 Meter als Fahrradwege benutzt werden dürfen.
Sollten Sie also auf dem Felsenwanderweg von einem Forstbeamten einem Ordnungsbeamten sowie von der Polizei erwischt werden, müssen Sie mit einer Anzeige sowie der Beschlagnahmung Ihres Fahrrades bis zur gerichtlichen Verhandlung rechnen.
Deshalb benutzen Sie den Felsenwanderweg nicht für Ihre Radtouren."
(http://www.verkehrsverein-rodalben.de, Menüpunkt: Radtouren)
Beschlagnahme und Gerichtsverhandlung sind wohl übertrieben, oder? Ich dachte man kommt ggfs. mit einem Verwarnungsgeld davon.
Kennt sich jemand aus
Danke
Ralf
habe folgendes gelesen und bin etwas verwirrt:
"Liebe Radfahrer und Mountainbiker,
bitte bedenken Sie, dass der Rodalber Felsenwanderweg auf Grund der allgemeinen Bestimmungen mit dem Fahrrad bzw. Mountainbike nicht befahren werden darf. Die Gesetzlichenbestimmungen besagen das nur Waldwegen mit einer Breite von 2,50 Meter als Fahrradwege benutzt werden dürfen.
Sollten Sie also auf dem Felsenwanderweg von einem Forstbeamten einem Ordnungsbeamten sowie von der Polizei erwischt werden, müssen Sie mit einer Anzeige sowie der Beschlagnahmung Ihres Fahrrades bis zur gerichtlichen Verhandlung rechnen.
Deshalb benutzen Sie den Felsenwanderweg nicht für Ihre Radtouren."
(http://www.verkehrsverein-rodalben.de, Menüpunkt: Radtouren)
Beschlagnahme und Gerichtsverhandlung sind wohl übertrieben, oder? Ich dachte man kommt ggfs. mit einem Verwarnungsgeld davon.
Kennt sich jemand aus
Danke
Ralf