Sperrungen Forstwege im Karwendel

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Auf Forstwegen im Karwendel sind diese Schilder zu finden.
Die Forstwege sind normale Arbeitswege, also mit Auto gut zu befahren...
Weiß wer was da los ist?
 

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Um welche Wege handelt es sich denn konkret? Ist das auf den "Hauptrouten"?

Zunächst finde ich solche Schilder auch sehr befremdlich, da Bikes auf solchen Wegen wirklich nichts kaputt machen können. Es ist fraglich ob eine Sperrung gemäß angegebenem Gesetzesartikel einer juristischen Prüfung standhalten würde.

Andererseits: Es sind schon große Radlerkarawanen die da am Wochenende durchs Karwendel pflügen. Und e-Bike sei dank kommen nun wirklich jeder überall hin. Als Wanderer würde es mich auch nerven wenn ich alle 2 minuten zur Seite springen muss. Und dass es durchaus auch rücksichtslose Radler gibt, habe ich im Blindseetrail Thread erst diese Woche gelernt.
 
das ist der forstweg richtung schafreuter, bei der oswaldhütte. hab das schild gestern aber an allen forstwegen gesehen an den wir vorbeigefahren sind...
 
Ich habe Deine Anfrage mal bei den Flow Bro's (MTB Gruppe München-Tirol) reingestellt. Die sind da ziemlich gut informiert und wissen vielleicht mehr.
Mittlerweile finde ich das Vorgehen der Behörden dort nur noch pervers. Wir standen letztens in Vorderriss und da steht jetzt auch ein fettes Verbotsschild am Parkplatz. So ziemlich alles ist nun verboten unten am Wasser. Nicht mal ein Würstchen darf man sich zum Grillabend grillen.
Da waren aber zig Leute, die sich nicht am Schild gestört haben.
 
das ist der forstweg richtung schafreuter, bei der oswaldhütte. hab das schild gestern aber an allen forstwegen gesehen an den wir vorbeigefahren sind...
Ich denk das ist das Schild auf der Forststrasse zur Moosen. Wenn mich nicht alles täuscht ist der Weg offiziell schon immer für Radfahrer gesperrt. Der Forst hat Anfang des Jahres "nur" neue Schilder verteilt die das nochmal deutlicher machen sollen.

Es ist fraglich ob eine Sperrung gemäß angegebenem Gesetzesartikel einer juristischen Prüfung standhalten würde.
Diese konkrete Sperrung für Radfahrer war (meines Wissens) Auflage bei der Baugenehmigung der Forststrasse. Warum weiss ich auch nicht ... Wenn dem so ist, ist das mit einer juristischen Prüfung (leider) kein Problem ...

Das Schild sieht mir nach DAV Wunschdenken aus. Geeignet ist ja ein dehnbarer Begriff und ein Forstweg ist ja mal sicher nicht ungeeignet.
Beim DAV gibt es meines Wissens eine Diskussion über die Schilderaktion - aufgestellt hat sie aber der Forst (in Rücksprache mit dem DAV).

Der DAV selbst weiß glaub ich im Moment noch nicht so Recht was er will. Die eine Seite lehnt Mountainbiker ab, wenn man die fragt kommt als Antwort "Alles verbieten" - auf der anderen Seite bildet der DAV Scouts aus ... und genau auf dieser Streitlinie liegen obige Schilder ... Man darf gespannt sein.
 
Ich denk das ist das Schild auf der Forststrasse zur Moosen. Wenn mich nicht alles täuscht ist der Weg offiziell schon immer für Radfahrer gesperrt. Der Forst hat Anfang des Jahres "nur" neue Schilder verteilt die das nochmal deutlicher machen sollen.
genau das ist sie... bin diese forststrasse die letzten jahre oft gefahren,
ein verbotsschild, etc gabs dort noch nie...
schön auch wenn einem dann beim illegalen befahren des "für radfahrer und mtb'ler zu schmalen und ungeeigneten steigs" die landrover und mercedes-g klasse autos entgegenkommen und überholen... na wenigstens haben die grünen männchen in dem auto soviel anstand gehabt und haben nix gesagt... obwohl... die diskussion hätt ich ganz gerne geführt ;-)
 
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"Dieser Wanderweg ist sehr schmal..." o_O
Ja natürlich, wenn man sich mit dem Bike auf dem Forstweg neben die vorbeifahrenden Lieferanten-Transporter des Almbetriebs und den 4WD Jeeps der Jäger quetschen muss, wird's a w'eng eng zuweilen.

Den gleichen Blödsinn gab's ja in Karlsruhe in der Fußgängerzone, wo man mit dem Fahrrad sofort ein Knöllchen bekam, aber nebenbei aufpassen musste, nicht von den LKWs der Zulieferer über den Haufen gefahren zu werden. Denn die dürfen in der Fußgängerzone fahren. :wut:
 
Wenn an solchen Wegen ein solches Schild aufgestellt wird, brauchen sie sich nicht wundern, wenn iwann das Schild nicht mehr ernst genommen werden, auch wenn es mal berechtigt sein sollte.
 
Was ich bei solchen Aktionen (wie auch in Bezug auf die Isartrails) sehr amüsant finde: Man beruft sich auf den Naturschutz und entsprechende Gesetze/Verordnungen, aber betroffen ist dann nur eine Gruppe. Sobald man etwas als schützenswert kennzeichnet, dann sollte das bitte auch konsequent umgesetzt werden: Entweder alle aussperren oder eben allen Zugang gewähren.

Das abgebildete Schild ist in diesem Zusammenhang eigentlich Realsatire: Der Weg wird "von vielen Wanderern begangen" aber das "Befahren mit Fahrrädern" beschädigt den Steig erheblich. Alles klar...wenn sie wenigstens mit der Gefahr für die Wanderer argumentiert hätten, aber so?
 
Das abgebildete Schild ist in diesem Zusammenhang eigentlich Realsatire: Der Weg wird "von vielen Wanderern begangen" aber das "Befahren mit Fahrrädern" beschädigt den Steig erheblich. Alles klar...wenn sie wenigstens mit der Gefahr für die Wanderer argumentiert hätten, aber so?

Genau deshalb glaube ich nicht dass das einer juristischen Prüfung standhält. Auch wenn die Behörden das zu Bedingung für eine Genehmigung gemacht haben. Nicht alles was die machen ist rechtens. Darum gibt es eine Gewaltenteilung.
Die bauen einfach darauf dass sich von uns keiner die Mühe macht dagegen vorzugehen.
 
ach ja... für alle die sich noch nicht die mühe gemacht haben den zitierten paragraphen rauszusuchen:

Art. 28 BayNatSchG – Benutzung von Wegen; Markierungen:
"(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang."
 
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Auf Forstwegen im Karwendel sind diese Schilder zu finden.
Die Forstwege sind normale Arbeitswege, also mit Auto gut zu befahren...
Weiß wer was da los ist?

Wir sehen hier drei Schilder und ganz oben ist das als amtliches Schild das Verkehrsschild 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - angebracht. Dieses Schild steht an einem Weg, der durch ein Zusatzzeichen auch für den Forstbetrieb sowie Almberechtigte zum Befahren mit Fahrzeugen freigegeben ist. Und zumindest der auf dem Bild gezeigte Weg ist auch augenscheinlich so breit und zudem auch so ausgebaut, dass er zumindest mit auch mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann.

Das ganz unten hängende Schild stellt kein amtliches Schild dar und kann daher auch keine (rechtlich) verbindliche Wirkung entfalten. Warum dann auf dem Schild die Rede von einem sehr schmalen Wanderweg und von einem Steig, der beschädigt werden könnte, ist, entzieht sich meiner Kenntnis; auf den auf dem Bild gezeigten Weg trifft das augenscheinlich nicht zu.

Auf dieser Basis kann und muss man sich deshalb vorrangig fragen, ob die Sperrung durch das Verkehrszeichen 250 für Fahrzeuge aller Art rechtmäßig ist oder ob nicht ein weniger weit reichendes Verbot (z. B. Sperrung nur für Kraftfahrzeuge) auch ausreichend gewesen wäre. Dafür kann man in einem ersten Schritt bei der zuständigen Stadt/Gemeinde nachfragen, warum das Verkehrszeichen 250 aufgestellt wurde und nicht ein anderes, weniger einschneidendes Schild, auf dessen Basis z. B. das Radfahren weiter möglich wäre. Da sich das Schild in Bayern befindet, darf man in dem Kontext auch gerne darauf hinweisen, dass es hier immerhin um die Einschränkung eines Grundrechts (Art. 141 Abs. 3) der Bayerischen Verfassung geht.
 
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Wir sehen hier drei Schilder und ganz oben ist das als amtliches Schild das Verkehrsschild 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - angebracht. Dieses Schild steht an einem Weg, der durch ein Zusatzzeichen auch für den Forstbetrieb sowie Almberechtigte zum Befahren mit Fahrzeugen freigegeben ist. Und zumindest der auf dem Bild gezeigte Weg ist auch augenscheinlich so breit und zudem auch so ausgebaut, dass er zumindest mit auch mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann.

Das ganz unten hängende Schild stellt kein amtliches Schild dar und kann daher auch keine (rechtlich) verbindliche Wirkung entfalten. .

Aha... also iss Fahrradschieben der neue Trendsport... auch schön... da kann ich mich mit der Rotsockengemeinde a weng fraternisieren ;-)
 
Ist das nicht vielleicht doch eine Guerilla-Realsatire-Aktion, um auf solche unsinnigen Regelungen hinzuweisen?
Bei allem anderen müsste ich innerlich ein wenig weinen ob so viel Schwachsinn...
 
vielleicht könnte ja mal jemand *hust, hust*, in abstrakten Worten ohne irgendwelche sensiblen Details zu verraten, kurz erörtern, dass es vielleicht auch nicht direkt nur um einen Forstweg geht. Wäre in dem Zusammenhang schon wichtig.
 
habe auf meine eMail eine Antwort bekommen:

"zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde hat in der seinerzeitigen Genehmigung des Almwegebaus zur Moosenalm als Auflage festgelegt, dass der Weg für Radfahrer zu sperren ist.
Wir haben diese Vorgabe mit dem betreffenden Schild umgesetzt."
 
In diesem Zusammenhang (ich fühle mich mal angesprochen) ...

*Abstraktmodus an*

In diesem speziellen Fall - also da wo das Schild steht - führt die Beachtung des (zugegeben abstrusen) Schildes dazu, dass man nicht unnötig Höhenmeter tritt um dann vor einem zweiten Schild zu stehen.

Dieses zweite Schild steht
1) In einem Bereich in einem Naturschutzgebiet der (meines Wissens) als besonders schützenswert erachtet wird.
2) Und vor einem Weg der ausreichend schmal, frequentiert und ausgesetzt ist.

Ich kann mir vorstellen, dass eine rechtliche Überprüfung durch einen nicht-radfahrerenden Richter für das zweite Schild einfach wäre.

*Abstraktmodus aus*
 
habe auf meine eMail eine Antwort bekommen:

"zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde hat in der seinerzeitigen Genehmigung des Almwegebaus zur Moosenalm als Auflage festgelegt, dass der Weg für Radfahrer zu sperren ist.
Wir haben diese Vorgabe mit dem betreffenden Schild umgesetzt."

Ins Englische übersetzt: "We were only obeying our orders" Mir reicht die Erklärung nicht. Als Ungehorsamer werde ich dort weiterfahren.
 
Wenn man sich ansieht wohin der Weg nach der Moosenalm führt, muss ich schon fragen: was will ich dort oben überhaupt ? Ist die Moosenalm überhaupt bewirtschaftet oder wo kann dann abfahren. Laut Kompasskarte gibt es dort oben nur Wanderwege.
Ich glaube auch nicht, dass besagtes Schild auf den Karwendel-Hauptwegen zu finden ist.
 
Wenn man sich ansieht wohin der Weg nach der Moosenalm führt, muss ich schon fragen: was will ich dort oben überhaupt ? Ist die Moosenalm überhaupt bewirtschaftet oder wo kann dann abfahren. Laut Kompasskarte gibt es dort oben nur Wanderwege.
Ich glaube auch nicht, dass besagtes Schild auf den Karwendel-Hauptwegen zu finden ist.
Die Moosen ist NICHT bewirtschaftet und der Almerer sieht die Radfahrer auch nicht wirklich gerne.
Jeder der auf dem Schafreiter schon mal im Winter war weiss wie steil der Weg ist, Fahren geht ist aber anstrengend.
Das was man oben will ... das muss jeder selber wissen.
Ich schwinge mich mal auf zum Local und hoffe niemand über den Fuss zu fahren: Ich würde Euch drum bitten das nicht NOCH weiter breit zu treten. Es gibt dort schon genug Ärger.
 
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