Sperrungen in Wuerzburg

bAd_taSte

kann gehen lassen...
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Servus Leute,

aktuell gibts Trail-Sperrungen rund um Wuerzburg, so richtig mit Schildern und Baumstaemmen und so.
Weiss da irgendwer was naeheres, wieso das ploetzlich so ist? Was ist da vorgefallen?

Gruesse
bAd_taSte
 
Hallo Biker in Würzburg,

wir waren heute auch unterwegs und haben die Baumstämme und ein paar Schilder auf den Trails Richtung M3-Weg (neben der A3) gesehen. Da hat sich jemand richtig viel Mühe gemacht und große Baumstämme verkeilt. Angeblich wird sogar "videoüberwacht" und Strafanzeige gestellt, zumindest laut Schild.
Übrigens Vorsicht: beim Umfahren einer der Bäume (auf dem Zubringer von Eisingen aus, wo die Baumkrone die Ausfahrt zu einem größeren Waldweg blockliert) sind wir auf Stacheldraht im Gebüsch gestoßen - schaut aber älter aus und liegt meines Erachtens nicht wegen der Sperrung dort, ist aber trotzdem gefährlich.

Wo habt ihr denn noch Sperrungen gesehen?

Ich bin ja auch für Naturschutz und waldschonendes Radeln, aber die Sperrung dieser Wege ist doch kontraproduktiv, oder? Dann fahren die Leute eben nicht mehr neben der Autobahn sondern irgendwo mitten im Wald, wo dann Wild aufgescheucht wird.

Grüße
 
Wird auf den Schildern ein Grund für die Sperrung genannt?
Nach bay. Naturschutzgesetz ist die
Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
BayNatSchG Art.27 Abs 3 Satz 3
Mögliche Gründe sind:
Art. 33

Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:
1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
2. Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
3. Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.
 
Die Trails die von der Autobahn in Richtung Kist/Eisingen gehen sind auch "gesperrt".
Was das soll, frag ich mich auch. Irgendwo werden die Mountainbiker fahren, und wenn alte Trails gesperrt werden entstehen neue. Das könnte sich nun die nächsten Monate aufschaukeln.
Sinnvoller wäre es gewesen, wenn die Jungs da mal die Brombeeren entfernt hätten :D
altes Schild: alt.jpgNeues Schild:neu.jpg

p.s. Befinden wir uns da wirklich im Strafrecht? Gibts da nicht nur ein Bußgeld?
 

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Komme aus rheinbach bei Bonn. Wenn ich sowas höre könnte ich :kotz:en.
Alle reden von Umweltbewustsein doch dann die Mtb am liebsten weg biehmen.
Ja, wir machen ja alles kaputt heizt es. Und was ist mit den geliebten Reitern?
Sollen sie euch doch wenigstens ein Teilstück lassen.

Tut mir echt leid für euch und sollte es hier auch mal kommen gibt's nur eins, mehr Federweg und Vollgas. Da können die das aufzeichnen wie sie wollen, erst mal müssen die mich kriegen.
 
p.s. Befinden wir uns da wirklich im Strafrecht? Gibts da nicht nur ein Bußgeld?
Nach BayNatSchG ist es nur eine Ordnungswidrigkeit
(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
1. entgegen Art. 30 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,
2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,
3. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt,
4. gesperrte Forstkulturen oder Forstpflanzgärten betritt.
BayNatSchG Art.57 Abs 4
 
Zuletzt bearbeitet:

Das gute daran ist, dass ich nicht "wild" fahre, sondern ganz brav. Dann ist es ja auch nicht verboten :)

Und solange nur wiederrechtliches und nicht widerrechtliches Befahren angezeigt wird, bin ich ja auch auf der sicheren Seite.

Und jetzt im Ernst: Mich würde wirklich mal interessieren, was sich die Aufsteller der Schilder davon versprechen. Und welche Gründe es dafür gibt einen Trail neben der Autobahn zu sperren...
 
Und jetzt im Ernst: Mich würde wirklich mal interessieren, was sich die Aufsteller der Schilder davon versprechen. Und welche Gründe es dafür gibt einen Trail neben der Autobahn zu sperren...

Genau das Selbe habe ich mich am Montag, als ich vor dem Schild stand, auch gefragt. Auch die Aussage "Fahren auf nicht befestigten Wegen" wäre laut Naturschutz- und Waldgesetz verboten ist falsch. Das Fahren auf geeigneten Wegen ist erlaubt. Und was nun ein "geigneter Weg" für ein Mountainbike ist, ist Auslegungssache. Amüsant fand ich auch die funkfototechnische Überwachung. :spinner:
 
Das ist mit ziemlicher Sicherheit kein offizielles Schild, kein Stempel, keine Unterschrift.
Da hat halt jemand keine Lust auf Biker in "seinem Wald"
 
kann mir mal jemand nen google Map Link posten von dem Trail.
Will an diesem Wochenende in der Gegend biken und lese das hier mit Bestürzen :(

Vll sollte da mal wer mit der Stihl hin! Wer Wind säht wird Stum ernten :mad:
 
Ob die Stihl da nicht ein wenig uebertrieben ist? Aber ne Machete gegen die Brombeeren waere da mehr als angebracht.

Irgendwie scheinen die Behoerden, oder wer auch immer, lernbefreit zu sein. Der Bedarf an Trails ist da, ob verboten oder nicht. Der Trail an der BAB ist nun da und wird von vielen genutzt. Jetzt ist er mit Staemmen zugelegt. Aber nicht nur der, auch die Strecken nach Hoechberg hin. Das heisst, dass da nun parallel ne Alternativstrecke entstehen wird oder mehrere, um die gelegten Baeume herum. Und es wird freigeraeumt werden, soviel ist sicher. Damit ist den Foerstern nicht geholfen, und den Bikern auch nicht. Ausser dass die Foerster dann mehr Argumente haben, weil die Biker ja den ganzen Wald kaputtmachen. Ha ha.
Zur Gesetzeslage wuerde ich mal sagen, dass es sich nicht um einen Weg handelt. Und wenn, dann ist dieser nicht befestigt. Aber andererseits besteht der seit ewigen Jahren und stoert niemanden, denn wer, ausser den Bikern notgedrungen, begibt sich freiwillig direkt neben die Autobahn? Der Schaden an der Flora ist auch eher begrenzt, es scheint da echt nur um reine Gaengelung des Waldliebenden Bikers zu gehen.
Und dann sind Fahrradfahren und Gehen eigentlich gleichgestellt.
Aber wen dort Leute wandern wuerden (oder Spazierengehen, die Uebergaenge sind ja fliessend), dann waere da sicher nicht so ein Tamtam gemacht worden, obwohl es eher die Fussgaenger sind, die Muell im Wald zuruecklassen.

Ich rege mich ueber den Mist total auf, zumal ich den Zweck nicht verstehe. Biker bekommt man so nicht aus dem Wald, nur an andere Orte, wo neues entstehen muss.

Bitte keine Geodaten rausgeben, zumindest nicht posten.

So, Rechtschreibfehler sind Absicht, um die Aufmerksamkeit des geneigten Lesers zu schueren. Widersprueche dienen demselben Zweck.
 
Hallo,

ich kann mich gasgas03 nur anschließen.

Diese Schilder sind bzw. müssen von einer Privatperson aufgestellt worden sein, da diese Schilder keine Merkmale eines offiziellen Schildes (Verwaltungsakt) tragen. Von daher können wir diese getrost ignorieren, hier passiert niemanden was.

Wäre dieses Schild wirklich vom Forstbetrieb Arnstein aufgestellt worden, dann würde sich der Betrieb lächerlich machen und sehr viel Ärger riskieren...

Ich bin auch dafür, wenn es möglich ist, die Baumstämme in den Trail zu integieren ;)
 
Mainpost:
Damit der Wald kein Sportplatz wird
Forstverwaltung sperrt immer wieder Biker-Trails - kontroverse Diskussionen über Sinn und Rechtslage


Man kann es seit Jahren beobachten: Mountain-Biker hinterlassen ihre Spuren in den heimischen Wäldern auf einsamen Wegen, die früher nur Kenner nutzten. Jetzt werden die Wanderer und Spaziergänger auf den Pfaden nicht selten fürchterlich erschreckt, weil sich ein Biker mit einem High-Tech-Gerät „herangeschlichen“ hat. Da quietschen keine Bremsen mehr, da knarrt keine Kette.

Böse oder freundlich sein, ist dann die Entscheidung. Die meisten Spaziergänger entscheiden sich natürlich für die letztere Form. Doch es taucht immer mehr die Frage auf: Wem gehört der Wald? Wer darf was?

Jetzt ist aktuell bei Kist, entlang der Autobahn A 3 im Guttenberger Forst, wieder ein beliebter Biker-Trail praktisch aus dem Verkehr gezogen worden. Plötzlich tauchten Schilder auf, auf denen das Forstamt Arnstein verkündete, dass das „wilde fahren mit Rädern auf nicht befestigten Wegen laut Naturschutzgesetz und Waldgesetz verboten ist“. Es werden strafrechtliche Konsequenzen angedroht und es wird sogar darauf hingewiesen, der Weg werde fototechnisch überwacht und Übertretungen würden angezeigt.

Da fühlten sich einige Biker schon hart betroffen. Es gab herbe Vorwürfe im Internet. Mancher sah sich in seiner persönlichen Freiheit beschnitten.

Die Auseinandersetzung setzte sich im Wald auf Plakaten fort. Die der Forstverwaltung wurden weggerissen und durch Plagiate ersetzt, die natürlich andere Botschaften als die der der Förster hatten. Ein Holzvollernter am Limbachshof bei Kleinrinderfeld wurde originell mit einem Schild versehen: „Wir müssen leider draußen bleiben“.

So lustig ist die Auseinandersetzung natürlich nicht. Inzwischen haben sich Vertreter des Deutschen Alpenvereins, der eine größere Mountain-Biker-Abteilung hat, und mehrere Fahrrad-Initiativen mit dem Forstbetrieb Arnstein an einen Tisch gesetzt.
„Die Rechtslage spricht gegen Großzügigkeit zugunsten der Biker.“

Ludwig Angerer Fachbereichsleiter Forsten

Betriebsleiter Lothar Kienen schilderte den Kontakt als „konstruktives wenn auch sehr kontroverses Gespräch“. Man habe die gegenseitigen Standpunkte dargelegt und versucht, daraus eine Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, bestimmte Trails für die Biker auszuweisen.

Das ist nicht ganz einfach, weil dazu auch die Zustimmung der Naturschutzbehörden und des Amtes für Landwirtschaft und Forsten nötig ist. „Da ist noch viel rechtliche Schärfe drin“, sagt Kienen. Es gehe ja auch nicht nur um die Biker, deren Vertreter sich mit an den Tisch setzen um Lösungen zu finden. „Die wollen alle die Natur erhalten“, hat Kienen festgestellt. Es gebe aber auch viele nicht organisierte Biker, die sich ihre eigenen Gesetze machen.

Was die Gesetze angeht, sind die Regeln eigentlich klar. Das freie Betretungsrecht des Waldes ist im Waldgesetz geregelt, sagt Ludwig Angerer, Fachbereichsleiter Forsten beim Würzburger Landwirtschaftsamt. Dann gibt es aber noch das Naturschutzgesetz – und danach ist das Fahren abseits ausgewiesener Wege nicht erlaubt. Man versuche, das Szenario liberal zu begleiten und ein vernünftiges Miteinander zu finden. Das sei nicht immer leicht.

Vor zwei Jahren wurde zum Beispiel im Würzburger Stadtwald ein Parcours entdeckt und geschlossen, der von Mitgliedern der Szene perfekt mit Schanzen und Schikanen ausgebaut worden war.

Die Stadt hatte über das Internet versucht, Kontakt mit den Nutzern herzustellen. Es wurde nach dem Verbot auch versprochen, nach Alternativen zu suchen. Verwirklicht wurden sie allerdings bis heute nicht.

Laut Ludwig Angerer spricht die Rechtslage „bei aller Liberalität eigentlich auch gegen Großzügigkeit zugunsten der Biker“. Radfahren abseits der Wege sei nach dem Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Wenn es der Forstbetrieb dennoch duldet, lässt er es praktisch zu und könnte bei einem schwereren Unfall in eine prekäre Rechtslage kommen.

Das Problem mit den Bikern sei in Ballungsräumen überall groß, so Angerer. In Hessen gäbe es sehr viel restriktivere Lösungen. Da sei man in Bayern noch „sehr liberal“.

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Damit-der-Wald-kein-Sportplatz-wird;art736,6964915
 
Was die Gesetze angeht, sind die Regeln eigentlich klar. Das freie Betretungsrecht des Waldes ist im Waldgesetz geregelt, sagt Ludwig Angerer, Fachbereichsleiter Forsten beim Würzburger Landwirtschaftsamt. Dann gibt es aber noch das Naturschutzgesetz – und danach ist das Fahren abseits ausgewiesener Wege nicht erlaubt.
???
 
Das bayerische Betretungsrecht ist sehr praxisorientiert. So darf man z. B. keine Sperren eigenmächtig ignorieren, auch wenn sie rechtswidrig errichtet worden sind. Zur Entfernung der Sperren kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Das sorgt für Rechtsfrieden.

Auf der anderen Seite sind nur Schilder beachtlich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein schönes Beispiel für Schilder, die gerade einmal Materialwert besitzen:

Zeitungsartikel vom 27.04.2012:

Rote Karte für Mountainbiker
Forstbetrieb sperrt aus Sicherheitsgründen Wanderweg am Ochsenkopf - "Nutzung entflechten"


und

Sperrung für drei Wanderwege – Der Grund sind zunehmende Konflikte mit Fußgängern

und

attachment.php


medium_komisches_schild.jpg

Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich - aber das Schild hat lediglich Materialwert - und das wissen die Bayerischen Staatsforsten auch,
wie man im Artikel unten nachlesen kann; inkl. dem scheinbar nicht auszurottenden Mythos von der Haftung:

Downhill-Fahrer verärgern die Wanderer – Gesperrte Wege regen dafür die Mountainbiker auf

"Denn der Forstbetriebsleiter weiß, dass das Betreten des Waldes streng genommen nur durch ein Verfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten werden kann."

brrr

Ich habe auch irgendwie ein "komisches" Gefühl bei dem abgebildeten Fahrrad und der Aussage: "Bitte benutzen Sie als Radfahrer die offizielle Downhillstrecke..."
Da würde ich mir dann tatsächlich das erste Mal berechtigt die Frage nach der Haftung stellen!

Ich weiß zwar nicht wie die Situation momentan vor Ort ist, aber die Bayerischen Staatsforsten scheinen zurück zu rudern, denn während ursprünglich
der Artikel Sicherheit für Mountainbiker und Wanderer noch unter Aktuelles zu finden war,
hat man ihn kurzfristig schon ins Archiv(2012) verschoben und auch aus den Meldungen
aus dem Forstbetrieb Fichtelberg ist er verschwunden.

Hier noch ein Foto mit dem "schmalen" Weg im Hintergrund.
Verbotsschild.JPG


Anstelle von "Pseudo-Verbotsschildern" wären hier Hinweiseschilder auf ein vernünftiges Biken und Miteinander eine adäquate Reaktion gewesen.


Die Fahrt selbst ist so bei 1:40 - 2:00 min bezüglich der Gemeinverträglichkeit ganz interessant (gegenseitige Rücksichtnahme und Vorrang der Fußgänger).

Zur Eignung des Weges für den Begegnungsverkehr kann man sich mal an folgendem Zitat orientieren:

"Nach den Lichtbildern haben die Wege in einer Reihe von Bereichen nur die Breite und den Ausbaustandard
von unbefestigten, durch eine Traktorfahrspur eingegrenzten Feldwegen oder von noch
schmäleren Trampelpfaden. Dies erscheint für eine Zulassung von Reitern als zu schmal. Hinzu
kommt, dass ein Ausweichen von Fußgängern und Radfahrern beim Annähern von Reitern
in einzelnen Teilbereichen der Wege durch verschiedene Umstände behindert würde - nämlich
durch Wald, durch Feldraine mit feldgehölzartigem Bewuchs, durch Ackerflächen und zum Teil
auch durch Einzäunungen. Auch die Übersichtlichkeit der Wege ist nicht überall gegeben."
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München 8. Senat vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 8 B 96.3098

Was man im Video sieht ist ein Fahrer, der sich nicht unbedingt gemeinverträglich verhält.
Der Weg selbst wäre aber ohne weiteres gemeinverträglich zu befahren.


Schöne Grüße

Roland

P.S.: Mich würden die Schilder interessieren. Sind das die obigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bayerisches Naturschutzgesetz Artikel 28:
"Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Den Fußgängern gebührt der Vorrang."

Also aus diesem Artikel kann ich nicht ableiten, dass ich da nicht fahren darf. Ok, steht ja auch nicht da, aber das Zeichen suggeriert das.

Ein feundlicher Hinweis darauf, dass Fussgaenger gegenueber dem radfahrer Vorrang haben, haette es vllt auch getan. So wie vorrausschauende und defensive Fahrweise ueberalle im verkehr Pflicht sind.
 
Dann sollen die mal schön aufgrund ihrer fototechnisch erworbenen Erkenntnisse Anzeige bei der zuständigen Behörde stellen - dort wird man wohl aus dem Lachen nicht mehr rauskommen...
 
... wie ihr sicherlich schon bemerkt habt, ist der Trail zwischen Höchberg und Kist (im mittleren Abschnitt) schon wieder blockiert !! :mad: Sind euch momentan noch irgendwelche Wegsperrungen bekannt ?

Gruß
 
Der Autobahntrail ist auch wieder dicht. Diesmal waren sie mit wirklich schweren Gerät am Werk und haben die Stämme so an den Zaun gelegt, dass erst mal nix mehr geht.

Schade, dass es mit dem Staatsforsten keinen Konsens gibt.
 

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Bin mal gespannt wie es weitergeht. Auch diese Staemme werden sicher wieder umfahren werden. Ist ja bei der letzten Aktion auch so gewesen.

Wem gehoert denn das Waldstueck an der A3 eigentlich?
 
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