Straße statt Radweg

Der einzelne Radfahrer ist ja auch meist kein Problem. Ich kann ich nicht dran erinnern, dass ich da schon mal länger als 10 Sek bis zum überholen warten mußte.
Lästiger sind da die Gruppen. Sei es 3 Leute die meinen mit Hollandrad darf man nebeneinander auf der Strasse fahren, oder halt wirklich die Leute die Tour de France Reenacment machen.

Ist ja auch ne Sache vom Verkehr. Wenig Verkehr, dann bin ich fix vorbei. Viel Verkehr und ich komme nicht vorbei, dann staut es sich hinter den Radfahrern auch schnell.
Und da sollten sich dann die Leute mal den § durchlesen bzw. kennen.
 
Lästiger sind da die Gruppen.
Am lästigsten sind mir ja die Autofahrer, die alleine im Auto sitzen und meinen die ganze Spur mit ihrem Auto einnehmen zu müssen.

Wo ist eigentlich das Problem bei 3 nebeneinander fahrenden Fahrradfahrern? Die sind immerhin zu dritt während die Mehrzahl der Autofahrer alleine ihre 10m² verbraucht!!

Übrigens darf man einspurige Fahrzeuge immer überholen - solange man sie natürlich mit dem Überholvorgang nicht gefährdet. Also auch bei Nebel, Schnee durch LKW.
 
Übrigens darf man einspurige Fahrzeuge immer überholen - solange man sie natürlich mit dem Überholvorgang nicht gefährdet. Also auch bei Nebel, Schnee durch LKW.
Und dieses Wissen hast du woher?
Das Verkehrszeichen 276 gestattet zwar den Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen, Satz 3a sagt aber eindeutig "Unbeschadet sonstiger Überholverbote" und da §5 StVO keinen Unterschied macht zwischen ein- und mehrspurigen Fahrzeugen bleibt auch das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten.
 
Wo ist eigentlich das Problem bei 3 nebeneinander fahrenden Fahrradfahrern? Die sind immerhin zu dritt während die Mehrzahl der Autofahrer alleine ihre 10m² verbraucht!!

Genau dieses Problem sehe ich halt auch nie. Wenn man alle Sicherheitsabstände einhält, kann man auf "normalen Straßen eh nur dann gefahrlos überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Dann ist es auch egal ob da zwei oder drei nebeneinander fahren (obwohl es natürlich nur zum überholen erlaubt ist, oder in einer Gruppe ab 15 Fahrern siehe §27 StVO)
 
Genau dieses Problem sehe ich halt auch nie. Wenn man alle Sicherheitsabstände einhält, kann man auf "normalen Straßen eh nur dann gefahrlos überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Dann ist es auch egal ob da zwei oder drei nebeneinander fahren (obwohl es natürlich nur zum überholen erlaubt ist, oder in einer Gruppe ab 15 Fahrern siehe §27 StVO)

Ne, bei 3 nebeneinander wird die Zeit des Ausscherens und wieder Einscherens stark erhöht. Der eigentlich Überholvorgang ist ja nur 1-2 Sek.

Je nach Fahrbahnbreite und Fahrzeugbreite muß ich entweder nur auf der Mittellinie fahren oder komplett in den Gegenverkehr wechseln. Das macht eben schon einen gewaltigen Unterschied. Einmal 4 Sek. knapp über der Mittellinie und einmal für 8 Sek. komplett im Gegenverkehr.

Könnte ungefähr passen, wenn der Radfahrer Rechts fährt und wir 3,50mtr Fahrbahnbreite haben und nen Standard PKW mit 1.90mtr.
Weiterhin kann ich dann eben noch den einzelnen Radfahrer an bestimmten Punkten, z.B. wo die Fahrbahn breiter wird, problemlos überholen. Diese Möglichkeit wird mir genommen, wenn ich direkt mit Mehreren nebeneinander fahre.

Das ist ja auch das was ich immer schreibe, mal die Sache aus der Sicht des Anderen zu sehen und nicht immer nur denken Ich Ich Ich, seine Rechte genau kennen, aber dabei die Pflichten und Gebote dabei zu vergessen.

Aber mich haben sie eh schon mehrfach vom Rad geholt in der Stadt und auch Räder geklaut. Ich bin durch mit dem Bike in die Stadt zu fahren. Zumindest wenn Verkehr ist. Dafür haben wir nun nen Smart.......
 
Ne, bei 3 nebeneinander wird die Zeit des Ausscherens und wieder Einscherens stark erhöht. Der eigentlich Überholvorgang ist ja nur 1-2 Sek.
Je nach Fahrbahnbreite und Fahrzeugbreite muß ich entweder nur auf der Mittellinie fahren oder komplett in den Gegenverkehr wechseln. Das macht eben schon einen gewaltigen Unterschied. Einmal 4 Sek. knapp über der Mittellinie und einmal für 8 Sek. komplett im Gegenverkehr.
:lol:
Nur weil du jetzt ca 2m weiter nach links fahren musst? Ein bisschen größerer Lenkeinschlag und du hast die Zeit wieder wett.
IHMO macht es keinen Unterschied ob du nur zur Hälfe oder ganz auf der Gegenfahrbahn bist.
Und wenn die drei mit etwas Abstand hintereinander fahren würden?
Da komme ich nach deiner Rechnung auch auf die 8Sek.
Einziger Vorteil, du kannst im Fall der Fälle den ersten in der Reihe (letzten den du überholst) leichter zur Seite drängen.
IHMO haben die PkwFahrer einfach eine größere Hemmschwelle nebeneinander fahrende Zweiradfahrer zu überholen. Bei einzelnen oder hintereinander fahrenden ist doch "gefühlt" noch so viel Platz.

OK, zu nebeneinander fahren bei viel Verkehr muss nicht sein.
Aber oft wird man auch angehupt, weil man zu zweit nebeneinander fährt, wenn weit und breit kein zweites Auto zu sehen ist und überholen problemlos möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
STVO §2 Satz 4
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Wann behindern 2 Radfahrer, stellt sich die Frage, Antwort:
Könnte ein Radfahrer alleine ( 2 oder mehr hintereinander) überholt werden, aber wenn die Radfahrer nebeneinander fahren eben nicht mehr, dann dürfen Radfahrer nicht nebeneinander fahren.

Wann kann ein Radfahrer sicher überholt werden?
Abstand Randstein oder Parkplatz 70cm-100cm dazu 70cm Breite des Radfahrers und dann noch 1,5m Sicherheitsabstand, weiter kommt noch ca. 1,9m-2,1m Auto (LKW bis 2,5m) dazu, also brauchst du 4,8m-5,3m (LKW-5,7m) Fahrbahn, wenn du bei Gegenverkehr überholen willst, hast du den Platz nicht, heißt es dahinter bleiben, bis Platz wieder vorhanden ist.
Dann dürfen Radfahrer aber auch nebeneinander fahren, behaupte mal das ist in 90% aller Fälle der Fall.


Aber sobald 16 Radfahrer zusammen kommen Verband dann dürfen sie immer zuzweit nebeneinander fahren und das auch noch auf der Straße egal ob Radweg oder nicht
STVO §27 Satz 1.
"...Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren."
 
Alleine aus Spaß würde ich gerne mal mit genau 15 Leuten hintereinander fahren. Jeder mit zwei Fahrradlängen Abstand, wie man es beim Fahrradführerschein in der Grundschule lernt.
Ich wette, die Autofahrer würden sich in die Reihe "reinbremsen".
 
Alleine aus Spaß würde ich gerne mal mit genau 15 Leuten hintereinander fahren. Jeder mit zwei Fahrradlängen Abstand, wie man es beim Fahrradführerschein in der Grundschule lernt.
Ich wette, die Autofahrer würden sich in die Reihe "reinbremsen".

Schon mal eine RTF in NRW gefahren? (gut ich weis nichts für MTB´ler aber trotzdem)
Da dürfen immer nur bis 13 oder 14 Radfahrer gemeinsam starten und genau da passiert das, was du schreibst, die Autofahrer drängen sich in die Gruppe oder fahren mit wenigen Zentimeter an dir vorbei.
 
...

Könnte ungefähr passen, wenn der Radfahrer Rechts fährt und wir 3,50mtr Fahrbahnbreite haben und nen Standard PKW mit 1.90mtr.
.......

Allein damit disqualifiziert du dich doch schon. Sicherheitsabstand zum Radfahrer 1,5 m plus Standard PKW 2,1m (ein Golf IV ist z.B. schon breiter als 2 Meter) macht schon 3,6 m. Jetzt fährt der Radfahrer aber bereits einen halben Meter weit auf dem Grünstreifen, wo ihn der Autofahrer hin abgedrängt hat.
 
Genauer gesagt: Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg da ist, dann muß er benutzt werden.

Nope. Falsch. Ein beträchtlicher Teil der Radwege in München ist zum Beispiel illegal und verstößt gegen die amtliche Straßenbauordnung. Sogar der Bayerische Gerichtshof hat etliche Städte mehrfach aufgefordert, der Rechtslage zu folgen.
Der Radweg muss nicht benutzt werden, wenn auf dem Radweg eine Gefährdung des Radfahrers vorliegt. Lies Dir mal die aktuellen StVO Richtlinien durch. Und im Winter brauchst Du wg. Eis und Schnee schon mal gar nicht auf einen ungeräumten Radweg.

Und ich habe gegen die Polizei in München ein Rechtsurteil gewonnen. Mit dem schnellen Rennrad auf dem gemischten Radweg/Fußweg ist es lebensgefährlich, da in meinem Fall z.b. auf 3km alle 30m eine Garagenausfahrt war. Daher zur eigenen Sicherheit auf die Straße.
 
Hier ist ein neues Gerichtsurteil, heute in der Welt Online:
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/verkehrsrecht/article112709873/Die-Pflichten-fuer-Radfahrer-auf-Geh-und-Radwegen.html

Der weltfremde Richter meinte also, wenn man auf einem gemischten Radweg fährt, muss man jederzeit damit rechnen, dass Fußgänger in den Weg latschen. Der Fußgänger ist nicht verpflichtet, vorher zu schauen.
Der Radfahrer muss bremsbereit fahren, vorausschauend mit Schrittgeschwindigkeit.

In dem Fall kann man auch gleich zu Fuß gehen. Oder lieber gleich auf der Straße fahren.
 
Der weltfremde Richter meinte also, wenn man auf einem gemischten Radweg fährt, muss man jederzeit damit rechnen, dass Fußgänger in den Weg latschen. Der Fußgänger ist nicht verpflichtet, vorher zu schauen.

Ich würde mal stark vermuten, dass Du keinen Richter in Deutschland finden wirst, der zu einem anderen Ergebnis kommt. Fußgänger haben auch auf gemischten Fuß- und Radwegen Vorrang. Die können da rumlatschen wie sie wollen. Im Zweifel hat der Radfahrer seine Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen.
 
Hier ist ein neues Gerichtsurteil, heute in der Welt Online:
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/verkehrsrecht/article112709873/Die-Pflichten-fuer-Radfahrer-auf-Geh-und-Radwegen.html

Der weltfremde Richter meinte also, wenn man auf einem gemischten Radweg fährt, muss man jederzeit damit rechnen, dass Fußgänger in den Weg latschen. Der Fußgänger ist nicht verpflichtet, vorher zu schauen.
Der Radfahrer muss bremsbereit fahren, vorausschauend mit Schrittgeschwindigkeit.

In dem Fall kann man auch gleich zu Fuß gehen. Oder lieber gleich auf der Straße fahren.

Ne noch besser wenn du dein Rad schiebst weil vile Fußgänger auf dem Radfußweg sind so bis du verpflichtet das auf der Straße zu tun.
kein Witz.
STO §25
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
(Kinderwagen zählen nicht dazu)

Wenn du also nicht nur einen Fußgänger auf dem Rad-Fußweg hast musst du auf der Straße schieben... ich fahre dann immer da.:daumen:
 
Noch was:

Zitat aus dem Artikel:
"...Zwar war er berechtigt auf dem Bürgersteig zu fahren...."
Dem nach war er nicht verpflichtet wenn dort also das Blaue Schild stand, frage ich mich warum heißt der Satz dann nicht war verpflichtet den Bürgersteig zu befahren?
Wenn das also nicht falsch wieder gegeben wurde, danke an den Richter...
Es wäre jetzt zu kläre ob er damit die Benutzungspflicht in Frage gestellt hat.
 
Ein beträchtlicher Teil der Radwege in München ist zum Beispiel illegal und verstößt gegen die amtliche Straßenbauordnung. Sogar der Bayerische Gerichtshof hat etliche Städte mehrfach aufgefordert, der Rechtslage zu folgen.
Alles richtig, entbindet dich aber nicht von der Benutzungspflicht.

Der Radweg muss nicht benutzt werden, wenn auf dem Radweg eine Gefährdung des Radfahrers vorliegt. Lies Dir mal die aktuellen StVO Richtlinien durch. Und im Winter brauchst Du wg. Eis und Schnee schon mal gar nicht auf einen ungeräumten Radweg.
Auch richtig, hier bist du dann in der Tat von der Benutzungspflicht entbunden...

Allerdings gibt es durchaus illegal angeordnete Benutzungspflicht ohne eine Gefährdung des Radfahrers. Dann ist der Benutzungspflicht trotzdem Folge zu leisten.
 
Noch was:

Es wäre jetzt zu kläre ob er damit die Benutzungspflicht in Frage gestellt hat.

Es ging in dem Fall ja nicht um die Radwegbenutzungspflicht, sondern um die Frage, ob die Fußgängerin sich fahrlässig auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg verhalten hat.

Das Urteil findet man übrigens hier...
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1q0q/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE230742012%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
 
Es ging in dem Fall ja nicht um die Radwegbenutzungspflicht, sondern um die Frage, ob die Fußgängerin sich fahrlässig auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg verhalten hat.

Das Urteil findet man übrigens hier...
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1q0q/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE230742012%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

Das ist mir schon klar gewesen trotzdem ist es nicht ganz unerheblich ob es sich um eine Fußweg mit Rad frei oder um einen tatsächlich Benutzungspflichtigen Radweg handelte.
Aber wie so häufig wurde das Urteil falsch wieder gegeben schade.
 
Zu der Ausgangslage fällt mir dieser Radweg in Bingen/Rhein ein:
Rechts Grundstückeingänge, links Autotüren. Ein moderner staatlich verordneter Spießrutenlauf ;)



Wenn ich in Rente bin, werde ich gegen alles klagen! Bis dahin riskiere ich das Bußgeld ^^
 
ich seh es so 1m Abstand vom Auto falls die Türe auf geht 1m falls einer aus dem Haus oder Einfahrt kommt bleiben mir weniger wie 50cm geschätzt.
Da gab es doch was, ach ja, wenn besondere Räder nicht auf den Radweg passen soll das nicht beanstandet werden.
Schaue dazu in die VwV §2

Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
 
Hier ist ein neues Gerichtsurteil, heute in der Welt Online:
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/verkehrsrecht/article112709873/Die-Pflichten-fuer-Radfahrer-auf-Geh-und-Radwegen.html

Der weltfremde Richter meinte also, wenn man auf einem gemischten Radweg fährt, muss man jederzeit damit rechnen, dass Fußgänger in den Weg latschen. Der Fußgänger ist nicht verpflichtet, vorher zu schauen.
Der Radfahrer muss bremsbereit fahren, vorausschauend mit Schrittgeschwindigkeit.

In dem Fall kann man auch gleich zu Fuß gehen. Oder lieber gleich auf der Straße fahren.

Das ist doch völlig korrekt und war auch nie anders. Der "stärkere" Verkehrsteilnehmen muss immer besondere Rücksicht auf die Schwächeren nehmen.

Das gilt für Radfahrer auf dem Mischweg, aber auch auf dem Radweg, falls dort Fußgänger laufen. Und besonders gilt das für Kfz und Lkw auf den Strassen, auch wenn viele Führerscheininhaber dieses gerne vergessen.

Meiner Meinung nach sollten die jeweiligen Verbände und Medien solche Themen öfters behandeln und auf die Rechtslage, sowie Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen. Denn meiner Meinung nach kann hier nur regelmäßige Aufklärung helfen. Wenn den Leuten regelmäßig deutlich gemacht wird, dass Räder auch auf der Strasse fahren dürfen / müssen / sollen, überdenken sie vielleicht die ein oder andere Reaktion.
 
Das ist doch völlig korrekt und war auch nie anders. Der "stärkere" Verkehrsteilnehmen muss immer besondere Rücksicht auf die Schwächeren nehmen.
Das ist auch durchaus richtig so und sollte voralldingen auch genauso bleiben.
Das Problem entsteht aber meist auch nur dadurch, dass die meisten Kommunen überhaupt nicht interessiert, dass es auch Bauverordnungen für Radwege gibt. Entspricht ein gemeinsamer Fuß- und Radweg diesen, ist es zumeist überhaupt kein Problem soweit links zu fahren, dass man keinen Fußgänger über den haufen fährt, ohne dabei aber Gefahr zu laufen in eine Autotür zu fahren.

Es kann in meinen Augen nicht angehen, dass der eine Fahrzeugführer locker 50km/h fahren darf, während ein anderer Fahrzeugführer auf der gleichen Straße und nur auf einer anderen benutzungspflichtigen Fahrspur auf Schrittgeschwindigkeit ausgebremst wird. Ich weiss, dass ausgesprochen viele meiner Mitbürger kein Problem damit haben auf die eigenen Grundrechte zu verzichten. Ich aber schon, und zwar egal ob vorm Computer oder im Straßenverkehr.

Wenn Radwege, Ampeln für Radfahrer oder Fußgänger und ähnliches ignoriert werden gehts zumeist nicht darum, dass sich da jemand nicht an Regeln halten will, sondern darum, dass man sich, oft zurecht, benachteiligt fühlt.
Man schaue nur nach Holland. Da muss man jeden Straßenbegleitenden Radweg nutzen, dennoch wird wesentlich seltener dagegen verstoßen, einfach, weil einen dadurch wenn überhaupt nur geringe Nachteile entstehen. Man kommt halt noch voran.
 
Das Problem entsteht aber meist auch nur dadurch, dass die meisten Kommunen überhaupt nicht interessiert, dass es auch Bauverordnungen für Radwege gibt. Entspricht ein gemeinsamer Fuß- und Radweg diesen, ist es zumeist überhaupt kein Problem soweit links zu fahren, dass man keinen Fußgänger über den haufen fährt, ohne dabei aber Gefahr zu laufen in eine Autotür zu fahren.
Der nächste Schritt wäre eigentlich, die Kommune zu verklagen, falls die Mindestbreite deutlich unterschritten wurde und eine Benutzungspflicht angeordnet war.
 
Ne noch besser wenn du dein Rad schiebst weil vile Fußgänger auf dem Radfußweg sind so bis du verpflichtet das auf der Straße zu tun.
kein Witz.
STO §25
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
(Kinderwagen zählen nicht dazu)

Wenn du also nicht nur einen Fußgänger auf dem Rad-Fußweg hast musst du auf der Straße schieben... ich fahre dann immer da.:daumen:

Du darfst aber NICHT vergessen: In dem Augenblick, wo Du wegen Überfüllung den Radweg nicht mehr nutzen kannst und auf der Straße schiebst, bist Du ein Fußgänger und musst auf die andere Straßenseite wechseln, weil man frontal zum Verkehr laufen muss. :(
Um dies zu vermeiden, musst Du also bei zu vielen Fußgängern auf dem Radweg absteigen und Dein Rad schieben, aber nur auf der Fußgängerseite des gemischten Radwegs. Weil ansonsten wäre das vorschriftswidrig. Ansonsten nur bremsbereit und mit Schrittgeschwindigkeit fahren, weil man ansonsten dran ist. Jedoch gibt es aus Kassel ein Gerichtsurteil, welches besagt, daß für Radfahrer bremsbereit = 15 km/h ist, weil man ansonsten aufgrund der Umkippgefahr den Verkehr und Fußgänger gefährden würde.

Um dieses ganze Elend zu umgehen, kauft man sich am besten ein eBike (40 km/h) und darf immer als Mofa auf der Straße fahren. Mit dem Mofazeichen (EUR 50,- per annum) ist man dann fein raus. Eigentlich ist ein eBike bis auf den Motorregler identisch mit einem Pedelec. Im Prinzip kann man den Akku auch zu Hause lassen, da der nur im Einschub/Rahmen/Tasche ist. Und den schweren Elektromotor kann man auch ausbauen und die leere Hülle dran lassen. Da nur der Radfahrer weiss, ob er per Pedes treppelt oder den Motor mit zuschaltet, kann ein Beobachter nicht darauf schließen ob es nun ein eBike/Pedelec/Rad ist.
Somit kauft man sich mit einem Mofakennzeichen aus dem ganzen Thema raus.
 
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