StVO in Österreich? Regeln für Beleuchtung

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Servus,

ich bin als Deutscher in Österreich und habe eine Frage zur Beleuchtung. Wenn ich abends in Wien + Donau rumfahre, blenden mich gefühlt 75% aller Fahrrad. Entweder weil die Lampe zu hoch eingestellt ist oder weil die Leute wirklich Flakscheinwerfer vorne am Lenker haben. Die Leute fahren das aber auch im Straßenverkehr. Kann man in Österreich jede Taschenlampe ans Rad bauen oder müssen die Lampen auch offiziell für den Straßenverkehr (durch StVO Zeichen etc.) zertifiziert sein? Hauptinteresse der Frage ist eben ob man als Radfahrer im Straßenverkehr wie in Deutschland automatisch eine Teilschuld zugesprochen bekommt wenn das Licht nicht StVO (oder welche Regel auch immer in AT gilt) ist. Nebeninteresse ist eben Frage ob ein Bußgeld / eine Strafe fällig wird wenn einen die Polizei mit dem zu hellen Licht anhält.
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272

Zu Kontrollen bzw. Strafen: kommt drauf an (wie so oft...)
Falls du wirklich kontrolliert wirst, wirst du eher für fehlende Lichter bzw. Rückstrahler bestraft. Solang du keine 6000 Lumen Lupine draufschnallst und damit der Polizei entgegen fährst, wird keiner was wegen "zu hellem" Licht sagen.
Wenn du wirklich Pech hast und an einen motivierten Polizisten gerätst, zahlst du übrigens für jedes fehlende Teil extra Strafe, d.h. nicht z.B. gesamt 20,- für fehlende Beleuchtung u. Rückstrahler, sondern 20,- für den fehlenden weißen Rückstrahler nach vorne + 20,- für den fehlenden roten Rückstrahler nach hinten + 20,- für die fehlenden Katzenaugen + 20,- für fehlende Rückstrahler in den Pedalen usw.... können aber auch jeweils 30,- oder 40,- sein.. je nachdem wie es den Polizisten (oder Sachbearbeiter beim Magistrat bei einer Anzeige) freut... ;)
 
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