Gabel beschädigt juristische Frage

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17. August 2016
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Hallo,
ich habe ein Cube GTC SLT mit einer Rockshox RS 1 gekauft. Das Rad wurde ohne Schutzaufkleber an der Gabel geliefert. Als Neuling wusste ich nicht, dass durch die Bremsleitung Beschädigungen entstehen können. Nun ist die Gabel laut Rockshox nicht mehr verkehrssicher, weil die Züge an dem Carbon gescheuert haben. Frage: Wer muss juristisch für die Aufkleber sorgen? Der Hersteller (Cube) des Rades, der Händler (Linkradquadrat), Rockshox oder der Endkunde?
Wäre toll, wenn ihr helfen könnt.
Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Stell doch mal ein Bild ein!
Das sind ja innenverlegte Züge, wie kann da was schleifen!?

Wenn dem so ist und das so original ist, würde ich beim Händler vorstellig werden.
Rock Shox wird das nicht ersetzen, warum auch?
Schutzaufkleber halten an der Gabelkrone (wenn man das bei der Gabel so nennen kann) nicht lange, wäre alco keine Endlösung.
Aufkleber sind für den Bereich vom Steuerrohr, wo die Leitungen sich nur anlegen.
 
Kann mir das nicht vorstellen, mach mal ein Bild...

Also wenn das so doll schleift, dass es richtig ins Material geht, helfen Aufkleber auch nicht viel - ausser du machst die nach jeder Tour neu.
Das ist ja so ne upside down Gabel richtig?
 
Kann mir das nicht vorstellen, mach mal ein Bild...

Also wenn das so doll schleift, dass es richtig ins Material geht, helfen Aufkleber auch nicht viel - ausser du machst die nach jeder Tour neu.
Das ist ja so ne upside down Gabel richtig?
Ja, richtig, und die Kabelführung von Cube bzw. Rockshox ist so schlecht, dass das Kabel an der Gabel für Abrieb sorgt.
 

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Das ist da nahe der Befestigungsöse an der Gabel, richtig?
Also egal, wer das entworfen hat, der wollte einfach dass das scheuert :ka:
Durchs Einfedern schiebt es die leitung da lang.

Wenn man das abstellen will, muss man die leitung am Gabeloberteil festmachen.
Dann haste unten halt nen Bereich mit ner starken biegung.

Ein Aufkleber wäre längst durchgescheuert, das ist wie der Tropfen auf den heisset Stein.
Ich glaub nicht, dass es not tut, dass man als Besitzer nach jeder Tour nen neuen Aufkleber dranfummeln muss, weil der Hersteller die zugverlegung so unüberlegt anbringt.
 
War ja klar...
Also normalerweise bappt die Aufkleber der Händler dran, der es endmontiert, wobei das aber Stiefmütterlich behandelt wird, eher gar nicht.

Jetzt ist die Frage wie der Händler das Bike angeboten hat, "fahrfertig" oder "vormontiert"
Der schreibt dazu nichts in die Beschreibungen. Ich fürchte fast, dass du da im Verbraucherdschungel umherirren wirst.



War bei meinem ähnlich, Schaltseil vs Gabelkrone, hat sich schon deutlich eingearbeitet, trotz Aufklebern - die waren nach 50km durchgescheuert. Hab das nur durch ne andere Verlegung ernsthaft weg bekommen.
Meine Meinung:
Hätte Rock Shox werkseitig schützen müssen - weil wenn die nen Halter anbringen, müssen sie damit rechnen, dass da jemand auf die idee kommt, ne Leitung dran zu befestigen.
Das mit den Aufklebern nehme ich an der Stelle mal nicht ernst :rolleyes: Weil da schrubbts dir auf die Dauer auch ein Blech durch.
 
Es gibt auch Gummimanschetten (keine Ahnung wie der offizielle Begriff ist), die man auf die Leitung draufmachen kann. Am Stadtrad nehme ich inzwischen 3M-Reflektorfolie statt Rahmenschutzfolie. Scheint länger zu halten. Wobei das Problem beim Stahlrahmen ja ohnehin nur die Lackierung betrifft.
 
Ja, habe auch schon die Verbraucherzentrale eingeschaltet
Das wird wohl kaum was bringen. Nach meiner Erfahrung machen die nur das worauf sie Lust haben und was für sie am einfachsten ist. Wenn dann wäre das auch nur was zum Druck aufbauen, weil die Verbraucherzentrale mit der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen der Verbraucher nichts am Hut hat...


Ob der Hersteller irgendwas hätte tun müssen/sollen ist erstmal wurscht, weil man als Käufer einen Vertrag mit dem Händler hat.

Wenn es ein Mangel ist, wonach es ja aussieht, muss der Händler die Gewährleistungspflichten erfüllen.

Bei so was schadet es aber sicher nicht, mal zum Anwalt zu gehen. Geht dann ja doch um ein paar Euro.

Der kann dann auch beurteilen, ob es sich lohnt, RS wegen der Garantie in Anspruch zu nehmen. Da müsste dann halt aber sicher sein, dass der Händler keinen Montagefehler gemacht hat...und, dass sie Garantie das ganze auch abdeckt.

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Gewährleistung heißt ja theoretisch - nach sechs Monaten - dass man beweisen muss, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war...
Wenn der Kauf jünger als sechs Monate ist, stehen die chancen besser.
Bin da mal gespannt, wie das ausgeht, drücke mal die Daumen!

Wenn der Händler das nicht als Endmontiert beschrieben hat, muss der Käufer diese durchführen... und eben auch auf richtige Verlegung der Leitungen achten. So könnte der Verkäufer und Hersteller zumindest Argumentieren.
Das sind die Gründe, warum die Bikes im Netz billiger sind - weil die kein Personal haben.

Ich fürchte fast, wenn weder Händler, noch Hersteller und RS ein Auge zudrücken und sich quer stellen, bleibt der TE auf dem Schaden sitzen, was ich nicht hoffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss hier unterscheiden zwischen dem Schaden (Abrieb am Casting) und der Ursache (unzureichende Klemmung der Leitung). Wenn diese konstruktiv bedingt ist (Klemme zu groß / zu weich, dann lag dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor. Der Händler hätte aber möglicherweise das Problem (rutschende Leitung) erkennen und beheben können. Darauf könnte sich RS berufen. Der Kunde und Nutzer hätte sein Rad (und somit auch die Gabel) regelmäßig kontrollieren müssen und den sich anbahnenden Schaden erkennen können. Darauf könnte sich der Händler berufen. Es wird auf eine Kulanzregelung hinauslaufen. Einen glasklaren Gewähleistungs- oder Garantiefall sehe ich hier jedenfalls nicht.
 
Man muss hier unterscheiden zwischen dem Schaden (Abrieb am Casting) und der Ursache (unzureichende Klemmung der Leitung). Wenn diese konstruktiv bedingt ist (Klemme zu groß / zu weich, dann lag dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor. Der Händler hätte aber möglicherweise das Problem (rutschende Leitung) erkennen und beheben können. Darauf könnte sich RS berufen. Der Kunde und Nutzer hätte sein Rad (und somit auch die Gabel) regelmäßig kontrollieren müssen und den sich anbahnenden Schaden erkennen können. Darauf könnte sich der Händler berufen. Es wird auf eine Kulanzregelung hinauslaufen. Einen glasklaren Gewähleistungs- oder Garantiefall sehe ich hier jedenfalls nicht.
Der Punkt ist schon sehr gut. Die Frage ist das Alter. Wenn's noch keine 6 Monate sind, würde ich da auch die Gewährleistung sehen. Unbestimmungsgemäßer Gebrauch muß dann vom Händler nachgewiesen werden. Vom Verbraucher kann man kaum erwarten, daß er regelmäßig verdeckte Stellen prüft, wenn es keine expliziete Anweisung dazu gibt (z.B. Dämpfercheck nach 100h o.ä.). Wird aber ohne Anwalt eher nicht durchzusetzen sein...
 
Die 6 Monate werden hier nicht so entscheidend sein. Wenn der Mangel konstruktionsbedingt ist oder auf einer falschen Montage beruht ist ja klar, dass er schon vor Übergabe angelegt war. Wenn man dann noch vielleicht ein Foto vom neuen Bike hat, wo ersichtlich ist, wie die Züge verlegt waren, sollte das reichen.


Das Thema "vormontiert" oder "fahrbereit" ist sicher komplizierter. Aber selbst wenn es nur vormontiert war, denke ich, dass man als Kunde in Bezug auf solche Sachen schon sehr klare Anweisungen in der Anleitung erwarten kann. Wenn diese fehlen hätten wir dann genauso wieder einen Mangel.

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Die 6 Monate werden hier nicht so entscheidend sein. Wenn der Mangel konstruktionsbedingt ist oder auf einer falschen Montage beruht ist ja klar, dass er schon vor Übergabe angelegt war. Wenn man dann noch vielleicht ein Foto vom neuen Bike hat, wo ersichtlich ist, wie die Züge verlegt waren, sollte das reichen.


Das Thema "vormontiert" oder "fahrbereit" ist sicher komplizierter. Aber selbst wenn es nur vormontiert war, denke ich, dass man als Kunde in Bezug auf solche Sachen schon sehr klare Anweisungen in der Anleitung erwarten kann. Wenn diese fehlen hätten wir dann genauso wieder einen Mangel.

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Stimmt, die sechs Monate sind weniger relevant. Wenn das Rad bei einem Händler gekauft wurde, ist die Frage, ob vormontiert eher nebensächlich, im Internet wäre es was anderes. Aber selbst, wenn, die Leitungen sind ja schon montiert, insofern nicht in Verantwortung des Käufers (sonst wäre ja auch die Fettung der Lager, etc. das Problem des Käufers.) Sehe ich genau so.
 
Vielleicht auch noch ein Blick in die Cube-Betriebsanleitung:
".... Kontrollieren Sie das gesamte Fahrrad auf Kerben, Ausbrüche, tiefe Kratzer und sonstige mechanische Beschädigungen ......... Wenden Sie sich an ihren Fachhändler, wenn die Sichtprüfung Mängel jeglicher Art ergibt....."
Weiterer Hinweis: " .... 1. Inspektion spätestens nach 200 km oder 2 Monaten ....."

Oder ein Blick in die RS-1-Betriebsanleitung:
" .... Richten Sie den Winkel der Leitung möglichst so aus, dass die Leitung nicht an der Gabel reibt....."
".... Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass die Bremsleitung an der Gabel reibt, kleben Sie die durchsichtigen Gabelschutzaufkleber auf die Gabel auf....."
 
Ich kann aus dem Foto nicht erkennen, wo die "Kerbe" genau an der Gabel ist. Das "nicht verkehrssicher" würde ich einfach mal anzweifeln und als reine Absicherung gegen Regressansprüche sehen. Passendes Alublech mit doppelseitigen Klebeband, fertig.
 
Ich kann aus dem Foto nicht erkennen, wo die "Kerbe" genau an der Gabel ist. Das "nicht verkehrssicher" würde ich einfach mal anzweifeln und als reine Absicherung gegen Regressansprüche sehen. Passendes Alublech mit doppelseitigen Klebeband, fertig.
.... kann durchaus sein, dass da noch was zu retten ist und es gibt auch professionelle Reparaturbetriebe für Carbonteile (z.B. www.carborep.de).
Nachtrag: Die Betriebsanleitung der RS-1 fordert vom Nutzer: ".... Wartung nach jeder Fahrt: Entfernen Sie Schmutz und Ablagerungen von den Tauchrohren, prüfen Sie den Luftdruck, überprüfen Sie die Tauchrohre auf Kratzer und vergewissern Sie sich, dass der Maxle-Hebel festgedreht ist....."
Wenn man sich nur halbwegs an die Betriebsanleitungen hält (das muss man, wenn man sich selbst oben als "Neuling" bezeichnet), kann ein solcher Schaden, der einige Zeit zur Ausbildung braucht, nicht passieren. Erfahrenen Leuten passiert es auch ohne Betriebsanleitung nicht, weil die wissen, das Züge scheuern können.
 
Nachstehend ist nur meine Meinung, kein rechtlicher Rat.
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Es gibt jedenfalls nur einen Kaufvertrag. Und der ist zwischen guterjunge und Linkradquadrat.

Also kann man auch nur mit Linkradquadrat verhandeln und mit niemand sonst.

Wenn das Rad nur mit Schutzaufklebern (*) gefahren werden darf, hätte man dich nachweislich darauf hinweisen müssen. Das ist aber nicht geschehen, bzw. belegt. Also ich sehe das als einen klaren Reklamationsgrund an, das kann man ja weder als normalen Verschleiß noch als unsachgemäße Behandlung abtun.
Also muß Linkradquadrat nachbessern. (Wenn das nur mit einer anderen Gabel geht wegen Rockshock's Sicherheitsaussage ist es eben Pech für Linksradquadrat.)
Ich würde mit denen noch mal deutlich und bestimmt aber freundlich reden.

Nächster Schritt wäre dann ein Anwaltsschreiben, das zieht.

Du kannst aber IMO auch keine nagelneue Gabel erwarten.
Ein Kompromiss wird es schon werden.
 
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