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Hallo,
ich habe ein Cube GTC SLT mit einer Rockshox RS 1 gekauft. Das Rad wurde ohne Schutzaufkleber an der Gabel geliefert. Als Neuling wusste ich nicht, dass durch die Bremsleitung Beschädigungen entstehen können. Nun ist die Gabel laut Rockshox nicht mehr verkehrssicher, weil die Züge an dem Carbon gescheuert haben. Frage: Wer muss juristisch für die Aufkleber sorgen? Der Hersteller (Cube) des Rades, der Händler (Linkradquadrat), Rockshox oder der Endkunde?
Wäre toll, wenn ihr helfen könnt.
Viele Grüße
ich habe ein Cube GTC SLT mit einer Rockshox RS 1 gekauft. Das Rad wurde ohne Schutzaufkleber an der Gabel geliefert. Als Neuling wusste ich nicht, dass durch die Bremsleitung Beschädigungen entstehen können. Nun ist die Gabel laut Rockshox nicht mehr verkehrssicher, weil die Züge an dem Carbon gescheuert haben. Frage: Wer muss juristisch für die Aufkleber sorgen? Der Hersteller (Cube) des Rades, der Händler (Linkradquadrat), Rockshox oder der Endkunde?
Wäre toll, wenn ihr helfen könnt.
Viele Grüße
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