Traumpfade, aber nicht für Biker

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Dreckspatz
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Hi Biker,
auf meiner Hausrunde befindet sich "leider" ein echter Traumpfad. In den letzten Wochen wurden dort eine Menge Schilder (Roter Kreis mit Fahrrad), selbst laminiert mit doppelseitigem Klebeband an Täfelchen angebracht.
Durch die Hausgemachte Art der Schilder und die Tatsache, dass wir den Weg seit Jahren befahren, hab ich mich nur ein wenig drüber aufgeregt.

Heute aber die Konfrontation mit dem Aufsteller der Schilder.

Er argumentierte mit der Gefahr für unser Leben usw. und auch mit dem Namen eines Mannes aus der Kreisverwaltung, der auch zufällig in Trimbs (Dorf in der Vordereifel und Ausgangsort des Nette Schiefer Pfades) wohnt und die Sperrung veranlasst habe.

Nun zu meiner Frage:

Wer Sperrt eigentlich die Wege für Radfahrer?

Nach meiner Info müsste dies die untere Forstbehörde tun, aus Gründen wie Naturschutz oder Gefahr. Dem zuständigen Förster hab ich eine Mail geschickt, die aber noch unbeantwortet ist.

Wenn jemand Tipps für uns in der Vordereifel hat...
Gruss Alex
 
Hi Biker,
auf meiner Hausrunde befindet sich "leider" ein echter Traumpfad. In den letzten Wochen wurden dort eine Menge Schilder (Roter Kreis mit Fahrrad), selbst laminiert mit doppelseitigem Klebeband an Täfelchen angebracht.
Durch die Hausgemachte Art der Schilder und die Tatsache, dass wir den Weg seit Jahren befahren, hab ich mich nur ein wenig drüber aufgeregt.

Heute aber die Konfrontation mit dem Aufsteller der Schilder.
Wenn es keine Person ist die einen Offiziellen Auftrag hatte dann ist das Schild irrelevant.
Er argumentierte mit der Gefahr für unser Leben usw. und auch mit dem Namen eines Mannes aus der Kreisverwaltung, der auch zufällig in Trimbs (Dorf in der Vordereifel und Ausgangsort des Nette Schiefer Pfades) wohnt und die Sperrung veranlasst habe.
Die Gefahr deines Lebens liegt wohl in deiner Hand. Wenn du nun Basejumper wärst könnte er auch nicht einfach so den Luftraum sperren, nur weil es Lebensgefährlich ist. Sorry, aber was ich mit meinem Leben mache ist meine Sache und das würde ich Ihm auch so klar machen.

Nach meiner Info müsste dies die untere Forstbehörde tun, aus Gründen wie Naturschutz oder Gefahr. Dem zuständigen Förster hab ich eine Mail geschickt, die aber noch unbeantwortet ist.
Die Forst-/Stadtverwaltung kann dies, aber kein Privatmann.
 
Wenn es keine Person ist die einen Offiziellen Auftrag hatte dann ist das Schild irrelevant.

Die Gefahr deines Lebens liegt wohl in deiner Hand. Wenn du nun Basejumper wärst könnte er auch nicht einfach so den Luftraum sperren, nur weil es Lebensgefährlich ist. Sorry, aber was ich mit meinem Leben mache ist meine Sache und das würde ich Ihm auch so klar machen.


Die Forst-/Stadtverwaltung kann dies, aber kein Privatmann.

Genau da stimme ich Dir in allen Punkten zu. Eigene Gefahr ist sogar durch das Bundeswaldgesetz ausgesagt.

Mit der Kreisverwaltung ist das so eine Sache. Er beruft sich wie gesagt auf den Referatsleiter Naturschutz... Mail ist dahin unterwegs
Alex
 
Mit der Kreisverwaltung ist das so eine Sache. Er beruft sich wie gesagt auf den Referatsleiter Naturschutz... Mail ist dahin unterwegs
Soll er sich darauf berufen, er hat als Privatmann ohne behördlichen Auftrag keine Handhabe und somit auch kein Recht solche Schilder aufzuhängen. Ansonsten würde ich ein Schild aufhängen, Fußgägner verboten und MTB'ler erlaubt.

Zum Referatsleiter sage ich jetzt nichts da ich die Rechtslage da nicht kenne. Aber persönlich würde ich mir erklären lassen was an Radfahrern schädlicher als an Wanderern(mit Hund/Familie ist, ich kenne genug Kinder die recht schnell vom Weg weg sind und dort auch nicht wirklich vorsichtig) ist. Habe bisher nur Wanderer gefragt welche meinten das man dort nicht fahren dürfte wegen dem Naturschutz und eine plausible Antwort welche nicht widerlegbar war konnte mir bisher keiner geben.
 
Eine Privatperson darf seinen Waldbesitz nur dann sperren, wenn von der Forstbehörde genehmigt. Wenn nicht von der Behörde genehmigt, ist die Sperrung irrelevant.

Eine Sperrung zum Schutze von Waldbesuchern (das kann auch ein Trail sein, der aus Sicht der Behörde zu gefährlich ist) ist durch die Behörde oder zumindest mit deren Genehmigung möglich.

Also beim Forst nachfragen, was Sache ist.
 
Bitte bedenken, dass in Rheinland-Pfalz das Radfahren leider nur auf "forstlichen Wirtschaftwegen" erlaubt ist:

§ 3
Begriffsbestimmungen

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

§ 22
Betreten, Reiten, Befahren

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden.

Weitere Einzelheiten hier http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm#RHEINLAND-PFALZ

Was nicht erlaubt ist, muss in der Regeln nicht noch zusätzlich durch Schilder verboten werden. Bevor man sich hier mit der Frage der Zulässigkeit der Schilder beschäftigt, muss man daher erst mal die Frage klären, ob es sich um einen "Waldweg" im Sinne der gesetzlichen Definition handelt.
 
Bitte bedenken, dass in Rheinland-Pfalz das Radfahren leider nur auf "forstlichen Wirtschaftwegen" erlaubt ist:

§ 3
Begriffsbestimmungen

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

edit. - Übersehen das aus dem Landeswaldgesetz zitiert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für die Anteilnahme und den Link.

Da es sich zumeist um sehr naturfeste Wege (Fels) handelt und hier viele andere Radrouten z.b. aus Radmagazin Eifel auf Trails verlaufen, bin ich mit dem Thema noch nicht ganz durch.
Leider hat von den Angeschriebenen noch keiner geantwortet.

Gruss Alex
 
Hi Sherlock Holmes Fan?
"Wie immer fahren" ist einerseits schon ok. Ich glaub auch, das seine Barrieren, die der "Chef" aufbauen will, falls wir weiter dort fahren, uns nicht aufhalten werden, aber:

Vorher haben die Wanderer das ganz toll gefunden, was wir da trieben, haben Fotos gemacht und gefragt ob wir das nochmal machen können.
Jetzt maunzen die Leute (nicht alle) rum, es wäre doch verboten.

Der Typ ist an sich nur ein Randproblem.


Alex
 
Egal ob die Sperrung nun schon durch das Landeswaldgesetzt verfügt wurde, oder dadurch, daß der Kreis beschlossen hat, daß dieses ein Landschaftsschutzgebiet oder gar Naturschutzgebiet ist: Es gibt keine Vorschrift, wie ein Schild für eine Sperrung auszusehen hat. Und verboten ist es auch dann, wenn gar kein Schild dasteht.

All das ist nun wieder unabhängig davon, wer solche Schilder aufstellen darf. Das bestimmt der Eigentümer. Das kann also auch ein Privatmann sein.

Wieder eine andere Frage ist, wer solche Verbote durchsetzen kann. Eine widerrechtliche Benutzung ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Darum darf einen auch grundsätzlich keiner festhalten. Kein Grundsatz ohne Ausnahme: Vollzugsrechte können auch Forstbeamte, teilweise sogar Jäger haben, das ist im Einzelfall kompliziert.
 
Tja, was wir so treiben...
Meistens im Bereich von 3 km/h bis 10 km/h.
Hier z.b. ist der Auslauf 3 Meter lang; Kurve aufm Vorderrad und sofort wieder zurück im S3 Bereich. Traumpfad halt.
Alex
 

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