Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809)

Registriert
28. August 2009
Reaktionspunkte
7.135
Ort
Lkr Garmisch-Partenkirchen
Das Urteil verdient einen eigenenen Thread. Ottobeuren zwar bayerisch Schwaben, aber im BaWü Thread hat dies nun wirklich nichts verloren.

Hier die Mitteilung auf der DIMB Homepage:

http://www.dimb.de/aktuelles/news-a-presse/794-ein-sieg-fuer-das-betretungsrecht

Und dazu habe ich dann gleich eine Frage. In einem Gemeindeblatt von Ottobeuren von 2013 steht Folgendes:

upload_2015-7-8_10-54-23.png


Wenn ich die bisherige Information richtig verstehe, geht es nur um die Zeichen 250 Geschichte. Was ist mit dem "schmalen Wanderwegen" Passus. Wurde der auch behandelt?
 

Anhänge

  • upload_2015-7-8_10-54-23.png
    upload_2015-7-8_10-54-23.png
    37,5 KB · Aufrufe: 159
An den verschiedenen Zugängen stehen alle möglichen Schilder: Verbot für Kfz (Zeichen 260), Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) und sogar (blau) "Fußgängerweg" (Zeichen 239).
Offenbar, was der Bauhof grad so hergibt... :rolleyes: .
 
Wenn ich die bisherige Information richtig verstehe, geht es nur um die Zeichen 250 Geschichte. Was ist mit dem "schmalen Wanderwegen" Passus. Wurde der auch behandelt?

Gegen rechtswidrig aufgestellte Sperrschilder kann man klagen, gegen Unsinn, der im Gemeindeblatt steht, jedoch nicht.
Also wurde der Passus auch nicht behandelt.
 
Das musst du jetzt nicht ins Lächerliche ziehen.

Eine Richtigstellung im Gemeindeblatt zu erzwingen? Hier bei mir wird z.B. das Gemeindeblatt von vielen gelesen. Und wenn da halt drin steht Radler dürfen was nicht, dann wird das schon so stimmen und so wird das dann auch resolut mitgeteilt. Insbesondere in der Nachbargemeinde Schlehdorf. Teilweise sehr resolut. Würde die Feierabendrunde manchmal entspannter machen und vielleicht auch so manche Bikerfalle verhindern.

na ja, ich hab mich halt eigentlich nur gefragt, ob ein Zusammenhang zwischen der richterlichen Aussage zu den "schmalen Wegen" im DIMB Link und der Aussage in dem Gemeindeblatt steht. Immerhin kam ja die Aussage im Gemeindeblatt ja wohl von der entsprechenden Verwaltung.
 
Die Gemeinde denkt derzeit weder an eine Richtigstellung noch an eine Vermeldung, dass das Mountainbike-Verbot aufgehoben wurde.
 
könnte man sie nicht dazu verpflichten? alternativ das urteil laminieren und unter jedem schild antackern...oder als flugblatt auslegen
 
Unstrittig ist, dass besagter Bannwald von allen möglichen Nutzergruppen viel besucht wird und sich durch eine "Vielzahl schmaler Wege" auszeichnet.
Klick.

Vielleicht sollten an den Eingängen anstelle von Verbotsschildern gut sichtbare Hinweisschilder angebracht werden:
"Dieser Wald wird von vielen Menschen gerne besucht. Es wird daher um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten."

Würde m. E. mehr bringen als (nichtige) Verbote.

Und warum nicht aus der "Vielzahl schmaler Wege" einige hernehmen, eine kleine MTB-Runde basteln und entsprechend beschildern? Ohne dort das Gehen und auf den anderen Wegen das Biken zu verbieten. Dann könnte man das vielleicht sogar vermarkten...

Aber was weiß ich schon?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt muss erstmal abgewartet werden, wie lange es dauert, bis die "Verwaltung" die rechtswidrige Beschilderung entfernt.
Ich kenne genug Beispiele, wo sich die Verwaltungen an solche Urteile nicht hält. So gab es doch vor Jahren erst ein Urteil das bayr. Verwaltungsgerichts und dann sogar des Bundesverwaltungsgerichts zum Thama Radwegbenutzungspflicht bzw der Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen. Trotzdem wurden danach Radwege, die unter das Urteil fallen, wieder munter als benutzungspflichtig ausgewiesen. Wenn man dann die Verwaltung drauf anspricht, dann sagen die nur: "Das Urteil trifft hier nicht zu". Also muss man wieder klagen.
 
Das musst du jetzt nicht ins Lächerliche ziehen...

Tut mir leid, das war nicht beabsichtigt.

Aber seit ich mich für das Thema "Betretungsrecht" im allgemeinen und "Betretungsrecht für Radfahrer" im Besonderen interessiere, wurde von diversen öffentlichen Bediensteten, Beamten, Funktions- und Mandatsträgern (auch aus der Verwaltung, aber nicht nur) ungezählte Male in schriftlichen und mündlichen Äußerungen, Zitaten u.ä. Unsinn verzapft respektive die Rechtslage falsch dargestellt. Manchmal böswillig, aber öfter wohl aus Unkenntnis. Zu dem dürften diese Aussagen zum größten Teil unter "freie Meinungsäußerung" fallen.

Selbst wenn es gelingen sollte, eine Gegendarstellung zu erreichen, stünden Aufwand und Nutzen wohl in keinem Verhältnis.
 
Ja, aber ich mach mir nicht die Mühe und geh auch nicht das finanzielle Risiko ein.
Die Beamten haben es da leichter, die haben bei solchen falschen Verwaltungsakten keinen Nachteil zu erwarten.
Aber will man dagegen vorgehen, hat man als Privatmann immer ein Risiko.
 
Und dazu habe ich dann gleich eine Frage. In einem Gemeindeblatt von Ottobeuren von 2013 steht Folgendes:

Anhang anzeigen 402711

Wenn ich die bisherige Information richtig verstehe, geht es nur um die Zeichen 250 Geschichte. Was ist mit dem "schmalen Wanderwegen" Passus. Wurde der auch behandelt?

Das Urteil behandelt eine ganze Reihe von Fragen, jedoch wird eine vollständige Urteilsanalyse sicherlich noch einige Zeit beanspruchen. Aber jetzt zu der Veröffentlichung:

Der gelb markierte Satz enthält eine Aussage, die nicht rechtsverbindlich ist (sie bindet also niemanden) und zudem auch noch falsch ist. Die StVO gilt zwar nicht nur auf Straßen, sondern auch auf Wegen im Wald (ich habe das - bitte SuFu nutzen - schon mehrfach in diesem Forum erklärt), sie regelt aber nicht, ob und welche Wege im Wald befahren werden dürfen. Das regelt in Bayern Art 13 BayWaldG in Verbindung mit den Vorschriften des BayNatSchG (näheres dazu siehe http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern).

Soweit es die im Bannwald aufgestellten Schilder (Zeichen 250) angeht, sind diese nach dem Urteil des BayVGH rechtswidrig und müssen entfernt werden. Wir gehen zunächst davon aus, dass die Gemeinde das Urteil befolgen wird.

Zum Radfahren im Wald führt der BayVGH in seinem Urteil aus, dass auch in Waldgebieten, die als Bann- oder Erholungswald ausgewiesen sind, das allgemeine Betreuungsrecht und damit auch das Recht zum Radfahren (natürlich nur auf Straßen und geeigneten Wegen) gestattet sind.

Aufgrund eines Ortstermin konnte das BayVGH auch zu den einzelnen Wegen, die gesperrt waren, dezidiert Stellung nehmen. Soweit die Wege breit waren (teilweise bis zu 3,20m), stellte das Gericht fest, dass dort eine Gefahrenlage "nicht ansatzweise erkennbar" sei. Das Gericht war sich dabei auch des Umstands bewußt, dass die Wege ihre Breite mehrfach wechseln und stellte fest:

"Die Sichtweite für Radfahrer erscheint auch an den bei der Beweisaufnahme begangenen engeren Waldstellen grundsätzlich immer noch ausreichend, um bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise rechtzeitig reagieren zu können".

Das ist insoweit sehr interessant, als das Gericht nicht auf eine Wegbreite abstellt, sondern auf (1) die Sichtweite und (2) die Möglichkeit, bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise rechtzeitig reagieren zu können. Und das Gericht macht klar, dass man nicht auf "Schwarze Schafe" abstellen und deren Verhalten allen anderen Radfahrern unterstellen darf:

"Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden"

Bitte lest Euch diese Paragrafen der StVO selbst durch und vergleicht sie mal mit den DIMB Trailrules. Da stehen nur Sachen drin, die die überwiegende Mehrheit von uns schon aus Eigeninteresse beachten, denn auch wir wollen schließlich unfallfrei und gesund von unseren Touren nach Hause kommen.

Last but not least stellt der BayVGH auch klar, dass Sperrungen nur in Einzelfällen und dann auch nur bei einer erhöhten Gefahrenlage zulässig sind und dass man vorher mildere Mittel ausprobieren muss. Dazu gehören auch Hinweise auf das Rücksichtnahmegebot:

".... kann er (gemeint die beklagte Gemeinde) Hinweise auf die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Wanderer anbringen. Solche Maßnahmen erscheinen auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten ......"

Ich habe damit sicherlich nicht alle Fragen beantwortet, aber es wird dazu in der nächsten Zeit noch detaillierte Urteilsanmerkungen auf der DIMB Homepage, auf die dann sicherlich auch hier hingewiesen wird, geben.
 
Wird der Gemeinde Ottobeuren in dem Urteil ausdrücklich aufgegeben, die inkorrekte Beschilderung zu entfernen?
Oder wird lediglich festgestellt, dass die Beschilderung rechtswidrig ist.

Im zweiten Fall stehen die Schilder sicherlich in einem Jahr noch immer da.
 
Wird der Gemeinde Ottobeuren in dem Urteil ausdrücklich aufgegeben, die inkorrekte Beschilderung zu entfernen?
Oder wird lediglich festgestellt, dass die Beschilderung rechtswidrig ist.

Im zweiten Fall stehen die Schilder sicherlich in einem Jahr noch immer da.

In dem Urteil wird die Rechtswidrigkeit festgestellt. Das ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in denen es um die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (hier der Schilder) geht, so üblich, da unsere Verfassungsordnung davon ausgeht, dass sich die Gemeinde als Teil der Exekutive auch ohne Zwangsvollstreckung an das Gerichtsurteil hält und den rechtswidrigen Zustand (hier die Schilder) beseitigt. Sollte die Gemeinde das nicht tun, so wird die DIMB wieder aktiv werden.
 
Einen Monat später:

Heute früh in betreffendem Bannwald unterwegs gewesen. Alle Verbotsschilder sind unverändert vorhanden :mad: .
Ferner habe ich eine Verlautbarung in den örtlichen Medien (Tageszeitung, Gemeindeblatt, Radio, etc...) wonach das MTB-Verbot für unzulässig erklärt worden ist, weder von Seiten der Gemeinde noch von Seiten der DIMB vernommen.

Kurz: es ist also alles beim Alten :( . Fast möchte man glauben, die Gemeinde hätte den Prozess gewonnen :mad: .
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit 18.07.2015 ist das Urteil nun rechtskräftig und wird auch so von zahlreichen Medien publiziert.
Ich will das hier nur posten, weil es "sogar" in der Bild München erscheint, aber auch in zahlreichen seriösen Blättern :daumen: . Die "Bild" ist trotz allem eben sehr auflagenstark.

Radfahren auf Waldwegen erlaubt.
 
Hier die Reaktion des Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes Carl von Butler in der Augsburger Allgemeinen.

Für mich stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum diese 100 Fälle aufgetreten sind, von denen er spricht und wieviele Menschen in diesem Zeitraum durch Wildunfälle verletzt wurden. Vielleicht gibt es hier mehr zu tun...

Screenshot_2015-08-26-09-33-32~01.png
Screenshot_2015-08-26-09-49-03~01.png
 

Anhänge

  • Screenshot_2015-08-26-09-33-32~01.png
    Screenshot_2015-08-26-09-33-32~01.png
    505,8 KB · Aufrufe: 88
  • Screenshot_2015-08-26-09-49-03~01.png
    Screenshot_2015-08-26-09-49-03~01.png
    1,1 MB · Aufrufe: 95
Für mich stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum diese 100 Fälle aufgetreten sind, von denen er spricht und wieviele Menschen in diesem Zeitraum durch Wildunfälle verletzt wurden. Vielleicht gibt es hier mehr zu tun...

Wenn es in ganz Bayern lediglich 100.000 Mountainbiker gäbe und jeder dieser 100 Fälle von einem Mountainbiker verursacht wurde, dannn reden wir über ein einziges kleines Prozent. Bei 1.000.000 Mountainbikern wären es sogar nur ein einziges klitzekleines Promille.

Und wie stellt sich das eigentlich in Relation zur Größe des Freistaats (rund 75.000 Quadratkilometer) oder den mehr als 100.000 Kilometern an Wegen dar.

Und dabei wissen wir noch nicht einmal, worum es in diesen angeblichen Fällen überhaupt ging.

Faktisch bestätigt Herr von Butler, dass die so dramatisch dargestellten Probleme statistisch überhaupt keine Relevanz haben und jedenfalls nicht repräsentativ sein können.
 
Zurück
Oben Unten