Verhaftung durch Förster?

Also wenn mir da son tobender Typ vors Rad rennt würd ich auch net anhalten. Wenn der dann aber auf die Idee kommt mich vom Bike zu holen hört der Spaß echt auf, dann knallts erst einmal fürs vom Rad holen und dann noch mal für die Macken im Rad was es dabei höchst wahrscheinlich gibt.

Also mit Diplomatie braucht da keiner mehr rechnen der nen Biker so zum stehen bringt, und ihr könnt mir glauben ich bin echt ein ruhiger Mensch bei dems echt viel braucht um mal auszurasten, aber bei sowas würds bei mir auch aussetzen.

Is zwar nich die feine Art das so zu machen, aber die Basis für ne friedliche Lösung hat der Typ ja vorher schon erfolgreich vernichtet.
 
Der 127 StPO erstreckt sich nur auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten. Dem allgemeinen Bürger wird das in aller Regel nicht zum Verhängnis, wenn er die Unterscheidung zwischen Straftat und Owi falsch einschätzt und rechtswidrig jemanden festhält. Von einem Förster kann genau diese Unterscheidung aber verlangt werden, weil das nunmal sein Beruf ist. Er hätte wissen müssen, dass die Radfahrer nur eine Owi begehen und er sie zumindest nicht gemäß §127 StPO festhalten darf ( http://www.123recht.net/Verbotsirrt...Ordnungswidrigkeit-und-Straftat-__f60615.html)
Inwiefern sich Förster als "Polizei im Wald" auf §164 StPO berufen können, weiß ich nicht. Dieser würde auch Ordnungswidrigkeiten abdecken ( http://www.rodorf.de/02_stpo/12.htm)
 
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Ich zeige den Förster an, dann werd ich ja sehen, was passiert.
Wie wäre es, wenn Du erst einmal zur Försterei fährst und freundlich das Gespräch suchst? Himmel, es sind auch nur Menschen, er war vielleicht stocksauer und sich gar nicht bewusst, dass er etwas gefährliches tut. Versuche es mal aus seiner Sicht zu sehen - da fahren ihm nach einem dämlichen Spruch alle auf und davon. Ich würde mich vera---- fühlen.
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@admin:
Von mir aus kann dieses Thema also GESCHLOSSEN werden
Kann ich machen, aber beantworte erstmal meine als Userin des Forums gestellte Frage bitte.
 
Spielt keine Rolle ob er inTracht war. Er hätte es auch als jedermann machen dürfen.

Und bitte, du wirst hier keine Rechtfertigung für dein Tun erhalten.
Als jedermann bzw. ohne sich zu erkennen zu geben ist es Nötigung. Wie andere schon geschrieben haben ist es höchstens eine Ow und keine Straftat wenn mit dem bike durch den Wald fährst. Einigen wir uns einfach darauf, dass beide falsch gehandelt haben. Und der "Förster " eine Körperverletzung begannen hat. Bisher kennen wir ja auch nur die Schilderung von Faster.
 
Jo wenn der Förster nicht gerade Mountainbike fährt werden wir hier wohl immer nur die Meinung von Faster hören.

Und ich bin immer noch der Meinung das es ein Fehler ist zu versuchen an jemandem vorbei zu fahren der sich in den Weg stellt. Dem TE könnte immer noch unterstellt werden er hätte die Person angefahren und sei dabei gestürzt. Da alle anderen schon vorbei waren gibt's ja auch keine Zeugen.

Ich wäre gerne dabei wenn der TE erklären muss was da passiert ist.
 
Wenn du stehen bleibst! Dann kann er dich mit Umständen dazu zwingen dort zu bleiben bis die Polizei eintrifft, aber!!!
Er darf dich nicht stoppen, da den fließenden Verkehr nur die Polizei anhalten darf! Kein Förster, kein Ordnungsamt oder der gleichen.
Also Vollgas weiter? Nö, macht nicht so einen pohei um wer hat Recht und wer nicht! Sondern redet, nicht gerade wenn es kocht, sondern wie ich es gemacht habe, am nächsten Tag angerufen.
Wir haben uns geeinigt! Ich fahre dieses Teilstück nicht, aber dafür ein anderes unmittelbar daneben wo es für beide kein Problem darstellt.
 
1. Also. Der Förster darf das. Auch "Jedermann" darf nach Paragraph 127 StPO jemand festhalten wenn er diesen direkt einer Straftat/Ordnungswidrigkeit betrifft oder verfolgt, bis dessen Personalien zweifelsfrei feststehen.

2. Und bei Gegenwehr auch Gewalt anwenden.

Also Förster im Recht !!

3. Und wenn du dann noch Gegenwehr leistest darf es auch zulangen.

1. Ja

2. NEIN - bzw. relativ. Hier gilt Verhältnismäßigkeit der Mittel. Er darf dich zum Beispiel am Arm festhalten, aber mit Sicherheit keine Sturz mit dem Rad verursachen. Problem hier in der Situation. Keine Zeugen - Aussage gegen Aussage. Hätten alle gewartet, hätte man das in Ruhe ausdiskutieren können. WÄRE der Förster im Recht, dann halt Pech. Wenn es sich nicht wegdiskutieren lässt. Aber gerade wenn man in dem Revier regelmässig unterwegs sind.

3. N E I N !!!!! Nur im dem Sinne wir vorher genannt. Also am Arm festhalten oder so. Sonst nur Notwehr. Die hätte hier aber eher dem TE zugestanden, da ihm unangemessen Gewalt angetan wurde. Aber ohne Zeugen.....

Das beste an der Geschichte ist - Ausser in BaWü haben Förster kaum eine Chance, dass befahren der meisten Trails zu verhindern. Das Waldgesetz sagt ganz klar "feste Wege" und das ist praktisch Alles, was wir auch fahren. Richtig quer durch den Wald macht eh keinen Spaß.
Was der Förster nämlich gerne möchte und was Gesetz ist, steht auf nem ganz anderen Blatt.
Bleiben dann nur noch die explizit für MTB gesperrten Wege, bzw. für eine bestimmte Benutzergruppe ausschließlich ausgewiesene, z.B. mit Fußwegschild. Und natürlich wenn angefangen wird zu bauen.
 
Finde wir sollten einen Appell starten in dem wir hier mit/ oder über IBC uns Trikots mit der Aufschrift z.B. Der Wald ist für alle da! oder Ich bremse auch für Spaziergänger! machen und tragen.
Ich habe die Nase voll auf Stress, rede mit den Spaziergängern und auch Reitern um eine Lösung für die nächste Begegnung zu bekommen.
Jetzt wo der Wald bei uns durch die Forstarbeiten in Mitleidenschaft gezogen wurde, in dem die Wanderwege und ... Zerstört wurden wäre ein gemeinsames Auftreten beim Forstamt umso wichtiger. Zusammen, ich glaube das allein auf dem Trikot sagt genug. Hatte das schon länger vor, doch allein ist es sinnlos, einen Tread dafür wird Gelächter bringen. Mal sehen, wenn keiner was macht wird sich nichts ändern, Zeichen setzen.
 
... Auch "Jedermann" darf nach Paragraph 127 StPO jemand festhalten wenn er diesen direkt einer Straftat/Ordnungswidrigkeit betrifft oder verfolgt, bis dessen Personalien zweifelsfrei feststehen. ...
Eine Straftat wird man wohl ausschließen können.
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG ist die vorläufige Festnahme (§ 127 StPO) bei Ordnungswidrigkeiten allerdings unzulässig. Ob es sich beim Befahren des "Dreckstrails" um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz (2-Meter-Regel) handelte, kann daher dahingestellt bleiben.
...
war mit 10 Jungs meiner Gruppe im Wald unterwegs und sind von einem ganz offiziellen Radweg aus Neugierde in einen richtigen "dreckstrail" abgebogen. es stellte sich schon nach 30-40 Metern raus, dass das unfahrbar war und es stockte. ...
Es dürften dadurch jedenfalls weder erhebliche Schäden zu erwarten gewesen oder entstanden noch andere schutzwürdige Interessen des Grundstücksbesitzer beeinträchtigt worden sein (vgl. § 59 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG).
... plötzlich riesengeschrei vom Radweg aus, jemand, den ich wg. dicken Gestrüpps nicht mal erkennen konnte, brüllte meine hinter mir fahrenden Kameraden an und ich hörte nur einen von uns zurück brüllen: "ich bin nicht dein Hund, so kannst du mit deinem Hund reden, nicht mit mir!"
meine hinter mir fahrenden Jungs haben dann umgedreht (hätten wir eh alle) und sind raus aus dem drecksweg, ich bin direkt durchs Gestrüpp auch zurück auf den offiziellen Radweg.
dort hab ich dann gesehen, dass meine Kameraden an dem "Rumbrüller" bereits vorbeigefahren sind und schon 50-60 Meter weg waren. Ich also meinen Jungs nach, dazu fuhr ich allerdings in Richtung des "Rumbrüllers", der bei meinem Nahen allerdings ganz deutlich machte, dass er mich aufhalten will. Ich wich nach Links aus, er zog nach. Ich zog nochmal nach rechts, er mit ausgebreiteten Armen auch wieder nach rechts.
Als ich direkt auf seiner Höhe war, greift mir der Mann plötzlich mit beiden Händen in den Lenker und ich stürzte nach rechts. habe mir die hierbei die Brille auf die Stirn gerammt, geblutet, etc..
Als ich aufstehen wollte, stand der Mann (ein 2-Meter-Riese) drohend neben mir und ich habe, da ich mich bedroht fühlte und - keine Ahnung - vermutlich immer noch unter dem Eindruck des Sturzes stand, nach ihn gelangt. Ob ich ihn getroffen habe, weiß ich nicht, vermutlich eher nicht. Es kam dann jedenfalls zu einer Rangelei zwischen ihm und mir und plötzlich zieht der was aus der Tasche. Habe ihm das aus der Hand geschlagen und gesehen, dass es ein Handy war.
Als er dann sein Handy aufhob, hab ich die Gunst des Augenblicks genutzt und die Flitze gemacht.

Nun scheint es wohl so zu sein, dass das der "Revierförster" war. Mir selbst gänzlich unbekannt, er hat sich auch weder als solcher zu erkennen gegeben o.ä.. Hat sich einfach mit ausgebreiteten Armen hingestellt, wollte mich aufhalten und hat mir ohne ein Wort in den Lenker gegriffen und mich zu Sturz gebracht.
Es liegt die Vermutung nahe, dass sich der "Fußgänger" - egal ob nun Förster oder nicht - hinsichtlich der Rechtslage in Baden-Württemberg im Recht wähnte. Wieder einmal hätte sich damit gezeigt, dass eine unvernünftige Rechtslage Konflikte zum eskalieren bringt, mit denen sich nachher evtl. nicht nur die Beteiligten, sondern auch noch Behörden und Gerichte auseinander setzen dürfen. So kann man den öffentlichen Dienst und Rechtsanwälte auch beschäftigen.

Eine Steigerung der gesetzlich verankerten Unvernunft findet sich nur mehr in Österreich:
Freiheit für Biker - Dietmar Gruber in der aktuellen Ausgabe SPORT-aktiv (Seiten 90 - 93)
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.neustadt.eu/loadDocument.phtml?ObjSvrID=1441&ObjID=11025&ObjLa=1&Ext=PDF
interessant für die die es noch nicht kennen. Zielt jetzt auf RLP ab.

ich hab mir weil es mich interessiert schon länger damit auseinandergesetzt, dazu gabs es kurze Gespräche mit dem Revierpächter.
Da bei uns bis jetzt aber noch nie in irgendeiner Art Probleme mit Jägern oder Forst aufgetreten sind ist es für mich im Heimatrevier uninteressant.
kann aber auch jeder für sein Bundesland finden.
Und was Wege sind ist auch geregelt.
Ein Wildpfad ist def. kein Weg und sollte auch nicht befahren werden.


Übrigens wurde ich das letze mal mit 11 Jahren vom einem Jäger angehalten. Da war ich mit dem Mofa unterwegs, nicht angemeldet und schön durch den Wald (auf den Wegen). Mir wurde gesagt das ich auf den Wegen bleiben soll und das war es.
 
Ok, kurze Wasserstandsmeldung:
Nach meiner Sachverhaltsschilderung prüft der aufnehmende Polizeibeamte über meine ursprüngliche Intention, eine Anzeige wegen Körperverletzung, von Amts wegen eine Anzeige gegen den Förster wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Par. 315b StPO, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Denn der Weg, auf dem er mich runterzog, war ein offiziell gewidmeter Radweg und somit "Straße" i.S. des StVG.
Ungeachtet der Tatsache, dass in diesem Gesamtkontext meine aktiven Handlungen gegen den Förster als Notwehr angesehen wurden, bin ich mir im Klaren darüber, dass mich der Förster trotzdem vermutlich wegen Körperverletzung anzeigen wird ... ist ja sein gutes Recht.
Aber mittlerweile denke ich, dass ich dem doch eher - ich weiß, das klingt jetzt vielleicht blöd - gelassen entgegen sehen kann.

@Normansbike
@Sun on Tour
@dickerbert
Danke für eure sachbezogene Einschätzung und natürlich auch für die Links mit den Rechtsgrundlagen.

@swe68
Gerne, welche denn? Die, dass ich mit der "Försterei" das freundliche Gespräch suchen soll?
Also ich sag's jetzt mal so: Wenn der Förster das Bedürfnis hat, mit mir sprechen zu wollen, dann werde ich mich dem sicher nicht verschließen. Frage beantwortet?
 

Auszug aus deinem Link:
Nach § 3 Abs. 7 LWaldG sind „Waldwege … nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete,
dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rü-
ckeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind
keine Waldwege.“
Das LWaldG definiert – im Unterschied zum BWaldG – Waldwege eindeutig als für den
forstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr geeignet und bestimmt. Nicht zuletzt durch Geset-
zeskommentar ist somit klar gestellt, dass Radfahren und damit auch Mountainbiking
im Wald grundsätzlich nur auf Wirtschaftswegen erlaubt ist, auf denen auch PKW
und Holzabfuhr-LKW fahren können, d. h. auf Fahrwegen im Wald. Eine immer wieder
erwähnte „2 m-Regelung“ existiert in Rheinland-Pfalz nicht. Auch ist – durch die Recht-
sprechung bestätigt – keine zusätzliche Ausschilderung verbotener Wege erforderlich.
Das ist angesichts der Vielzahl der Pfade im Pfälzerwald weder wünschenswert noch
machbar.
Diese "Definition" wird zwar von offizieller Seite immer wieder angebracht, aber gesehen habe ich sie noch nicht. Weiß jemand von euch, auf welche Definition im LWaldG und auf welchen Gesetzeskommentar die Aussage mit den PKW/LKW fußt?
 
....
Gerne, welche denn? Die, dass ich mit der "Försterei" das freundliche Gespräch suchen soll?
Also ich sag's jetzt mal so: Wenn der Förster das Bedürfnis hat, mit mir sprechen zu wollen, dann werde ich mich dem sicher nicht verschließen. Frage beantwortet....
ich hätte evtl. das Gespräch in der Försterei gesucht, bevor ich die Anzeige aufgegeben hätte. Manches erledigt sich dann von selbst. Reden hilft sehr oft, wenn die Situation unaufgeregter ist.
Aber ok, mach es, wie Du denkst.
 
ich hätte evtl. das Gespräch in der Försterei gesucht, bevor ich die Anzeige aufgegeben hätte. Manches erledigt sich dann von selbst. Reden hilft sehr oft, wenn die Situation unaufgeregter ist.
Aber ok, mach es, wie Du denkst.

Natüüüürlich hättest Du das evtl. gemacht, aber da ICH - nicht evtl. sondern tatsächlich - derjenige bin, der ne Platzwunde zwischen den Augenbrauen hat, habe ICH für mich entschieden, unser beider, ich wiederhole: BEIDER Handeln von einer neutralen dritten Partei namens Justizia überprüfen zu lassen.

Und wer weiß:
Vielleicht profitiert ja auch der ein oder andere "Zweifler" meiner Darstellungen letztlich von eben dieser meiner Entscheidung, es durchzuziehen ... und kann dann im sicheren Wissen um die Rechtslage in evtl. vergleichbaren Situationen entweder "auf dicke Hose machen" oder aber Kleinbei geben.
Ich werde es nach wie vor genau SO halten, wie all die Jahrzehnte, die ich schon auf dem Rad unterwegs bin auch schon: Dialog mit Allen und Jedem - solange er mich nicht vom Rad zieht.

In diesem Sinne wiederhole ich mich gerne:
Von mir aus kann dieses Thema geschlossen werden. Ich werde dann in 1-5 Jahren mitteilen, was aus der Sache letztlich geworden ist.
 
Ich mache hier auf Wunsch des TEs in der nächsten Zeit zu.
Jetzt nicht, soll niemand denken, dass ich meine Mod-Befugnisse ausnutze, um das letzte Wort zu haben.
 
Wenn der Oberwaldschrat jetzt angezeigt wird und tatsächlich vom Forst ist passiert vor allem eins, der Forst denkt sich "Schei.. Mountainbiker, immer noch Stress mit dem Pack" und ein miteinander wird wohl kaum noch möglich sein.
Dann können jetzt alle Biker hoffen das sie darunter nicht leiden müssen.

So "kann" es sein, wo es hinführen kann haben wir ja schon anderorts gesehen.

Ich hab mal gelernt zuerst ne Nacht drüber zu schlafen, das persönliche Gespräch suchen (wenn möglich) und dann weitere Schritte einleiten.
Anzeigen hätte man den Förster, wenn es denn einer war/ist, auch nachher noch.
 
Ich verstehe nicht so recht wieso hier zu gemacht werden soll? Die Diskussion ist sachlich und meiner Meinung nach auch konstruktiv. Dagegen hijacked @Fatster diesen Thread und meint dann darüber bestimmen zu dürfen, dass hier zu gemacht wird - womöglich weil ihm der Gegenwind nicht passt? Finde ich höchst befremdlich und ich hoffe, du überdenkst das nochmal.
 
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