Verletzung Wegesicherungspflicht: Waldbesitzer anzeigen?

DerBergschreck

...fährt ohne Betäubung
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Ostwestfalen
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind Waldbesitzer dazu verpflichtet, Wege benutzbar zu halten.

Nun passiert es aber immer wieder mal, dass Holz überall abtransportiert wird, aber das "zufällig" (???) mitten auf Wegen etwas liegen gelassen wird.

Gestern war wieder so ein Fall, dass da soviel herum lag, das selbst einige Wanderer davon genervt waren.

Könnte man in einem solchen Fall einen Waldbesitzer anzeigen oder sonstwie auf die Füsse treten?
 

Anzeige

Re: Verletzung Wegesicherungspflicht: Waldbesitzer anzeigen?
Vielleicht kann man beim Forstamt mal freundlich anfragen, die müssten bescheid wissen. Auf die Füße treten würde ich nicht, sonst steht am Ende noch "für MTB gesperrt" an deinem Weg ... .
 
Klasse Idee, mit der Anzeige. :rolleyes:

Kannst Du Dich noch daran erinnern, als in Österreich die (Berg)Bauern bzw. Gemeinden für die Wege (und eventuelle Unfälle) auf Ihren Grundstücken haften sollten? Die Konsequenz war, dass das Befahren der Wege einfach für MTB untersagt wurde....
 
Es ist niemandem etwas passiert. Richtig?
Das die Waldarbeiter "un"-beabsichtigt Holz auf den Wegen (Trails) liegen lassen gehört zu Spiel MTB vs. Forst.

Also, lächeln locker bleiben und verstehen, dass andere mit Ihrem Tun Geld verdienen müssen.

Wenn aber etwas passiert ist, gilt es zu prüfen ob es sich um waldtypische Gefahren gehandelt hat und wer schadenersatzpflichtig ist.

Gruß
 
Immer unverzüglich anzeigen. Arbeiter, Eigentümer, Wanderer, Kinder, Hunde, Hundebesitzer, einfach alle üblichen Verdächtigen. Pedanten bekommen immer Recht.
 
Hier liegt auch alles kreuz und quer. Ich würd da aber nix sagen, auch wenn's tierisch nervt. Bei großen Stämmen schwierig, aber so Astgedöns räum ich dann selbst mal zur Seite.
 
Vielleicht kann man beim Forstamt mal freundlich anfragen, die müssten bescheid wissen. Auf die Füße treten würde ich nicht, sonst steht am Ende noch "für MTB gesperrt" an deinem Weg ... .

Wieso? Selbstverständlich würde ich die Anzeige als Wanderer und nicht als MTB Fahrer stellen.

Und der betreffende Weg ist in diesem Fall ein ausgeschilderter Wanderweg - und den werden sie wohl kaum für Wanderer sperren, oder?;)
 
Nicht quatschen von wegen "würde" oder "könnte" - sondern machen. Zeig irgendwen an, weil während der Holzernte ein paar Äste auf einen Weg gefallen sind.

Und dann erzähl uns, wie es ausging. Ich freu mich schon drauf ...


Grüße von einem Diplom-Forstwirt.
 
Heute Nacht kam mir die Idee wie der Waldmann der Klagewelle zuvorkommen kann. [NICHT ERNST nehmen]

  • Das ganze krumme Holzzeug muss weg.
  • Das komplette Gelände wird STVO konform betoniert.
  • Es gibt getrennte Spuren für LKW, PKW, Räder, Wanderer. Diese sind baulich von einander getrennt und farblich abgesetzt.
  • Anstelle der Holzdinger werden Lampenmasten aufgestellt, damit man auch Nachts im Wald fahren kann.
  • Alle baulich getrennten und farblich markierten Wege der Gattung Trail werden zur Vermeidung jedweder Gefahren nach allen Regeln der DIN befestigt, beschildert und mit geeigneten Bodenbelägen ausgestattet.
to be continued
Ich geh jetzt in den Wald mit all seinen Gefahren und bin glücklich nur geträumt zu haben.
 
Was schätzt du denn für was die Wege da sind oder wie sie entstanden sind? Das du mit dem MTB da lang fahren kannst/darfst oder irgendwer ein Wanderwegschildchen anbringt ist nur ein Nebeneffekt der Forst- und ggf. Landwirtschaft.

Nun passiert es aber immer wieder mal, dass Holz überall abtransportiert wird, aber das "zufällig" (???) mitten auf Wegen etwas liegen gelassen wird.
 
Ich bin froh, daß es überhaput nette Trails gibt für MTB. Auf die Idee bin ich noch nie gekommen, ist ja auch ein Unding finde ich.
 
Selbst wenn Berge von Baumstämmen auf den Weg/Trail liegen würden, käme ich nie auf die Idee jemanden anzuzeigen oder auf die Füße treten zu wollen.

1. Bei einer Anzeige würdest du nur auf eventuell anfallende Gerichtskosten sitzen bleiben.
2. Solche Anzeigen führen nur zu mehr Problemen.
 
Wenn ich auf solche Ideen gekommen wäre, hätte ich nach dem derben Sturm Kyrill hier im Sauerland so ungefähr jeden Verklagen können. Da ging teilweise monatelang garnix mit Biken. Und selbst heute sind etliche Wanderwege noch unbefahrbar, zerstört oder von Holzfahrzeugen dermaßen zerbomt, das man wahrscheinlich nie wieder da biken kann.

Soll ich jetzt hergehen und alle Waldbauern anzeigen? So ein Bullshit.
 
würde nicht einmal Sinn machen... das neue Waldgesetz enthaftet den Waldbesitzer von den Folgen "waldtypischer Gefahren" - also z.B. Ästen, die jemanden zu Sturz bringen können. Und das ist auch gut so, denn damit ist eines der gewichtigsten Argumente gegen die Biker (Verbot, weil ich als Besitzer sonst hafte) aus dem Weg. Eigenverantwortung ist groß geschrieben.
..m..
 
Du hast also kostenlos das Waldgebiet eines anderen benutzen dürfen. Hast kostenlos den dortigen Wanderweg benutzt und jetzt willst du diese Person anzeigen, weil du im Wald(!) auf Holz gestoßen bist? Bzw als Mountainbiker(!) keinen planierten Wanderweg vorgefunden hast? Ich nehme an, es waren mindestens AM oder Enduros im Spiel... Find ich :daumen:.
War übrigens letztens in den Bergen, da lagen doch glatt eine Steine und Felsen auf dem Wanderweg - vielleicht können wir die Prozesse verbinden...

Ich hab zwar selbst ein abgeschlossens Jurastudium und muss leider sagen, dass du - je nach genauem Sachverhalt - sogar Recht bekommen könntest. Aber mal ganz ehrlich... :heul:
 
Ich hab zwar selbst ein abgeschlossens Jurastudium und muss leider sagen, dass du - je nach genauem Sachverhalt - sogar Recht bekommen könntest. Aber mal ganz ehrlich... :heul:

Ganz so schlimm ist es auch wieder nicht, z. B. hat das OLG Düsseldorf schon 1989 herausgefunden, dass auf Waldwegen keine Streupflicht besteht (Urteil vom 23.02.1989, 18 U 179/88):lol: Abgesehen von solchen Schmankerln stellt man bei einer Recherche in Juris sehr schnell fest, dass man als Waldbesucher in Deutschland mit fast allem rechnen muss, die deutschen Gerichte aber durchgängig der Meinung sind, dass man den Wald auf eigene Gefahr besucht. Da kann einem sogar eine umstürzende Eiche das im Wald aufgrund einer Sondergenehmigung legal parkende Auto schrotten, ohne dass der Waldbesitzer dafür haften muss (LG Tübingen, Urteil vom 03.02.2006, 2 O 292/05) ;)

Oder um es mit den Worten des OLG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 14.07.2006, 10 U 24/06) zu sagen: "Die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer (hier: Radfahrer) steht auf einem unbefestigten Wirtschaftsweg im Vordergrund."
 
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