Verletzung Wegesicherungspflicht: Waldbesitzer anzeigen?

Hehe. Ich gebs zu, Unfälle im Wald kamen im Rahmen des Studiums nicht wirklich oft vor. Ähnlich wahrscheinlich wie der ominöse Bienenschwarm ;). Aber gut zu wissen - hatte mich schon wieder gefragt, warum ich nicht einfach was anderes studiert hab.
 

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Re: Verletzung Wegesicherungspflicht: Waldbesitzer anzeigen?
also wenn bei uns Holz auf den Trails liegt, dann räumen wir das weg (oder basteln was schönes draus).

man kann auch mal ein wocheende mit axt und motorsäge in den wald.. einfach sagen "wir sind vom alpverein und räumen die wanderwege.."
 
Ich kann nicht verstehen wie man überhaupt auf die Idee kommen kann jemanden Anzeigen zu wollen!!? Bitte keine Haar spalterei betreiben!
Wenn ich mit meinem Bike durch Wald brezl und es legt mich der länge nach hin, wohmöglich noch wegen herum liegendem Holz, bin ich eben einfach zu doof zum fahren oder zu schnell gewesen.
Ergo, ab nach Hause und üben. Wenn ich´s dann kann, darf ich auch wieder in den Wald zum spielen.

Meine Meinung!!
 
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind Waldbesitzer dazu verpflichtet, Wege benutzbar zu halten.

Nun passiert es aber immer wieder mal, dass Holz überall abtransportiert wird, aber das "zufällig" (???) mitten auf Wegen etwas liegen gelassen wird.

Gestern war wieder so ein Fall, dass da soviel herum lag, das selbst einige Wanderer davon genervt waren.

Könnte man in einem solchen Fall einen Waldbesitzer anzeigen oder sonstwie auf die Füsse treten?


Was wäre wohl, wenn du der Waldbesitzer wärst? Da sieht die Welt wieder anders aus!?!
 
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind Waldbesitzer dazu verpflichtet, Wege benutzbar zu halten.

Nun passiert es aber immer wieder mal, dass Holz überall abtransportiert wird, aber das "zufällig" (???) mitten auf Wegen etwas liegen gelassen wird.

Gestern war wieder so ein Fall, dass da soviel herum lag, das selbst einige Wanderer davon genervt waren.

Könnte man in einem solchen Fall einen Waldbesitzer anzeigen oder sonstwie auf die Füsse treten?

Die Verkehrssicherungspflicht gilt hinsichtlich des Zweckbindungsverkehrs, ansonsten gilt "Wandern und Radfahren auf eigene Gefahr (vgl. §14 BWaldG), mit den waldtypischen Gefahren ist zu rechnen (dto.). Liegt ein erkennbarer Baumstamm im Wege ist das ärgerlich, aber würde vor Gericht m.E. kaum für Unruhe sorgen.

Es gibt Gemeindesatzungen zumindest in Hessen und Rheinland Pfalz, die festlegen können, daß im Gemeindeeigentum befindliche Wirtschaftswege von Nutzern in brauchbarem Zustand zu hinterlassen seien (so wie es mithin manchmal am Klo steht "Verlasse diesen Ort so, wie Du ihn angetroffen hast"). Das ist aber ein Anspruch der Gemeinde gegen die Nutzer, nicht aber ein rechtlich sonderlich strapazierfähiger Anspruch der die Wege auf eigene Gefahr benutzenden Wanderer (etc.) gegen die Gemeinde.
 
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind Waldbesitzer dazu verpflichtet, Wege benutzbar zu halten.

Nun passiert es aber immer wieder mal, dass Holz überall abtransportiert wird, aber das "zufällig" (???) mitten auf Wegen etwas liegen gelassen wird.

Gestern war wieder so ein Fall, dass da soviel herum lag, das selbst einige Wanderer davon genervt waren.

Könnte man in einem solchen Fall einen Waldbesitzer anzeigen oder sonstwie auf die Füsse treten?


Das ganze ist bestimmt SEHR zuträglich im Sinne des einvernehmlichen Nebeneinanders ...

Auf Ideen kommen die Leute :mad::mad::mad:
Es gibt so ein Sprichwort: So wie man in den Wald reinschreit ... so schreits auch wieder raus ... Ich wenn Waldbauer wäre würde nach einer Anzeige aufräumen und den Weg für Radfahrer sperren (lassen) ... und dann? Dann fahren wir wieder auf gesperrten Wegen und sind die "Bösen" ... :mad::mad::mad:

Ich bin jetzt nicht sicher, bilde mir aber ein, dass im (Spät-)Winter viel Holz geschlagen wird, weil es da am trockensten ist, ich würde also davon ausgehen, dass das die Nachwehen sind und dass der Kahlschlag schon noch aufgeräumt wird ...

Nichts für ungut ... aber ich versteh Dich nicht ... :confused::confused::confused:

hasp
 
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