OT-Diskussionen zum Thema Fahrraddiebstahl etc.

mal ne frage zu den gps trackern: wie läuft das ab? ich hab jetzt so einen gps-sender in mein bike installiert und es wird mir gestohlen. ich geh also zur polizei und zeig denen mein gps gerät. hier jungs, xy-straße 175, bitte bei müller klingeln und mein bike abholen. und dann? reichen die indizien für einen durchsuchungsbeschluss? kann ich mir kaum vorstellen, technik kann man manipulieren. so einfach kommen die bei dir zuhause nicht rein. klingeln und nett fragen bringt auch nichts. der dieb wird die polizistzen wohl kaum reinbitten und ist dann vorgewarnt. am nächsten tag liegt das bike im fluss.
Ich würde mir da keine Gedanken machen. Zumindest wenn man mit etwas "offiziellem" ankommt, also etwa den Polizisten die Tracking-Website (ich nehme mal an, das sowas über einen Online-Dienst läuft?!) zeigt, auf der der Standort angezeigt wird, sollten diese Indizien reichen, um (auch mit einer Durchsuchung) zu ermitteln. Ggf. nach einem Richterbeschluss.
 
Ich würde mir da keine Gedanken machen. Zumindest wenn man mit etwas "offiziellem" ankommt, also etwa den Polizisten die Tracking-Website (ich nehme mal an, das sowas über einen Online-Dienst läuft?!) zeigt, auf der der Standort angezeigt wird, sollten diese Indizien reichen, um (auch mit einer Durchsuchung) zu ermitteln. Ggf. nach einem Richterbeschluss.
genau das kann ich mir eben nicht vorstellen, ein onlinedienst ist nämlich nichts offizielles.
die werden dir sagen, dass sie ermitteln und das war's. da kommt nichts mehr. du hast ja nicht mal einen namen oder eine personenbeschreibung. wer soll denn dursucht werden, das ganze haus? einen richterlichen beschluss brauchst du dafür in jedem fall, einfach so auf vagen verdacht hin irgendwo einlaufen ist nicht.
 
genau das kann ich mir eben nicht vorstellen, ein onlinedienst ist nämlich nichts offizielles.
die werden dir sagen, dass sie ermitteln und das war's. da kommt nichts mehr. du hast ja nicht mal einen namen oder eine personenbeschreibung. wer soll denn dursucht werden, das ganze haus? einen richterlichen beschluss brauchst du dafür in jedem fall, einfach so auf vagen verdacht hin irgendwo einlaufen ist nicht.
Man braucht nicht für jede Wohnungsdurchsuchung einen richterlichen Beschluss...regelmäßig aber schon.

Offiziell stand genau deswegen in Anführungszeichen.

Ob die Polizei was macht, machen darf, machen muss sind jeweils unterschiedliche Fragen. Ich gehe wie gesagt davon aus, dass sie in so einem Fall etwas tun darf und auch muss.

Die Polizei wird auch kaum untätig bleiben, wenn du ihr sagst, jemand hat dir gerade dein Rad geklaut und ist in Haus X gerannt. Und mit der "offiziellen" Angabe auf der Tracking Website hast du sogar noch mehr Indizien. Vergleichbar zu einem Zeugen der sagt, er habe das Rad auch in dem Haus gesehen.

Klar kommt es auch immer auf die Umstände an. Aber ich denke, dass man mit so einer Angabe vom Tracking-Dienst schon sehr gut aufgestellt ist.

Im der Praxis gibt es Durchsuchungen, die auf weit weniger basieren.

Dazu kommt, dass hier der Eingriff noch verhältnismäßig gering ist, da die Beamten nicht alles durchwühlen müssen, wie etwa bei der Suche nach einer Waffe oder nach Dokumenten, sondern aufgrund der Größe eines MTB meist ein Durchlaufen genügen sollte.

Dazu kommt, dass jemand, der eine Straftat vortäuscht und andere unwahr beschuldigt mit Konsequenzen rechnen muss... Das heißt aber nicht, dass diese Möglichkeit dazu führen muss, dass das GPS tracking völlig nutzlos wird und man diesen Hinweisen nicht folgt.

Wenn das über einen Tracking-Dienst läuft, ist die Manipulationsgefahr auch recht gering...

Wie gesagt, ich kenne keine Fälle dazu, aber mich überzeugt meine Argumentation zumindest ;-)
 
Man braucht nicht für jede Wohnungsdurchsuchung einen richterlichen Beschluss...regelmäßig aber schon.
doch, braucht man. es sei denn, die polizei muss davon ausgehen, dass in dem haus gerade jemand misshandelt wird oder ähnlich schlimme verbrechen. in solchen fällen kann auch die tür aufgebrochen werden.
andernfalls nicht, und der polizist wird wohl kaum seinen job wegen deinem fahrrad aufs spiel setzen.

wenn du sie reinlässt, brauchen sie keinen beschluss. viele kennen ihre rechte nicht und das wird gnadenlos ausgenutzt. wär in dem fall aber blödsinn, da der dieb so vorgewarnt wäre.

Ich gehe wie gesagt davon aus, dass sie in so einem Fall etwas tun darf und auch muss.

Die Polizei wird auch kaum untätig bleiben, wenn du ihr sagst, jemand hat dir gerade dein Rad geklaut und ist in Haus X gerannt. Und mit der "offiziellen" Angabe auf der Tracking Website hast du sogar noch mehr Indizien. Vergleichbar zu einem Zeugen der sagt, er habe das Rad auch in dem Haus gesehen.

Klar kommt es auch immer auf die Umstände an. Aber ich denke, dass man mit so einer Angabe vom Tracking-Dienst schon sehr gut aufgestellt ist.
du hast aber nicht gesehen, wie person x das rad geklaut und in wohnung y verschwunden ist.
jemand unbekanntes hat dir in dem fall dein rad geklaut und dein einziger "beweis", ist eine tracking website, die anzeigt, irgendein sender, befände sich an punkt x. das reicht nicht aus. beweise doch erstmal, dass der sender überhaupt in verbindung steht mit einem wertgegenstand, der dir gehört bzw mit deinem fahrrad. du könntest da sonst was orten.
 
doch, braucht man. es sei denn, die polizei muss davon ausgehen, dass in dem haus gerade jemand misshandelt wird oder ähnlich schlimme verbrechen. in solchen fällen kann auch die tür aufgebrochen werden.
andernfalls nicht, und der polizist wird wohl kaum seinen job wegen deinem fahrrad aufs spiel setzen.

wenn du sie reinlässt, brauchen sie keinen beschluss. viele kennen ihre rechte nicht und das wird gnadenlos ausgenutzt. wär in dem fall aber blödsinn, da der dieb so vorgewarnt wäre.


du hast aber nicht gesehen, wie person x das rad geklaut und in wohnung y verschwunden ist.
jemand unbekanntes hat dir in dem fall dein rad geklaut und dein einziger "beweis", ist eine tracking website, die anzeigt, irgendein sender, befände sich an punkt x. das reicht nicht aus. beweise doch erstmal, dass der sender überhaupt in verbindung steht mit einem wertgegenstand, der dir gehört bzw mit deinem fahrrad. du könntest da sonst was orten.
Lies dir das jeweilige Polizeigesetz durch, in Bayern Art. 24 PAG. Für Gefahr im Verzug braucht es keine Misshandlung. Aber natürlich erreicht man die bei schwerwiegenden Sachen (Lebensgefahr) eher. Ein Gesetzteskommentar hilft da auch weiter. Für Handeln im Rahmen der Strafverfolgung gilt ähnliches - weiß nicht genau, auf was man hier abstellen würde, tendiere zu PAG.

Mit aufbrechen oder nicht aufbrechen hat das übrigens nichts zu tun.

Mit einer rechtswidrigen Durchsuchung riskiert der Polizist auch nicht immer seinen Job.

Es gibt auch Fälle, in denen die Polizei sich durch Klingeln selbst Gefahr im Verzug geschaffen hat und das dann von Gerichten abgesegnet wurde... Das überzeugt mich aber nicht.

Aber darum geht es hier auch nur am Rande. Der Beschluss ist eine reine Formalie und kann auch per Telefon vor Ort eingeholt werden.

Die Polizei handelt aufgrund dessen, was ein normaler Polizist zum Zeitpunkt seines Einschreitens denken darf (ex ante Sicht). Es muss also nicht immer der Realität entsprechen, um rechtmäßig zu sein.

Dadurch, dass du einen Zugang zu der Tracking-Seite und zu genau dem getrackten Gerät hast, darf der Polizist davon ausgehen, dass es deines ist. Was da dranhängt, ob es nur der GPS Sender oder ein Rad mit dem Sender ist ist erstmal wurscht und außerdem spricht in der Regel nichts dagegen, dass der Polizist glaubt, dass es dein Rad ist, was an dem Sender hängt.

Kennst du einen Fall, in dem das rechtlich nicht gereicht hat? Ich kann mir das echt nicht vorstellen. Vielleicht bei einem Riesen Wohnahaus, bei dem man jede Wohnung durchsuchen müsste...aber im Normalfall sollte es doch gehen. Lasse mich aber gern eines besseren Belehren.
 
Mit aufbrechen oder nicht aufbrechen hat das übrigens nichts zu tun.
doch, wenn ich die tür nicht öffne, bleibt wohl nichts anderes übrig bei "gefahr im verzug". hier gehts aber um geklaute fahrräder.


Mit einer rechtswidrigen Durchsuchung riskiert der Polizist auch nicht immer seinen Job.
doch, mit rechtswidrigen handlungen riskieren polizisten immer ihren job.
Der Beschluss ist eine reine Formalie und kann auch per Telefon vor Ort eingeholt werden.
das ist mir klar, trotzdem braucht es dafür erstmal einen triftigen grund. kein richter spricht einfach so einen durchsuchungsbeschluss aus, nur weil da einer in da wache spaziert und den polizisten irgendwas auf einer website zeigt. wir reden hier nicht von einem geplanten terroranschlag.




Dadurch, dass du einen Zugang zu der Tracking-Seite und zu genau dem getrackten Gerät hast, darf der Polizist davon ausgehen, dass es deines ist. Was da dranhängt, ob es nur der GPS Sender oder ein Rad mit dem Sender ist ist erstmal wurscht und außerdem spricht in der Regel nichts dagegen, dass der Polizist glaubt, dass es dein Rad ist, was an dem Sender hängt.
das kann er ja gerne auch glauben, ermittlungen einleiten, deinen fall aufnehmen und die anzeige gegen unbekannt.
alles weitere ist wunschdenken.
selbst wenn sich ein gegenstand, der dir gehört, in einer fremden wohnung befindet, ist das noch lange kein grund für eine hausdurchsung.
da kann man klingeln, hoffen dass einer aufmacht, überhaupt erstmal einen namen und mutmaßlichen täter ermitteln und dann vorladen etc.
weiter wird es nicht kommen, auch wenn der ein oder andere, paranoide bike-freak hier, das gerne so hätte.

Kennst du einen Fall, in dem das rechtlich nicht gereicht hat? Ich kann mir das echt nicht vorstellen. Vielleicht bei einem Riesen Wohnahaus, bei dem man jede Wohnung durchsuchen müsste...aber im Normalfall sollte es doch gehen. Lasse mich aber gern eines besseren Belehren.
nö, ich kenne überhaupt keinen vergleichbaren fall. du?
ich weiß allerdings von leuten, die über einen längeren zeitraum per haftbefehl gesucht wurden, und das wegen weitaus schlimmeren vergehen. bei diesen leuten kommt die polizei dann auch nur klingeln und hofft, dass einer aufmacht. bei der masse an gesuchten leuten, wäre es auch nicht zu bewältigen, bei jedem einzulaufen.
wenn dann noch jeder dazu käme, der verdächtigt wird, etwas im wert von ein paar hundert euro gestohlen zu haben, dann würde das ganze leicht ausarten. da haben die gar nicht genug zeit und personal, geschweige denn die handhabe, wegen solchem firlefanz regelmäßig in die privatsphäre der leute einzudringen.
 
Das mit der Wirkungslosigkeit der GPS-Tracker im Falle eines Falles habe ich mir auch schon überlegt. Ich glaube, daß die Polizei außer Aktenabheften rein gar nichts unternehmen wird. Die Argumentation von HinxundKunx ist dahingehend ja deutlich. Der Fahrraddieb müßte sich schon freiwillig bei der Polizeistelle melden, um es mal überspitzt zu formulieren. Aber glauben kann man viel, frag doch einfach mal bei deiner Polizeitdienststelle nach, ob so ein Tracker zu einer Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluß führt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein GPS Tracker ist Bullshit.
Ortungssoftware ist eine App fürs Smartphone.

Wenn der Dieb damit im Plattenbau verschwindet und das Bike im Keller einlagert habt ihr ledigtlich ne Strasse und ne Hausnummer.

Die Polizei wird aber wohl kaum 50 Wohnräume nach dem Dieb abklappern.

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Nachtrag:

Die Adresse habt ihr auch nur dann, sofern das Verbindungssignal nicht unterbrochen wird. Beton & unter der Erdoberfläche können schon ausreichen für einen Verbindungsverlust.

Schloss mit Alarm:

gibt es, Nutzen gleich Null - es gibt einen Test auf YouTube .... Ergebnis mangelhaft, Ton viel zu leise, selbst ein vorbei fahrendes Polizeiauto hat sich nicht dafür Interessiert. Geschweige denn die Passanten.

Was wohl am meisten hilft, sein Bike mit mehr als nur einem Schloss sichern, kombinieren Schlüssel und Zahlenschloss. Das dürfte Dieben zu aufwendig und zeitraubend sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit zwei guten Schlössern? Das sind dann auch zwei _schwere_ Schlösser, also 2 x 2 Kg = 4 kg! Wer will das mit sich rumschleppen? Dann kann man gleich ein Fahgettaboutit (4 Kg) mitschleppen.
 
Natürlich sollte man mehrere Dinge beachten, wie Abstellort, Abstellzeit, aber das Schloß spielt eben auch eine Rolle, darüber darf man sich doch mal austauschen! Manchmal muß man sein Rad in unbekannten Gegenden anschließen, wo man die Kriminalität schlecht einschätzen kann, und wo man sein Rad nicht vor Blicken versteckt anbringen kann, und wo es auch mal überraschend dunkel wird.

Ganz oben in der Beliebtheit sind gerade diese Bordo-Faltschlösser. Ich möchte mir so ein Bordo 6500 X-Plus günstig auf eBay schießen, aber obwohl das neu so 80 € kostet geht es gebraucht ständig für über 70 € raus :-(

Hm, überlege gerade welchen Vorteil die Faltschlösser ggü. den U-Schlössern haben. Gewicht ist ungefähr gleich (das Faltschloß Bordo Granit 6500 X-Plus hat 1,58 kg, und das U-Schloß Granit X-Plus 54/160 HB300 hat 1,656 Kg). Irgendwelche sonstigen Unterschiede?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wie wärst denn mit ein wenig Verstand und weniger Verlaß auf Technik ?
Man lässt die Räder nie lange irgendwo stehen, für die kurze Zeit reicht immer ein Bordo und abends nimmt man das schreckliche Bahnhofsrad.

Genau so eins, total verostet, Wert ca. noch 100 Euro, wenn überhaupt, hat man mir vor 2 Wochen in Erlangen / Bahnhof am späteren Abend geklaut während ich in einer Kneipe war.

Das einzige was an dem Bike wertvoll war, war die neue Bereifung!

Das Bordo ist auch nicht Weisheit letzter Schluss.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wo-Diebe-verzweifeln-article10067241.html

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In Österreich helfen Passanten sogar noch beim Fahrrad Diebstahl


:D

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SpyBike

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann hast du das falsche Bahnhofsrad

Hatte :D

und wärst dir lieber, wenn das teuer MTb stattdessen geklaut wurde ?

Nein, Du hast schon Recht!

Wobei um mir mein MTB zu klauen, hätte der Dieb dann das große Bahnhofsschliessfach aufbrechen müssen. Ein MTB richtig zerlegt, also Vorder und Hinterrad entfernt, Sattel demontiert sowie den Lenker 90 Grad gedrecht, passt im "Normalfall" das komplett Rad (26") in ein grosses Gepäck - Schließfach bei der DB :)
 
Ein MTB richtig zerlegt, also Vorder und Hinterrad entfernt, Sattel demontiert sowie den Lenker 90 Grad gedrecht, passt im "Normalfall" das komplett Rad (26") in ein grosses Gepäck - Schließfach bei der DB :)
h329F6792
 
eben live dabei gewesen wie in erlangen bahnhof 2 fahrraddiebe abgeführt worden sind. beide kamen ins gefängnis. polizist sagte zu den beiden "ihr geht jetzt in die kiste, bau"

fahrräder war einmal ein weiß schwarzes Hardtail von Bulls und ein schwarzes Canadole mit neongrünem Schriftzug. Ebenfalls Hardtail.

Die Bikes hat die Polizei mitgenommen.

Die Diebe sprachen kein Deutsch.

Also wer aus Erlangen kommt oder dort sein Bike heute abgestellt hat und es wiedererkennt sollte es bei der Polizei wieder finden.
 
eben live dabei gewesen wie in erlangen bahnhof 2 fahrraddiebe abgeführt worden sind. beide kamen ins gefängnis. polizist sagte zu den beiden "ihr geht jetzt in die kiste, bau"

fahrräder war einmal ein weiß schwarzes Hardtail von Bulls und ein schwarzes Canadole mit neongrünem Schriftzug. Ebenfalls Hardtail.

Die Bikes hat die Polizei mitgenommen.

Die Diebe sprachen kein Deutsch.

Also wer aus Erlangen kommt oder dort sein Bike heute abgestellt hat und es wiedererkennt sollte es bei der Polizei wieder finden.

Die Diebe sprachen kein Deutsch.

Also wer aus Erlangen kommt oder dort sein Bike heute abgestellt hat und es wiedererkennt sollte es bei der Polizei wieder finden.
ich glaub dir kein wort.
war ein richter anwesend, oder wie kam es mal wieder zu so einer schnellen verhandlung? ein polizist kann niemanden ins gefängnis stecken.
in gewahrsam nehmen, mit auf die wache, in die acht, auf zelle, alles möglich. aber nicht ins gefängnis.
 
Wer Erlangen kennt, weiß dass am Grossparkplatz hinter dem Bahnhof die Bettelmaffia aus Bulgarien etc. ganzjährig in Ihren Kleinbussen haust. Näher muss ich darauf gar nicht eingehen.
 
in die JVA Bamberg wurde sie gebracht. Die Bamberger Bundespolizei hat sie persönlich abgeholt!


ich glaub dir kein wort.
war ein richter anwesend, oder wie kam es mal wieder zu so einer schnellen verhandlung? ein polizist kann niemanden ins gefängnis stecken.
in gewahrsam nehmen, mit auf die wache, in die acht, auf zelle, alles möglich. aber nicht ins gefängnis.

Ich weiß nicht wie das dort ist, wo Du her kommst, aber wir in Franken haben mittlerweilen das Telefon entdeckt. Zudem gibt es bei uns Beuge, U-Haft und Abschiebehaft.

Und auch wenn man erst am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt wird, führt kein Weg an einem Zwischenstop in einer JVA vorbei. Ist man dort erst mal angekommen, kommt man da auch so schnell nicht wieder raus! Als Serientäter schon 2x nicht.

Und wenn Du schon per Haftbefehl gesucht wirst, dann fährt dich die Polizei direkt ins Kaffe 4 Eck und liefert dich dort ab, ob Dir das passt oder nicht.

Um in den Knast zu kommen muss man nicht schon verurteilt sein. Man kann dort auch auf seine Verhandlung warten.

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Noch ein wenig Lektüre

http://www.finanznachrichten.de/nac...aedte-studie-fahrradklau-immer-mehr-2-015.htm

weitere Lektüre

https://www.unserort.de/erlangen/fahrraddiebstahl/index.phtml

Haftbefehl erlassen:

http://www.unserort.de/kassel/Fahrr...6ee8c0-1dd5-11b2-a7fb-d991a68dbfe9-item.phtml

"Lieber Dieb" bringt gestohlene Felge zurück"

http://www.nordbayern.de/lieber-dieb-bringt-gestohlene-felge-zuruck-1.3919704
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kleines Update: heute Brief von der Staatsanwaltschaft - Verfahren eingestellt, da der Dieb nicht ermittelt werden konnnte. Witzig, da ich das Rad ja selber beim Hehler abgeholt habe, der den Dieb umgehend benannte. Und der wohnt auch noch in der selben Strasse wie ich - passt also absolut zum Tathergang. Es kam noch nichtmal zu einer Gegenüberstellung. Armes Deutschland. Ich wähl nur noch AfD :D ... !
 
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