Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Auf welcher rechtlichen Basis dürfen die denn das? Gibt es in Brandenburg ein Waldgesetz? und wenn ja was sagt das denn aus.
@Altglienicker,Danke für deine Erklärung,das hört sich ja recht Abenteuerlich an.Ich bin auch öfter dort Unterwegs und hatte schon schlechte Erfahrung mit Wanderern sagen wir weimal in einem Jahr,diese Leute wurden auch extrem Ausfallend.Ich denke der Radverkehr hat auch etwas zugenommen,da will man die "Reißleine" ziehen bevor das Zertifikat wieder verschwindet!Generell kommen sich gerade bei diesem Weg Wanderer und Radler nicht in die Quäre da der Weg bis nach Bremsdorf ebend schön Breit ist!Das versteh wer will!
Gruß Matze
Ich werde im Laufe der Woche mal bei dem Amt nach den rechtlichen Grundlagen des Verbotes fragen.
P.S. Kaugummi an Griff und Handschuhe!? Ich wäre sooo geplatzt, explodiert und ausgerastet..
Das gilt es zu hinterfragen. Denn einfach das Gesetz in die eigene Hände zu nehmen geht auch in Brandenburg nicht........demnach auch dem Brandenburger Waldgesetz nach eine gültige Sperrung für Radfahrer.
Ansonsten hilft halt ein Schraubenzieher, die Dinger sind so teuer, dass sie garantiert nicht erneuert werden .
Das Schild ist doch ganz klar schwammig formuliert weil sie wahrscheinlich aufgrund der Gesetzteslage halt nicht "Radfahren verboten" schreiben dürfen. Ich würde das nur als Aufforderung aber nicht als Verbot sehen.
Das schlimme ist eigentlich die Diffamierung die dahinter steckt. Diese Schilder suggerieren das alle Radfahrer die nicht auf Radwegen sondern auf Waldwegen fahren rücksichtslos sind. Und das ist eine Beleidigung übelster Sorte.
Das einzige was erreicht wird, ist dass sich dämliche Leute, die zu Fuß unterwegs sind, im Recht fühlen, wenn sie einen Biker vollpflaumen. Kontraproduktiv das alles..
Das müssen also die Anderen vom dem Schild sein, denn denen ist ja das Befahren des Wanderweges mit dem Rad untersagt...."...ausschließlich auf Straße!"
Wo ein Wille, da bekanntlich ein Weg. Also darf ich fahren, wo ich will.Da steht drinne, dass Radler im Wald nur auf Wegen fahren dürfen.