Was ist Gewährleistung oder Garantie? Verhalten im Fall von Mängeln und Reklamationen

Was ist Gewährleistung oder Garantie? Verhalten im Fall von Mängeln und Reklamationen

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Immer noch besteht weit verbreitete Ignoranz und Unkenntnis über die rechtlichen Grundlagen im Fall von Mängeln bzw. Reklamationen. Viele haben einfach vollkommen überzogene oder falsche Vorstellungen und dies auf Käufer und Verkäufer Seite. Dah

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Was ist Gewährleistung oder Garantie? Verhalten im Fall von Mängeln und Reklamationen
 
Zu prüfen ist, ob schon die Beweislastumkehr eingesetzt hat.

Ich denk mal, eine Garantie ist zudem nicht im Kaufvertrag festgehalten.
 
Herstellungsfehler kommt mir primär das ProdHG in den Sinn und eine darauf basierende Rückrufaktion seitens des Herstellers. Das ist aber nichts als mutmaßen; hier wäre die Schilderung deines konkreten Falles wichtig.

BTW: fahre selbst Speci und die Spezialisten (Wortspiel... haha) waren zu busy trotz telefon. und Mailanfragen eine dusselige .pdf Datei zu schicken...
Danke gut zahlender Endkunde -.-
 
und wenn das Rad auch aelter wäre, könnte man ja

Kannst Du nicht den Privatverkäufer bitten, seine Garantieansprüche geltend zu machen?

Meines Wissens ist die Sachmängelhaftung (aktueller Begriff, nicht mehr Gewährleistung) nicht auf den Erstkäufer bezogen und gilt aber nur gegenüber dem Händler. Belege müssen natürlich vorhanden sein. Nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Hier wird von vielen Gerichten mittlerweile eine vereinfachte Beweiseführung für den normalen Endkunden akzeptiert (also nicht immer Gutachten). Z.B. Gerät wurde nicht geöffnet und weist auch sonst keine sichtbaren Beschädigung vorhanden kann reichen (Gerichtsabhängig)
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er beliebig einschränken kann. Hier werden zusätzlich Leistungen zugesichert, kann aber auf den Erstbesitzer beschränkt werden.
 
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