RealNBK schrieb:
Wenn man im Bikeshop verkauft ist es eine Wohltat Kunden zu haben die diesen Text kennen!
DANKE!!!!
Da erkenne ich wohl etwas Ironie im Beitrag
Nein jetzt mal ganz im Ernst , der Verkäufer sollte sich schon mit dem was er mal gelernt hat (war ja nicht umsonst in der Berufsschule !) auskennen ...
Vor allem was z.b. seine AGB´s angeht (ich behaupte mal nen großer teil der Bike Shop Händler hat nicht mal welche ...) auch das solche dinge wie Nachbesserung mit in den AGB´s vermerkt werden müssen (das beliebte "das müssen wir einschicken" für nen 10 eusen Artikel ist auch nicht wirklich zulässig , sofern der Händler nicht auf seine AGB´s auf nem Kaufvertrag oder zumindest
für alle Sichtbar im Laden hinweißt und diese dann auch bei anfrage des Kunden zur einsicht stehen) .
Das ist u.a. nen ganz wichtiger Punkt
Auch die Tatsache das in erster Linie das das WUMS (Wandlung , Umtausch , Minderung ,Schadenersatz) prinzip nach BGB greift ist vielen unbekannt .
Ok ich bin schon etwas aus der Materie raus und mein Arbeitgeber (
Hornbach verkauft nun mal KEINE Fahrräder ) behandelt die meisten fälle sehr Kulant bzw. wirklich nach den Rechtlichen gesichtspunkten Vorschriftsmässig ... Von daher bitte ich zu entschuldigen wenn hier irgendwas nicht 100%ig passt ...
Riderman schrieb:
sehr guter Thread...........Minderung / Wandelung sollte man all denen raten die anfangen selbst Hand an das Rad, Comp etc. zu legen, da dann nämlich der Garantienanspruch erlöscht - es bleibt nach den 2 Jahren noch genug Zeit dies selbst zu tun.
Is auch nochn schwieriges Thema ... ich kann mich da nur an den PC´s orrientieren wo das schon seit jahren nen Thema ist ... wie z.b. ne Defekte Grafikkarte o.ä. trotz tausch anderer Komponenten nen Schadensfall ist .
d.h. um mich an den Computern festzumachen ...
es ist z.b. erlaubt Grafikkarte , Speicher o.ä. Komponenten zu Wechseln , ohne das dies zum Verlust der Garantie führt ... dafür muss der Verkäufer aber auch nur "nachbessern" d.h. er muss nur die Komponente ersetzen die defekt ist und nicht den Ganzen PC tauschen ...
Was z.b. aber zum Garantieverlust führt sind dinge wie nen Kühler auf Graka oder Prozessor zu Wechseln oder z.b. nen Fenster in den Tower zu schneiden ...
Wies beim Bike ausschaut is mir leider nich bekannt , aber ich denke man kann sich da ganz gut an den PC´s oder an den Autos orrientieren ... so ist es ja auch nich Verboten im KFZ nen neuen Sitzbezug aufzuziehen ohne gleich die Garantie zu Verliern ...
Denke ma beim Bike kann mans so auslegen , das der
Fachmännische Tausch von Komponenten (was weiß ich , nen Lenker , griffgummis , oder nen Reifen) nicht zum Garantieverlust führt (was hilfts wenn das Tretlager draufgeht ... hat ja z.b. nichts damit zu tun) da das Fahrrad ja nen "offenes System ist"...
Im einzelnen wäre es ganz interessant ob es nen Präzedenz Fall zu dem Thema gibt ...