dickerbert
Seriöser Troll
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Und musstest du auch blasen?
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Und musstest du auch blasen?
meine erfahrung:
solange man vernünftig beleuchtet ist haben die polizisten auch kein problem mit, wenn das ding keinen stvo papper drauf hat. dass die § jahre hinter der technik herhinken, ist denen auch bewusst. wichtig für die herren und damen ist meiner erfahrung nach, dass der radler beleuchtet ist und von anderen verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen werden kann
Hallo zusammen!
Wie sieht es aus wenn man an einem StVO-koformen Rad (>11 kg) zusätzlich (zum zugelassenen Licht) ein angebautes (über Gummiband, also nicht "fest") Zusatzlicht hat, das keine Zulassung hat, aber auf öffentlichen Straßen ausgeschaltet bleibt?
Reicht das alleine auf dem Fahrrad-montiert-sein aus um eine Strafe zu bekommen?
Wie hoch ist eine eventuelle Strafe? 10 Euro?
Darf das nicht StVO-konforme Licht beschlagnahmt werden? (Ohne Unfall, rein bei einer Kontrolle!)
Wie kritisch ist es mittlerweile mit gesundem Menschenverstand (ohne Blendung anderer) rein mit nicht zugelassenen Lichtern auf öffentlichen Straßen zu fahren?
Steht man im Crashfall immer schlecht da wenn in einem Protokoll nach einem unverschuldeten Unfall z.B. auftaucht, dass man nicht zugelassene Lichter hatte? Da dürfte sich die Gegenseite sicher gleich wie die Geier drauf stürzen und behaupten, dass sie geblendet wurde, selbst wenn man auf den Boden vor sich abgeblendet hat (Gummibandbefestigung mit Verdrehmöglichkeit!) und der andere vor sich hingeträumt und den Unfall verschuldet hat!
Zweite Frage interessiert mich dahingehend, da ich aktuell noch ein Rad nach StVo fahre ;-) aber bald nicht mehr.....
Gibt es sonst auf der Welt eigentlich noch ein Land, in dem jeder Murks so genau geregelt ist wie hier?
Mich stören täglich die 75% Radfahrer, die überhaupt gar kein Licht haben.
Über blendende nicht zugelassene Lichter ärgere ich mich zwar auch, aber deutlich weniger. ;-)
Danke und Gruß!
Nenne mal die Urteile dazu, gerade mit den nichtzugelassenen mit vollen Akkus. Bislang kenne ich nur solche, wo die Lampe (ob zugelassen oder nicht) nur noch glimmte, ergo quasi nicht zu sehen war. Bezüglich zu hellen Lampen sind mir keine Urteile bekannt....Bedauerlicherweise gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die Radfahrern ohne korrekte Beleuchtung 50 % Mitschuld am Unfall geben. Dabei ist es unerheblich, wie viel oder wenig "falsch" die Lampe war. Ob es eine zugelassene Beleuchtung mit zu schwachen Batterien oder eine nicht zu gelassene, helle war...
Genau das Urteil meinte ichhttp://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/urteil-zur-fahrradbeleuchtung-mehr-licht-1.984751
Das Gericht hat eindeutig entschieden: "Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht seien - was offenbar nicht allgemein bekannt sei - allein ausreichende Beleuchtungsmittel. ...
Ich mache mir oft noch eine Fenix Taschenlampe an den Helm wenn ich in der Stadt fahre.
Wenn ich sehe das ein Autofahrer mir die Vorfahrt nehmen könnte, schaue und leuchte ich in seine Richtung und nicke ein wenig mit dem Kopf.
Dadurch "blink" es bei dem und man wird nicht so leicht übersehen.
Dem Fahrer geht im wahrsten Sinne des Wortes ein Licht auf. Die gucken dann auch im meine Richtung.
Da ist mir nichts bekannt.
Wird ein anderer geblendet, wäre es meiner Ansicht nach "nur" eine Gefährdung, aber wenn der andere deswegen in den Graben fährt, ist das zu einem großen Teil seine Schuld, da man in so einer Situation langsamer fahren und ggfls. anhalten muß.
Der Nikolauzi
Warum so aggressiv? Es geht nur um die Darstellung von Tatsachen. Daß Du die Verletzung Deiner Omnipotenzphantasien auf mich projezierst, ist vollkommen unbegründet.Ich gehe davon aus, Du fährst nicht Auto oder?
Ich müsste deiner Meinung nach Anhalten weil Du zu doof bist dein Fahrrad ordnunggemäß nach StVo mit einer Beleuchtung auszustatten.
Genau das Urteil meinte ich
"daß das elektrische Aufstecklicht zum Unfallzeitpunkt nicht mehr mit voller Kraft leuchtete" wird nur nebenbei erwähnt, ist aber genau der springende Punkt: es war leer.
Der Schluß, daß das Urteil mit vollen Batterien auch so ausgefallen wäre, ist eine ziemliche Mutmaßung, denn dann wäre die Sichtbarkeit nach StVZO gegeben und ein Nachteil zur damaligen Pflichtausstattung (Dynamo) nicht gegeben (ähnlich, als wenn man am Tag ohne Reflektoren am Rad einen Unfall hat). Ergo keine Schuld. Nur eine OWI.
Leider wird das Urteil oft nur teilweise zitiert und die falschen Schlüsse daraus gezogen
Auch heute würde man da noch eine Mitschuld bekommen, wenn das Licht alle oder aus ist.
Wäre die Lampe zu hell gewesen, gäbe es kein Übersehen. Deshalb die Frage nach einem Urteil mit zu heller Lampe. Da ist mir nichts bekannt.
Wird ein anderer geblendet, wäre es meiner Ansicht nach "nur" eine Gefährdung, aber wenn der andere deswegen in den Graben fährt, ist das zu einem großen Teil seine Schuld, da man in so einer Situation langsamer fahren und ggfls. anhalten muß.
Der Nikolauzi
Warum so aggressiv? Es geht nur um die Darstellung von Tatsachen. Daß Du die Verletzung Deiner Omnipotenzphantasien auf mich projezierst, ist vollkommen unbegründet.
Und ja, wenn man nix sieht, muß man langsam machen und, wenn nötig, sogar anhalten, z.B. auch bei unrechtmäßig benutztem Fernlicht.
Der Nikolauzi
Wo steht, daß ich so unterwegs bin? Noch, daß ich irgendjemanden zu einem solchen Verhalten ermutige.Weil Du scheinbar unter Realitätsverzerrrung leidest.
blablabla
Und zu Verkehrsteilnehmern die so egoistisch wie Du unterwegs sind, MUSS ich NICHT freundlich sein!
Nein:...Das Gericht hat klar festgestellt, daß ein Fahrrad ohne straßenzugelassene Beleuchtung grundsätzlich nicht ausreichend beleuchtet ist...
...was Du auch sicher anhand von Fakten belegen kannst, oder?Was ist denn das für eine Argumentation? Wenn Du mit Deinem Fernlicht mit dem Auto den Gegenverkehr so blendest, daß der nichts mehr erkennen kann und in den Graben fährt, dann bist Du daran schuld und kein anderer! ...
Nein:
Das Gericht hat festgestellt, daß weder eine nicht in Fahrrichtung gerichtete Lampe (Kopflampe), noch eine nicht funktionierende (weil Batterien leer) wie auch immer geartete Lampe mit zulässigem Leuchtbild aber ohne Helligkeit vor der Haftung schützen. Das sollte auch logisch sein?! Bei vollen Batterien in der zugelassenen Lampe sähe das wiederrum ganz anders aus, aber darüber sagt die Urteilsbegründung nichts aus!
Das gilt interessanterweise gegenteilig bei Dynamolampen, denn die leuchten in der Tat quasi nicht, wenn man ganz langsam fährt, befreien einen aber in manchen Fällen von der Haftung...
...was Du auch sicher anhand von Fakten belegen kannst, oder?
Der Nikolauzi
Bist Du etwa Autofahrer?
Ich sehe da nur, daß das Blenden den Unfall ev. forciert hat (der Schuldige den Fußgänger aber vorher hätte sehen können), aber von einem Schuldspruch gegen den Blender lese ich da nichts?...Ja, der Bundesgerichtshof hat die Schuld eines Fahrers, der nicht abblendet, bereits vor vielen Jahren festgestellt (Absatz 16):
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1955-12-08/4-StR-464_55
Wobei es sich in diesem Fall auch der betroffene Autofahrer Schuld hatte, weil er wohl genügend Zeit gehabt hätte, um abzubremsen. Wäre er plötzlich geblendet worden, z.B. hinter einer Kurve, wo soll da eine Mitschuld des geblendeten herkommen?
Aha:Und so sieht das in der Rechtsprechung aus (Der Bericht ist vom 21. Januar 2015):
http://www.shz.de/lokales/norddeuts...fall-taxifahrer-freigesprochen-id8752386.html
Unfallursächlich und damit schuldig am Tod ist nicht der, der ihn überfahren hat. Sondern der, der rechtswidrig mit Fernlicht gefahren ist.
Wie gesagt: eine OWI. Schön, daß Du meine Aussage anscheinend verstanden hast...
Bußgeldkatalog
Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
20 Euro
mit Gefährdung
25 Euro
mit Sachbeschädigung
35 Euro
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_20.php
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