„Die in dem Beschluss des Bundessportgerichts vom 11.04.2008 ausgesprochene Startsperre ist zu Unrecht erfolgt.“
„Der Ausspruch der Sperre hätte daher nicht erfolgen dürfen, weshalb der Beschluss des Bundessportgerichts aufzuheben war. „
Knackpunkt ist wohl, dass Verwarnung und Sperre gleichtzeitig vom BDR zugestellt wurden und nicht nacheinander – und somit die Verwarnung keinen warnenden Character mehr hatte
Mehr Infos:
http://www.fumic.de/index.php?id=39&…ash=5f5f5f4cae
http://www.bike-sport-news.de/module…rder=0&thold=0
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