Noch einmal möchten wir für die Unterzeichnung der Petition gegen das drohende Bike-Verbot in Hessen werben – mit einer besonderen Aktion zum Thema.
„GrauZonenBiker“-Zeichner Lars Walker hat einen dreiseitigen Comic zur Thematik erdacht und produziert, der eine sehenswerte Sicht auf die Problematik gibt. Von der DIMB gibt es zudem eine neue Presse-Mitteilung, die den Rechtsbegriff der Thematik näher erläutert. Ein großer Dank geht erstmal an die fast 35.000 Biker, die die Petition bereits unterschrieben haben!

Hier geht es zur Petition!

Und nun viel Spaß beim Lesen:

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Hessisches Umweltministerium verkennt die geltende
Rechtslage
Die DIMB hat bereits im Februar 2012 eine ausführliche und fundierte Stellungnahme zur geltenden Rechtslage in hessischen Wäldern veröffentlicht, die seither auf der Homepage der DIMB zum Download bereit steht. Daraus ergibt sich, dass im geltenden Hessischen Forstgesetz das Radfahren auf Wegen erlaubt ist. Konkretisiert wird das in der 2. Durchführungsverordnung zum Forstgesetz, die das Radfahren auf „feste Wege“ beschränkt. Regelungen, die das Radfahren auf schmalen Waldwegen, sogenannten Single-Trails verbieten, sind darin nicht zu finden.
„Hätte der Verordnungsgeber gewollt, dass für Radfahrer eine Wegesbreitenregelung gelten soll, hätte er die gleiche Formulierung wie für die Reiter und Kutschfahrer gewählt, die im gleichen Paragraphen auf feste Wege von mindestens 2 Metern Breite verbannt werden.“, erläutert Rechtsreferent Helmut Klawitter die Rechtslage.
So wurde der DIMB im Jahr 2004 auch richtigerweise durch die vom Ministerium mit der Beantwortung beauftragten Staatsbetriebe Hessen Forst schriftlich zugesichert, dass das Radfahren auch auf naturfesten (also nicht künstlich befestigten), schmalen Wegen legal sei. Zwischenzeitlich haben Gerichte bereits den unbestimmten Rechtsbegriff „feste Wege“ definiert. Das VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) hat hierzu folgende Definition entwickelt, die auch für das Bundesland Hessen einschlägig ist: „Feste“ Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind.
Die Eignung der Wege für den Radverkehr beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur Störung anderer Erholungssuchender – etwa von Wanderern – führen kann.“
„Wenn man dem VG Köln folgt, verbietet sich ein pauschales Befahrensverbot. Hier muss im Einzelfall vor Ort geprüft werden, ob ein Weg für das Radfahren geeignet ist oder nicht.“ so DIMB-Jurist Helmut Klawitter. Die vom VG Köln entwickelten Kriterien erfordern nach seiner Einschätzung auch keine anderweitige Einschränkung des Radfahrens auf festen Waldwegen. „Die hessische Landesregierung täte gut daran, den Vorgaben aus dem Bundeswaldgesetz zu folgen und die gerichtlichen Definitionen in ihrem neuen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen“ so Klawitter weiter.
Der DIMB-Vorsitzende Thomas Kleinjohann übt deutliche Kritik: „Die Landesregierung und ihre Forstämter sind mit der willkürlich vorgenommenen Richtungsänderung in der Gesetzesauslegung weit über das Ziel hinaus geschossen. Die Wegessperrungen, die auf dieser Basis beispielsweise seit 2009 im Taunus vorgenommen wurden, sind rechtlich überwiegend nicht haltbar und wir haben mehrfach deren Beseitigung gefordert. Nun wird mit dem neuen Gesetzesentwurf versucht, das Unrecht nachträglich zu legitimieren.“
Der DIMB-Vorsitzende kann sich ein Schmunzeln trotz allen Ärgers nicht verkneifen: „Das einzig amüsierende dabei ist, dass das Ministerium auch noch bei den Niedersachsen falsch abgeschrieben hat. Dort ist die zweispurige Regelung bereits seit Jahren im Landeswaldgesetz zu finden, allerdings um so das mehrspurige Fahren von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken im Wald zu regeln und nicht das einspurige Radfahren. Aber fehlerhafte Plagiate sind ja in deutschen Ministerien keine Seltenheit mehr.“
Mehr Infos auf www.dimb.de.

Quelle: PM DIMB

  1. benutzerbild

    GrrIngo

    dabei seit 09/2007

    Dann tauchen wohl bald Waldstücke im Bikemarkt auf smilie
    Hier in WÜ gehts auch schon wieder los
    http://wuerzburg-riders.de/13-Radfa...ht-mehr-Steinbachtal-Richtung-Hoechberg.html#
    und das betrifft wohbemerkt einen Trail der zwei Meter neben der Autobahn herführt. Da fragt sich nur wer oder was die Tiere verscheucht und den Wald kaputt macht.

    Hierzu habe ich Hrn. Felbinger über Abgeordnetenwatch.de angeschrieben - seine Antwort hier - demnach ist das Sperrschild ein Fake, welches die Forstbetriebe liebend gerne sofort entsorgen werden. Fundstellen bitte an das Bürgerbüro (siehe voherige Antwort im Link) schicken - dann sollte das Thema vom Tisch sein. Schnelle, hervorragende Antwort unseres MdLs!
  2. benutzerbild

    GoldenerGott

    dabei seit 02/2003

    Ich hatte etwa eine gleichlautende Antwort vom MdL Bauer (CDU) erhalten.
    Die Grünen sehen das Thema übrigens eher bikerfreundlich, wenn ich deren Antwort richtig interpretiere. Die Linken haben anscheinend noch keine offizielle Meinung dazu und meine Anfrage an den "zuständigen Bearbeiter" weitergeleitet und auch die SPD oder jedenfalls mein Abgeordneter des Kreises Bergstraße ist wohl schon seit 3 Wochen in Urlaub oder kümmert sich nicht drum.

    Nach Bundeswaldgesetz ist der Wald zunächst öffentlich. Außer bei wichtigem Grund, wie z.B. Absicherung eines ehemaligen Steinbruchs oder einer Schonung hat da auch kein Besitzer einen Zaun zu errichten. Die Landswaldgesetze regeln dann die Details. In der Freeride war mal ein Artikel zur Gesetzeslage. Demnach, was verwunderlich erscheint, kann man auch nicht einfach ein Stück Wald kaufen und dort ungenehmigt eine Freeridestrecke bauen, auch wenn alle Bauten aus Material errichtet wurden, die auf dem Waldstück tot rumlagen.
    Das das Befahren von Singletrails in hessen schon immer verbnoten sein soll, so wie es der Forstpolitische Sprecher sinngemäß erklärte halte ich für Nonsense. Ich hatte sogar mal von einem offiziellen Schild am Eingang eines Naturschutzgebietes ein Bild gemacht, finde es jetzt aber nicht mehr. Das Schild steht aber noch. Das Schild steht auf dem Felsberg (Felsenmeer) unterhalb des Ohly-Turms gegenüber dem Naturschutzgebietsschild. Hinter dem Schild gehen zwei naturfeste Wege weiter. Auf dem Schild ist Raddahren ausdrücklich erlaubt, wenn man auf den Wegen bleibt. Wer die Wege kennt, weiß, wenn dort Radfahren offiziell erlaubt ist, dann überall, wo ein festgetrampelter Weg erkennbar ist, der breit genug ist, um Wanderer vorbei zu lassen. Also muss auch nichts am bestehenden Gesetz geändert werden. Wenn sich die Waldbesitzer über große Schäden durch Mountainbiker ärgern, kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo das sein soll. Die Trails, die ich benutze, haben sich seit 20 Jahren kaum verändert, und wenn, dann sind sie eher weiter zugewachsen. Schäden am Forst kommen höchstens in Ballungsräumen vor, wo viele Downhiller eine Strecke brauchen. Die bauen dann irgendwann illegal im Wald. Dort sollte man ansetzen und die Legalisierung nicht so kompliziert gestalten. Sind den Bikern die Regeln, nach denen sie auf einem bestimmten Stück eine Strecke bauen dürfen klar und das Forstamt lässt mit sich reden, fällt es ihnen sicher leichter, sich daran zu halten, als wenn sie wissen, ohne Verein und jahrelange Lobbyarbeit ist eine legale Strecke kaum möglich. Dann bauen die lieber 100 m weiter eine neue Strecke, wenn die alte zerstört wurde. Das richtet dann wahrscheinlich wirklich Schäden an. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendwo ein alter Baum gefällt wurde, um eine schwarze Strecke bauen zu können. Wahrscheinlich wird die irgendwo wild aufgegangene Buche, die umgefahren oder getreten wurde, bevor sie 1 Jahr alt war schon auf ihre mögliche Lebenserwartung und den dann möglichen Wert hochgerechnet. Aber da fällt mir dann auch nix mehr dazu ein.

  3. benutzerbild

    Hasifisch

    dabei seit 03/2010

    ...Sind den Bikern die Regeln, nach denen sie auf einem bestimmten Stück eine Strecke bauen dürfen klar und das Forstamt lässt mit sich reden, fällt es ihnen sicher leichter, sich daran zu halten, als wenn sie wissen, ohne Verein und jahrelange Lobbyarbeit ist eine legale Strecke kaum möglich...

    Damit übersiehst du aber ein aus Sicht der Waldbesitzer erhebliches rechtliches Problem.
    Wenn du den Wald bzw. einen wenig frequentierten Pfad betrittst, egal ob zu Fuß oder per Bike, bist du selbst dafür verantwortlich, auf Gefahren zu achten. Mit einer speziell zum Biken angelegten Strecke kann das ganz anders aussehen! Wenn du diese genehmigst bzw. sie durch Duldung quasi genehmigst, kannst du durchaus in Haftung genommen werden, wenn etwas Schlimmes passiert. Eine legale Strecke bedeutet immer auch Verantwortung dafür! Würdest du als Waldbesitzer diese Verantwortung übernehmen wollen?
    Aber wie gesagt, darum geht es in dem Gesetzentwurf nicht. Das ist schon immer verboten.
  4. benutzerbild

    Mr_Ned_Lebowski

    dabei seit 10/2011

    Ich denke es wird im Falle eines Verbotes so laufen, dass die meisten einfach genau so weiterfahren wie bisher. Außer an vereinzelten Stellen die besonders unfreudndlichen und intolerangen Bierbäuchen gehören.

  5. benutzerbild

    ams-rider

    dabei seit 11/2011

    "Wir sind der Überzeugung, dass wir im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften."
    Dann tut das doch auch so! Was die Cdu macht, ist doch ganeu das Gegenteil! Unglaublich, und dann behaupten sie noch, dass sie mit ihrem Verbot "Dialog führen"!
    und wenn es nichts verbietet, was nicht eh schon verboten wurde, frage ich mich, welchen Sinn es nach Ansicht der Cdu dann hat?!?


    "Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben."
    Anderes Beispiel: Vereinzelt waren auch Probleme mit rücksichtslosen Autofahrern zu beobachten, die teilweise zu Verletzen und sogar Toten (!) auf der Starße geführt haben.

    Meiner Meinung nach sind diese Folgen wesentlich schlimmer als "Vermögensverluste im Wald" (ich würde mal gern Wissen, in welcher "Höhe" die sind). Wird jetzt das Autofahren Verboten? Nein, natürlich nicht, ist auch nicht mein Interesse.

    Was ich damit sagen will ist nur, dass es so viele Dinge gibt, die wichtiger sind, und dann wird unnötigerweise darüber diskutiert, ob Mountainbiker auf wegen fahren dürfen, die man mit einem Auto nicht befahren darf! Das hört sich doch eigentlich an wie ein schlechter Witz!

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