Wie vor einiger Zeit berichtet, hat Split Pivot-Entwickler Dave Weagle die Firma Trek Bicycles verklagt – nun gab es eine Stellungnahme von Trek zum vorliegenden Fall. Aus Sicht von Trek sind die beanstandeten Patente, um die es geht, nicht patentierbar.


# Morewood mit Split Pivot

Das Split Pivot-Design wurde von David Weagle entwickelt und wird laut Weagle durch die Verletzung mehrerer Patente unzulässig in Treks „Active Braking Pivot“-System verwendet. Im Anschluss daran hat nun Trek die Forderungen bestritten und weist darauf hin, dass sich die Klagen von Weagle auf Designs von Trek beziehen, die „nicht patentierbar“ sind (hier geht es zur kompletten Antwort von Trek).

Am letzten Freitag trafen sich beide Parteien zu einem Vorverfahren, wo der Gerichtstermin festgelegt wurde – dieser soll am 24. Januar 2014 stattfinden. Der Split Pivot-Anwalt Alan Anderson wies jedoch darauf hin, dass es aktuell noch nicht absehbar sei, ob der Fall tatsächlich vor Gericht kommt.

Wir werden weiter berichten!

  1. benutzerbild

    albikilla

    dabei seit 04/2007

    Okay, da bin ich tatsächlich bei dir.smilie



    Ist das alles ernst gemeint?

    Aber egal, tut ja nix zur Sache. Und ich stecke meine Energie lieber morgen in den Trail...smilie

    Teilweise JA smilie
  2. benutzerbild

    Get_down

    dabei seit 07/2011

    So ein Müll... Klar hat DW es entwickelt, aber es sieht ja bei jedem Bike anders aus, nur weils es Split Pivot hat muss der Hinterbau ja nicht gleich sein und deshalb finde ich das erwas unnötig... Zumal Trek die doch schon länger mit ABP baut und es ist ihm jetzt erst aufgefallen?! Wenn ich das richtig verstehe beutzt Trek nur Teile des Systems und nicht das ganze.... Ich finds kindisch iwie....

  3. benutzerbild

    de_reu

    dabei seit 04/2005

    Ich nehme an, dass es sich um ein US Patent handelt, so wie auch das Horst Link. In Deutschland wird Bergamont ohne Probleme verkaufen können, denn wir sind ja in Europa.

    Nein, das "Split-Pivot-Patent" ist ca. 100 Jahre alt, und damit mittlerweile "Stand der Technik". Als das "Weagle-Patent" in den USA erneut erteilt wurde, hat offenbar niemand Widerspruch eingelegt.

    Wenn aber in einem Rechtsstreit zwischen z.B. den Parteien T und B ausgefochten wird, ob es sich um eine Patentverletzung oder um den "Stand der Technik" handelt, bleibt nach US-Recht das Patent auch bestehen, wenn im verhandelten Einzelfall entschieden wurde, dass es sich um den "Stand der Technik" _oder_ eine "naheliegende Weiterentwicklung" ohne "erfinderisch Höhe" handelt.
    d.h. man darf noch mal Prozessieren, ....
  4. benutzerbild

    der_erce

    dabei seit 08/2006

    Krass...hab erstmal kucken müssen warum ich das aboniert hatte smilie ! Ging ja lebhaft zu smilie Merci für die Info @saturno

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