Vor genau zwei Wochen haben wir an dieser Stelle die Erfindung „Kettenglück“ von User Bierschwanger vorgestellt. Er hat sich praktisch mit der Frage auseinander gesetzt, wie alte 9-fach Antriebe in den Genuss einer hohen Kettenspannung kommen können und steht damit exemplarisch für die vielen User hier auf der MTB-News.de, die im heimischen Keller bestehende Ideen perfektionieren, neue Wege gehen und neue Lösungen finden.


# Lass Deine Idee leuchten, indem du sie mit anderen teilst.

Was hast du geschaffen?

Am Ende des Kettenglück-Artikels haben wir dazu aufgerufen, eure Ideen einzusenden, um der Community zu zeigen, welche cleveren Lösungen noch so alles an den überarbeiteten Userbikes zu finden sind. Eine weitere Geschichte aus dieser Serie können wir euch bereits am Ende dieses Artikels präsentieren, sie stammt interessanter Weise erneut von unserem Innovator aus der ersten Serie, Dennis aka Bierschwanger. Einmal mehr zeigt sich, wie sehr geteilte Ideen Andere dazu inspirieren, bestehende Ressourcen und Probleme in eine neue Lösung zu transformieren.

So sucht neuerdings auch das BIKE-Magazin auf seiner Homepage „Tüftler und Weltverbesserer“, die ihren „Geistesblitz“ als User-Content für das Heft zur Verfügung stellen. Dieser kurzfristige Schritt zeigt, wie weitreichend die positiven Reaktionen auf unseren ersten Artikel gewesen sind – und wie groß noch immer der Bedarf an individuellen Lösungen am Mountainbike ist.

In diesem Sinne freuen wir uns weiterhin auf spannende Entwicklungen und Selbstbauten aus erster Hand – auf die Originale der Mountainbike-Szene hier im IBC.

HowTo: Elektroantrieb aus dem Anhänger!

Text: Dennis aka Bierschwanger

Hallo IBC, ich bin’s schon wieder!
Eure positiven und kritischen Reaktionen auf meine Tüftelei am Kettenglück haben mich sehr gefreut und so habe ich in aller Kürze noch eine zweite Entwicklung aufbereitet, um sie mit euch zu teilen und eure Ideen und Meinungen dazu zu hören. Da ich nur ein einziges Rad für Alles nutze, fahre ich zwangsläufig auch mit dem Bike zur Arbeit. Doch da ich nur bereit bin, die Laufräder zu wechseln, ist ein Pedelec oder E-Bike für mich nie in Frage gekommen. Nun ist es jedoch so, dass nicht jeder immer gesund ist und wenn ich mal krank bin, habe ich nicht sonderlich viel Lust, mit dem Rad zu fahren. An diesen Tagen habe ich mir oft ein E-Bike gewünscht, um mit weniger Kraft vorwärts zu kommen und die Kräfte zu schonen. Das Schöne an nem E-Bike wäre, dass man gerade soviel mittreten kann, wie man mag. Den Rest sollte der Elektromotor schaffen. Soweit die Ausgangslage, die noch dadurch ergänzt sei, dass ich kein Auto besitze. Aber ihr ahnt es… es gibt eine Lösung!


# Elektroantriebsanhänger-1

Vor drei Jahren habe ich angefangen, einen Antriebsanhänger in E-Bike-Technik zu entwickeln. Die komplette Technik steckt im Hänger und es kommt nur eine „Wurfleine“ nach vorne. Die Handgriffe zur Umrüstung des Bikes sind: Originalschnellspannerachse gegen Systemachse tauschen, Schraubgriff ab und Gasgriff dran – fertig. So fahre ich nicht nur entspannt bei miesem Wetter und mieser Gesundheit zur Arbeit, sondern auch zum SIS. Damit kann man also sein Lieblings-Bike im Handumdrehen in ein E-Bike verwandeln. Klingt einfach und ist es auch – eine gelungene Lösung!


# Elektroantriebsanhänger-2

Jetzt seid ihr an der Reihe:

Welchen Eigenbau habt ihr geschafft, den ihr mit den anderen Benutzern teilen könnt?

  1. benutzerbild

    powderJO

    dabei seit 08/2004

    schöner phishing-thread ....


    .... und mich wundert, das es echt jemanden gibt, der seine ideen hier oder beim magazin "bike"* reinstellt. aber nicht jammerm, wenn später mal ein anderer damit geld verdient.



    * die rein zufällig die gleiche idee hatten - [verschwörungsmodus on]: ist das eventuell sogar von der bikeindustrie angezettelt? [/verschwörungsmodus aus])

  2. benutzerbild

    Dr_Stone

    dabei seit 10/2010

    Das dachte ich mir schon beim IBC-Bike und hier auch. smilie
    *Wer reicht das Patent als erstes ein? Lasst die Spiele beginnen! smilie

    >> Wirklich gute Ideen sollte man einfach nicht veröffentlichen <<

  3. benutzerbild

    Deleted35614

    dabei seit 12/2015

    na dann sind das hier halt keine wirklich guten Ideen.

  4. benutzerbild

    bikemaier

    dabei seit 04/2003

    Das dachte ich mir schon beim IBC-Bike und hier auch. smilie
    *Wer reicht das Patent als erstes ein? Lasst die Spiele beginnen! smilie

    >> Wirklich gute Ideen sollte man einfach nicht veröffentlichen <<
    Geht nicht:
    Um patentfähig zu sein muss eine Erfindung neu sein, was heisst, dass sie vor der Anmeldung in keiner Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden darf.
    Wenn hier etwas veröffentlicht wird, kann es nicht mehr patentiert werden.

    Wenn man eine gute Idee hat, aber kein Geld für ein Patent sollte man diese schnellst möglich veröffentlichen. So kann niemand anders ein solches Patent anmelden.
  5. benutzerbild

    Dr_Stone

    dabei seit 10/2010

    Stimmt! smilieDeutsches Patent- und Markenamt: Dokument Seite 10, 19

    Zusatz: Ach mist. smiliesmilie

    EDIT: Ach ja … Danke. smilie


    Wenn man eine gute Idee hat, aber kein Geld für ein Patent sollte man diese schnellst möglich veröffentlichen. So kann niemand anders ein solches Patent anmelden.
    Dafür dürften die anderen aber das selbe Produkt herstellen und vertreiben.
    Oder wie ich jetzt herausgefunden habe, zumindest ein Gebrauchsmuster beantragen. Ob es ihm hingegen hilft …

    Sie wollen schnell und preiswert Schutz für Ihre Erfindung? Dann ist das Gebrauchsmuster – der „kleine Bruder“ des Patents – das richtige Schutzrecht für Sie.

    Wie beim Patent können alle technischen Erfindungen geschützt werden. Dazu zählen auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel, ausgenommen sind Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren, Messvorgänge und so weiter).

    Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Monate nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergeset- zes entsprechen.

    Mit der Eintragung tritt das Schutzrecht in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem Anderen können Sie dies verbieten.

    Quelle: http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/gebrauchsmuster_dt.pdf

    Ein Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der Schutzfähigkeit eingetragen. Das Löschungsverfahren ist die Bewährungsprobe für das Gebrauchsmuster. Im Streitfall kann in diesem Verfahren geklärt werden, ob die eingetragene Erfindung neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht.

    Einen Löschungsantrag kann jeder stellen, ohne dass ein besonderes rechtliches Interesse darzulegen ist. Der Antrag ist gebührenpflichtig (300 Euro) und muss schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden.

    Anwaltszwang besteht nicht. Da das Verfahren aber aufwändig und kompliziert sein kann, wird empfohlen, sich von einem Patent- oder Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.

    Über die Löschungsanträge entscheidet ein Gremium, das aus einem Juristen und zwei Patentprüfern des betreffenden technischen Gebietes besteht. Die Beschlüsse können mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht angefochten werden.

    Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist auch das Kostenrisiko zu berücksichtigen. Wie im Zivilprozess hat die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sie muss also auch die Kosten der Gegenseite übernehmen.

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