Drohnenaufnahmen gehören mittlerweile zum guten Ton bei hochwertigen Mountainbike-Filmen und auch Amateure finden zunehmend Gefallen an den schwebenden Kameraträgern. Während rechtlich noch vieles in Bezug auf Drohnen Grauzone ist, hat Intel auf der CES 2016 nun eine Yuneec Typhoon H Drohne mit seiner RealSense Technologie ausgestattet. Anders als andere Drohnen soll dieses Modell auch im Wald fliegen und aktiv Kollisionen mit Bäumen und anderen Hindernissen verhindern können.

CES 2016: Yuneec Typhoon H Drone / Intel RealSense

Klingt zu schön um wahr zu sein? Bislang fliegen Drohnen für Filmproduktionen vor allem dort, wo keine Bäume stehen und das Gelände gut einsehbar ist. Die schönsten Trails finden sich aber häufig im Wald – dem Ort, der so Drohnen-feindlich ist, wie man es sich nur vorstellen kann. Unregelmäßige Abstände zwischen Bäumen, Ästen und Zweigen fordern den Drohnenpiloten heraus und kaum einer würde sein 1.000 € Spielzeug riskieren, um hier tolle Aufnahmen zu liefern.

Wie das folgende Video zeigt verspricht Intel auf der CES 2016, für dieses Problem eine Lösung anbieten zu können:

Das sieht soweit nicht schlecht aus, doch es bleiben derzeit noch einige Fragen offen. So zum Beispiel, bis zu welcher Geschwindigkeit die Drohne folgen kann und wie sie mit Ästen und Zweigen umgeht. Stämme erkennen kann das eine sein, Zweige das andere. Außerdem bleibt Intel bislang noch Aufnahmen von der Drohne selbst schuldig. Ausgehend vom Video würde ich vermuten, dass selbst mit einem Gimbal die Aufnahme wenig schön, da nicht kontinuierlich sein wird.

Sind Drohnen die Filmer der Zukunft auch im Extremsport? Nachdem vor wenigen Wochen Skifahrer Marcel Hirscher fast von einer abstürzenden Kameradrohne erschlagen worden wäre, bleiben berechtige Zweifel am Einsatz dieser Technologie. Denn was fliegt, kann immer auch abstürzen…

  1. benutzerbild

    codit

    dabei seit 02/2009

    @trickn0l0gy Ich bin kein Jurist. Mein "gesunder" Verstand sagt mir, dass Fahrlaessigkeit vorliegt. Aber Juristerei ist ja irgendwie anders.

    Mit Schaden habe ich übrigens die Verletzung eines Beteiligten oder gar Unbeteiligten gemeint.
  2. benutzerbild

    trickn0l0gy

    dabei seit 02/2005

    Nochmal: Eine Busse gibt es nur wegen der eigentlichen Zuwiderhandlung, also Fliegen ohne Erlaubnis. Falls dann irgendwas passiert, also einem Wanderer fällt die abstürzende Drohne auf den Kopf oder ein Pferd geht durch, weil es sich vor der Drohne erschrickt, dann tritt ein weiterer Fall ein, der separat betrachtet werden muss. Das eine ist ne zivilrechtliche Sache, das andere kann dann eine strafrechtliche werden. Ob da dann Fahrlässigkeit im Spiel war, muss überhaupt erstmal geklärt werden.

  3. benutzerbild

    Yeti666

    dabei seit 05/2006

    @Yeti666 Wenn ich die Gesetzesvorlage richtig verstehe, musst Du Deine Flugmodelle in Zukunft zusätzlich nur kennzeichnen. Eine solche Kennzeichnung war in den 70er Jahren im Modellflug aber (freiwillig) schon weitverbreitet, zumindest in meinem damaligen Verein.

    In früheren Jahren hatte die Kennzeichnung aber einen anderen Hintergrund. Weil die Fernsteuerungstechnik deutlich anfälliger für Störungen war, ist schon mal ein Modell "verloren gegangen". Um dem Finder den Besitzer zu vermitteln hat man dann seine Adresse draufgeklebt, ich glaube ich habe sogar noch die orginalen Graupner-Aufkleber aus den 80ernsmilie
    Es geht nicht nur um eine Kennzeichnung sondern um ein allgemeines Verbot der Wildfliegerei und um eine Flughöhenbgrenzung auf 100m, schlicht ein Witz, selbst mit einem MPX Easy-Glider. Dann sind die Gewichtsangaben von 250gr. vielleicht für die Halle geeignet aber nicht für Outdoor!
    Und dann ist noch https://www.dmfv.aero/allgemein/easa-regelung-fuer-drohnen-soll-auch-modellflug-regeln/
  4. benutzerbild

    Dämon__

    dabei seit 08/2007

    Die können so viel Gesetze erlassen wie Sie wollen, so lange es keiner überwacht macht eh jeder was er will.

  5. benutzerbild

    trickn0l0gy

    dabei seit 02/2005

    Also ich habe nochmal recherchiert. Laut hessischem Waldgesetz (9. Teil) ist das ungenehmigte Fliegen mit motorbetriebenen Modellflugzeugen im Wald eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 EUR Bussgeld und ggf. Einziehung des Gegenstands mit dem die Owi begangen wurde, geahndet werden kann. 1k wäre sicher sehr unverhältnismäßig, vielleicht läuft es beim ersten Mal auf nen Fuffi raus und danach dann entsprechend mehr. Glaube auch nicht, dass sofort das Gerät eingezogen wird, das wäre auch unverhältnismäßig.

    Mehr hier: http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872 siehe §29 und §30

    Interessant wäre zu wissen, wer die Ansprechpartner sind, um eine solche Genehmigung einzuholen und in welcher Form die dann nachzuweisen ist. Ich vermute mal Email genügt, aber auf jeden Fall Schriftform.

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