Der Dünsberg muss wohl vorerst als Mountainbike-Revier aus den Karten gestrichen werden. Die hessischen Behörden (Untere Forstbehörde – HessenForst, Untere Naturschutzbehörde und hessenARCHÄOLOGIE) haben ihn völlig überraschend zu einem besonders schutzwürdigen Bodendenkmal erklärt und jegliches Befahren außerhalb breiter Wege in diesem Bereich verboten. Damit muss das für 12./13. August 2017 geplante Rennen der Enduro One-Serie abgesagt werden.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 wurde dies dem Veranstalter AMC Rodheim-Bieber gegenüber erklärt. Da half auch der Hinweis nichts, dass es in den vergangenen Jahren dort erfolgreiche und genehmigte Veranstaltungen gegeben hat. Alle Interventionen und Argumentationen den Behörden gegenüber blieben erfolglos. Auch alternativ erarbeitete Stages wurden von den Behörden nicht akzeptiert.

Das Enduro One-Rennen am Dünsberg muss deshalb leider kurzfristig abgesagt werden. „Die Suche nach einem neuen Spot für die Enduro One-Serie noch für diese Saison läuft bereits auf Hochtouren“, erklärt Serienpromoter BABOONS. Alle bereits bezahlten Nenngelder werden selbstverständlich zurückerstattet.

Meinung @MTB-News.de

Uns hat das Rennen am Dünsberg im letzten Jahr gut gefallen und aufgrund der Nähe zu unserer Redaktion wären wir in diesem Jahr gerne mit ein paar mehr Fahrern aus dem MTB-News Team an den Start gegangen. Ein so spaßiges und gut organisiertes Rennen wird man im Großraum Gießen/Frankfurt in diesem Jahr dann wohl eher vergeblich suchen. Schade!

Info: Pressemitteilung Enduro One
  1. benutzerbild

    mw.dd

    dabei seit 07/2006

    Der Dünsberg muss wohl vorerst als Mountainbike-Revier aus den Karten gestrichen werden.

    http://www.giessener-allgemeine.de/sport/lokalsport-gaz/art1434,290683#HP-Slider2

    Damit entpuppen sich die Aussagen in der Pressemitteilung von Baboons - zumindest was das "überraschend" und das angebliche "Verbot des Fahrens abseits breiter Wege" betrifft - als reine Erfindung.
  2. benutzerbild

    Hasifisch

    dabei seit 03/2010

    ...
    Allerdings sind Behörden verpflichtet, zumindest in einem Rechtsstaat (wie Deutschland einer sein sollte smilie), sich an bestehende Gesetze zu halten und dementsprechend auch sachliche Begründungen (für einen negativen Bescheid) anzugeben...

    Dann wird es Zeit, zu klagen.

    § 1 HWaldG – Ziele (1) Ziel des Gesetzes ist es:
    1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,
    2. eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten,
    3. die Forstwirtschaft zu fördern und
    4. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer herbeizuführen.


    So oder ähnlich fangen m.W. alle deutschen Landeswaldgesetze an. Dieser erste § wird immer mehr mit Füßen getreten. Der Grund ist einfach: die kontrollierende und das Gesetz "umsetzende" Behörde hat auch wirtschaftliche Interessen = Verkauf von Holz. D.h., die Landeswaldgesetze fördern einen Interessenskonflikt, weil andere wirtschaftliche Interessenten am Wald - Tourismus! - sowie die gesetztlich festgelegte "Erholungsfunktion" nicht ansatzweise gleich behandelt werden. In vielen Waldgebieten - z.B. bei uns im Harz - kann man davon ausgehen/sicher sein, dass durch den Tourismus insgesamt weit mehr verdient wird, als durch den Holzeinschlag. Trotzdem wird immer heftiger und hässlicher geforstet und gewühlt, weil die Forstbehörden direktes Geld verdienen müssen.
    Nun ist es aber so, das z.B. im Gesetz (siehe oben) Lebens- und Wirtschaftsraum gleich gesetzt werden. Davon kann in einem intensiv bewirtschafteten Wald keine Rede sein, der ist ökologisch fast wertlos bis unnatürlich/schädlich für die Natur (Fichtenwald, Monokultur) und zumindest weit davon entfernt, irgend etwas anderes als die Holzindustrie zu fördern.
    Für mich persönlich ein glatter Rechtsverstoß.
    Das hat nicht unbedingt was mit dem Fall hier zu tun, aber lässt ein wenig Einblick in die Gemengelage zu.
  3. benutzerbild

    ufp

    dabei seit 12/2003

    Tja, so ist es. Je nach dem: leider smilie.

    Das Killerargument ist halt, dass es ohne Wirtschaft, ohne Arbeit und ohne Einkommen (für die Regionen) nicht(s) geht; oder nur schlecht. Irgendwie ja auch verständlich. Denn wenn kein Geld rein kommt, kann man sich auch weniger leisten. Und das den Betroffenen das Geld/Einkommen näher ist, als das Freizeitvergnügen einzelner Gruppen, ist wohl auch verständlich...

    Und ob der Harvester/Holzvollernter/Bagger/Riesentraktor mehr zerstört als ein Fat Bike Mountainbike Reifen, ist wohl evident. Aber auch hier wieder, das "Killerargument": die Wirtschaftlichkeit. Kein Mensch würde nur mehr mit Pferden in den Wald und das Holz mit denen abtransportieren oder mit einer einfachen Bügelsäge... Somit ist die Zerstörung in Teilbereichen des Bodens und weiterer Flurschäden in Ordnung (aus deren Sicht; nicht aus meiner/unserer).

    Ich hab mich auch gefrat, was passieren würde, wenn unter dem Historischen Stadtkern von Dünsenberg, per Sattelit, Infrarotmessungen etc, alte Siedlungen, Haarnadeln, Gold, Silber gefunden worden wären? So realistisch muss man dann wohl sein, dass sie deswegen nicht den Historischen Stadtkern um- und aufgegraben hätten.

    Aber im Wald, wo man leicht zu den vergrabenen Sachen kommt und wo man sich mit sonst keinen Bewohnern etc herumschlagen muss, schaut es eben anders aus. Und nach dem die Mountainbiker ohnehin keinen guten Stand haben, kann man diese, plus die anderen Störer wie Wanderer, nordischen Geher, Reiter, Pilzesucher etc, von der Benützung und Betretung ausschließen.

    § 1 HWaldG – Ziele (1) Ziel des Gesetzes ist es:
    1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,


    also vor allem Mountainbikernsmilie smilie!

  4. benutzerbild

    froschn

    dabei seit 10/2006

    http://www.giessener-allgemeine.de/sport/lokalsport-gaz/art1434,290683#HP-Slider2

    Damit entpuppen sich die Aussagen in der Pressemitteilung von Baboons - zumindest was das "überraschend" und das angebliche "Verbot des Fahrens abseits breiter Wege" betrifft - als reine Erfindung.
    Das sind ja mal gescheite Fragen smilie
  5. benutzerbild

    Alumini

    dabei seit 04/2015

    Ich verstehe es auch nicht.
    q.e.d. smilie

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