Der Kanton Bern plant ein weitreichendes Bikeverbot – alles abseits von Waldstraßen würde dann mit bis zu 20.000SFr bestraft werden können. Dabei geht es nicht nur um Bern, das Gesetz könnte auch für andere Kantone ein Präzedenzfall werden.

Worum geht es?

Das Kantonale Waldgesetz (KWaG) vom Kanton Bern wird wie folgt geändert:

Art. 22
Reiten und Radfahren im Wald abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten ist verboten.

bisher heißt es im Art. 22:
Reiten und Radfahren im Wald abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten ist verboten.

– man beachte den kleinen, aber wichtigen Unterschied!

Art. 46
Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten reitet oder Rad fährt. (!)

Was mit diesem Gesetz droht:

RedOrbiter von trail.ch: „Das obige angestrebte faktisch totale Mountainbike-Verbot im Kanton Bern auf Wald Wanderwegen ist katastrophal! Mountainbiken im Kanton Bern kann man somit vergessen. Unserer Freizeitbeschäftigung, unser geliebter Mountainbike Sport wird damit im Kanton Bern faktisch für tot erklärt! Dem Mountainbiken würde im Kanton Bern damit eigentliche die Grundlage entzogen. Das gibt mir schwer zu denken.

… In der Waldwegbenutzung wird ganz offensichtlich mit völlig unterschiedlichen Ellen gemessen! Von Gleichberechtigung der verschiedenen Waldbenützern auf Wanderwegen überhaupt keine Spur. Vorgeschoben wird ein vermehrtes Konflikt-Potenzial zwischen den verschiedenen Waldbesuchern welche die Waldwege gemeinsam benützten. Dazu noch die Zerstörung der Waldwege durch uns Mountainbiker. Die örtlichen Tourismusvereine werden es danken und den fehlenden Umsatz hoffentlich merklich spüren?“

Die Begründung:

Zitat aus dem Vortrag zur Vernehmlassung unter Ziffer 4.6:

„Zum Schutz von unbefestigten Waldwegen und zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Waldbenutzerinnen und Waldbenutzern werden Reiten und Radfahren abseits von Waldstrassen eingeschränkt*.“

* auf gut Deutsch: verboten.

und:

„Pferde und Fahrräder hinterlassen insbesondere bei nasser und feuchter Witterung oftmals bleibende Beeinträchtigungen auf nicht festen Wegen. Dies verursacht den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zusätzliche Unterhaltskosten. Zudem nimmt das Konfliktpotenzial zwischen Reitenden und Radfahrenden und anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern laufend zu. Mit der Änderung von Absatz 2 sollen diese Nutzungen deshalb auf befestigte Waldstrassen beschränkt bleiben. Vorbehalten bleiben besonders bezeichnete Wege und Pisten, welche nach wie vor bewilligt werden können. Im Rahmen dieser Bewilligungspflicht kann auch dem Unterhaltsaufwand Rechnung getragen und Konfliktpotenzial entschärft werden.

Vor dem Hintergrund, dass Reiten und Radfahren besonders mobile und anpassungsfähige Arten der Freizeitausübung sind, wird sich die Begrenzung für die Betroffenen nur punktuell auswirken. Denn trotz dieser Einschränkung steht Reiterinnen und Reitern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin ein grosses Netz an befestigten Waldstrassen und bezeichneten Pisten und Wegen zur Verfügung.“

Kommentar:

Ich glaube, jeder Mountainbiker versteht, dass sich solch ein Verbot nicht nur punktuell auswirken würde – es betrifft einfach jeden Trail und damit jeden Mountainbiker, von wenigen Forstweg-Fahrern abgesehen. Das Gesetz nimmt den Mountainbikern ihre etwa 50cm breite Lebensgrundlage. Bezüglich der Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern war ich bisher in der Schweiz eigentlich vom Gegenteil begeistert: Staunen, Rücksicht, Dialog anstelle der beschriebenen Problematik. Ausnahmen bestätigen sicher die Regel, aber im Großen und Ganzen etabliert sich das Mountainbiken als Breitensport.

Bleibt der Naturschutz. Ich will nicht leugnen, das Vollbremsungen auf feuchten Wegen übles anrichten können. Doch wenn Mountainbiken nun einmal ein bleibendes Phänomen ist, so muss man sich darauf einstellen – genau wie auf verstärkte Erosion durch den Einsatz von Walking-Stöcken…

Mit der angedrohten Busse von unglaublichen 20’000 SFr. (Art. 46) wird jeder Moutainbiker faktisch schwer kriminalisiert.

Der bessere Weg!

Erneut RedOrbit: „Ein gangbarer Weg wäre wohl genau das Gegenteil, nämlich das Mountainbiken generell auf den Wanderwegen ausdrücklich zu erlauben. Der Kanton Graubünden hat genau das erfolgreich vorgemacht! Mit dieser Lösung müsste man allenfalls nur die konfliktgefährdeten und empfindlichen Wege mit Fahrverbot belegen. Die Akzeptanz und das befolgen solcher Verbote wäre garantiert bedeutend grösser. Ansonsten findet so ein praxisfremdes Gesetz garantiert keine Akzeptanz. Im Gegenteil, Konflikte werden geradezu provoziert. Damit wird genau das Gegenteil erreicht als gewünscht.“

Was also tun?

„Hier geht es konkret um das verbieten von unserem Sport – dem Mountainbiken! Zur Vernehmlassung kann sich Jedermann/Frau/Verein/Firma/Organisation äussern, auch wenn man nicht im Kanton Bern wohnt. Denn jeder Mountainbiker kann potenziell ab und zu auch im Kanton Bern per Bike unterwegs sein und so vom Verbot betroffen sein. Bitte benutzt die Gelegenheit jetzt. So ein weltfremdes Gesetzt betrifft uns alle. Der Kanton Bern als Bikegebiet wäre gestorben und so was könnte leicht Schule machen. Ist das geplante Berner Gesetz mal geschrieben und in Kraft, ist eine nachträgliche Änderung oder Lockerung enorm schwer zu erreichen! Die Ausbreitung vom Bikeverbot auf andere Schweizer Kantone ist damit unweigerlich gegeben!“

Deshalb ergreift die Möglichkeit bei der Berner Vernehmlassung aktiv mitzumachen.

Schreibt eine E-Mail oder besser noch ein Brief an die unten genannte Adresse. Bitte schreibt begründet und sachlich. Alles andere ist eher kontraproduktiv. Die Vernehmlassung dauert bis zum 02. März 2011.

Adressen:

Die Vernehmlassungs Unterlagen stehen im Internet unter hier zum runterladen bereit:

Hier die Adresse wohin die Vernehmlassungs-Antworten gesendet werden können:

Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern

oder per E-Mail an folgende Adresse

[email protected]

Original Artikel und Diskussionsthread im Unterforum Schweiz – hoffen wir, das die Nutzung von Waldwegen nicht verboten wird, der Kanton Bern war doch eigentlich bisher auch für Mountainbiker zu haben.

  1. benutzerbild

    simda

    dabei seit 11/2011

    Heute ist es Bern morgen irgendwo anders.

    merci - die vielen unterschriften helfen nicht nur bei der abwendung des verbots - sie zeigen auch auf, wie gross das bedürfniss der biker ist.

    das kann bei zukünftigen trailbauprojekten nur positiv sein.
  2. benutzerbild

    RedOrbiter

    dabei seit 03/2001

    Hallo

    Selber demokratisch aktiv mitmachen bei der Gesetzgebung ist das Zauberwort!

    Im Namen von Trail.ch habe ich eine Stellungnahme zur Vernehmlassung vom Berner Waldgesetz verfasst.

    ***
    Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Berner Bikerverbot.
    >> Siehe dort Beitrag #20
    ***

    cu RedOrbiter
    www.Trail.ch

  3. benutzerbild

    Marc B

    dabei seit 07/2001

    Auf der Webseite des Schweizer MTB-Magazins RIDE steht eine Meldung "Ist das Berner Singletrail-Verbot bereits wieder vom Tisch?"

    Schaut's euch mal an, klingt interessant!

  4. benutzerbild

    Athabaske

    dabei seit 08/2008

    Gut dass das mal gesagt wurde...smilie

  5. benutzerbild

    RedOrbiter

    dabei seit 03/2001

    Die drohende Verschärfung vom Waldgesetz im Kt. Bern betreffend Wanderweg Verbote für Biker scheint auf gutem Wege für uns Mountainbiker. Die Trails bleiben offen fürs biken.
    Mal abwarten was die Berner Politiker dann weiter beraten.

    Denn:

    Der Berner Regierungsrat schickt die Waldgesetz Vorlage ohne Änderung von Artikel 22 zur Beratung ins Berner Parlament. Voraussichtlich im November beratet dann die Politiker vom Berner Kantons Parlament in der ersten Lesung das neue Waldgesetz.


    Medienmitteilung Berner Regierungsrat

    cu RedOrbiter
    www.Trail.ch

Was meinst du?

Wir laden dich ein, jeden Artikel bei uns im Forum zu kommentieren und diskutieren. Schau dir die bisherige Diskussion an oder kommentiere einfach im folgenden Formular:

Verpasse keine Neuheit – trag dich für den MTB-News-Newsletter ein!