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War ja auch nachts und für Promozwecke...
So eine sinnlose Hetze gegen uns...
Wenn ich auf dem Rad sitze, habe ich nun mal den Vorteil, dass ich mich durch den Verkehr schlängeln kann, bzw. vorausschauend rechts bzw. links überholen kann, wenn irgendein Opa vor mir wieder eingeschlafen ist.
Es ist eine Frechheit zu sagen: "Kamikaze-Radler", wie in anderen Berichten erwähnt ist.

), damit du anfängst §1 der STVO zu beachten.
Achja, komischeweise hatte ich noch keine Unfälle, an mir bzw. anderen Verkehrsteilnehmern. Liegt vl daran, weil ich nicht mit Augenbinde fahren sondern vorausschauend fahre. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen Bekloppten und Bikern, dies drauf haben. Das kann ich aber auch nur sagen, weil ich das über Jahre antrainiert habe. Und sei dir sicher, ich rate meinen Bike-Partnern davon ab, da man sowas nicht von heut auf morgen Lernen kann...Problematisch ist hier der geringe Betrag. Schaut man sich die einzelnen Gebühren an, wird angedeutet, dass FuÃwegradlen das harmloseste aller Vergehen ist und nicht besonders hart bestraft werden solle. Es ist aber ganz im Gegenteil das Verhalten eines Radfahrers, welches am meisten unfallträchtig in Bezug auf andere Verkehrsarten ist und sollte damit auch am stärksten gebüÃt werden. Der Gesetzgeber sieht den Radler mal wieder nur als schnellen FuÃgänger.Fahren auf dem FuÃweg: 10 bis 20 Euro (bisher 5-10 Euro)
Dieser Verstoà hat nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun, sondern nur, wie von dir richtig geschrieben, mit dem Geisterradeln. Mir ist aktuell kein Urteil bekannt, bei dem ein Radfahrer gegen das Rechtsfahrgebot verstoÃen haben soll Ich (lasse mich aber vom Gegenteil überzeugen.), sondern vielmehr, wenn er nicht weit genug links gefahren ist (im Zusammenhang mit Dooring)Rechte Fahrbahn nicht benutzt: 15-40 Euro (bisher 10 â 35 Euro) Was heist das? Und bei vielen Auofahrern teils gar Ordnungshütern herscht Wissensmangel, wann ein Radler einen Verstoss gegen Rechtsfahrgebot besteht.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Theoretisch könnte man eine Brombeerhecke als benutzungspflichtig erklären und ausweichende Radfahrer büÃen. Dass gegen diese Gebühr Einspruch eingelegt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Zudem ändert auch ein erfolgreicher Einspruch nichts an der dennoch bestehenden Benutzungspflicht. Die allseits bekannten Gründe gegen das Fahren auf einem Radweg sind:Radweg nicht benutzt: 20 â 35 Euro (bisher 15 â 30 Euro) Die meisten derzeitigen Radwege sind aufgrund Verstoà gegen §45 Abs 9 STVO eigentlich STVO widrig. Damit Ist es bis auf weiteres zutiefst fragwürdig BuÃgelder für diesen Verstoà zu fordern.
Ãberraschung, gab es im Jahre 2000. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jede Gemeinde verpflichtet jede StraÃe mindestens alle 2 (HauptstraÃen jährlich) auf die RechtmäÃigkeit der Anordnungen zu untersuchen, nennt sich Verkehrsschau (VwV StVO § 45, Randnummer 57) . Zusätzlich muss jeder Polizist bei Kenntnis eines Fehlers dies der zuständigen Behörde melden. Leider kann sich die Gemeinde mit Randnummer 58 aus dieser Pflicht stehlen. Allerdings muss in jeder behördlichen Genehmigung eines benutzungspflichtigen Radweges dieser explizit begründet werden.b) Moratorium, Stichtag bis zu dem alle bestehenden Benutzungspflichten auf Verträglichkeit mit §45 Abs. 9 im Einzelfall zu prüfen sind.
Etwas verkürzt ausgedrückt, denn das Verwarngeld bezieht sich nicht nur auf Licht, sondern auch auf den restlichen Quatsch wie Reflektoren und Klingel. Zum Glück ist besonders hier der gesunde Menschenverstand der Polizisten gröÃer als die der anordnenden Behörden. Ab und zu gibt es nun einmal eine Schwerpunktkontrolle - immer freundlich sein, die Polizisten haben darauf noch weniger Lust als die Radler.Fahren ohne Licht: 20 Euro (bisher 15 Euro
benutzen" eines "benutzungspflichtigen Radweges" erhöht, hätte die Ordnungsbehörden alle Radwege, die nicht der STVO entsprechen, entwidmen sollen.Stimme weitgehend mit deinen Ergänzungen / Korrekturen überein, insbesondere auch die Strafe für Gehwegradeln eher noch drastischer zu erhöhen.
Eigendlich gebe ich dir da recht, nur bevor man die Strafen für "nicht



@ DerFalke:
Also ist Schumacher und Co auch ein Kamikaze-Fahrer, aha
Aso, wenn die breite Masse nicht so gut mit dem Rad umgehen kann, ist man logischerweise ein Geisterfahrer... Naja lassen wirs einfach. Die einen könnens nicht und die anderen genießen den Speedrausch.![]()


Soviel von meiner Seite zum Thema "Können" bzw. "es drauf haben".
Halten wir fest, es wird teurer. Also umso mehr Schulterblick und Adlerauge. 
Weiter vorn standen die dann noch mal und haben aufgepasst das alle ohne Licht auch nicht wieder weiterfahren.
Und auf dich werd ich schon aufpassen, da bin ich mir sicher.


benutzen" eines "benutzungspflichtigen Radweges" erhöht, hätte die Ordnungsbehörden alle Radwege, die nicht der STVO entsprechen, entwidmen sollen.
wie diesen hier:
![]()
Links und Rechts Zeichen 295/296(das Weiß kommt auf dem Bild etwas schlecht rüber) der Radler muss innerhalb bleiben.
Ist der Lenker über der Rechten Linie so nutzt er den Fußweg.....
Man lernt aber die Spur zuhalten.
Der Größte Witz daran, der fängt genau an der Polizeiwache an und läuft dann 3-4km so weiter...
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=u&z=20&lyrs=3&lyt=large_map
Wache:
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=h&z=20&lyrs=3&lyt=large_map
oder dieser, der ist Linksseitig Benutzungspflichtig (Blaue Schild) und Endet als Geisterfahrer auf der Straße....
http://maps.google.de/maps?q=rating...atingen,+Düsseldorf,+Nordrhein-Westfalen&z=19
Bei Nässe und im Winter machen herkömmlich Dynamos schon mal schlapp, weil sie durchrutschen.